Rundfunkbeitrag12.03.2015

Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag

Einige Unternehmen, Verbände und Privatpersonen machen gegen den seit 1.1.2013 geltenden neuen Rundfunkbeitrag mobil. Sie fühlen sich aus den verschiedensten Gründen benachteiligt. Grund genug, einen Überblick über die verschiedenen Klagen zu geben, wovon einige in den letzten Monaten bereits gescheitet sind.

Der Autovermieter Sixt klagt gegen den Rundfunkbeitrag (siehe Klage Nr. 8), weil der Rundfunkbeitrag höhere Kosten verursache, als zuvor die Rundfunkgebühren. Auch die Drogeriekette Rossmann beklagt sich öffentlich über nunmehr deutlich höhere Kosten. Und schließlich fühlen sich einige Privatleute durch den neuen Rundfunkbeitrag benachteiligt. Denn nunmehr gilt: Jeder Haushalt muss den neuen Rundfunkbeitrag entrichten – auch die Haushalte, die bisher keine Rundfunkgebühr zu zahlen brauchten, weil sie weder Radio, noch Fernsehen, noch internetfähigen Computer nutzen. Daher wird in einigen Medien auch von einer „Zwangsabgabe“ gesprochen (vertiefend: Wer muss den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen und wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?). Andere meinen, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig und in Wirklichkeit eine Steuer (vertiefend: Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist?).

Einige verweigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch was passiert dann eigentlich (vgl. Rundfunkbeitrag verweigern: Was geschieht eigentlich, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt und was bringt eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag?)?

Finden Sie im Folgenden einen Überblick über die bisher anhängigen Klagen (bzw. Verfassungsbeschwerden) gegen den Rundfunkbeitrag (bzw. die entsprechenden Zustimmungsgesetze der Länder) bei den verschiedenen Gerichten. Zwei Verfassungsbeschwerden sind bereits von dem Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden:

Klage Nr. 1: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Anfang August 2012 hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) seine erste Verfassungsbeschwerde – eine weitere folgte später – beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In dieser Verfassungsbeschwerde rügt der Verband vor allem eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Er kritisiert, dass die Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten bzw. den Beitragsservice umfangreiche Meldedaten weitergeben würden. Beim Beitragsservice entstehe so eine Art „zentrales Melderegister“. Das Bundesverfassungsgericht hat diese 1. Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag im März 2013 als unsubstantiiert zurückgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2013, Az. 1 BvR 1700/12).

Klage Nr. 2: Klage des Passauer Juristen Geuer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolglos

Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Von dieser Klage hörte man erstamals Mitte August 2012. Ein zentraler Punkt seiner Klage ist, dass er den Rundfunkbetrag gar nicht als „Beitrag“ einstuft, sondern als „Steuer“. Nach seiner Ansicht könnte der Rundfunkbeitrag eine Steuer sein, weil alle ihn bezahlen müssen – auch diejenigen die in keinster Weise den öffentlichen Rundfunk nutzen bzw. nutzen können, weil sie keinerlei Empfangsgerät haben.

Geuers Rechtsauffassung wurde aber vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof nicht geteilt. Dieser urteilte, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist und wies die Klage Geuers ab (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12).

Geuer wandte sich auch gegen einen Datenabgleich, der eine Bestands- und Ersterfassung der Beitragsschuldner ermöglichen soll. Bei dem Datenabgleich übermittelt jede Meldebehörde bestimmte Daten aller volljährigen Personen (vor allem Familienname, Vornamen, frühere Namen, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum, Tag des Einzugs) an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt. Einen Eilantrag gegen den Meldedatenabgleich wies der Bayerischer Verfassungsgerichtshof bereits im April 2013 ab (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 18.04.2013, Az. Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12).

Klage Nr. 3: Verfassungsbeschwerde eines gläubigen Christen gegen die Rundfunkgebühr wegen satanischen und zerstörerischen Einflusses des Rundfunks – BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab

Am 12.12.2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines streng gläubigen Christen nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer behauptete, er lehne jede Form der elektronischen Medien ab. Er verfüge aus religiösen Gründen weder über Fernseher, Radio, Telefon, Handy, Internetanschluss noch über ein Auto. Er könne und wolle keinen Rundfunk empfangen, da es einen satanischen und zerstörerischen Einfluss habe. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei. Der Grundsatz der Subsidiarität erfordere es, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz die Fachgerichte anrufen müsse (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2012, Az. 1 BvR 2550/12).

