Ehrenrunde14.06.2024

Sitzen bleiben: Was können Eltern gegen eine fehlende Versetzung ihres Kindes in die nächste Jahrgangs­stufe tun?Die Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt

Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich in der Regel, ob ein Schüler aufgrund seiner Leistungen in die nächste Jahrgangs­stufe versetzt wird oder nicht. Ist eine Versetzung aufgrund der schulischen Leistungen nicht möglich, bleibt der Schüler umgangs­sprachlich „sitzen“. Was können die Eltern gegen eine Nicht­versetzung ihres Kinders unternehmen?

Das Wiederholen einer Klasse kann aus guten Gründen sinnvoll sein und sich positiv auf das Kind auswirken. Andererseits kann es manchmal schwer sein, das „Sitzenbleiben“ zu akzeptieren, besonders wenn die Entscheidung knapp war und das Kind aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten zwischen zwei Noten schwankte.

Ist man aber mit der Nichtversetzung nicht einverstanden, so kann man sich dagegen zur Wehr setzen. Von der Nichtversetzung ist übrigens die Querversetzung zu unterscheiden. Dabei wird das Kind wegen unzureichender schulischer Leistungen in eine andere Schulform versetzt, zum Beispiel vom Gymnasium zur Realschule. Was kann man gegen die Nichtversetzung tun?

Sich gegen die Nichtversetzung in die nächste Jahrgangsstufe wehren

Die Entscheidung der Schule über Nichtversetzung und Querversetzung wird an öffentlichen Schulen durch einen Verwaltungsakt getroffen, gegen den der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg offensteht.

Daher können die Eltern im Namen ihres Kindes gegen die fehlende Versetzung zunächst Widerspruch einlegen. Zudem ist es ratsam vorläufigen Rechts­schutz zu beantragen, damit das Kind vorläufig die nächste Jahrgangsstufe besuchen kann. Bleibt der Widerspruch erfolglos, müssen die Eltern entscheiden, ob sie es dabei belassen wollen und somit die Nicht­versetzung akzeptieren oder ob sie gegen die Nicht­versetzung Klage erheben (sog. Verpflichtungsklage). Entscheiden sie sich für eine Klage, sollte eine einstweilige Anordnung beantragt werden, damit das Kind zunächst vorläufig versetzt wird. Es ist nämlich zu beachten, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren sehr lange dauern kann.

Bei einer Klage werden werden die Versetzungsentscheidung als solche, die zugrunde liegenden Einzelnoten im Zeugnis und die Bewertungen der Einzelleistungen wie Klausuren, auf denen die Zeugnisnoten basieren, überprüft. Auch die Bewertung mündlicher Leistungen kann überprüft werden, was jedoch häufig an praktischen Schwierigkeiten scheitert.

Fazit:

Gegen eine Nichtversetzung können Sie sich wehren. Es ist ratsam sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Quelle:refrago/rb
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