Ehrenrunde25.07.2016

Sitzen bleiben: Was können Eltern gegen eine fehlende Versetzung ihres Kindes in die nächste Jahrgangs­stufe tun?

Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich in der Regel, ob ein Schüler aufgrund seiner Leistungen in die nächste Jahrgangs­stufe versetzt wird oder nicht. Ist eine Versetzung aufgrund der schulischen Leistungen nicht möglich, bleibt der Schüler umgangs­sprachlich „sitzen“. Was können die Eltern gegen eine Nicht­versetzung ihres Kinders unternehmen?

Was können Eltern gegen eine fehlende Versetzung ihres Kindes in die nächste Jahrgangs­stufe tun?

Die Nicht­versetzung eines Kindes in die nächste Jahrgangs­stufe stellt einen Verwaltungs­akt dar. Daher können die Eltern im Namen ihres Kindes gegen die fehlende Versetzung zunächst Widerspruch einlegen. Zudem ist es ratsam vorläufigen Rechts­schutz zu beantragen, damit das Kind vorläufig die nächste Jahrgangs­stufe besuchen kann. Bleibt der Widerspruch erfolglos, müssen die Eltern entscheiden, ob sie es dabei belassen wollen und somit die Nicht­versetzung akzeptieren oder ob sie gegen die Nicht­versetzung Klage erheben. Entscheiden sie sich für eine Klage, sollte eine einstweilige Anordnung beantragt werden, damit das Kind zunächst vorläufig versetzt wird. Es ist nämlich zu beachten, dass das verwaltungs­gericht­liche Verfahren sehr lange dauern kann.

Quelle:refrago/rb
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