Studentenjob15.10.2021

Was muss man als Student beachten, wenn man nebenbei arbeitet?Minijob, Semesterferienjob und andere Möglichkeiten, als Student Geld zu verdienen

Studenten haben die Möglichkeit, neben ihrem Studium etwas Geld dazuzuverdienen. Dabei geltend für sie die gleichen Rechte wie für alle Arbeitnehmer. Besonderheiten bestehen jedoch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Auf was müssen Studenten achten, wenn Sie nebenbei Geld verdienen?

Nur wenige Studenten sind in der glücklichen Situation, dass sie ausreichend Geld von ihren Eltern erhalten und davon Miete und Lebensunterhalt bezahlen können. Bei den meisten Studenten reicht die monatliche Unterstützung durch die Eltern aber nicht aus und sie sind auf BAföG angewiesen oder müssen sich durch einen Studentenjob etwas hinzuverdienen.

Minijob, 450-Euro-Job, Semesterferienjob

Der häufigste Fall eines Beschäftigungsverhältnisses unter Studenten ist der Minijob („450-Euro-Job“). Ein Minijob kann in jeder Phase des Lebens angenommen werden und ist kein besonderes Arbeitsverhältnis für Studenten. Dabei darf der monatliche Arbeitslohn höchstens 450 Euro betragen. Bei einem kurzen Beschäftigungsverhältnis von höchstens 3 Monaten oder insgesamt höchstens 70 Arbeitstagen während eines Kalenderjahres kann das monatliche Einkommen diese 450 Euro auch überschreiten. Kurzfristige Jobs in den Semesterferien sind deshalb zumeist ebenfalls als Minijob ausgestaltet.

Mindestlohn gilt auch für Studenten

Wichtig für Studenten ist zu wissen, dass für sie der jeweils geltende Mindestlohn genauso gilt wir für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland seit Juli 2021 9,60 Euro brutto pro Stunde. Am 01.01.2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 € erhöht, am 01.07.2022 auf 10,45 €.

Ausnahmen von Mindestlohn bei bestimmten Praktika und ehrenamtlichen Tätigkeiten

Ausnahmen von dem gesetzlichen Mindestlohn gelten nur noch in wenigen Fällen. Dazu gehören insbesondere Pflichtpraktika, die in der Studienordnung verpflichtend für den Studienabschluss vorgesehen sind, Orientierungspraktika vor dem Studium bis zu einer Dauer von drei Monaten, Studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten sowie ehrenamtliche Tätigkeiten zu Allgemeinwohlzwecken.

Wie viele Stunden wird im Minijob pro Woche gearbeitet?

Aus dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Stundenlohn ergibt sich, wie viele Stunden höchstens gearbeitet werden muss, um die Mindestlohngrenze zu erreichen. Dabei sollten Studenten darauf achten, dass der Mindestlohn nicht durch rechtswidrige Umgehungsmaßnahmen unterlaufen wird (z.B. indem nicht alle geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet werden oder in Pausen gearbeitet werden soll).

Thema Sozialversicherung: Keine Krankenversicherung über Minijob

Der Vorteil des Minijobs, der diesen für Arbeitgeber sehr attraktiv macht und auch vielen Arbeitnehmern attraktiv erscheinen lässt, ist, dass bis zu dem Einkommen von 450 Euro pro Monat nur wenig Sozialversicherungsabgaben geleistet werden müssen. So werden Arbeitnehmer über einen Minijob nicht krankenversichert, pflegeversichert und arbeitslosenversichert. Es erfolgen keinerlei Abzüge vom Lohn, so dass diesbezüglich brutto gleich netto ist. Das heißt aber auch, dass sich Minijobber anderweitig um eine Krankenversicherung bemühen müssen. In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Erst ab einem sogenannten 451-Euro-Job können sie sich über diesen krankenversichern lassen. Junge Studenten bis 25 Jahre können sich über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern (Familienversicherung) kostenlos mitversichern lassen.

Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber, die anderweitig gesetzlich krankenversichert sind, einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 %. Für privat krankenversicherte Minijobber wird kein Beitrag abgeführt.

Für die Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 % und der Arbeitnehmer 3,6 %, von denen er sich aber auf Antrag befreien lassen kann.

Beschäftigung als Werkstudent

Eine Alternative zum Minijob ist für Studenten die Arbeit als Werkstudent. Auch hier fallen nur wenige Sozialabgaben an. Es wird nicht in Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung eingezahlt. Auch hier muss sich der Student anderweitig krankenversichern. Eine bestehende Familienversicherung ist für Werkstudenten noch bis zu einer Einkommensgrenze von 553,33 € pro Monat möglich. Auch Steuern fallen erst ab einem relativ hohen Betrag an. Bei Lohnsteuerklasse 1 beträgt der Steuerfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, 9.408 Euro (für das Jahr 2020) zuzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro.

Werkstudenten können während des Semesters höchstens 20 Stunden an Werktagen pro Woche neben dem Studium arbeiten, unter Umständen sogar mehr bei Arbeitszeiten am Wochenende oder nachts. In den Semesterferien darf ebenfalls mehr gearbeitet werden. Werden diese Arbeitszeiten überschritten, so wirkt sich dies auf die Sozialversicherungsabgaben, die Pflichtversicherungen und das dann entfallende Kindergeld, welches andernfalls während der Erstausbildung bis zu einem Alter von einschließlich 25 Jahren gezahlt wird, aus.

Studenten sind arbeitsrechtlich anderen Arbeitnehmern gleichgestellt

Für alle studentischen Arbeitsverhältnisse gelten die vollen Arbeitnehmerrechte. Studenten werden gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht schlechter gestellt.

Wie jeder andere Arbeitnehmer auch haben Studenten Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Diesen muss der Arbeitgeber gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn aushändigen.

Auch besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss bei Krankheit bis zu 6 Wochen lang den arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitslohn bezahlen. Dies gilt auch für Minijobber und Werkstudenten.

Urlaubsansprüche im Studentenjob

Auch die gesetzlichen Urlaubsansprüche gelten für Studentenjobs. Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Bei einer 5-Tage-Woche (auch wenn jeweils nur 4 Stunden gearbeitet wird) beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 20 Tage pro Kalenderjahr. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind es noch 8 Urlaubstage. Wichtig ist, dass Studenten gegenüber den anderen Arbeitnehmern in dem Betrieb nicht ohne ausreichenden sachlichen Grund benachteiligt werden dürfen. Hat der Arbeitgeber mit den „normalen“ Arbeitnehmern arbeitsvertraglich einen höheren Jahresurlaubsanspruch vereinbart, so dürfen Studenten nicht sachgrundlos schlechter gestellt werden. Dies gilt auch für andere betriebliche Vereinbarungen wie z.B. Zahlungen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Bezüglich all dieser Vergünstigungen sollte allerdings deren mögliche Auswirkung auf Sozialversicherungen, Steuerfreibetrag, Kindergeld und Bafög stets im Blick behalten werden.

Für Studenten gelten ferner die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie für andere Arbeitnehmer.

Einkommensgrenze für Bafög-Bezug: 5.400 € brutto

Wichtig ist schließlich, inwieweit sich das Einkommen aus einem Studentenjob auf die Bafög-Ansprüche auswirkt. Der Minijob (450-Euro-Job) erweist sich diesbezüglich als unbedenklich, da während des jeweiligen Bewilligungszeitraums von 12 Monaten bis zu 5.400 Euro, d.h. monatlich 450 Euro, dazuverdient werden dürfen, ohne dass dies die Bafög-Leistung schmälert. Wird diese Einkommensgrenze überschritten (etwa in einem einträglicheren Werkstudentenjob), so wird der Bafög-Satz entsprechend gekürzt.

Siehe auch:

Quelle:refrago/we
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