Klage Nr. 4: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab

Anfang Dezember 2012 reichte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) seine zweite Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Er rügte diesmal, dass der Rundfunkbeitrag für zahlreiche Menschen zu einer Doppelbelastung führe. Denn der Beitrag werde nicht in Abhängigkeit des Vorhandenseins von Empfangsgeräten oder der Personenzahl in einem Haushalt erhoben, sondern pro Wohnung eingezogen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbewerde unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 1 BvR 2603/12).

Klage Nr. 5: Verfassungsbeschwerde der Straßenbau-Firma Volkmann & Rossmann vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erfolglos

Das Unternehmen Volkmann & Rossmann aus Montabaur muss seit der Neuregelung des Rundfunkbeitrags ca. 2/3 mehr Rundfunkbeitrag zahlen. Die Firma hatte vor allem moniert, dass Unternehmen mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Fuhrpark mehr bezahlen müssen als bisher. Bei rund 200 Mitarbeitern und etwa 130 Fahrzeugen führe dies in ihrem Fall zu einem „exorbitanten Unterschied“ bei der Beitragsbelastung. Volkmann & Rossmann sieht sich wegen der erhöhten Beiträge in der durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies die Klage des Unternehmens im Mai 2014 ab und erklärte den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß (Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014, Az. VGH B 35/12).

Klage Nr. 6: Klage der Firma Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgebots

Schlagzeilen machte Anfang des Jahres das Drogerieunternehmen Rossmann mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Die Rossmann GmbH muss nun ein Vielfaches mehr an Rundfunkbeitrag zahlen, als zuvor an Rundfunkgebühren. Rossmann rügt eine Verletzung des Gleichheitsgebots, weil Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssen als Betriebe mit nur einem Standort und gleicher Mitarbeiterzahl ({Gericht}, Az. {AZ}).

Klage Nr. 7: Klage eines behinderten Menschen gegen Zahlpflicht des Drittelbeitrags

Ein behinderter Mensch klagte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Nach den Regelungen der alten Rundfunkgebühren war er bisher befreit. Nun soll er einen sogenannten Drittelbeitrag zahlen. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage ab. Die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag sah das Gericht als rechtmäßig an. Einerseits genüge der Gesetzgeber so dem Gebot der Lastengleichheit, andererseits biete die Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag einen hinreichenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013, Az. AN 14 K 13.00535).

Klage Nr. 8: Autovermieter Erich Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Sixt wird dieses Jahr mehr als 3 Mio. Euro als Rundfunkbeitrag an den „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher: GEZ) zahlen müssen. Deutschlands größter Autovermieter hat nun den ersten Bescheid auf Basis der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gebührenreform erhalten. Danach werden allein für das erste Quartal 2013 für den Geschäftsbereich Autovermietung 717.911,89 Euro fällig. Sixt teilte am 19. August 2013 mit, dass derzeit eine Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München vorbereitet werde. Sixt ist entschlossen, notfalls den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Sixt muss seit 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Auto in seiner Flotte auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen, obwohl die Stationen weder über Fernseher noch über Radios verfügen. Diese sogenannte Betriebsstättenabgabe wurde neu eingeführt und richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio werden 5,99 Euro pro Monat fällig. Die Sixt-Flotte in Deutschland besteht im Jahresdurchschnitt aus mehr als 40.000 Fahrzeugen. Da das Hauptgeschäft in der Autovermietung im zweiten und dritten Quartal stattfindet und die Vermietflotte entsprechend ausgeweitet wird, werden die Bescheide für die nächsten Quartale noch höher ausfallen.

Sixt schätzt die gesamte Mehrbelastung aus der Gebührenreform auf einen sechsstelligen Betrag pro Jahr. Dagegen behauptet der Bayerische Rundfunk in einer Stellungsnahme vom 20. August 2013, dass Sixt im Vergleichszeitraum 2013 nicht mehr, sondern weniger Rundfunkbeiträge als im Jahr zuvor zahle. Das liege – anders als von Sixt dargestellt – nicht nur daran, dass Sixt seine Autoflotte verkleinert habe, sondern auch an der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag.

