10.04.2014

Was ist eine Taschenpfändung?

Es ist allgemein bekannt, dass bei demjenigen, gegen den ein rechtskräftiger Titel über eine Forderung besteht, gepfändet werden kann. Dazu kommt üblicherweise der Gerichtsvollzieher in die Wohnung und schaut was für verwertbare Gegenstände vorhanden sind. Neben dieser Art der Pfändung gibt es beispielsweise noch die sogenannte Taschenpfändung. Doch was ist eine Taschenpfändung?

Was ist eine Taschenpfändung?

Bei einer Taschenpfändung wird der Vollstreckungsschuldner körperlich durchsucht. Dabei erstreckt sich die Durchsuchung nicht nur auf die Kleidung, sondern auch auf mitgeführte Taschen oder sonstige Behältnisse. Werden dabei vollstreckbare Gegenstände gefunden, wie etwa Bargeld oder Schmuck, so werden diese nach § 808 Abs. 1 ZPO gepfändet.
Da eine körperliche Durchsuchung ein schwerer Eingriff in das nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Vollstreckungsschuldners bedeutet, ist bei der Taschenpfändung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Sie muss stets eine Ausnahme bleiben. Daher darf nur dann eine Taschenpfändung vorgenommen werden, wenn besondere Gründe für die Annahme sprechen, dass der Schuldner verwertbare Gegenstände in seiner Kleidung verbirgt, um sie der Pfändung zu entziehen.

Wie wird die Taschenpfändung vorgenommen?

Die Taschenpfändung wird von einem Gerichtsvollzieher vorgenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass weibliche Schuldner von weiblichen Personen und männliche Schuldner von männlichen Personen durchsucht werden. Darüber hinaus kann die Taschenpfändung an jedem Ort durchgeführt werden, an dem der Vollstreckungsschuldner aufgefunden wird.

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Ein Gedanke zu „Was ist eine Taschenpfändung?

  • 6. April 2019 um 20:14 Uhr
    Permalink

    Wenn man damit rechnet, könnte man sich vorher im Internet sehr verstörende Bilder (Verstümmelungen, auch bei Kindern [schlichte Menschen reagieren da besonders geschockt], Kriegsleichen…) suchen, in guter Qualität ausdrucken, und dann in die Taschen.
    Das gleiche gilt für Haussuchungen (ja, man schreibt es wohl ohne "durch"). Neben diesen Fotos kann man noch eine Dose bei sich haben in der etwas wirklich widerlich riechendes ist.
    Stinkfrucht, faules Fleisch, Buttersäure…

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