Neuwahlen23.01.2018

Unter welchen Voraus­setzungen kommt es zu Neuwahlen für den Deutschen Bundestag?

Unter einer Neuwahl versteht man die vorgezogene Wahl nach Auflösung des Deutschen Bundestags und damit vorzeitiger Beendigung der Legislatur­periode. Was sind die Voraus­setzungen dafür, dass der Deutsche Bundestag aufgelöst und nachfolgend neu gewählt werden kann?

Unter welchen Voraus­setzungen kommt es zu Neuwahlen für den Deutschen Bundestag?

Es kann nur unter zwei Voraus­setzungen zu einer Auflösung und Neuwahl des Deutschen Bundestags kommen. Zum einen nach einer gescheiterten Ver­trauens­frage des Bundes­kanzlers und zum anderen nach der Wahl eines Bundes­kanzlers mit relativer Mehrheit.

  • ge­scheiterte Ver­trauens­frage

    Der Bundes­kanzler ist nach Art. 68 Abs. 1 des Grund­gesetzes (GG) berechtigt, im Deutschen Bundestag eine Ver­trauens­frage zu stellen. Verliert er die Ver­trauens­frage, erhält er also nicht die Mehrheit der Stimmen der Bundes­tags­ab­geordneten, kann der Bundes­präsident auf Vorschlag des Bundes­kanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen einleiten. Zu beachten ist, dass es im pflichtgemäßen Ermessen des Bundes­präsidenten steht, den Bundestag aufzulösen. Er ist also nicht dazu gezwungen.

    Das Recht zur Auflösung erlischt zudem, sobald der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen einen neuen Bundes­kanzler wählt.

    Lesen Sie mehr zu diesem Thema hier: Was ist die Ver­trauens­frage?

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    Wahl des Bundes­kanzlers mit relativer Mehrheit

    Wird nach einer Bundestags­wahl der Bundes­kanzler erst im dritten Wahlgang mit der relativen Mehrheit der Stimmen gewählt, also mit weniger als der absoluten Mehrheit, so hat der Bundes­präsident gemäß Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Zu beachten ist auch hier, dass der Bundes­präsident damit keineswegs gezwungen ist, den Bundestag aufzulösen. Vielmehr kann er den gewählten Bundes­kanzler ernennen und ihm aufgeben eine Minderheits­regierung zu führen.

Ein Selbst­auflösungs­recht des Deutschen Bundestags gibt es nicht.

Im welchen Zeitraum müssen Neuwahlen nach Auflösung des Bundestags stattfinden?

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG muss die Neuwahl des Deutschen Bundestags spätestens 90 Tage nach der Auflösung stattfinden.

Quelle:refrago/rb
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