Auch wenn man berücksichtige, dass Sixt im ersten Quartal 2013 rund 5000 Autos weniger angemeldet hatte als im ersten Quartal 2012, komme es zu einer erheblichen Entlastung im fünfstelligen Bereich für das Unternehmen, meint der Bayerische Rundfunkt:

Insgesamt muss Sixt im ersten Quartal 2013 rund 70.000 Euro weniger zahlen als im ersten Quartal 2012. Deutlich mehr als die Hälfte davon, rund 40.000 Euro, ergeben sich durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag. So muss Sixt zum Beispiel nicht mehr extra für Rundfunkgeräte in den Filialen zahlen und pro Filiale ist ein Fahrzeug beitragsfrei.

Auch für das zweite Quartal 2013 habe der Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks inzwischen den Beitragsbescheid versandt. Die von Sixt vermuteten Steigerungen können vom BR ebenfalls nicht nachvollzogen werden: Sixt sparte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus denselben Gründen erneut rund 40.000 Euro, so der BR.

Klage Nr. 9: Klage vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist am 22.08.2013 vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Verfassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurück. Die Beschwerdeführerin müsse zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungs¬gerichten beschreiten. Dort sei zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen verfassungs¬rechtlichen Zweifel am einheitlichen Rundfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.

Der Staatsgerichthof Baden-Württemberg führte aus, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem „Rundfunkbeitrag“ – wie bei der alten „Rundfunkgebühr“ – nicht um eine Steuer, sondern um eine so genannte „Vorzugslast“ handeln soll. Die Vorzugslast knüpfe an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese solle hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet werde. Legitimierender Grund für eine „Vorzugslast“ sei unter anderem der Ausgleich von Vorteilen und Nachteilen. „Vorzugslasten“ müssten unter anderem dem Äquivalenzprinzip genügen. Dieses sei eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besage, dass Vorzuglasten – wie Gebühren und Beiträge – in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen. Demgegenüber unterscheide weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung begrifflich zwischen einer „Gebühr“ und einem „Beitrag“. Verfassungsrechtlich sei lediglich eine Abgrenzung zur Steuer notwendig, weil diese gerade keine Gegenleistung für eine besondere Leistung des Staates darstelle (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 1 VB 65/13).

Klage Nr. 10: Erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen den umfassenden Meldedatenabgleich (§ 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) – aufgehoben durch OVG Lüneburg

Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte im Rahmen einer einstweiligen Anordnung über den Meldedatenabgleich zu entscheiden.
Da die Rundfunkanstalten und der für sie bei der Einziehung des Beitrags tätige Beitragsservice – früher GEZ – die Daten aller Wohnungsinhaber nicht besitzt, sieht § 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor, dass die Meldebehörden bundesweit einmalig an einem bestimmten Stichtag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt verschiedene Daten wie z.B. Namen, Geburtsdatum, Doktortitel, Familienstand oder Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung übermitteln. Insgesamt handelt es sich um ca. 70 Millionen Datensätze, die in vier Tranchen, jeweils im März und September der Jahre 2013 und 2014 übermittelt werden.
Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte das Vorgehen in Teilen für unzulässig (Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013, Az. 2 B 785/13). Die Entscheidung des VG Göttingen wurde am 10. September 2013 vom OVG Lüneburg aufgehoben (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2013, Az. 4 ME 204/13).

Soweit die bisher bekannt gewordenen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Eine Gewähr auf Vollständigkeit kann nicht gegeben werden.

Klage Nr. 11: Erfolglose Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

Das Verwaltungsgericht Potsdam hält den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig (Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2013, Az. 11 K 1090/13). Das Gericht sieht beim Rundfunkbeitrag keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. „In der Anknüpfung an die Inhaberschaft einer Wohnung liege ein sachgerechtes Kriterium für die Anknüpfung der Beitragspflicht“, formulierte das Verwaltungsgericht. Die Gleichbehandlung der Gruppe derjenigen, die kein Empfangsgerät im privaten Bereich besitzen, mit der Gruppe derjenigen, die tatsächlich Empfangsgeräte in der Wohnung bereithalten, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Da jede gesetzliche Regelung verallgemeinern müsse, sei der Gesetzgeber zur Vereinfachung und Typisierung befugt, urteilte das Verwaltungsgericht Potsdam unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.2006, Az. 2 BvL 2/99).

Klagen Nr. 12 und 13: VG Bremen betrachtet Rundfunkbeitrag nicht als Steuer

Das Verwaltungsgericht Bremen hat gegen die Regelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine rechtlichen, insbesondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Beim Rundfunkbeitrag handele es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013, Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13).

