Zahlungsverweigerung05.12.2014

Rundfunkbeitrag nicht bezahlen: Was passiert bei Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags?

Der Rundfunkbeitrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen erhitzt zurzeit die Gemüter der Bürger. Nicht wenige sehen es gar nicht ein für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender zu zahlen. Einige schauen bzw. hören erst gar nicht die Programme. Für viele ist es unverständlich für etwas zahlen zu müssen, was man gar nicht nutzt, und weigern sich daher den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Doch was passiert, wenn man den Beitrag nicht zahlt?

Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, dem droht nach einem Bericht im Deutschen Anwaltsregister die Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird: Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird. Aber der Reihe nach:

Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?

Zunächst erhält die Person ein Schreiben vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Durch dieses soll geklärt werden, ob der Haushalt bereits angemeldet ist und der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.

Zwangsweise Einziehung der Rundfunkbeiträge

Wer die Zahlungsaufforderung ignoriert, wird irgendwann eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ignoriert man auch dieses Schreiben, legt die jeweilige Landesrundfunkanstalt als Gläubigerin irgendwann, unter Umständen auch erst nach weiteren Zahlungserinnerungen, die fälligen Rundfunkgebühren und eventuelle Säumniszuschläge in einem Beitragsbescheid fest und stellt diesen dem vermeintlichen Schuldner zu. Wendet man sich nicht innerhalb eines Monats mittels eines Widerspruchs oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beitragsbescheid, so wird er bestandskräftig und die jeweilige Landesrundfunkanstalt kann die Rundfunkbeiträge zwangsweise einziehen. Dies kann zum Beispiel durch eine Lohnpfändung geschehen.

Nach Ansicht des Landgerichts Tübingen sei aber eine Zwangsvollstreckung unzulässig, wenn der Beitragsbescheid nicht den Anforderungen eines formalen Verwaltungsakts genügt. In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Beitragsbescheid die Rundfunkanstalt als Gläubigerin nicht benannt bzw. fehlte es an den Kontaktdaten. Darüber hinaus wurde im Bescheid weder eine Rechtsgrundlage benannt noch erfolgte eine Rechtsbelehrung (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, Az. 5 T 81/14).

Verhängung einer Geldbuße

Zudem ist zu beachten, dass die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags über einen Zeitraum von sechs Monaten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). In der Regel wird von dieser Möglichkeit aber abgesehen.
Mehr zum Rundfunkbeitrag:

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96 Gedanken zu „Rundfunkbeitrag nicht bezahlen: Was passiert bei Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags?

  • 12. März 2021 um 22:27 Uhr
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    Muchas gracias. ?Como puedo iniciar sesion?

    Antwort
  • 11. Oktober 2019 um 12:26 Uhr
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    Ist hier noch jemand aktiv?
    Hätte da mal eine frage, die wollen jetzt das ich alle 3 monate 52,50€ zahle, ich bin mit 18 ausgezogen aber meine eltern Finanzieren das, ich persönlich habe garkein einkommen und die wollen mir das jetzt abbuchen, ich gehe aber noch zur schule und kriege kein geld. Habt ihr tipps was ich machen könnte?

    Antwort
  • 12. Februar 2019 um 7:48 Uhr
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    Ich h wohne in einer 1 Zimmer Wohung und da ist kein Anschluss für einen Tv muss ich trotzdem die Beiträge bezahlen?

    Antwort
    • 14. Juni 2019 um 9:03 Uhr
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      Ja, da du auch im Auto ein Radio hast.

      Antwort
  • 11. Februar 2019 um 19:09 Uhr
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    is doch alles schnick schnack^^ bekommst Du algll ? wenn ja bist du eh befreit musst nur einmal das beigefügte schreiben des sozialamt zu ihnen schicken.aber diese schreiben übersehen sie gerne lol^^ oder du bist bei unitymedia oder einem anderen Anbieter da sollen die sich mit rumschlagen.zahlst ja jeden monat 19,99eu oder so lg

    Antwort
  • 15. Oktober 2018 um 13:20 Uhr
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    Hallo, ich mache mir gerade große Sorgen. Habe den Rundfunkbeitrag nie bezahlt und mir auch nie großartig Gedanken gemacht. Das liegt daran, dass mich die Rundfunkanstalt auch noch nie angeschrieben hat. Als ich vor 10 Jahren hier wieder eingewandert bin, bin ich bisher auch nicht auf die Idee gekommen, mich dort proaktiv zu melden. Ist das dann überhaupt mein verschulden, wenn ich keine Zahlungsaufforderung bekommen habe? Die nachzuzahlende Summe liegt bei ca 1400 EUR. Zur Zeit kann ich das auch nicht zahlen, da ich schon länger krankgeschrieben bin und ein Kind von dem Geld auch noch ernährt wird. Danke für Ihre Antwort.

    Antwort
  • 28. September 2018 um 11:00 Uhr
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    Ich bin jetzt ohne Job und es gibt kein anderes Verdienst Mitglied zu Hause. muss ich den Rundfunk Beitrag verpflichtend bezahlen?

    Antwort
  • 25. September 2018 um 23:22 Uhr
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    Ich kenne Menschen in meiner unmittelbaren Nachbarschaft, die schon seit Monaten keine Gebühr bezahlen und es auch anscheinend funktioniert ohne Ärger zu bekommen.

    Antwort
  • 4. September 2018 um 3:17 Uhr
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    Mein Haus wurde im Januar Zwangsversteigert und jetzt habe ich von einem Inkassounternehmen eine Geldforderungen erhalten. Wie kann das sein der rechtsvertreter der Gläubiger Bank hat bei der Versteigerung dem gebotenen kaufbetrag zugestimmt. Muss ich für den geforderten Inkasso Betrag aufkommen?

    Antwort
  • 14. Mai 2018 um 8:16 Uhr
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    Ich war 1/2 Jahr im Ausland und in meinem Haushalt war keine Menschenseele dort.Muß ich jetzt für eine nicht genutzte Dienstleistung,die Rundfunkgebühren bezahlen?Das sehe ich nicht ein!!!!!!!!!!

