Aufzeichnung08.09.2015

Dashcam: Darf man in Deutschland aus dem Auto heraus den Verkehr filmen?

Zurzeit scheint sich in Deutschland ein Trend zu verbreiten, der seinen Ausgangspunkt in Russland hatte: Die Dashcam. Dabei handelt es sich um eine Kamera, die im Auto installiert wird und das Verkehrsgeschehen dokumentieren soll. Sollte es zu einem Unfall kommen, so sollen die Aufnahmen als Beweismittel dienen. Doch ist es in Deutschland überhaupt erlaubt aus dem Auto heraus Filmaufnahmen anzufertigen?

Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt?

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist das Aufnehmen des Verkehrsgeschehens mit Hilfe einer On-Board-Kamera unzulässig. Denn aufgrund der Aufnahmen können andere Verkehrsteilnehmer identifiziert werden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Somit verstoße die Dashcam gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes und sei daher unzulässig (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634).

Dashcam-Aufnamen als Beiweismittel vor Gericht?

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel für ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren genutzt werden können. Denn nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rechtfertige dies nicht den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, aus denen sich die besondere Schutzbedürftigkeit der Beweiserhebung ergeben (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08). Nicht ausreichend sei nach Überzeugung des Amtsgerichts München jedenfalls die bloße Möglichkeit, dass die Aufnahmen als Beweismittel für ein späteres zivil- oder strafrechtliches Verfahren verwendet werden können (Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14). Es sei daher verboten ohne konkreten Anlass mit Hilfe einer Dashcam Filmaufnahmen von anderen Verkehrsteilnehmern anzufertigen. Das Amtsgericht München verwies darauf, dass andernfalls jeder Bürger in jeder Situation eine Kamera bei sich führen dürfte, um im Bedarfsfall Beweismittel zur Verfügung zu haben. Dies würde auf eine ständige Überwachung und somit Aufhebung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen.

Eine andere Ansicht vertrat das Amtsgericht Nienburg in einer Entscheidung von Januar 2015. Danach sei eine Dashcam-Aufnahme in einem Strafprozess verwertbar, wenn der Betreiber auch Verletzter einer vom Betroffenen verwirklichten Straftat ist. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gering sei, wenn es sich nur um eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung des Fahrzeugs handelt. Demgegenüber stehe das gewichtige Interesse an einer effektiven Strafverfolgung. Nach Auffassung des Amtsgericht dürfe die Furcht vor einer allgegenwärtigen Datenerhebung und einem „Orwell’schen Überwachungsstaat“ nicht dazu führen, dass dem Bürger sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung und -verteidigung kategorisch vorenthalten werden (Amtsgericht Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).

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20 Gedanken zu „Dashcam: Darf man in Deutschland aus dem Auto heraus den Verkehr filmen?

  • 27. August 2017 um 11:03 Uhr
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    Dash Cams zu verbieten steht eigentlich nicht zur Debatte, jedoch steht in diesem so genannten "Rechtsstaat" zu befürchten, dass die Wahrheit ans Licht kommen könnte, aber in diesem so genannten "Rechtsstaat" ist die Wahrheit nicht immer mit der gängigen Ideologie kompatibel, deshalb id´st jeder, der die Wahrheit sagt, oder diese aufzeichnet, ein potentieller Verbrecher, vor dem die Gesellschaft geschützt werden muss.
    In diesem Land werden Kriminelle nämlich nicht nur gebraucht, sondern die Politik hat sie zu Heiligen verklärt, weil die Politiker im Kreise diverser Krimineller unter Ihresgleichen sind.

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  • 9. September 2015 um 11:27 Uhr
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    Manche Richter leben wirklich weit ab jeglicher Realität.
    Wenn irgendwo eine Straftat geschieht, wonach schauen die Polizisten als erstes ?
    Genau, ob irgendwo eine Kamera hängt, die das Geschehen aufgenommen haben könnte. Egal ob an einer Tankstelle oder beim Juwelier, wir werden doch eh schon überall gefilmt.
    Und es interessiert mich persönlich auch nicht, ob mich da jemand gefilmt hat. Was soll der Unsinn. Wer von sich meint, das ihn niemand Filmen darf, der soll zu Hause bleiben.
    Ich jedenfalls werde mir auch eine Dashcam ins Auto einbauen, da auch ich denke, im Falle eines Falles so meien Unschuld beweisen zu können. Und die Polizei wird diese Aufnahmen ganz sicher in Augenschein nehmen und sich dann eine Meinung bilden.
    Genauso meine Versicherung und die entscheidet ja auch, wer den nun Schuld hat und wer nicht, sofern es nicht vor Gericht geht.