Klage Nr. 14: VG Stuttgart verneint offensichtliche Verfassungs­widrigkeit des Rundfunk­beitrags­staats­vertrags

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines Bürgers gegen einen vom Südwestrundfunk – SWR – erlassenen Rundfunk­beitrags­bescheid abgelehnt, da einem Eilantrag nur dann entsprochen werden könne, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rundfunk­gebühren­bescheids bestehen. Nach derzeitigem Diskussionstand sei für das Gericht allerdings noch völlig offen, ob der Rundfunkbeitrag den verfassungs­rechtlichen Anforderungen genügt (Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 3 K 5159/13).

Klage Nr. 15: VG Gera weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage einer Privatperson gegen einen Rund­funk­beitrags­bescheid abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts führten die zwangsläufig erfassten Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, zu keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt sei. Insgesamt hatte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Rundfunkbeitrags (Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 19.03.2014, Az. 3 K 554/13 Ge).

Klage Nr. 16: VG Osnabrück weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab – Rundfunkbeitrag ist keine Steuer

Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies am 1. April 2014 die Klage einer Privatperson ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag wandte. Nach Auffassung des Verwaltungsgericht Osnabrück habe die Rundfunkabgabe nicht den Charakter einer Steuer, sondern sei vielmehr als ein abgabenrechtlicher Beitrag zu qualifizieren (Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 01.04.2014, Az. 1 A 182/13).

Klage Nr. 17: Klage gegen Rundfunkbeitrag, weil ARD und ZDF nicht unparteiisch über die Partei Alternative für Deutschland (AfD) berichten

Vor dem Verwaltungsgericht München klagt ein Rundfunkbeitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag mit der Begründung dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender namentlich ARD und ZDF gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Es fehle ARD und ZDF an Objektivität und Unparteilichkeit bei der Berichterstattung über die Partei AfD (Verwaltungsgericht München, laufendes Verfahren, Az. M 6b K 14.1339).

Klage Nr. 18: Klage einer Nurradiohörerin gegen den Rundfunkbeitrag

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagte eine Frau, die nur Radio hört. Nach der alten Rundfunkgebühr musste die Frau nur für ihr Radio eine Gebühr von monatlich 5,67 Euro zahlen. Für das Fernsehen brauchte sie früher keine Gebühr zu entrichten. Seit Einführung des neuen Rundfunkbetrages wird die Frau mit monatlich 17,98 Euro Rundfunkbetrag zur Kasse gebeten. Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014, Az. 3 K 1360/14).

Klage Nr. 19: Klage eines Behinderten, der früher von der Rundfunkgebühr befreit war

Ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagte ein Behinderter, der früher von der Rundfunkgebühr befreit war. Nach der alten Rundfunkgebühr musste der Mann keine Rundfunkgebühr zahlen, weil er das Merkzeichen RF hat und zu 80% gehbehindert ist. Seit Einführung des neuen Rundfunkbetrages soll der Mann einen monatlich (ermäßigten) Rundfunkbetrag in Höhe von 5,99 Euro zahlen. Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart (Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014, Az. 3 K 4897/13).

Klage Nr. 20 und 21: Klagen vor dem VG Köln erfolglos

Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Es verneinte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014, Az. 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13).

Klage Nr. 22 (u.a.): Klagen vor dem VG Hannover erfolglos

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. In seiner ausführlichen Begründung gelangte das VG Hannover insgesamt zu der Ansicht, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2014, Az. 7 A 6504/13 u.a. und 7 A 6514/13 u.a.).

Entscheidungen des OVG Münster

Das Ober­verwaltungs­gericht Land Nordrhein-Westfalen hat am 12.03.2015 die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2015, Az. 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14).

Hinweis:

Mittlerweile gibt es noch mehr Klagen, als die hier aufgeführten. Leider kann ich nicht mehr über alle Klagen berichten und musste hier eine Auswahl treffen.

#115 (42)
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270 Gedanken zu „Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?

  • 6. Dezember 2019 um 12:34 Uhr
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    Ich habe meine alte Wohnung am 15.02.19 ordnungsgemäß an den Eigentümer übergeben und bin zu meinem Freund in die gemeinsame Wohnung gezogen. Paar Monate später habe ich mich erst auf die neue Wohnung angemeldet (07/2019). Nun teilt mir die GEZ mit dass ich für den Zeitraum Februar bis Juli für die alte Wohnung trotzdem zahlen muss obwohl ich weder darin gelebt noch gemietet habe. Die berufen sich allein auf das Melderegister und argumentieren mit -solange ich darauf gemeldet war muss ich auch zahlen! Wie kann so etwas sein?