    Antwort
  • 28. April 2018 um 10:16 Uhr
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    Endlich ist es soweit am 16 und 17 Mai wird die Frage geklärt ob der Rundfunk Beitrag eine Steuer ist, das Bundesverfassungsgericht wird es prüfen und es wurde dem EUGH vorgelegt, des weitern ist der Beitragsservice eine Firma und keine offizielle Behörde somit müsste sie auch den normalen Weg gehen das heißt normaler Mahnbescheid.
    .

    Antwort
  • 8. April 2018 um 21:56 Uhr
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    Guten Tag

    Ich bin vor knapp einem Jahr von Österreich nach Deutschland gezogen bin Österreichischer Staatsbürger und Arbeite und wohne jetzt hier in Deutschland.

    Muss ich trotzdem bezahlen?

    Antwort
    • 10. April 2018 um 9:34 Uhr
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      Na klar musst Du zahlen.Wir Deutschen sind eben gierig!

      Antwort
  • 6. September 2017 um 22:20 Uhr
    Permalink

    hallo ich bin umgezogen und ein Monat später kam der Brief von der GEZ ich dache mir nur ihr kleinen scheißer ich soll für was bezahlen wo nur Müll kommt. Aber als deutscher Staatsbürger kann man nicht viel machen egal in welchen Bereichen man ist immer der gefickte und das im eigenen Land.
    Selbst Flüchtlinge und sonst wer haben mehr von allen und müssen ein scheißdreck zahlen und unser Staat versagt total was das betrifft sogar die Gerichte kann man in der Tonne rauchen denn als deutscher hat man in DEUTSCHLAND leider verloren

    Antwort
  • 18. August 2017 um 11:34 Uhr
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    Als ich das Schreiben bekommen habe konnte ich meinen Augen echt nicht trauen. Ich besitze nicht einmal einen Fernseher oder Radio und muss jetzt für etwas Zahlen, das ich nicht einmal benutze. Das kann doch eigentlich gar nicht legal sein.
    Da kann ja auch der Bäcker von der Ecke kommen und sagen, gib mir 17.50€ jeden Monat für Brötchen! Wie,sie wollen gar keine Brötchen? Egal, das Geld will ich trotzdem. Da kann ja wirklich jeder kommen und Geld von einem verlangen, das ist absolut inakzeptabel und falsch!!!!!!!!!

    Antwort
    • 2. Oktober 2017 um 12:32 Uhr
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      Hallo, ich habe auch weder Fernseher oder Radio, infomiere mich über Zeitungen. Von der GEZ bekomme ich ständig Mahnungen (seit 2011). Ich hab ne Firma für Sonnenschutz mit Reinigung, wenn die mich versperren wollen kriegen sie von mir mal ne Rechnung über min. 8000€, könnte ja sein, das ich bei der GEZ mal den Sonnenschutz Reinigen könnte.

      Antwort
      • 27. Februar 2018 um 19:36 Uhr
        Permalink

        Guten Abend,
        Ich habe da mal eine Frage, wie haben Sie auf die ganzen Mahnungen reagiert, denn ich habe das gleiche Problem.
        Ich habe zwar Widerspruch gegen den Festsetzungbescheid eingelegt, nun haben sie das abgelehnt und nun muss ich eine Betrag von über 500€ ausgleichen. Ich bin am überlegen ob ich Klage erheben werde, um mir die Kosten zu ersparen, da ich zum einen Studentin bin und ich es mir sowieso nicht leisten kann…
        Danke im Voraus
        Heidari

        Antwort
        • 12. März 2018 um 14:43 Uhr
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          Als Studentin ist man eh befreit. Sie müssen nur ein NAchweis einreichen (Immatrikulationsbescheinigung).

          Antwort
  • 7. Juli 2017 um 1:45 Uhr
    Permalink

    Das nennt man demokratie ich muss bald auch gez gebühren zahlen für sender die ich nicht mal haben will da könnte ich direkt 30 euro geben und hätte sky was das für eine scheisse mann wird nur verarscht als ob die steuern die man einzieht schon nicht genug wären lohn wird versteuert pkw wird versteuert konsumgüter versteuert regenwasser versteuert bald kommt
    Auch noch sicher eine steuer für kinder gez ist und bleibt für
    Micj eine steuer ist ja zdf zweite deutsche fernseher alles klar

    Antwort
  • 14. Mai 2017 um 19:26 Uhr
    Permalink

    Gebühren für ARD und ZDF abschaffen.
    … und das ist auch gut so.

    Mit der Alternative für Deutschland (AfD) haben wir GEZ-Verweigerer (aus welchem Grund auch immer) einen starken Partner an der Seite. Die Etablierten Parteien machen immer so weiter. Auf Kosten der Bürger.

    Wir müssen aufwachen und das bestehende System abwählen. Das ist unser demokratisches Recht.

    Antwort
  • 14. Mai 2017 um 19:20 Uhr
    Permalink

    Hallo,
    ich habe bei der GEZ nachgefragt auf welcher Rechtsgrundlage ich die Gebühren für ARD und ZDF bezahlen muss. Sie sagte auf der Grundlage eines Staatsvertrages (SV). Diesem SV habe ich nicht zugestimmt. Ich befinde mich zwar in einer Minderheit möchte aber trotzdem dieser Gebühr widersprechen und nicht zahlen.
    was kann ich tun?

    Antwort
    • 20. Juli 2017 um 13:22 Uhr
      Permalink

      Ich habe auch keinen SV unterschrieben, will ihn auch nicht

      Antwort
  • 5. April 2017 um 17:02 Uhr
    Permalink

    so nachdem ich paar Mahnungen und Gerichtsvollziehrer vor der Tür bekommen habe (war zG nicht da), bin ich umgezogen , dann bekam ich wieder Zahlungsaufforderung ca 600 euronen. Ich habe einen kleinen Brief geschrieben, wo drauf steht dass zwischen Ihnen und ICH kein Vertrag besteht, also muss ich nicht zahlen, Antwort:
    bla bla ……bei dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt sich um ein Landesgesetzes. Der Staatsvertrag bestimmt ausdrücklich, dass für das Innenhaben von Wohnungen, …Rundfunkbeiträge zu zahlen sind.

    was mache ich jetzt? ich will nicht zahlen (habe kein TV, gucke kein Football….) einfach nicht mein Ding und muss dafür zahlen!!!

