Vertrauensfrage11.06.2024

Was ist die Ver­trauens­frage?

Nach der desaströsen Europawahl für die amtierende Ampel aus SPD, Grüne und FDP wird teils gefordert, dass Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage stellen soll. Doch um was handelt es sich bei der Ver­trauens­frage genau und wie oft haben deutsche Bundeskanzler schon die Vertrauensfrage gestellt?

Das Scheitern einer Ver­trauens­frage des Bundes­kanzlers ist in Deutschland eine der Möglichkeiten den Deutschen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. In Deutschland kam es bereits fünfmal zu einer Ver­trauens­frage. Doch um was handelt es sich bei der Ver­trauens­frage?

Was ist die Ver­trauens­frage?

Die Ver­trauens­frage ist in Art. 68 des Grund­gesetzes (GG) geregelt. Durch die Ver­trauens­frage kann der Bundes­kanzler überprüfen, ob er noch über die Mehrheit der Stimmen im Bundestag verfügt. Er muss dazu einen Antrag stellen. Die Ver­trauens­frage muss anschließend innerhalb von 48 Stunden gestellt werden. Zudem kann die Ver­trauens­frage mit einem Gesetzes­entwurf verbunden werden. Verfehlt der Bundes­kanzler die Mehrheit der Stimmen, stehen ihm vier Optionen zur Verfügung:

  • Er kann binnen einundzwanzig Tagen den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestags bitten und somit Neuwahlen einleiten. Zu beachten ist, dass es im pflichtgemäßen Ermessen des Bundes­präsidenten steht, den Bundestag aufzulösen. Er ist also nicht dazu gezwungen. Das Recht zur Auflösung erlischt zudem, sobald der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen einen neuen Bundes­kanzler wählt.
  • Er kann weiterhin im Amt bleiben und versuchen eine Minderheits­regierung oder eine neue Koalition zu bilden.
  • Er kann zurück­treten.
  • Die Bundes­regierung kann den Bundes­präsidenten bitten, mit Zustimmung des Bundesrats den Gesetz­gebungs­not­stand zu erklären (§ 81 GG). Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag nicht aufgelöst wurde. Durch den Gesetz­gebungs­not­stand wird der Bundestag zeitlich befristet entmachtet.

Wann kam es bereits zu Ver­trauens­fragen?

DatumBundeskanzlerJa-Stimmen in %Vertrauensfrage gewonnen?Folge
20. September 1972Willy Brandt (SPD)47,0neinAuflösung des Bundestags
5. Februar 1982Helmut Schmidt (SPD)54,1ja
17. Dezember 1982Helmut Kohl (CDU)1,6neinAuflösung des Bundestags
16. November 2001Gerhard Schröder (SPD)50,5ja
1. Juli 2005Gerhard Schröder (SPD)25,5neinAuflösung des Bundestags

Warum stellte Helmut Kohl 1982 die Vertrauensfrage?

Als Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) am 17. Dezember 1982 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellte, tat er das aus Kalkül. Er wollte diese Abstimmung absichtlich verlieren und so den Weg für Neuwahlen frei machen. Sein Vorhaben gelang. Er bekam auch nur 1,5 Ja-Stimmen. Die anschließende Bundestagswahl am 6. März 1983 konnte die CDU/CSU dann auch klar für sich entscheiden.

Siehe auch: Unter welchen Voraus­setzungen kommt es zu Neuwahlen für den Deutschen Bundestag?

Quelle:refrago/rb
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