    Antwort
  • 5. August 2019 um 18:43 Uhr
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    Wieso entscheiden Gerichte darüber ob ich einen unbehinderten Anspruch nach Art. 5 GG habe. Wieso muss / soll ich meine Manipulation durch das Staatsmedium auch noch bezahlen. Frei nach E. Kästner: nie darf man so tief sinken, den Kakao durch den man mich zieht auch noch zu trinken?!

    Antwort
  • 9. April 2019 um 19:48 Uhr
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    Neue Klage zu lesen bei zwangstv.de. Dort unter 3. Klage (‚läuft‘) . Auf der Seite stehen die aktuellen Texte oben, also von unten nach oben lesen, wenn man alles chronologisch lesen möchte.

    Antwort
  • 24. Mai 2016 um 15:32 Uhr
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    Kann der Staat die "öffentlichen" Sender nicht komplett abschaffen und sie privatisieren ???
    Ich sehe nicht ein das die Rundfunkgebühren teurer sind als ein SKY – Vertrag, wo ich das sehen könnte was ich wirklich will. 1. Es sind bloß 2 Sender, die nichtzs anderes bieten als andere private Sender. Ich nutze ausschließlich SKY-Go, Amazon Prime, Twitch sowie YouTube(beides ohne Adblock), damit bekomm ich alles zu sehen was ich brauche. Würde sich die ARD und ZDF privatisieren würden sie sehen, dass ihr Programm auch Qualitativ zunehemen sollte, damit die 17,50€ im Monat auch gerechtfertigt sind. So empfinde ich das als ABZOCKE: Ein Unternehmen was es nicht schafft sich in der freien Marktwirtschaft durch zu setzen und auf Grund dessen auf eine Unterstützung des Staates(Subventionen) nciht verzichten kann. Diese Subvention zahlen wir direkt aus unserer Geldbörse! Wenigstens sind diese Zahlungen des Bürgers offen da gelegt und nicht verschleiert in einer Art Steuer. Da die Beiträge laut den Gerichten nicht als Steuer zählt.
    Ich werde vom Wiederspruchsrecht gebrauch machen, aber keine Klage einreichen, da man im Moment laut Rechtsgrundlage zahlen MUSS, aber sobald die Methoden als Verfassungswiedrig gewertet werden, einen Anspruch auf meine geleisteten Zahlungen zu haben, da ich von vor hinein einen Wiederspruch eingelegt hatte.
    Hoffentlich macht sich auch jmd. die Mühe und liest des 😉
    Xris Anonymus

    Antwort
    • 25. Juli 2016 um 19:13 Uhr
      Permalink

      Diese "bloß 2 Sender" (namentlich ARD und ZDF) werden dann noch ergänzt um den Bayerischen Rundfunk (BR), den Hessischen Rundfunk (hr), den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), den Saarländischen Rundfunk (SR), den Südwestrundfunk (SWR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Mehrere dieser Rundfunkanstalten haben dann noch diverse Spartenprogramme im Angebot (KiKA, Arte, Phoenix, 3sat, ZDFneo usw.) und jede Rundfunkanstalt hat zahlreiche Radioprogramme im Portfolio. Wir reden also von 30 bis 40 Sendern und wer weiß wie viele Radioprogramme. Der Einwand geht also schon mal fehl… 🙂

      Antwort
      • 1. Oktober 2018 um 11:49 Uhr
        Permalink

        Das ist ja genau das Problem. Beim öffentlichen, rechtlichen Rundfunk soll es sich um eine Grundversorgung der zahlenden Bevölkerung handeln. Da reichen zwei Sender und die Radioanstalten vollkommen aus. ZDFneo, 3sat, Phoenix usw hat man sich wohl einfallen lassen, weil das Geld nu´ da ist. Das hat aber mit einer Grundversorgung absolut nichts zu tun und daher ist der Beitrag als solcher vielleicht gerechtfertigt in der Höhe auf keinen Fall !