    Hilfe refrago..
    thx

    Antwort
    • 13. April 2017 um 19:37 Uhr
      Permalink

      Am besten alle auf der Strasse protestieren, sonst wird es anscheinend nichts. Ich bin in der gleichen Situation und finde auch das sowas einfach mehr als idiotisch ist. Für was soll man diese idiotische hohe Beiträge zahlen, wenn man ihre blöde inexistente und sinnlose "Leistung" nicht braucht, nicht verlangen hat?! Ist das noch Demokratie, oder noch schlimmer als Kommunismus?!!! Das sind Leute, die von unserem Beitrag bezahlt werden, für wahrescheinlich 4 gemütliche Stunden "arbeit" am Tag, während wir unserem schwer verdientem Gehalt denen umsonst abgeben!
      Wahrscheinlich jeder alleine wird das Problem nicht lösen, aber wenn wir mal ALLE nicht mehr zahlen, und organisiert mal auf der Strasse protestieren, werden wir vielleicht auch mak gehöhrt.

      Antwort
  • 2. April 2017 um 21:17 Uhr
    Permalink

    so nachdem ich paar Mahnungen und Gerichtsvollziehrer vor der Tür bekommen habe (war zG nicht da), bin ich umgezogen , dann bekam ich wieder Zahlungsaufforderung ca 600 euronen. Ich habe einen kleinen Brief geschrieben, wo drauf steht dass zwischen Ihnen und ICH kein Vertrag besteht, also muss ich nicht zahlen, Antwort:
    bla bla ……bei dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt sich um ein Landesgesetzes. Der Staatsvertrag bestimmt ausdrücklich, dass für das Innenhaben von Wohnungen, …Rundfunkbeiträge zu zahlen sind.

    was mache ich jetzt? ich will nicht zahlen (habe kein TV, gucke kein Football….) einfach nicht mein Ding und muss dafür zahlen!!!

    Hilfe refrago..
    thx

    Antwort
  • 30. Januar 2017 um 0:47 Uhr
    Permalink

    Richter urteilen hier nur aus eigenem Interesse.

    Es kann doch nicht sein, dass Richter käuflich sind?
    Oder kommen diese vermeintliche Richter aus Sizilien?

    Antwort
  • 17. Januar 2017 um 11:01 Uhr
    Permalink

    hier wird ein illegaler Staatsvertrag legalisiert! Alle Forderungen und Zwangsmaßnahmen werden Aufgrund eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausgeführt, obwohl dieser keine Rechtgültigkeit besitzt. Einen Nachweis kann keine Einrichtung erbringen, weil sie nicht Existiert. Lediglich das Mitverdienen an den Beiträgen hält die Behörden am Abkassieren fest. Wer die Rechtmäßigkeit prüft, wird merken das es keine gibt. Richter urteilen hier nur aus eigenem Interesse.

    Antwort
  • 28. November 2016 um 19:10 Uhr
    Permalink

    Jetzt haben sie bei ARD und ZDF auch noch die Olympischen Spiele für die Übertragung verloren. Jetzt gibt es ja groß gar keine Live-Sportübertragungen mehr. Wird die Gebühr jetzt bald billiger.

    Antwort
  • 16. November 2016 um 15:45 Uhr
    Permalink

    Ich habe gestern auch eine Brief vom GV bekommen werde Widerspruch einlegen. Die höhe von ARD ZDF beträgt 484,83 €. Ich habe angerufen dort nd wurde sehr herablassend behandelt. Ich bin mehrere male umgezogen und muss dazu sagen habe nicht einmal bezahlt da ich weder interesse an ARD noch an ZDF habe und Radio höre ich nur im Auto. Wie setzt man denn so ein Schreiben auf kann mir da jemand helfen?

    Antwort
  • 24. Juli 2016 um 10:38 Uhr
    Permalink

    Guten Morgen zusammen habe auch immer Benachrichtigungen bekommen jetzt habe ich sogar Post bekommen von der Gemeinde Gerichtsvollzieher könnt ihr mir weiter Helfen Betrag wo ich zählen soll beträgt 270 Euro

    Antwort
    • 30. August 2016 um 7:51 Uhr
      Permalink

      Ein Gerichtsvollzieher ist keine Amtsperson. Legen sie einen Wiederspruch gegen diese Forderung ein und verlangen sie angaben über einen Richterlichen Titel. Den wird es nicht geben, da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Rechtsgültige Grundlage hat. Infos gibt es auf der Seite Heimat und Recht und jede Menge bei Youtube

      Antwort
      • 16. November 2016 um 20:54 Uhr
        Permalink

        Ich habe heute ebenfalls ein Schreiben von Gerichtsvollzieher bekommen, ähnliche Höhe (296 €).

        Es handelt sich um Zahlunsaufforderung mit Angabe Frist 2 Wochen und Ladung zur Abgabe Vermögensauskunft. Wenn der Termin Ver,ögensauskunft nicht wahrgenommen wird droht man mit Eintragung Schuldenregister und Haft etc…

        Habe eben wie oben empfohlen per Email Widersprochen und Angabe richterl. Titel gefordert, wie geht das dann weiter ?

        Antwort
        • 9. April 2017 um 8:27 Uhr
          Permalink

          Hallo wir haben fast das selbe Anliegen??? Was soll ich tun Iwir haben bei einem Freund gewohnt und er war befreit von seiner Wohnung. Vom amt. Und ich war kein Mieter sondern er hatte mich aufgenommen weil ich keine Wohnung hatte und ich bekam Rente und dann hab ich mein mann zu mir gewollt. Und er wohnte auch mit mir dort.aber er hatte null Einkommen und jetz von 2014.bis jetz aber er hatte kein Einkommen dem dir Wohnung gehörte war befreit wir haben jetz seit 1. .1. 2017 unsere eigene erste einige Wohnung die wollen jetz über 600 Euro und noch eine Forderung von ca 450.euto.also mit ziehen über ca kann auch mehr ca.i 1200 euro und wir haben vor gesprochen alle s erklärt die sagen zu uns.wir müssen das zahlen das ist denen en scheiß egal ob die Wohnung vom miter.befreit wäre oder nicht egal wer in diser Wohnung wohnte der jenige der Geld hat
          muss zahlen aber wir sagten er hatte damals garkein Einkommen hatte weil er jetz ein kommen hat was sollen wir machen. lg isabella

          Antwort
  • 14. Juli 2016 um 16:06 Uhr
    Permalink

    Guten Tag
    Ich habe einen Festsetzungsbescheid erhalten. Wie kann ich mich erfolgreich zur Wehr setzen? Ich sehe kein ARD ZDF Und Radio höre ich auch nicht. Ich gucke nur Private und zahle schon dafür. Und ich sehe es nicht ein für was zu zahlen was ich nicht nutze. Frau Merkel selber, hatte in einem Interview gesagt, wer zahlen will soll dies tun wer nicht der nicht. Also bitte was wollen die dann noch von uns?! Kann mir jemand helfen?

