Familienrecht02.03.2023

Umgangsrecht: Welche Rechte hat der Vater?Darf die Mutter den Umgang verwehren?

Väter haben ein gesetzliches Umgangsrecht, um die Bindung mit ihrem Nachwuchs zu stärken. Doch manchmal wird ihnen der Kontakt unnötig erschwert. Welche Rechte hat der Vater genau?

In Deutschland bestimmt das Familiengericht über das Umgangsrecht der Kinder mit Vater und Mutter. Die Erfahrungen zeigen, dass die Mütter nach dem Beziehungsaus meist die Alleinsorge zugesprochen bekommen. Viele Väter leiden darunter, denn für sie bedeutet das häufig ein stark reglementiertes Umgangsrecht. Welche Rechte Väter in Deutschland haben, sich aktiv um den Nachwuchs zu kümmern und welche Hürden sie dafür nehmen müssen, zeigen diese Erfahrungen.

Hat ein Vater generell Umgangsrecht?

Nach dem Aus einer Partnerschaft kommt es oft zu emotionalen Streitigkeiten unter den Eltern. Häufig bleibt vor allem eine verletzte Seele zurück, die sich zu Unrecht behandelt fühlt. Um diesen Schmerz vergessen zu machen, soll der einstige Partner (zunächst) aus dem Leben gestrichen werden. Für Väter bedeutet das häufig ein Verbot des Umganges dem Nachwuchs durch die Mutter.

Doch so einfach geht es nicht. Eltern haben eine Umgangspflicht gegenüber ihren Kindern. Auch Väter sind davon nicht ausgenommen und haben einen Anspruch auf den Umgang mit ihren Kindern.

Darf die Mutter den Umgang tatsächlich verwehren?

Bei einer Scheidung oder Trennung ohne Eheversprechen wollen viele Mütter zunächst den Kontakt zwischen Kindern und Vätern unterbinden. Doch damit verstoßen sie gegen das Familienrecht. Nur, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls besteht, können Väter von ihrem Umgangsrecht ausgeschlossen werden. Leidet der Vater beispielsweise unter einer schwerwiegenden Suchterkrankung, könnte die Mutter dies anführen, um das Umgangsrecht auszusetzen. Diese Begründungen und mögliche Pflichtverletzungen müssen jedoch belegt werden.

Diese Verpflichtungen haben Väter bei ihrem Umgangsrecht

Der „Umgang mit beiden Elternteilen“ gehört gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Kindeswohl. Aus diesem Grund müssen die Eltern auch nach einer Trennung verschiedene Pflichten erfüllen. Väter, die ihr Umgangsrecht ausüben, müssen regelmäßig für Erziehung sorgen und sich um das Wohlergehen des Nachwuchses bemühen. Haben Kinder auch nach der Trennung die Möglichkeit, Mutter und Vater als Ansprechpartner zu haben, stärkt dies die Eltern-Kind-Bindung.

Bei der Ausgestaltung des Umgangs müssen sich Väter nicht nur auf persönlichen Kontakt beschränken. Telefonate oder der Austausch von E-Mails und SMS gehören ebenfalls zu den Optionen der Kontaktpflege.

Tipp: Fühlen sich Väter in der Ausübung ihres Umgangsrechtes gestört und zu Unrecht behandelt, sollten sie zunächst das Gespräch der Mutter suchen. Führt es zu keiner Einigung, ist rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt empfehlenswert.

Umgangsrecht-Modelle: Kinder können sogar bei den Vätern leben

Wie das Umgangsrecht in der Praxis geregelt wird, ist ganz unterschiedlich. Einen wesentlichen Einfluss darauf hat vor allem das Verhältnis zwischen den Eltern selbst. Häufig entscheiden sich getrennte Paare für das sogenannte Residenzmodell. Kinder haben einen ständigen Lebensmittelpunkt, der sich bei Mutter oder Vater befindet. Der andere Elternteil kann sein Umgangsrecht jedoch durch regelmäßige Besuche oder andere Kontaktoptionen mit dem Nachwuchs ausüben.

Bei der Festlegung des Umgangsrechtes gibt es gemäß Rechtsprechung einige Richtwerte, die sich am Alter der Kinder orientieren. Experten empfehlen für Kleinkinder mitunter mindestens fünf zusammenhängende Stunden pro Woche. Kindergartenkinder sollten zwei Tage alle zwei Wochen oder einen Tag pro Woche mit dem anderen Elternteil verbringen können. Für Schulkinder gilt eine andere Empfehlung: Haben Väter das Umgangsrecht, sollten sie ihre Kinder jedes zweite Wochenende sehen, um die Bindung mit ihnen zu festigen.

Wie genau die Regelung in der Praxis ausgestaltet wird, hängt jedoch von den Bedürfnissen der Kinder ab. Auch individuelle Regelungen für Feiertage oder die Ferien werden meist zwischen den Eltern getroffen, sodass Väter ihr Umgangsrecht auch hier ausüben können.

Quelle:refrago/om
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