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  • 22. Mai 2015 um 13:40 Uhr
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    Viele finden die Möglichkeit mit der Dashcam Verkehrsgeschehen zu dokumentieren sehr vorteilhaft, da heutzutage vieles auf den Straßen passiert, das letztendlich nicht nachgewiesen werden kann.
    Leider sind die Aufnahmen meines Wissens als Beweismittel ungültig und wahrscheinlich kommt auch noch ein Bußgeld auf einen zu.
    Der Grund dafür sei, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefilmt werden können und dies verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
    Meiner Meinung nach ist das Unsinn, da man die Videos nicht irgendwo hochladen, sondern nur der Polizei zeigen will, um die nicht gelösten Fälle aufzudecken.
    Außerdem gibt es beispielsweise auf Youtube viele Videos, in denen fremde Leute zu sehen sind, die nichts von den Aufnahmen wissen.
    Dagegen wird auch so gut wie nichts getan.
    Außer ein Betroffener meldet sich, dann wird höchstwahrscheinlich etwas dagegen unternommen.
    Mehr zu diesem Thema findet ihr hier:
    https://www.aid24.de/rechtsblog/dashcams-wann-sind-diese-zulaessig

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  • 12. Mai 2015 um 7:11 Uhr
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    Nachdem von Flensburger Boten bis runter zum Bodensee Echo dieses Thema bereits mehrfach durchgekaut wurde, ist es nun auch hier angelangt. Wie interessant!

    Leider wird es, einmal mehr, falsch ausgelegt!
    De facto wurde der Bescheid des Beklagten (=Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) AUFGEHOBEN und der Beklagte zum Tragen der Kosten verurteilt.

    Dem Anbacher LDA-Chef wurde somit eine Klatsche von seinen ehemaligen Kollegen am AG Ansbach erteilt auf Grund handwerklicher Fehler – nicht mehr und nicht weniger. Der Kamera-Einsatz bleibt weiterhin richterlicher Beweiswürdigung unterworfen.

    Wie weit ein gestzliches Verbot führen kann, das z.B. in Österreich besteht, zeigt die reale Praxis im Straßenverkehr: Es wird auf Teufel komm raus drauf los gefilmt, und selbst Exekutivorgane und Sachverständige freuen sich für die Ablieferung beweiskräftiger Filme.

    Man muss sie ja nicht dem Reichter vorlegten. Verkehrs-Gutachtern wird gerne geglaubt. Auch wenn sie sich sich ihr Amt als Hochstapler erschlichen, sich Schmiedemeister als "Diplom-Ingenieur" ausgeben (wie in meinem Fall) oder als Möchtegern-"Professor für Hüttenmaschinen" weder ordentlich rechnen können noch sonet eine Ahnung vom, Sztraßenverkehr haben…

    Man könnte fast meinen, dass diese Kolportagen um das Anbacher Urteil von der DashCam-Branche gesteuert werden. Denn seither haben die Umsätze sprunghaft zugenommen.

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    • 19. Mai 2015 um 8:55 Uhr
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      Scheint hier der (vorerst) letzte Beitrag zu einem doch hochaktuellen Alltagsthema zu sein. Könnte man das erkennbar kurfürstlich-ansbachsche Milieu als Urteilsgrundlage auch zitierbar z.B. aus der Presse nachlesen?

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  • 11. Mai 2015 um 17:23 Uhr
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    Einen Vorteil haben österreichisch-bayrische Gesinnungseinigkeiten: Dashcams sind danach billiger geworden! Nun lest Euch bitte alle das sehr ausgewogen-pragmatische Nienburger Urteil durch und seid sicher, dass ihr mit Anschaffung und richtiger Nutzung einer CarCam nichts falsch macht.

    Im Falle eines (Auffahr-)Unfalles trotzdem immer zuerst den konservativen Antragsweg gehen, und erst wenn der Richter aus seiner Schublade einen ’seiner‘ bevorzugten Versicherungs-gutachter aufrufen will, das hoffentlich scharfe eindeutige Video per Laptop vorführen. Dass sog. Persönlichkeitsrechte (am Hinterkopf des anderen?) verletzt würden, kann er erst nach der Vorführung entscheiden — dann hat er ein gutes Stück Wahrheit aber schon selbst gesehen . . .