    Antwort
    • 15. Juli 2016 um 17:35 Uhr
      Permalink

      Ich suche auch Hilfe. Ich dachte, wir leben in einem freies Land mit "Demokratie" wo 80 Millionen Menschen gegen einen Rundfunkgebühr sind was sie trotzdem bezahlen müssen..

      Antwort
    • 30. August 2016 um 7:48 Uhr
      Permalink

      Hallo
      Setzen sie ein schreiben auf, in dem sie von der GEZ einen Rechtsgültigen Nachweis fordern, mit Gesetzblatt und Unterschrift. Hier werden sie sich wundern, wieviel Post sie bekommen, aber keine Rechtsgültigen Grundlagen! Wichtig ist, das sie eine Zahlung nur dann leisten sollten, wenn man diesen Nachweis erbringt.

      Antwort
      • 15. Dezember 2016 um 17:35 Uhr
        Permalink

        bringt das was??? die bringen ja schon die ersten in den Knast die verweigern

        Antwort
    • 19. Januar 2017 um 12:45 Uhr
      Permalink

      ich habe den 2. Festsetzungsbescheid bekommen für angeblich nicht gezahlte Gebühren lt. meinen Belegen habe ich alles bezahlt.Bezahle viertel jährlich im voraus . Bin 80 Jahre alt wahrscheinlich wird angenommen ich hätte Demenz und man 2x kassieren kann.Warte ab. Sonst gehe ich ins Gefängnis. Ich kann nicht verstehen,dass man von niemanden Hilfe erwarten kann. Man sollte über eine Altersbegrenzung der Zahlungspflicht entscheiden.Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Bin zudem 70% Gehbehindert.

      Antwort
  • 18. Mai 2016 um 22:19 Uhr
    Permalink

    Gut geschrieben, besonders "Wer die Zahlungsaufforderung ignoriert, wird irgendwann eine Zahlungsaufforderung erhalten.". Ach so ist das, endlich mal gut erklärt 😉

    @klagenmacher: Die Petition ist beendet, war aber auch wirklich etwas wirr und in schlechtem Deutsch geschrieben, sowas fällt schwer ernst zu nehmen.

    Antwort
  • 3. Mai 2016 um 12:41 Uhr
    Permalink

    Ich verstehe hier nur Bahnhof. Ihr sagt: Nicht zahlen, das BVG sagt, man muss. Wer hat nun Recht ?

    Oder andere Frage: Welcher RA würde das durchboxen ??

    Antwort
    • 30. August 2016 um 7:55 Uhr
      Permalink

      Kein Rechtsanwalt wird gegen ein nicht vorhandenes Gesetz klagen. Falls er es versucht, hat er so ziemlich alle im Verwaltungsrecht gegen sich. In Deutschland gibt es kein Recht, nur illegale Forderungen.

      Antwort
  • 27. April 2016 um 20:16 Uhr
    Permalink

    Bei mir ist es so: ich bezahle keine GEZ, bzw ich hätte gezahlt wenn man mir eine rechtliche Grundlage präsentiert hätte. Sie haben sich immer nur auf diesen Rund.staatsvertrag berufen. Der aber weder ein Gesetz noch ein Vertrag ist. So langes Hin und Her. Man hat mich dann vom Ard Zdf… zum RBB weiter geleitet, dann mit denen Schriftverkehr, wobei nie was greifbares kommt, noch ein ASP oder Unterschrift. So dann wieder zum Ard Zdf… weiter geleitet, wieder die gleichen Standard Antworten von denen und natürlich Rechnung, Mahnungen usw. Dann war auf einmal ein Vollziehungsbeamter vom Finanzamt vor der Tür aber ich war (Gott sei dank) nicht zu Hause, so konnte ich mich besser vorbereiten bis zum Treffen. Erst einmal war das Schreiben dieses GV vom Finanzamt eine Farce… Es stand Zahlungsaufforderung darauf. Als "ersuchende Stelle" gab er den RBB an. Hä? Mit den hatte ich längere Zeit schon kein Schriftverkehr mehr und ich bekomme auch weiterhin Rechnungen von Ard Zdf… Ich habe mir dann u.a. das Video und die Infos von der Website Heimat und Recht kopiert und in den Gesetzen nach den Paragraphen gesucht. Es war dann soweit, erst einmal eine Std zu spät, aber gut. Dann fragte ich als 1. nach seinem Amtsausweis und ob er über hoheitliche Rechte verfügt, es wurde mir nur eine schwammige Ausrede geliefert. Er zeigte also einen nicht unterschriebenen Dienstausweis, ich wollte dann seine Daten notieren, da durfte ich seinen Ausweis nicht mehr in die Hand nehmen. Dann verlangte ich einen Vollstreckungsauftrag und vor allem einen der von einem Richter unterschrieben wurde. Der GV meinte das wäre bei öffentlichen Angelegenheiten nicht so, nur bei privaten Angelegenheiten. Ja selbst wenn es so wäre, das Finanzamt (was auch immer die mit Ard, Zdf…. und RBB zu tun haben) ist ein Unternehmen und keine öffentliche Behörde! Ok, er zeigte mir dann ein 10cm hoher Abschnitt, der mein Vollstreckungsauftrag sein sollte (ich durfte diesen nicht in die Hand nehmen) Mein Name, die RBB als ersuchende Stelle und 2 Stempel vom Finanzamt, darunter eine Unterschrift von Herr/Frau? Hermann. Auf meine Frage wer dieser Herr/Frau Hermann wäre, konnte oder wollte er mir keine Antwort geben. Als ich dann nach seiner Vorgesetzten gefragt habe, konnte er mir wieder nur einen Nachnamen nennen. Ich meinte dann das ich erst zahle wenn diese rechtliche Sachen geklärt wären. Hatte auch extra ein Zeugen dabei und mehrmals betont das ich zahlungswillig wäre… Sonst gehen die nämlich in die Pfändung. Naja er ließ auf keine Diskussion richtig ein, konnte aber auch keine klaren, nachvollziehbare Aussagen geben. Jetzt werde ich für den GV und seiner Vorgesetzten eine Zusammenfassung meiner Kritikpunkte zukommen lassen und dann bin ich mal gespannt ob es und wenn wie es weiter geht…

    Antwort
  • 13. März 2016 um 20:18 Uhr
    Permalink

    Die ÖRR zahlen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für studentische Angestellte. Aktuell so geschehen bei einem studentischen Angestellten, der an Krebs erkrankt ist.