        Antwort
      • 8. August 2019 um 12:47 Uhr
        Permalink

        und all das nutzt keiner. Kindergeld bekommt auch nicht jeder obwohl die Geräte dafür vorhanden sind (gleiches Prinzip)

        Antwort
  • 26. April 2016 um 12:37 Uhr
    Permalink

    noch zu Markus Bauer
    mir ging es mehr um die Auslegung der Gesetze (in diesem Fall das Gesetz zur Beitragszahlung) und die kann nicht so sein,daß sie in der Judikative bei allen Gerichten fast gleich ist,das die Executive genauso entscheidet ,wie die Gerichte,und die Legislative sowiesofast so ist wie die Exekutive..Von daher bestehen demokratisch gesehen ,gewisse Zweifel.

    Herr Karl Blom

    Antwort
  • 18. April 2016 um 11:56 Uhr
    Permalink

    Ich zahle nur noch unter vorbehalt, wer weiss ob ich nicht mal selber verklagt werde wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation

    Antwort
  • 6. April 2016 um 12:28 Uhr
    Permalink

    Karl Blohm ist in dem Punkt zuzustimmen: "Hier ist ein fehlerhaftes Gesetz geschaffen, ohne dass eine Korrektur durch Auslegung durch Verwaltung und Justiz stattfindet." Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die große Zahl der Betroffenen (über 1 Million BürgerInnen) ihre politischen Mitspracherechte geltend macht. D.h. dass jede/r Betroffene sich an die Vertreter der Parteien im Bundestag und den Ländern wendet, um auf das Ausmaß der Recht und Gesetz gefährdenden Zwangsmaßnahmen hinzuweisen und eine Rückgängigmachung zu verlangen. Leider gibt es bisher nur eine Partei, die sich des Themas angenommen hat, es sollte klar sein, dass die anderen Parteien schleunigst hier nachziehen müssen.

    Antwort
  • 23. März 2016 um 0:05 Uhr
    Permalink

    Wie kann es bitte sein, dass man in Deutschland gezwungen wird an einen bescheuerten Fernsehsender 17 Euro im Monat zu zahlen? wenn ich den ganzen Müll im ZDF und ARD sehe wird mir schlecht. Naja sollen sie mir doch gleich das essen wegnehmen, das ist ja schließlich viel unwichtiger als der Rundfunk….

    Antwort
    • 11. Mai 2016 um 15:04 Uhr
      Permalink

      Mir verweigert man bis jetzt die Beitrags Befreiung
      Einkommen 580 € , gestellter Antrag Dezember 2015, stattdessen kommen immer wieder Rechnung und Zahlungsaufgeforderten , im Januar 2016 wurde mein Giro Konto Gepfändet ohne das ich einen Bescheid jemals gesehen habe ,
      meiner Stadt Hannover finde ich leider keinen Anwalt die sind alle sehr faul und haben mehr das Eigen Interesse am Honorar statt die Interessen des Mandaten zu vertreten , hier ganz Klar auch noch eine Not Situation ausgenutzt, den GEZ Beratungsstellen gibt es nicht .

      PS ist habe nicht ein mal einen Internet Anschluss .

      Antwort
  • 4. Februar 2016 um 22:09 Uhr
    Permalink

    Seit 12 Jahren habe ich weder Fernseher noch Rundfunk, auch nicht im Auto, jetzt lebe ich wieder in Deutschland und muss diese Zwangsabgabe für etwas was ich nicht in Anspruch nehme bezahlen. Ich habe eine ganz geringe Rente und die Abgabe belastet mich erheblch. Was kann man dagegen unternehmen?
    Freundliche Grüsse

    Antwort
  • 20. September 2015 um 21:43 Uhr
    Permalink

    Ursula 20.09.2015
    Hallo Holger Vogt, ich arbeite ehrenamtlich für eine internationale Menschenrechtsorganisation. Ich recherchiere, wo Menchen im Zusammenhang mit der sogenannten Rundfunkgebühr wie Sie eventuell aus Deutschland verwiesen werden sollen (Begründung) und wer Gefängnisstrafe bekommen wird oder hat.
    Danke

    Antwort
  • 24. August 2015 um 19:15 Uhr
    Permalink

    Es ist ja offensichtlich, dass ich als "Vertragspartner" auf die Vertragsgestaltung überhaupt keinen Einfluss habe. Somit bin ich ein "Dritter", was nicht möglich ist. Gibt es dafür schon Gerichtsentscheidungen?

    Antwort
  • 13. Dezember 2014 um 10:04 Uhr
    Permalink

    Warum kann man die privaten Unternehmen ARD / ZDF / Deutschlandradio nicht sperren lassen, es gibt heute schon andere möglichkeiten als eine Zwangsabgabe. Aber dann würden die ja Pleite gehen weil keiner die haben will .

