Was umfasst der Regelbedarf bei Hartz IV?
Ein Alleinstehender erhält zurzeit einen Regelbedarf von 391 EUR. Doch was umfasst dieser Regelbedarf? Welche Kosten werden von dem Regelsatz abgedeckt?
Was umfasst der Regelbedarf bei Hartz IV?
Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Abs. 1 SGB II die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) sowie für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört nach der Vorschrift eine angemessene Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Der Regelbedarf berücksichtigt daher auch Kosten für zum Beispiel Restaurantbesuche oder sonstige Freizeitaktivitäten. Auch die Teilnahme an Demos oder der Besuch der Enkelkinder muss mit Hilfe des Regelsatzes bewerkstelligt werden (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2013, Az. L 12 AS 214/12 bzw. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013, Az. L 7 AS 1470/12). Ein Leistungsempfänger kann frei darüber entscheiden, welche Bedürfnisse er zu welchem Anteil mit dem monatlichen Regelbedarf befriedigen möchte.
Der Gesetzgeber hat sich im Jahr 2008 die Mühe gemacht und sämtliche Kosten für die einzelnen Bedürfnisse aufgelistet, um somit den Regelsatz genau zu bestimmen. Die ermittelten Verbrauchskosten stellen dabei Durchschnittswerte dar. Die Durchschnittswerte haben sich seit 2008 erhöht.
Regelbedarf für 1 Erwachsenen
Für einen Einpersonenhaushalt gilt zum Beispiel seit dem 1.1.2014 folgender Regelbedarf:
Bedürfnis | Verbrauchskosten in EUR |
---|---|
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 138,83 |
Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen | 0 |
Bekleidung und Schuhe | 32,85 |
Wohnen, Energie und Instandhaltung | 32,68 |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushalts gegenstände | 29,63 |
Gesundheitspflege | 16,80 |
Verkehr | 24,62 |
Nachrichtenübermittlungen | 34,53 |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 43,17 |
Bildung | 1,50 |
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen | 7,74 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 28,64 |
Summe: | 390,99 |
Regelbedarf (gerundet): | 391,00 |
Es ist zu beachten, dass die Höhe des Regelbedarfs regelmäßig steigt. Zudem besteht in bestimmten in § 21 SGB II genannten Fällen ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Vgl. dazu: Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz?##br/!#ab dem 01.01.2014?
Die richtigen Beträge für 2014 findet man hier:
http://www.publicus-boorberg.de/sixcms/media.php/boorberg01.a.1282.de/boorberg01.c.272328.de
@vida, danke das hilft mich sehr weiter.
Ich bekomme zwar kein Harz 4 mehr aber da nur 131€ rente, muss ich noch zum sozialamt Geld bekommen. Da ist der Harz4 Satz rechnerich, ja das selbe wie sozialgeld.
Danke auch an @Jürgen Weber, werde mich da auch umsehen. Lieben Gruß an euch beider.
Wer sich für die genauen Zahlen für den Regelsatz interessiert, kann alle 6 Berechnungen hier finden: http://www.hartz-4-betroffene.com/rb_1.html
@meggie
Siehe hier:
http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Die fehlerhaften Daten hatte ich bereits per email am 29.08.14 an den Verlag gemeldet. Trotzdem sind die Daten immer noch inkorrekt.
Leider sind die Angaben nicht für 2014 gemacht.
Genau das aber suche ich, und bestimmt auch alle anderen die diese seite wollen
Hallo,
Darf man als Grundsicherungs Empfänger im Alter eine Kreditkarte haben.
MfG Josef