Mietminderung22.01.2024

Wird bei einer Mietminderung die Warmmiete oder die Kaltmiete gemindert?

Ist eine Wohnung mangelbehaftet, machen viele Mieter von ihrem Recht zur Mietminderung Gebrauch. Doch es stellt sich die Frage, welche Miete gemindert werden soll. Die Warmmiete oder die Kaltmiete? Viele Mieter gehen von der Kaltmiete aus. Ist das aber richtig?

Wer als Mieter die Miete mindern will, fragt sich, welche Miete er für die Mietminderung zugrunde legen muss. Viele Mieter gehen von der Kaltmiete aus. Ist das aber richtig? Was steht zur Mietminderung im Gesetz und was haben die Gerichte diesbezüglich entschieden.

Welche Miete wird der Mietminderung zugrunde gelegt?

Das Recht zur Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB. Die Vorschrift trifft jedoch keine Aussage darüber, welche Miete der Mietminderung zugrunde zu legen ist. Daher war es lange Zeit hoch umstritten, ob die Warmmiete (auch: Bruttomiete oder Bruttowarmmiete) oder die Kaltmiete (auch: Nettomiete) zu mindern ist. Diese Unsicherheit wurde durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. April 2005, Az.  XII ZR 225/03 beseitigt. Der BGH entschied, dass als Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung die Warmmiete, also der Mietzins einschließlich aller Nebenkosten, heranzuziehen sei. Dabei sei es auch unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.

Worauf ist bei der Mietminderung noch zu achten?

Bei der Mietminderung muss man unbedingt wissen, um wie viel Prozent man die Miete mindern kann. Dazu hilft ein Blick in die aktuelle Mietminderungstabelle. Aber Vorsicht: Viele Mieter mindern zu stark und im schlimmsten Fall kann das sogar zur Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter führen. Prüfen Sie vor einer Mietminderung unbedingt, ob alle Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Das ABC der Mietminderung). Oft wird die Mietminderung auch falsch berechnet und die taggenaue Berechnung vergessen (vgl. Wie wird eine Mietminderung berechnet (Beispiel)?)

Mehr aktuelle juristische Informationen:

Quelle:refrago, rb, pt
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7 Gedanken zu „Wird bei einer Mietminderung die Warmmiete oder die Kaltmiete gemindert?

  • 16. Juni 2016 um 12:53 Uhr
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    Ich wohne im ersten stock unter Einliegerwohnung hat der Vermieterin ihr ex Mann der seit drei Jahren mit einer Tailänderin verheiratet ist nach mehr maligem Gespräche das seinen frau doch so gut ist Nachts nicht solche Tailändischegerischte zu kochen das wir wirklich nicht vor lauter Geruch schlafen können mir die Luft geraubt wir ohne das der Gestank tage in unserer Wohnung hängt trotz lüften und sprühen habe ich ne frage kann ich die miete mindern

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  • 11. Mai 2016 um 23:39 Uhr
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    Eine Frage : ist Mietminderung Mietschulden?? Das behauptet jedenfalls unsere Hausverwaltung die Grand City Property LTD und schickte uns eine fristlose Kündigung angeblich wegen Mietschulden obwohl wir seit letzten April 2015 die Miete gemindert hatte mit mehrfachen Hinweisen, alles schriftlich, das wir auf Grund diverser Mietmängel und einer ausbreitender Rattenplage diese Miete mindern werden. Es wurde von denen stillschweigend Aktzeptiert es kamen auch nie Mahnungen dafür.

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  • 11. Dezember 2014 um 16:47 Uhr
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    Ist es erlaubt das der vermitter um 22 uhr bis 6 uhr die heizung ausstellen darf bei einer warm Miete

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  • 24. August 2013 um 16:23 Uhr
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    Wieviel kann ich bei Hinterhoflärm (tägliches feiern bis in die Morgenstunden) und ständiges Grillen meine Miete mindern.

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    • 26. März 2017 um 12:14 Uhr
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      Was kann denn Ihr Vermieter dafür, wenn andere Leute in der Nachbarschaft grillen und bis morgens früh feiern? Er hat doch gar keine juristische Handhabe dagegen! Erstmal sollten Sie die Krachmacher verwarnen ("Wenn Sie nochmal bis morgens früh Krach machen, rufe ich die Polizei"). Wenn die darauf nicht reagieren, rufen Sie tatsächlich die Polizei – jedes Mal. Die steigenden Geldstrafen wegen Ruhestörung werden diese Leute dann zur Besinnung bringen. Falls es sich nicht um "nicht bestrafbare" Personen handelt, die aufgrund ihres Sozialstatus nicht pfändbar sind. Nun…dann haben Sie Pech gehabt. Ihr Vermieter kann jedoch nichts dafür, da er unsere soziale Gesetzgebung nicht geschaffen hat.

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      • 2. Dezember 2017 um 13:03 Uhr
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        Da sind sie aber schwer im Irrtum,wenn ich durch den Lärm nicht Nachts zur Ruhe kommen kann ist der Vermieter in der Pflicht,solches handel zu unterbinden.
        Und beim Polizei rufen gibt es keine Geldstrafen wegen Ruhestörung,wo haben sie bloß solchen Quatsch her.
        Ich habe um die 30 mal die Pölizei rufen müssen Nachts,manchmal 2mal die Nacht,und es gab nie eine Geldstrafe.
        Mehr als für Ruhe zu sorgen,Leute des Platzes zu verweisen,zu mehr haben die keine Handhabe.
        Mein Problem hat der Vermieter beseitigen müssen,durch eine fristlose Kündigug und Zwangsräumung.

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