    Antwort
  • 18. Februar 2016 um 17:00 Uhr
    Permalink

    Bei mir das selbe Spiel bloß habe ich denen mehrere schreiben geschickt wie z.b. Zahlung unter Vorbehalt doch dies wird auch abgewiesen. Kommt man damit durch einfach nicht zu zahlen?
    Danke

    Antwort
  • 27. Januar 2016 um 20:24 Uhr
    Permalink

    Stäte und Gemeinden
    Da es sich bei den Rundfunkanstalten um Privatrechtliche Unternehmen handelt, ist es auch auf
    Basis der Amtshilfe durch die Stäte und Gemeinde Verwaltungen nicht im Sinne der Gesetzgebungen.
    Amtshilfe darf nur nach VwVfG § 5; § 7 geleistet werden.
    Diese Schreiben des Beitragsservice werden durch die Stäte und Gemeinden erst zu einem Amtsakt gemacht, obwohl diese Ämter zur Prüfung der sogenannten „Amtshilfe“ des Beitragsservice verpflichtet sind wird hier großzügig über diese Schreiben hinweggesehen das es weder ein Amtssiegel noch eine Unterschrift beinhaltet. Aber es steht ja die Rundfunkanstalt und der ARD ZDF Beitragsservice drauf.

    Antwort
  • 27. Januar 2016 um 19:39 Uhr
    Permalink

    Rechtliche Grundlagen Ihres Festsetzungsbescheides:
    1. Ein Festsetzungsbescheid(Verwaltungsakt) kann nur von Behörden (Ämter) mit Hoheitlichen Rechten erlassen werden. Behörden sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates wahrzunehmen.

    2. Da es sich bei dem ARD ZDF Beitragsservice um eine nicht rechtsfähige Einrichtung
    handelt, können Sie maximal ein Angebot (Werbung) versenden. Unter keiner Rechtsgrundlage ist es Ihnen gestattet irgendein Amtsschreiben zu verfassen.
    (STGB § 263 Satz 1)

    3. Da Sie hier ein Festsetzungsbescheid im Namen der Rundfunkanstalten versenden und eventuell auch in dessen Auftrag handeln, besteht auch hier keine Gesetzliche Grundlage (Siehe Beschluss 5T 296/14 Abs.19).
    Bei allen Rundfunkanstalten handelt es sich um Privatrechtliche Unternehmen mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, im RStV §16a wird eine Kommerzielle Tätigkeit zugelassen, die es bei Öffentlich Rechtlichen Unternehmen nicht geben darf.

    4. Öffentlich Rechtliche Unternehmen sind es nicht, nach der Definition der Finanzstatistik werden Unternehmen als öffentlich bezeichnet, wenn die öffentliche Hand die Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit besitzt. Im engeren Sinne ist der Begriff des öffentlichen Unternehmens auf privatrechtlich organisierte Unternehmen mit überwiegend öffentlich-rechtlicher Beteiligung durch das Bundesverfassungsgericht eingeengt. (BvF 1/11 -; – 1 BvF 4/11 – )

    5. Da es sich hier nachweislich nicht um ein öffentlich-rechtliches-Unternehmen handelt, sind auch die Übertragung von Hoheitliche Rechte im sinne des Bundesbeamtengesetz(BBG) nicht zulässig.
    Sehen Sie sich die eingefügten Gesetze selbst an.

    Antwort
    • 29. Juni 2016 um 16:51 Uhr
      Permalink

      Gutes Argument, damit kann man Klagen.

      Antwort
  • 27. Januar 2016 um 19:24 Uhr
    Permalink

    Rechtliche Grundlagen Rundfunkanstalten
    Grundgesetz; § 34; § 35 Satz 1;……..
    Bundesverfassungsgerichts Urteil (BvF 1/11 -; – 1 BvF 4/11 – )
    Verwaltungsverfahrensgesetz; § 5; § 7 Satz 2; §54; §57, §59…….
    Landgericht Tübingen Beschluss vom 08.01.2015, 5 T 296/14
    Dieser Beschluss wurde nicht aufgehoben!
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 54; § 119; § 810; § 823;
    § 826; § 839…….
    Strafgesetzbuch (STGB); § 263;……..
    Bundesbeamten Gesetz; § 5; § 7;§ 10; § 12;………
    Rundfunkstaatsvertrag (RStV) § 16a; §16b; ……………
    Umsatzsteuergesetz (USTG); Was ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer?
    Wofür brauche ich die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

    Antwort
  • 12. Januar 2016 um 13:51 Uhr
    Permalink

    Ich habe auch einen Mahnbescheid bekommen, der mir eine Frist bis zum 17.01.2016 gesetzt hat einen Betrag über 600 € einzuzahlen. Verpasse ich die Frist, werde mein Konto verpfändet. Wie geht man effektiv und wirksam gegen solche Bedrohungen und Erpressungen vor?

