Wohnungsdurchsuchung26.04.2023

Verhalten bei Wohnungsdurchsuchung - Welche Rechte habe ich bei einer Wohnungsdurchsuchung?Was muss ein Durchsuchungsbeschluss enthalten?

Früh morgens um 6 Uhr klopft es an der Haustür, oder diese wird durch ein Spezialeinsatzkommando aufgebrochen, weil die Polizei die Wohnung durchsuchen möchte. Neben der Überrumpelungssituation verbleibt auch aus rechtlicher Sicht die Frage, wie man mit dieser Situation umgehen soll?

Bei einer Durchsuchung gilt zunächst einmal Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten, denn der Widerstand oder Angriff gegen Vollstreckungsbeamte stellt eine Straftat dar.

Darf die Polizei meine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen?

Bei dem umgangssprachlich als Durchsuchungsbefehl bezeichneten Durchsuchungsbeschluss handelt es sich um einen richterlichen Beschluss  (vgl. Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen und wer entscheidet darüber?). Wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein solcher grundsätzlich immer erforderlich, damit eine Durchsuchung durchgeführt werden kann. Eine Ausnahme kann aber bei Gefahr im Verzug vorliegen. Dann dürfen auch die Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte selbst, die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, die Durchsuchung anordnen.

Wann liegt Gefahr im Verzug vor?

Wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes äußerst eng auszulegen, um das Erfordernis einer richterlichen Anordnung nicht zu unterlaufen. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen damit nicht willkürlich von einer Gefahr im Verzug ausgehen. Eine solche ist nur anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde. Dabei muss konkret wahrscheinlich sein, dass der Untersuchungszweck gefährdet wird. In jedem Fall müssen die Ermittler zuvor zumindest erfolglos versucht haben, einen Richter zur Ausstellung eines solchen Beschlusses zu erreichen.

Was muss ein Durchsuchungsbeschluss enthalten?

Ein Durchsuchungsbeschluss muss sowohl die durchsuchten Räumlichkeiten, als auch die voraussichtlich sicherzustellenden Beweismittel enthalten. Zudem muss der Grund der Durchsuchung genannt werden.

Sind Beweismittel gegen mich verwertbar, obwohl die Wohnungsdurchsuchung rechtswidrig war?

Werden, wie bei einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung, Beweismittel zu Unrecht erhoben, so spricht man von einem Beweiserhebungsmangel. Ein solcher Beweiserhebungsmangel führt jedoch nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Das heißt anders als in den USA oder im Fernsehen sind die bei Ihnen gefundenen Beweismittel gegen Sie verwertbar.

Sind Beweismittel verwertbar die bei mir aufgefunden wurden, obwohl zum Beispiel mein Mitbewohner Ziel der Durchsuchung war?

Ja, denn obwohl gegen Sie kein Tatverdacht vorlag, der eine Durchsuchung gerechtfertigt hätte, werden diese aufgefundenen Beweismittel als Zufallsfunde betrachtet. Als solche können sie Grundlage eines nun eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen sie sein. Das gilt auch dann, wenn rechtswidrig Ihre Räumlichkeiten durchsucht worden sind. Wie bereits erwähnt besteht hier kein Beweisverwertungsverbot. Ein Beispiel könnte eine kleine Menge Marihuana sein, die ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach sich zieht.

Muss ein Richter oder Staatsanwalt bei der Durchsuchung anwesend sein?

Zumeist ist bei der Durchsuchung weder ein Richter, noch ein Staatsanwalt anwesend. Für diesen Fall sieht das Gesetz es vor, dass ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde anwesend sind, welche selbst nicht zu Polizei oder Staatsanwaltschaft gehören. Das gilt aber nur, wenn deren Teilnahme möglich ist. Sinn und Zweck ist, dass diese als Zeugen fungieren, um die Rechte des Durchsuchten zu wahren. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Ihnen durch übereifrige Beamte gegebenenfalls etwas untergeschoben werden kann.

Darf meine Wohnung auch nachts durchsucht werden?

Grundsätzlich darf eine Wohnung nicht nachts durchsucht werden. Nach § 104 Abs. 3 StPO umfasst diese Nachtzeit den Zeitraum von 21 Uhr am Abend bis 6 Uhr am Morgen. Ausnahmen bestehen bei der Verfolgung eines Verdächtigen auf frischer Tat, bei Gefahr im Verzug, zur Festnahme eines geflohenen Häftlings und im Fall der Suche nach elektronischen Speichermedien, deren Beschlagnahme so zwingend erforderlich ist, dass nicht bis zum Morgen gewartet werden kann, weil sonst die Gefahr bestünde, dass die Auswertung verhindert oder erschwert wird. Eine rechtswidrige nächtliche Durchsuchung führt jedoch nicht zu einem Verwertungsverbot aufgefundener Beweise.

Muss ich Fragen der Durchsuchenden beantworten?

Nein. Den Durchsuchten trifft keine Pflicht sich selbst zu belasten. Damit hat er sowohl das Recht zu schweigen, als auch den Durchsuchenden nicht zu helfen Beweismittel gegen ihn zu finden. Diese Selbstbelastungsfreiheit wird über § 136 der Strafprozessordnung garantiert.

Was ist eine Durchsuchungsbescheinigung?

Nach § 107 StPO haben Sie als durchsuchter das Recht auf eine Durchsuchungsbescheinigung, die den Grund der Durchsuchung und die Straftat nennen muss. Zudem haben Sie das Recht auf ein so genanntes Beschlagnahmeverzeichnis. Auf diesem müssen alle beschlagnahmten Gegenstände verzeichnet sein. Soweit nichts beschlagnahmt wurde, haben Sie das Recht darauf, dass auch hierüber eine Bescheinigung an Sie ausgestellt wird.

Welche Folgen hat eine rechtswidrige Durchsuchung?

Gegen eine rechtswidrige Durchsuchung können Sie Beschwerde erheben. Mit dieser können Sie die Herausgabe zu Unrecht beschlagnahmter Gegenstände verlangen. Zudem haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz für Schäden die während der Durchsuchung entstanden sind. Erst Recht haben Sie diesen Anspruch, wenn am Ende des Verfahrens ein Freispruch steht. Umgekehrt hat ein Vermieter gegen Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls etwa von einem Spezialeinsatzkommando die Tür aufgebrochen und dadurch beschädigt wurde.

Darf ich bei der Durchsuchung einen Verteidiger rufen?

Sie sind jederzeit, auch während der Durchsuchung dazu berechtigt einen Verteidiger zu rufen. Da der Verteidiger grundsätzlich aber keinen Anspruch auf Anwesenheit hat, müssen Sie als Inhaber der durchsuchten Wohnung explizit seine Anwesenheit gestatten. Dann darf ihm diese nicht verwehrt werden.

Weitere Infos zum Thema: Finden Sie aktuelle Rechtsbeiträge zum Strafrecht bei recht-aktuell.de.

Quelle:refrago/mo
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