E-Zigarette16.05.2023

Wie ist die Rechtslage von E-Zigaretten im Vergleich zu normalen Zigaretten am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum?Zur Rechtslage vom Dampfen am Arbeitsplatz

Die elektronische Variante der Zigarette ist für viele bereits der Ersatz zum Tabakrauchen geworden. Doch was gilt rechtlich? Haben Nutzer von E-Zigaretten dieselben Pflichten und Rechte wie ihre rauchenden Kollegen?

Die elektronische Variante der Zigarette ist für viele bereits der Ersatz zum Tabakrauchen geworden. An die Stelle des Rauchs tritt hier der Dampf, was zunächst harmloser klingt, doch auf den gesundheitlichen Aspekt werden wir später im Artikel noch zu sprechen kommen. Die Bandbreite an Varianten der E-Zigaretten ist dabei recht umfangreich und beginnt bei den sogenannten Cig-a-likes. Diese reihen sich optisch nahe bei den herkömmlichen Filterzigaretten ein und sollten den Umstieg allein haptisch erleichtern. Ist ein längerer Konsum geplant, greifen viele zu ausgefeilteren Produkten, und damit zu systematisch aufgebauten Vertretern. Bei diesen ist das Gerät aus einem aufladbaren Akku sowie einem Verdampfer zusammengesetzt — verbunden zum Beispiel durch ein Schraubgewinde. So können langjährige Nutzer die Komponenten bei Verschleiß auch separat austauschen. Genau genommen werden bei den E-Zigaretten nikotinhaltige oder -freie Liquide verdampft, und zwar mithilfe eines beheizten Coils (also einer Wendel), dem Flüssigkeitsträger (Watte oder andere Stoffe) und dem Verdampferkopf. Am Ende wird so der Raucher zum Dampfer, der den durch Erhitzung gebildeten Nassdampf inhaliert. Es gibt also einige Unterschiede zum herkömmlichen Rauchen, doch wie sieht die juristische Lage in Deutschland aus? In diesem Artikel gehen wir nun dieser Frage nach.

Nichtraucherschutz für alle gleich?

Vor allem interessant dürfte die Rechtslage von Dampfern am Arbeitsplatz sein. Haben Nutzer von E-Zigaretten dieselben Pflichten und Rechte wie ihre rauchenden Kollegen? Bei Letzteren greift die sogenannte Arbeitsstättenverordnung, nach der Angestellte explizit vor der Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch geschützt werden sollen. Wie wir bereits zu Beginn erklärten, fallen E-Zigaretten durch die andere Funktionsweise gerade nicht unter die Definitionen dieser juristischen Vereinbarung. Mögliche Gesundheitsgefahren durch das Verdampfen sind hier also nicht mit abgedeckt. Für E-Zigaretten greifen Vorgaben wie das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und den Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs also nicht. Dennoch gibt es gesondert Empfehlungen des BfR, des Bundesinstituts für Risikobewertung. Nach diesen sollten E-Zigaretten lediglich in Raucherzonen zum Einsatz kommen und die entsprechenden Geräte wie normale Zigaretten behandelt werden. Hier zeigt sich jedoch ein Problem, denn nicht selten soll die elektronische Zigarette den Ausstieg vom Tabakkonsum einläuten, sodass Dampfer eher ungern mit dem unliebsam gewordenen Nikotinrauch in Kontakt kommen möchten. Ungeachtet dessen wird allgemein davon abgeraten, im Beisein von Kranken, Schwangeren und Kindern zu dampfen. Doch wie sieht die Gesundheitsgefahr beim Dampfen überhaupt aus, stellt es eine anzustrebende Alternative für normale Raucher dar? Das versuchen wir im letzten Abschnitt näher zu klären.

Dampf gesünder als Rauch?

Eines sei vorweg gestellt: Weder Dampf noch Rauch aus einer normalen Zigarette sind einem Leben gänzlich ohne diese Genussmittel vorzuziehen, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Rauch- und dampffrei zu leben, ist dahingehend noch immer die beste Form des Daseins. Dennoch ist beim Dampf der E-Zigaretten positiv anzumerken, dass die genutzten Liquide für die Drogenentwöhnung ebenso nikotinfrei existieren und im Nassdampf kein offener Formaldehyd als Karzinogen entsteht. Frei von Gefahren ist jedoch auch das Aerosol der E-Zigarette nicht, denn dies kann verborgenen Formaldehyd beinhalten und so auf lange Sicht ebenso das Krebsrisiko in die Höhe treiben. Insgesamt betrachtet ist sowohl die Rechtslage als auch die Gesundheitsbewertung bei der E-Zigarette im Vergleich zum normalen Glimmstängel noch nicht so weit fortgeschritten und ausdifferenziert und es bleibt spannend, was Gesetze und Gerichte in Zukunft in diesem Bereich noch verändern werden.

 

Quelle:refrago/om
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