    Antwort
  • 8. Januar 2016 um 0:03 Uhr
    Permalink

    Habe heute einen Brief bekommen ARD ZDF Deutschlandradio (2016) wo ich einen Betrag zahlen soll. Habe jetzt danach gegoogelt wie der aktuelle Stand nun ist da ich ja schon oft gehört habe das man nicht zahlen soll! Nun wie ist jetzt der aktuelle STand hier muss ich zahlen oder muss ich nicht? Ich ahbe keinen Vertrag mit denen abgeschlossen was Beantragt oder ausdgefüllt. Einfach nur die Zahlungsanforderung bekommen! Man findet so viel aber ehrlich gesagt steige ich Persönlich nicht mehr durch. Wäre nett und würde mich auf eine Antwort freuen.
    Liebe Grüße, Olaf

    Antwort
    • 9. Januar 2016 um 0:45 Uhr
      Permalink

      Habe auch heute bekommen, hab frist bis zum 17.01 muss um die 600€ zahlen, von wo? Bin in der Ausbildung. Wenn die mir was anständiges anbieten würden, Tv sender wie Sky oder so könnte man zahlen aber wenn die nur schrott anbieten dann sollen selber zahlen. Im Knast werden mich bestimmt nicht einsperren. 😀

      Antwort
      • 5. April 2016 um 11:00 Uhr
        Permalink

        Bei Ihnen würde ich eine Lohnpfändung durchführen lassen…

        Antwort
      • 5. April 2016 um 14:37 Uhr
        Permalink

        ich bin der Meinung muss ich Nicht zahlen
        weil Die ist ohne alternativ
        analogisch gesehen wen ich arbeite zahle ich Steuer, wen ich nicht arbeite zahle keine Steuer

        Antwort
  • 8. November 2015 um 6:12 Uhr
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    Hallo, ich werf mal eine Idee in den Raum die mir gerade in den Sinn kam, welche Wohnungsmieter betrifft.
    Die Beitragsgebühr ist ja nun nicht mehr Personengebunden, sondern Wohnungsgebunden.
    Da ich lediglich Mieter der Wohnung bin und in meinem Mietvertrag die Zahlung eines Rundfunkbeitrags nicht aufgeführt ist, müsste logischerweise doch der Eigentümer der Wohnung haftbar gemacht werden?

    Antwort
    • 9. Januar 2016 um 0:49 Uhr
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      Ja, und es steht nirgends wo dass man verträge machen soll ohne einwilligung von beiden Seiten, die kennen noch nicht mal die Gesetzen. Keiner darf man eine Person zwingen ein Vertag zu machen, völliger Blödsinn was die da machen. Eigentlich muss einer das an ARD schreiben und sagen mit Eigentümer und so weiter.

      Antwort
  • 25. September 2015 um 18:42 Uhr
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    Mir geht die GEZ auch schon seit Jahren auf die Nerven.Ich soll auch richtig Geld nach zahlen was ich nicht machen werde.angeblich hab ich mit denen eine Ratenzahlung vereinbart usw.obwohl ich mich nie niemals mit denen schriftlich telefonisch o.sonst irgendwie in Verbindung gesetzt hab.Im Grunde weigere ich mich überhaupt in den Verein ein zu treten.Mich würde aber mal etwas intressieren u.vielleicht kann mir jemand antworten.Frage:Wie ist das wenn ich mich nächsten Monat ganz offiziell bei der GEZ anmelde?Da können die mir doch nicht die zurück liegenden Jahre anrechnen?

    Antwort
    • 21. Oktober 2015 um 17:27 Uhr
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      Wo kein Recht ist, muß man auch keine Pflicht erbringen.Es gibt kein Gesetz in dem der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gültigkeit besitzt.Ferner kann keine Firma wie die Rundfunkanstalten es sind Verträge zu lasten dritter erstellen.

      Antwort
  • 22. September 2015 um 23:00 Uhr
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    Abend,zusammen.
    In Jahr 2006 hab ich meine GEZ Verhältnisse gekundigt,ab der Zeit regelmäßig hab ich die mehrere Briefe mit Einladung neu anfangen zu zahlen bekommen. Ab 2013 immer wieder die briefe mit Rechnungen – ich ignoriere .Dann Brief von Finanzamt wegen Vollstreckung,ich hab ich o.g…Summe Geld in der Seite geschoben
    .Ich war bereit das Geld zu zahlen,aber nicht freiwillig.In ein Monat kommt noch ein Brief bla-bla-bla wir Pfänden ihre Konto N.xxxxxxxxxxx bei der Kreditinstitutxxxxxxx und ab der Zeit hab ich nichts gehört und nichts gesehen von Gerichtsvollzieher.

    Antwort
    • 21. Oktober 2015 um 10:51 Uhr
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      Ja bei mir ist das genau so kannst du mir bitte eine Mail schicken das ich dir das schreiben schicken kann und du es dir mal anschaust

      Antwort
    • 12. Januar 2016 um 13:20 Uhr
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      Hallo Jurgen, kam im Nachhinein noch ein Schreiben vom Finanzamt? Habe zurzeit auch Stress mit dem Rundfunk, da ich monatlich Geld überweise, aber die immer mehr haben wollen.
      Danke im Voraus für die Antwort

      Antwort
  • 13. Juni 2015 um 10:30 Uhr
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    Der Verein will Für ein Zeitraum wo ich auch noch nicht hier gewohnt hab auch Geld. Ich habe sie dsmsls angeschrieben es kam nur ein beweisen sie uns das sie seit dem nicht da wohnen. Hab ich getan und es kam keine neu Berechnung und ich zahle deshalb seit ich vor 2 Jahren aufgefordert bin nicht. Weil das an betrug grenzt.

    Antwort
  • 4. Juni 2015 um 0:11 Uhr
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    Ich fordere den Beitragsservice seit Monaten auf mir Gesetzbuch und Paragraph zu nennen wo drin steht dass ich Rundfunkbeiträge zu bezahlen habe. Das konnten die bisher noch nicht, werden die auch sehr wahrscheinlich nicht können weil es solche Gesetze nicht gibt.
    Der Beitragsservice ist ein dümmlicher Inkassodienst der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat. Erstellen die einen "Bescheid" ist der weder gesiegelt noch unterschrieben und damit ungültig. Ein Vollstreckungsauftrag ist ebenso weder unterschrieben noch gesiegelt und damit ebenfalls ungültig – zumal der von eben der Firma "Beitragsservice" erstellt wurde die weder ein Amt ist noch hoheitliche Befugnisse hat. Damit ist das eine dreiste Urkundenfälschung – und der Vollstrecker der damit loszieht und pfänden will macht sich der Beihilfe zu verschiedenen Straftaten schuldig. Sollte so einer bei mir aufkreuzen hagelt es anzeigen….