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  • 21. August 2014 um 10:13 Uhr
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    dieses Urteil besagt, das man seine Filmcamera und seinen Fotoapperat in die Tonne werfen kann!!! Ich lasse mir von keinem Gericht verbieten, was ich filme oder fotographiere. Dieses wäre ein Rückfall in die Jahre von 1930 – 1945. Wo leben wir denn, wenn alles reglementiert wird.
    Ich darf dann an meinem haus auch keine Überwachungscamera anbringen, weil dann auch andere Personen gefilmt werden. Solch einen Unsinn von einem deutschen Gericht habe ich selten gelesen

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  • 21. August 2014 um 8:48 Uhr
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    Was den Datenschutz betrifft hab ich da eine kurze aber Realität einzufügen, Privatleute dürfen keine Fotos von Personen machen die es nicht wollen. Ämter und Firmen dürfen dies! Ebenso was Adressen betrifft so darf das Einwohnermeldeamt gegen Gebühr Adressen und Namen im großen Stil veräußern von uns allen, nur wer etwas dagegen hat der muß sich selbst melden und etwas unternehmen in dem er Einspruch einlegt. Wir alle werden sozusagen verhökert und verkauft und wo bleibt da der Datenschutz?????? Ach sorry es handelt sich ja hierbei um eine Verwaltungsgebühr…….. 😉

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    • 21. August 2014 um 19:40 Uhr
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      Genau auf den Punkt gebracht. Du hast Leider absolut Recht. Wenn man könnte würde ich, mit dieser ganzen Scheiße gegen uns aufräumen.

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    • 21. August 2014 um 19:46 Uhr
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      Ebenso auf den Punkt gebracht. Derselben Meinung.

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    • 1. Juni 2017 um 18:06 Uhr
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      Ich darf mit dem Camcorder der pro Sekunde 25 8MP-Bilder (4K/UHD) macht durch die Straße laufen, und kein Passant darf mir das verbieten. Ich darf die Aufnahmen auch ohne Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Kennzeichen bei YouTube veröffentlichen.

      Es ist also KEINE "Realität".
      Ist echt übel diese Deutsche Krankheit das was man persönlich für "verboten" hält, einfach mal faktisch und rechtlich für Verbten zu erklären.
      Ein Grund für "Die Große Show der Rechtsirrtümer" auf RTL.
      Z.B. die "Anstiftung zum Suizid".
      Der degenerierte Pöbel bringt das gerne an, und kommt sich bei der Formulierung dieser "Straftat" ganz schlau vor.
      DAS GIBT ES NICHT!!!
      Suizid istr keine Straftat, also ist auch die Anstiftung nicht illegal.
      Auch wenn Ich persönlich es mit "Terminal-Decision" schaffen würde die Rate von 10.000/Jahr merklich auf 12.000 zu erhöhen, es wäre legal, und die Webseite kann NICHT geschlossen oder bestraft werden…

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  • 21. August 2014 um 8:41 Uhr
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    Nun ist eben ein typisch bayerisches Urteil, hätte beinahe gesagt das es vom TV bekannten königlich bayerischen Komödienstadel kam…. Am Schluß sitzen dann alle Unschuldigen wie Würstel Ulli & Co am Stammtisch des Richters und stoßen an…..
    Frage mich oft warum in Bayern die Uhren anders ticken, wenn ich einen Unfall habe bin ich doch froh, das es Hilfsmittel gibt. Zumindest kann man meist ja nur die Fahrzeuge von hinten sehen und was die Fahrererkennung betrifft da hat ja selbst die Polizei oft mit Ihren Profigeräten Probleme diese genau zu erkennen. Aber wenn Fahrzeuge einen Unfall haben und es eventuell sogar Personenschäden gibt wäre es doch sinnvoll diese im Detail aufzuklären oder machen es dann die Versicherungen untereinander aus am bayerischen Stammtisch wer Schuld ist????
    Für mich sind Urteile im Namen des bayerischen Volkes keine Urteile im Namen des deutschen Volkes! Denn sehr oft kann man da nur den Kopf schütteln! Denn dort sind ja bekanntlich vor Gericht alle gleich nur manche sind gleicher….. Den einen schicken sie in´s Gefängnis den anderen zur Kur.

