PKV25.11.2016

Was bedeutet der Basistarif bei der privaten Kranken­versicherung?

Die privaten Kranken­versicherungen bieten einen sogenannten Basistarif an. Doch um was handelt es sich dabei.

Was bedeutet der Basistarif bei der privaten Kranken­versicherung?

Seit dem 1. Januar 2009 müssen private Kranken­versicherungen einen Basistarif anbieten. Er ist dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung nach­gebildet, so dass die Leistungen von Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung vergleichbar sind. Somit bietet der Basistarif nicht den üblichen Schutz einer privaten Kranken­versicherung. Kommt es bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zu Leistungs­aus­schlüssen oder -re­duzierungen, so betrifft dies auch den Basistarif.

Wer hat Zugang zum Basistarif?

Folgende Personen haben einen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif:

  • Personen, die seit dem 31. Dezember 2008 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kranken­kasse werden, grund­sätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitglied­schaft.

  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung versicherungs­pflichtig sind oder keine Leistungen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz beanspruchen können oder keine Sozialhilfe erlangen.

  • Beihilfe­berechtigte, die einen die Beihilfe er­gänzenden Versicherungs­schutz benötigen.

  • Privat­versicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die ihren Versicherungs­vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Sie können unter Anrechnung von Alterungs­rück­stellungen jederzeit in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln.

Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 sich erstmals privat­versichert haben, können unter Anrechnung der aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte und Alterungs­rück­stellungen nur unter den folgenden alternativen Voraus­setzungen in den Basistarif des eigenen Unternehmens wechseln:

  • sie haben das 55. Lebensjahr vollendet

  • sie beziehen eine Rente der gesetzlichen Renten­versicherung

  • sie beziehen ein Ruhegehalt nach beamten­rechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften

  • sie sind hilfebedürftig im Sinne des Sozial­rechts oder

  • sie haben den Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt

Findet eine Gesundheits­prüfung beim Wechsel in den Basistarif statt?

Eine Gesundheits­prüfung beim Wechsel in den Basistarif findet statt. Jedoch dürfen Vorerkrankungen nicht berücksichtigt werden, das bedeutet, es dürfen weder Risiko­aufschläge noch Lei­stungsaus­schlüsse vereinbart werden. Die Gesundheits­prüfung ist insofern wichtig, als dass Mehr­aufwendungen aufgrund von Vorerkrankungen auf alle im Basistarif Versicherten gleich­mäßig verteilt werden müssen. Man spricht in diesem Fall vom Risiko­ausgleich.

Wie hoch ist der Beitrag für den Basistarif?

Die Höhe des Ver­sicherungs­beitrags ist anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht vom Einkommen abhängig. Vielmehr wird er anhand des Leistungs­umfangs und des Eintritts­alters des Versicherten berechnet. Die Höchst­grenze des Beitrags ist gesetzlich auf den Höchst­beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung plus den durch­schnittlichen Zusatz­beitrags­satz der Kranken­kassen begrenzt. Für das Jahr 2016 ergibt sich folglich ein Höchst­beitrag von 665,29 EUR im Monat. Zu beachten ist ferner, dass Eheleute und Kinder ohne eigenes Einkommen nicht mit­versichert sind. Vielmehr fällt für jede Person der Beitrag an. Für Kinder und Jugendliche gilt aber ein Höchst­beitrag von 250 EUR.
Kommt es durch die Zahlung des Beitrags zu einer Hilfe­bedürftig­keit im Sinne des Sozial­rechts oder besteht bereits ohne Beitrags­zahlung eine solche Hilfe­bedürftig­keit, so reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Besteht trotz Reduzierung weiterhin eine Hilfe­bedürftig­keit, beteiligt sich der zuständige Sozial­träger auf Antrag des Versicherten im erforderlichen Umfang. Zum Nachweis der Hilfe­bedürftig­keit hat der Versicherte beim zuständigen Sozial­träger eine entsprechende Bescheinigung zu beantragen.

Quelle:refrago/rb
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