    Antwort
    • 14. September 2015 um 12:47 Uhr
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      Hallo Betonklaus, ich fordere auch den Beitragsservise seit Monaten das die mir das Gesetzbuch und den Paragraphen nennen wo drin steht das ich verpflichtet bin die Beiträge zu zahlen. Am 05.09. habe ich einen Brief nach Monaten bekommen wo sie mir irgendwelche Bekanntmachungen auflissten. Für mich gilt dort die von Niedersachsen (GVBI 1991, S311 (GVBI. 2011, S.186)). Haben sie so einen Brief zufällig bekommen? Wenn ja was haben Sie dennen darauf geantwortet. Können Sie das vielleiehct hier posten.

      Antwort
      • 21. Oktober 2015 um 17:31 Uhr
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        Es gibt kein Gesetz für die Rundfunkstaatsverträge. Es handelt sich hier um Verträge zwischen Politikern und Rundfunkhäusern zu lasten dritter, was rechtlich illegal ist. Der gesamte Forderungszwangsbeitrag ist rechtlich nirgends zu finden. Alle Angaben können auf Heimat und Recht gefunden werden

        Antwort
  • 27. März 2015 um 21:23 Uhr
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    Hallo Ihr Schlafscharfe da draußen. Wacht mal auf.
    Ihr braucht nicht zahlen! und warum??
    Kein Gesetz in der BRD kann euch zwingen mit einer FIRMA einen Vertrag gegen euren Willen abzuschließen. Der Beitragsservice ist
    wie ARD & ZDF nur eine Firma mit Umsatzsteuer-Identifikation-Nummer. Lest mal die Gesetzbücher…..

    Antwort
    • 24. April 2015 um 14:23 Uhr
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      Das Dumme ist nur: Wir haben es hier nicht mit dem Privatrecht, sondern mit Öffentlichem Recht zu tun und da werden öfter mal Verträge abgeschlossen, für die wir z.B. als Steuerzahler (also als »Dritte«) einzustehen haben. Es handelt sich beim RBStV auch nicht um einen Vertrag zwischen den Bundesländern und den Anstalten, sondern zwischen den Bundesländern untereinander.

      Antwort
  • 16. März 2015 um 0:35 Uhr
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    Nun is es klar das die Rundfunkgebühr eine Steuer ist.
    Bei mir läst ARD und ZDF am 10.04 2015 durch das Finanzamt
    Wilmersdorf in Berlin Ihren Rf.Beitrag Fänden.
    Es ist sehr Interesant was dabei rauskommt, denn als Rentner
    liegt mein Einkommen unter dem Pfändungssatz, es gibt auch
    ansonnsten nicht wertvolles zu holen.
    Letzter Offenbahrungseid ist vor 15 Monaten von mir abgegeben.
    Aber vom Finanzamt ist man vor Überaschungen nicht Sicher.

    Antwort
    • 22. März 2015 um 21:33 Uhr
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      Das ist ja interessant. Hat das denn schon jemand bestätigt?

      Antwort
      • 30. März 2015 um 0:51 Uhr
        Permalink

        Hallo Birgit, ich könnte die Zahlungsaufforderung des Ubl (Vollzieungsbeamten Finanzamt)
        vorlegen. Aber warten wir erstmal den 10.04.2015 ab.
        Wer immer noch an Demokratie und Verurteilungen im Nahmen des Volkes glaubt den kann
        man auch erzählen im Himmel ist Jamarkt. Hast du eine Haus,Konto,Auto oder Telefon Nr.
        bist du in der Abzockermühle drin.

        Antwort
    • 4. Juni 2015 um 15:34 Uhr
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      Bei mir hat ebenfalls das Finanzamt Schöneberg in Berlin mein Konto gepfändet und mich gezwungen dem Beitragsservice die Rundfunkgebühr zu bezahlen.

      Antwort
      • 16. September 2015 um 11:27 Uhr
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        Das ist ja grauenvoll! Wird die Summe im gesamten einfach eingezogen? Ich wünschte dieses Spiel würde ein Ende nehmen, aber so lange der Rubel rollt, muss man verzweifelt darauf warten, dass die Stimme des guten Gewissens gehört wird.

        Antwort
  • 15. März 2015 um 10:33 Uhr
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    Urteil Nr. 9 ist interessant!
    Begründung für die Rechtmäßigkeit: Es wird eine Gegenleistung bereitgestellt, ob man sie nutzt, ist jedem Einzelnen über lassen.
    Das führt zu spannenden Schlussfolgerungen:
    Jeder Mobilfunkanbieter mit flächendeckenden Funkmastnetz tut dasselbe! Haben Sie kein Handy? Egal, zahlen müssen Sie trotzdem, Sie haben ja die Möglichkeit, den Funk zu nutzen…
    Hier müsste man juristisch doch einen Schritt weiter kommen können? Denn diese gerichtliche Begründung ist jawohl Käse. Der Richter ahnt nicht, welche zukünftigen Handyrechnungen er sich mit dem Urteil bestellt hat. Hat er einen O2-Vertrag? Dann werden D1 und D2 ab sofort auch ihre Rechnungen schicken. Denn er KÖNNTE sie ja nutzen…
    Hehe, und die Deutsche Flugsicherung könnte ihm für die Bereitstellung ihres flächendeckenden Flugfunks ab sofort auch eine Rechnung schicken, selbst wenn der Richter kein Flugzeug hat…
    Und hey, ich biete Tanzunterricht an. Nutzen Sie ihn nicht? Egal, ich verschicken ab morgen Rechnungen an alle Bürger im Umkreis… Ich werde REICH!

    Antwort
    • 15. März 2015 um 10:36 Uhr
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      PS:
      Ich bin keine Juristin, aber dieser Richter hat uns ein Türchen dafür geöffnet, den Rundfunkbeiträge doch noch loszuwerden. Daraus müsste man doch eine vernünftige Klage machen können. Die richterliche Begründung ist offensichtlich nicht haltbar.

      Antwort
    • 15. März 2015 um 10:52 Uhr
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      PS2:
      Und ansonsten würde ein autofreier Sonntag, pardon beitragsfreier Monat helfen: Wenn einen Monat lang, sagen wir, im Juni 2015, NIEMAND bezahlt (keine Überweisung, kein Dauerauftrag, Lastschriften wegen Widerspruch zurückgeben), dann wird sich vermutlich was ändern. Am Ende entscheiden die, die es zahlen und kein Richter und kein Gesetz. Es müssen nur alle gleichzeitig friedlich mitmachen. So einfach können wir diesen Käse wieder loswerden.