    Antwort
    • 13. November 2015 um 3:17 Uhr
      Permalink

      Weil das keine privaten Unternehmen sind, sondern öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten und pleite würden die auch nicht gehen, weil das keiner haben will.
      🙂

      Antwort
  • 5. Dezember 2014 um 10:57 Uhr
    Permalink

    Wenn ich für die abstrakte Möglichkeit, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können, den Rundfunkbeitrag entrichten muss, warum darf ich dann als Frau kein Kindergeld beantragen, obwohl die abstrakte Möglichkeit von Nachwuchs besteht?

    Antwort
  • 30. November 2014 um 14:00 Uhr
    Permalink

    gibt es eine Möglichkeit die Bücher von ARD und ZDF einzusehen um eventuelle Beitragsverschwendung aufzudecken ? Hintergrund ist das bei Beitragsverschwendung ich meine Gebühr vielleicht zurückfordern kann. mfg mik

    Antwort
  • 26. November 2014 um 17:41 Uhr
    Permalink

    In Sachen Rundfunkgebühr bleibt mir bei den meisten gerichtlichen Entscheidungen nur noch die Frage, haben wir noch einen Rechtsstaat? Wenn zwangsmäßig Radio Gebühren eingezogen werden und in ARD und ZDF, auch in Radios, bis zur letzten Sekunde vor den Nachrichten Reklame gesendet wird?

    Antwort
  • 14. November 2014 um 20:32 Uhr
    Permalink

    Neues Sammelverfahren in Vorbereitung – alle rund 100 Rechtsfehler der "Fernsehsteuer" des "Staatsfernsehens". Mit Anleitung für alle Teilnehmer, alle Zahlungen seit 2013 rückforderbar zu stellen und ab sofort nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Anpassbar zum Eigenantrag für alle Bundesländer.

    Teilnahme-Interessenten: Bitte vormerken lassen durch Mitteilung an: ok _AT_ terra-unika.com
    Bitte maximal 10 Zeilen in Ihrer Mail. Ihnen gehen bei Verfügbarkeit die Mustertexte und Anleitungen zu für Ihren eigenen Widerspruch.

    Sofern Sie einen kleinen finanziellen Beitrag leisten wollen bei dieser Auseinandersetzung für das Prinzip des Rechtsstaates, bitte vermerken. Bedingung ist dies aber nicht.

    Auch bestehende Widerspruchsgemeinschaften können gerne alles hier Entstehende für ihre eigene Community übernehmn.

    Es geht hier nur vordergründig um eine kleine Gebühr. Es geht darum, ob wir, die Bürger, unseren Staat durch die Staatsgewalt-Ausführenden entwenden lassen oder ob wir die Eigentümer unseres Staates und Landes bleiben. Der Volkssouverän muss Herr des Staates bleiben, also Herr über die Staatsdiener bleiben. Der Volkssouverän – Sie zum Beispiel – muss deshalb die mit der Fernsehsteuer gewagten kleinen Schritte der Inbesitznahme des Staates seitens seiner Staatsdiener zur Rücknahme erstreiten.

    Die Anfänge muss man abwehren. Wenn der Rechtsstaat schrittweise erlöschen würde, wäre es für eine Abwehr zu spät. Es besteht deshalb nicht nur ein Bürgerrecht zum Widerspruch gegen die "Fernsehsteuer", sondern eine Bürgerpflicht.

    Antwort
  • 12. November 2014 um 14:11 Uhr
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    Hallo,

    ich habe leider auch ein Problem mit dem Beitragsservice des Deutschlandradios.
    Ich bin ALGII-Empfänger und Anfang des Jahres von NRW nach BW umgezogen. In NRW war es üblich, einen Gebührenbescheid mit Antrag auf Gebührenbescheid zuzuschicken, den ich dann fristgerecht mit einem Bescheid vom Jobcenter zurückschicken musste. Hier in BW habe ich bisher seit einem halben Jahr gar nix bekommen, außer vollstreckbare Forderungsbescheide. Anrufe beim Deutschlandradio waren bisher immer erfolglos. "Zur Zeit befinden sich aller Mitarbeiter in einem Gespräch. Versuchern Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal." Emails wurden nicht beantwortet und Einschreiben ebenso wenig. Bei der Recherche im Internet habe ich dann festgestellt, daß die Service-Rufnummer auf den Forderungsbescheiden nicht identisch ist, mit der Nummer im Internet. Nach einem Anruf der anderen Rufnummer wurde ich sofort verbunden, und eine unfreundliche Frau sagte mir, daß ich mich um Befreiungsanträge selbst kümmern muss und meine letzten beiden Fristen (zeitraum 1.3 – 30.5) und (1.6 bis 20.8) verstrichen sind und es somit rechtlich ist die Beiträge für diese Zeiträume zu forden. Hat der Beitragsservive keine Informations- und Mitwirkungspflicht ? Bin ich wirlich verpflichtet den Unterlagen hinterher zu googlen ? Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Ich habe keine Lust für ein halbes Jahr GEZ zu zahlen.