    Antwort
  • 20. August 2014 um 13:19 Uhr
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    Da hilft nur eines: Da die Richter nur nach der geltenden Rechtlage entscheiden können und sich darauf berufen, ist diese eben dem wahren Leben anzupassen.

    Was auf deutschen Autobahnen abläuft, ist unglaublich. Insbesondere das Abdrängen, das Ausbremsen und das Nötigen. Mit dem Inkaufnehmen des Unfallrisikos sind diese Dinge oft als Tötungsversuch zu werten.

    Antwort
  • 20. August 2014 um 11:39 Uhr
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    Typisch Deutsch der Staat darf alles Blitzer Videokameras usw alles aus sicherheitsgründen, wenn aber der Bürger zum selbstschutz selbst zu so einer anwendung greift ist es verboten..

    Ich weiß das es vor Gericht nicht zulässig ist solche Bilder vorzubringen, auch das man sie nicht hochladen darf, aber ich lasse mir nicht vorschreiben,das ich im Falle eines unfalls eine Dashcam im einsatz habe die wie eine Blackbox den unfallhergang filmt…

    Meist ist man a nicht fähig nach dem Unfall bilder zu machen, b kommt man an die camera nicht heran, c ist man so geschockt das man an alles andere denkt nur nicht an bilder machen…

    frü mich ist die Kamera nur dabei das im Falle eines unfalls ich genau sagen kann ich war so schnell unterwegs habe dies und das gemacht, und falls man glück hat hat die Kamera noch Nummernschilder von Zeugen aufgefangen….

    Das was die Bayrische Gerichtsbarkeit unter dem Strich sagt ist, das wenn alle strassen überwacht werden in zukunft die verwendung einer solchen Kamera überflüssig wird…

    Antwort
  • 20. August 2014 um 8:03 Uhr
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    Die Kameras sind sehr nützlich!
    In meinem Fahrzeug sind sogar 2 installiert!
    1x vorne, 1 x hinten!

    Bei dem heutigen Verkehrswahnsinn geht da kein
    Weg dran vorbei!
    Da sollte sich auch keiner reinreden lassen!
    Wir wissen doch, wie vor Gericht alles verdreht wird,
    je nachdem, wie der Richter gerade drauf ist!
    Rechtsbeugung ist bei deutschen Gerichten gang und gäbe!

    Das ist mein Recht und das lasse ich mir von
    niemandem nehmen! In den Aufzügen der S-Bahnen
    sind auch Kameras eingebaut! Also, was soll das
    Gerede von Datenschutz!
    Was ist denn besser?
    Mit dem Knüppel drauf haun oder einen Video-Beweis
    zu haben?

    Antwort
  • 19. August 2014 um 17:17 Uhr
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    Das ist so typisch für Deutschland. Der Datenschutz überwiegt alles, scheiss auf Gerechtigkeit.
    Die Datenschützer sollte man alle zum Teufel jagen, sie machen viel Kaput im Land.
    Lustig finde ich auch, wenn ein Geschäft da nun eine Außenkamera hätte und der Unfall damit zufällig aufgenommen worden wäre, dann wäre es als Beweis zulässig.
    Sorry lieber Richter, aber in meinen Augen hast Du schwer einen an der Waffel und bist Realitätsfremd.

    Antwort
  • 19. August 2014 um 15:31 Uhr
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    Wie verhält es sich dann mit Kamera Aufnahmen auf Tankstellen, in Kaufhäusern, usw.
    Ich glaube nicht, dass dieses Urteil bestand haben kann. zumal ja heute schon fast jeder Mensch ein Handy mit Kamerafunktion hat und somit jederzeit und überall Aufnahmen machen kann.

    Antwort
  • 19. August 2014 um 9:44 Uhr
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    Vor vielen Jahren war das dritte Bremslicht verboten, heute Standart weil es zur Sicherheit beiträgt. Dennoch habe ich es damals abmontieren müssen und eine Strafe bezahlt. Genau so wird es mit den Dashcams kommen. Sie bieten unendlich viele Vorteile und werden letztendlich zur Standartausrüstung der Autos gehören!

    Antwort
  • 18. August 2014 um 17:30 Uhr
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    Es sollte immer die Gerechtigkeit siegen! Wenn der einfahrende PKW unschuldig ist, dann muss er das mit der CAM beweisen können! Das zu ignorieren und ihn schuldig zu sprechen ist Unfug!

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