      Antwort
      • 14. April 2017 um 13:24 Uhr
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        Warum machen wir das nicht?? Einfach organisiert ab dem 1.5. MITMACHEN!!!!!!!!!!!!!

        Antwort
    • 15. März 2015 um 11:02 Uhr
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      PS3: Das wäre deshalb so wirkungsvoll, weil sich Mahnverfahren gegen kleine säumige Beträge nicht lohnen. Sie kosten sehr viel mehr, als sie einbringen. Außerdem läuft während des Monats ohne Beiträge der Kostenapparat weiter. Also zwei autofreier Sonntage und die Einzugs zentrale ist schlicht pleite.
      Es ist sehr einfach. Autofreier Sonntag für alle. Im Juni. 🙂 Das macht Spaß!

      Antwort
  • 13. März 2015 um 16:03 Uhr
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    ……… Besondere Härtefälle können sich, so die Richter, von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Blinde, Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent).

    Nee, is klar. Sozialhilfeempfänger leben vom Staat, ergo müsste der Staat auch die Gebühren zahlen. Muss er aber nicht weil er ja Blind und Taub ist und sein Behindertengrad weit über 80% liegt.

    Antwort
    • 9. Januar 2016 um 0:39 Uhr
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      Sogar die Blinde müssen bezahlen, um die 5€ oder so, echt krass

      Antwort
  • 11. März 2015 um 15:15 Uhr
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    Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

    Antwort
    • 12. März 2015 um 1:20 Uhr
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      *lautlach* – Das ist ja mal ein richtig toller Kommentar!

      Antwort
    • 19. März 2015 um 15:58 Uhr
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      Super, allein dieser Kommentar müsste eigentlich JEDEM klar machen was von dem "Rundfunkbeitrag" zu halten ist und das er keinen Bestand haben kann.

      Antwort
    • 2. Oktober 2017 um 12:57 Uhr
      Permalink

      Hallo, ich habe auch weder Fernseher oder Radio, infomiere mich über Zeitungen. Von der GEZ bekomme ich ständig Mahnungen (seit 2011). Ich hab ne Firma für Sonnenschutz mit Reinigung, wenn die mich versperren wollen kriegen sie von mir mal ne Rechnung über min. 8000€, könnte ja sein, das ich bei der GEZ mal den Sonnenschutz Reinigen könnte. Aber super, das Gerät ist vorhanden, hab ich auch!!!!!

      Antwort
  • 10. März 2015 um 1:22 Uhr
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    Die Wollen auch von mir Geld seit 2 jahren hohoho…. ich zahle aber nicht für Was ??? ich habe keinen tv für meinen Internet zahle ich ja schon …. Ich verstehe das nicht ….. Jeder müsste dagegen etwas unternehmen und nicht zahlen … was wollen die machen wen keiner zahlt ??? nichts !!! Wird müssen dagegen etwas tun…

    Antwort
  • 22. Februar 2015 um 1:19 Uhr
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    Also ich lebe seit 2,5 jahren in trier und studiere hier…ich kriege seitdem monatlich den bescheid, dass ich bezahlen soll (mittlerweile schon über 500€)

    aber ich werde diesen dreck nicht bezahlen, die können mich mal. falls irgendwer zum zwangsvollstrecken antanzt, nur zu, ich besitze nichts und habe kein einkommen. so handhaben das auch sehr viele freunde und keinem ist bisher was passiert. finde das einfach eine frechheit.

    wenns doch nur für die wär, die den mist auch wirklicj beanspruchen, von mir aus. ich gucke aber kein zdf oder ard. radio schon gar nicht. also lass ich mir den scheiss nicht unterjubeln.

    Antwort
  • 4. Februar 2015 um 17:02 Uhr
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    Hallo, dass meiste Geld wird aus den Fenster geschmissen für irgendwelchen Schwachsinn, weil nur das Geld anderer Leute ausgegeben wird. Ohne Moral, Ehtik und Verstand, mit kein Bezug zur Realität.Hauptsache, mann stopft sich die eigenen Taschen voll oder die der Nichtskönner ( überbezahlte Schauspieler mit den dazugehörigen Filmschrott). Die Vollidioten, die am Drücke sitzen, schaffen es einfach nicht, überhaupt was Sinnvolles auf die Beine zu stellen und so kann man sich als Bürger nur darüber aufregen, wie unser hart verdiendes Geld verbrannt wird. Aus vielen Einzelgesprächen weis ich, dass die meisten Leute so denken.
    Hoffentlich ändert sich das bald.

    Antwort
  • 17. Dezember 2014 um 9:40 Uhr
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    und wie bekomme ich mein geld zurück???? ich lebe seit 01.05.2014 in einer wohngemeinschaft von der die gebühr bezahlt wird. zuvor hatte ich eine eigene wohnung. ich habe die gez ordnungsgemäss gekündigt, der beitrag wird aber immer noch abgebucht.

    Antwort
    • 6. März 2015 um 13:04 Uhr
      Permalink

      zur bank gehen du kannst dort bis zu den letzten 6 wochen glaube ich automatisierte überweisungen zurück beordern danach sollte es keine möglichkeit mehr geben für den Beitragsservice geld einfach einzubeziehen da deren Kontonummer auf deiner imaginären blockliste ist von der bank.

      Mfg

      Antwort
  • 6. Dezember 2014 um 16:09 Uhr
    Permalink

    Siehe aber auch DGVZ 2014, 240, LG Detmold

    Antwort
  • 6. Dezember 2014 um 12:04 Uhr
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    Kann man als Harz 4 Empfänger rückwirkend vom Rundfunk Beitrag befreit werden, wenn man nachweisen kann, dass man Harz 4 empfangen hat?

    Antwort
    • 16. Juli 2015 um 5:23 Uhr
      Permalink

      @thomas vom 06.12.1014
      rückwirkend befreit wirst du nicht ,erst ab dem tag der antragstellung (per nachweise)wirst du bei hartz befreit, steht auch alles auf der offiziellen seite: http://www.rundfunkbeitrag.de"
      genau beschrieben…
      L.G.auch

      Antwort

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