Anschnallpflicht29.06.2015

Sicherheitsgurt: Müssen sich Taxifahrer auch anschnallen?

Stimmt es wirklich, dass sich Taxifahrer nicht anschnallen müssen?

Grundsätzlich gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs die Anschnallpflicht. Davon macht die Straßenverkehrsordnung nur in bestimmten Fällen eine Ausnahme. So brauchen Fahrzeuginsassen den Sicherheitsgurt zum Beispiel bei Rückwärtsfahrten oder Schrittgeschwindigkeit nicht anzulegen. Gilt diese Ausnahme von der Gurtpflicht aber auch für Taxifahrer?

Müssen sich Taxifahrer anschnallen?

Taxifahrer waren eine Zeitlang von der Anschnallpflicht befreit gewesen. Geregelt war dies in 21a Abs. 1 Nr. 1 StVO. Hintergrund dieser Vorschrift war, dass dem Taxifahrer im Falle eines Überfalls eine schnelle Flucht ermöglicht werden sollte.

Ein lästiger Sicherheitsgurt kann eine Flucht durchaus erschweren. Der Gesetzgeber kam jedoch zu dem Schluss, dass die Gefahren, die durch ein Nichtanschnallen hervorgerufen werden, höher zu bewerten sind, als die Gefahren, die durch einen Taxi-Überfall zu befürchten sind. Er strich daher die Vorschrift, so dass auch Taxifahrer nun verpflichtet sind, den Sicherheitsgurt anzulegen.

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