Schwarzarbeit07.09.2015

Was ist Schwarzarbeit?

Schon jeder wird vom Begriff der Schwarzarbeit gehört haben. Doch um was handelt es sich dabei genau?

Was ist Schwarzarbeit?

Der Begriff der Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) definiert. Danach liegt eine Schwarzarbeit in folgenden Fällen vor:

  • Nichterfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten durch Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtigen Selbstständigen
  • Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Nichterfüllung der dem Sozialleistungsempfänger treffenden Mitteilungspflichten gegenüber Behörde
  • Keine Anmeldung eines stehenden Gewerbes bzw. Nichterwerb einer Reisegewerbekarte
  • selbstständiges Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne Eintragung in der Handwerksrolle

Es liegt jedoch nicht immer eine Schwarzarbeit vor, sobald einer der obigen Voraussetzungen erfüllt ist. Vielmehr lässt der Gesetzgeber in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG ein paar Ausnahmen zu. Soll durch die Arbeit kein nachhaltiger Gewinn erzielt werden, liegt nach der Vorschrift dann keine Schwarzarbeit vor, wenn die Arbeiten:

  • von einem Angehörigen oder Lebenspartner ausgeführt werden.

    Zu den Angehörigen zählen: Verlobte, Ehegatte, Eltern und Schwiegereltern, Großeltern und angeheiratete Großeltern, Kinder und angeheiratete Kinder, Geschwister, Neffen und Nichten, Schwager und Schwägerin, Onkel und Tante sowie Pflegeeltern und -kinder.

  • aus reiner Gefälligkeit getätigt werden.

  • aufgrund einer Nachbarschaftshilfe vorgenommen werden.

  • im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.

    Von Selbsthilfe spricht man, wenn die Arbeiten vom Bauherrn selbst, seinen Angehörigen oder von jemand anderes unentgeltlich bzw. auf Gegenseitigkeit erbracht werden (Bsp.: Der befreundete Elektriker aus dem Sportverein hilft). Zudem liegt dann eine Selbsthilfe vor, wenn die Arbeiten von dem Mitglied einer Genossenschaft vorgenommen werden.

Eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht ist laut der Vorschrift insbesondere dann zu verneinen, wenn die Dienst- oder Werkleistung nur gegen ein geringes Entgelt ausgeführt wird. Wann von einem geringen Entgelt ausgegangen werden kann, ist gesetzlich jedoch nicht definiert. Die Einstufung hängt daher maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall ab.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die folgende Rechtsfrage: Mangelhafte Schwarzarbeit: Kann man bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit Gewährleistungsansprüche geltend machen?

#835 (402)
Google Adsense 1

Ein Gedanke zu „Was ist Schwarzarbeit?

  • 19. August 2014 um 9:57 Uhr
    Permalink

    Schwarzarbeit gibt es nicht, da alle Zwangsmaßnahmen verboten sind. Offizielle Schwarzarbeiter sind alle Beschäftigten bei den ehemaligen Behörden und Kommunen..Sie sind illegal beschäftigt, zahlen keine Steuern und kein Sozialabgaben und arbeiten in die eigene Tasche, da sie inzw. eigenständige Firmen sind, was den Bürgern verschwiegen wird.. Der gesamte Bericht ist mehr als nur fragwürdig.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert