Sitzen bleiben: Was können Eltern gegen eine fehlende Versetzung ihres Kindes in die nächste Jahrgangsstufe tun?
Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich in der Regel, ob ein Schüler aufgrund seiner Leistungen in die nächste Jahrgangsstufe versetzt wird oder nicht. Ist eine Versetzung aufgrund der schulischen Leistungen nicht möglich, bleibt der Schüler umgangssprachlich „sitzen“. Was können die Eltern gegen eine Nichtversetzung ihres Kinders unternehmen?
Was können Eltern gegen eine fehlende Versetzung ihres Kindes in die nächste Jahrgangsstufe tun?
Die Nichtversetzung eines Kindes in die nächste Jahrgangsstufe stellt einen Verwaltungsakt dar. Daher können die Eltern im Namen ihres Kindes gegen die fehlende Versetzung zunächst Widerspruch einlegen. Zudem ist es ratsam vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, damit das Kind vorläufig die nächste Jahrgangsstufe besuchen kann. Bleibt der Widerspruch erfolglos, müssen die Eltern entscheiden, ob sie es dabei belassen wollen und somit die Nichtversetzung akzeptieren oder ob sie gegen die Nichtversetzung Klage erheben. Entscheiden sie sich für eine Klage, sollte eine einstweilige Anordnung beantragt werden, damit das Kind zunächst vorläufig versetzt wird. Es ist nämlich zu beachten, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren sehr lange dauern kann.