Beleidigungen im Internet18.04.2023

Ab wann ist eine Äußerung im Internet als Beleidung strafbar?Beleidigungen im Internet sind kein Kavaliersdelikt: Was zu weit geht, geht zu weit

Die Menschen neigen dazu, sich der Konsequenzen ihres Handelns im digitalen Raum nicht mehr bewusst zu sein und zu vergessen, dass es sich nicht um einen rechtsfreien Raum handelt. Beleidigungen, Drohungen oder verleumderische Äußerungen im Internet können ebenso wie in der realen Welt rechtliche Konsequenzen haben. Wann ist eine Aussage als Beleidigung anzusehen?

Im heutigen digitalen Zeitalter ist es üblich, mit unbekannten Personen über Online-Chatrooms, Social-Media-Plattformen und Kommentarbereiche zu kommunizieren. Die Anonymität, die diese Plattformen bieten, oder zumindest das Fehlen einer Kommunikation von Angesicht zu Angesicht, führt oft zu unhöflichen und enthemmten Unterhaltungen.

Wann ist eine Aussage als Beleidigung anzusehen?

Beleidigungen sind Äußerungen in Wort, Schrift, Bild oder Geste, die eine Missachtung oder Nichtachtung einer Person zum Ausdruck bringen. Sie setzen eine Person herab oder stellen sie als minderwertig dar und verletzen damit ihre Würde und soziale Stellung. In Deutschland ist dieses Verhalten in § 185 des Strafgesetzbuches geregelt.

Auch wenn die Definition dessen, was eine strafbare Beleidigung darstellt, je nach den Umständen unterschiedlich ausfallen kann, ist man sich im Allgemeinen darüber einig, dass sowohl Formalbeleidigungen (d.h. vulgäre Sprache) als auch diffamierende Kritik als Beleidigung gelten. Diffamierende Kritik liegt vor, wenn sich jemand abfällig über eine andere Person äußert, ohne auf das eigentliche Problem einzugehen. Das bedeutet, dass die Person als Individuum beleidigt wird und nicht wegen ihrer Handlungen oder Überzeugungen.

Unterscheidung zwischen Beleidigung und Kritik

Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert und erlaubt jedem, seine Meinung in Wort, Schrift und Kunst zu äußern. Dieser Grundsatz wurde im Zusammenhang mit der jüngsten Corona-Pandemie von bestimmten Gruppen, darunter auch Rechtsextremisten, in Frage gestellt. Unser Rechtssystem erlaubt es jedoch, subjektive Meinungen und persönliche Ansichten zu äußern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Meinungsfreiheit wird jedoch dort eingeschränkt, wo sie schutzwürdige Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.

Die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung werden häufig überschritten, wenn Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert werden. Dies kann zu Beleidigungen, Verleumdungen oder übler Nachrede führen, die als Straftaten gegen die persönliche Ehre gelten. In Gerichtsverfahren müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegen die Meinungsfreiheit der Äußernden abgewogen werden. Beleidigungen zielen in der Regel darauf ab, eine Person zu diffamieren, ohne dass eine Auseinandersetzung mit der Sache stattfindet.

Beleidigungen können sowohl offline als auch online Schaden anrichten. Online-Beleidigungen haben jedoch eine größere Öffentlichkeitswirkung, da sie leicht von anderen Nutzern geteilt und mit „Gefällt mir“ versehen werden können, und sie haben in der Regel eine nachhaltigere Wirkung als Beleidigungen in persönlichen Interaktionen. Dennoch haben die Strafverfolgungsbehörden die Schwere von Online-Beleidigungen noch nicht vollständig erkannt. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Verhalten im Internet zu bekämpfen.

Vorgehensweise bei Beleidigungen im Internet

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist es wichtig festzustellen, ob ein Vorfall als üble Nachrede oder nur als Beleidigung einzustufen ist. Die Äußerung von Tatsachen ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, kann aber strafbar sein, wenn sie die Privatsphäre oder die Persönlichkeit einer Person erheblich beeinträchtigt. Die Grenze zwischen Kritik und Verleumdung im Internet ist subjektiv und variiert von Fall zu Fall.

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre kann in bestimmten Situationen wichtiger sein als die Meinungsfreiheit. Beispielsweise wiegt eine Beleidigung in einem öffentlichen Forum oder auf einer Website schwerer als eine Beleidigung in einem privaten Chat. Wenn jemand online beleidigt wird, ist es ratsam, schnell Beweise zu sammeln, indem man Screenshots macht oder den Vorfall ausdruckt. Um das Problem schädlicher Online-Kommentare anzugehen, ist es ratsam, Beweise wie die IP-Adresse des Verfassers und Zeugenaussagen zu sammeln.

Wenn die Identität des Verfassers bekannt ist, sollte dieser schriftlich aufgefordert werden, die Kommentare zu löschen. Auch der Betreiber der Website sollte umgehend schriftlich aufgefordert werden, den Kommentar zu löschen. Werden die Kommentare von den Verantwortlichen nicht gelöscht, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um prüfen zu lassen, ob die Kommentare strafbare Inhalte enthalten und/oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

Gegebenenfalls wird der Anwalt dann den Verantwortlichen schriftlich auffordern, die Kommentare zu entfernen und mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen besprechen. Zur Beweissicherung vor Gericht ist eine sorgfältige Dokumentation der Kommentare unerlässlich. Alle rechtlichen Schritte werden vom Fachanwalt für Strafrecht im Namen des Betroffenen unternommen. Achtung: Bereits nach drei Monaten ist die Angelegenheit verjährt, deshalb ist schnelles Handeln erforderlich!

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Quelle:refrago/om
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