    Danke und Gruß
    Helmut

    Antwort
  • 28. Oktober 2014 um 21:39 Uhr
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    Wir besitzen keinen Fernseher, sehen nur die über Internet verfügbaren Sendungen. Das bringt bei niedriger DSL-Geschwindigkeit oft miserable Qualität, bei Sport den Hinweis “Dieser Beitrag steht Ihnen aus rechtlichen Gründen leider nicht zur Verfügung”. Wir bezahlen also für weniger Leistung denselben Betrag wie jeder Vielseher. Gibt es hierzu bereits Urteile oder Verfahren?

    Antwort
  • 10. August 2014 um 11:21 Uhr
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    meiner Meinung nach ist der "Beitrag" (GEZ-Gebühr), mit meinem Grundrecht auf Informationsfreiheit nicht kompatibel. Wenn ich keine GEZ bezahle, darf ich kein Radio und Fernsehen empfangen, also hab ich keine Informationsfreiheit. Sehe ich das so richtig oder irre ich mich?

    Antwort
  • 7. August 2014 um 1:18 Uhr
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    Ich finde, den Runkfunkbeitrag in seiner jetztigen Form für unzulässig und verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht. Man zahlt eine Gebühr für einen Service, der von den vielen nicht genutzt wird. Die Vereinfachung durch einen Pauschalbetrag ist insoweit kein schlechter Ansatz, aber eine schlechte Durchführung.
    Der Beitrag wird zur Zwangsabgabe, für jeden Haushalt in der Annahme!!, dass dort Geräten vorhanden sein können!!.
    Selbst wenn entsprechende Geräte vorhanden sind, wird der Service eventuell nicht genutzt. Man bezahlt für einen Service der nicht in Anspruch genommen wird.
    Ist für mich ein Vergleich wie einen Mietvertrag für eine Wohnung abzuschließen, aber nicht drin zu wohnen. Man zahlt, hat aber nichts davon. Folge? Man möchte kündigen. In diesem Fall aber nicht möglich da man keinen Vertrag geschlossen hat und wenn man keinen Vertrag geschlossen hat, muss ich dann zahlen?
    Weiterhin find ich es eine absolute Frechheit, dass diese "netten" Mitarbeiter, einfach meine Daten zum Einzugstermin etc. abfragen können.

    Antwort
  • 30. Juli 2014 um 14:26 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Imm, vielen Dank für diese Zusammenfassung. Aber was ist eigentlich mit den unzähligen Klagen von Privatpersonen? Warum gibt es keine Sammelklagen von Privatpersonen? Ich würde mich gerne einer anschließen.
    Dass dieser "Beitrag" verfassungswidrig ist, bedarf gar keiner Diskussion. Die Richter haben wohl Angst ihren Job zu verlieren. Was passiert denn, wenn viele Privatpersonen einfach nicht zahlen? muss man dann als säumiger Schuldner ins Gefängnis, wo man dann auf Staatskosten TV und Radioempfang hat????

    Antwort
  • 29. Juli 2014 um 14:24 Uhr
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    Nicht nur das man etwas "erhält" was man gar nicht haben möchte, muss man auch beweisen, dass man nicht beitragspflichtig ist. Dazu verlange sie gerne auch Mietverträge und Einsicht in sonstige Vereinbarung die das untermauern. Wer kann oder konnte sich so etwas noch erlauben und bekommt man dann auch Einsicht in deren Unterlagen? Krank oder?! Schade, dass das nicht auch andersherum funktioniert.

    An den Rundfunk habe ich einige Frage formuliert leider seit Monaten ohne Antwort. Dafür aber die die "Bescheid-"Keule erhalten.

    Antwort
  • 27. Juli 2014 um 21:34 Uhr
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    ist mal jemanden aufgefallen das der beitragsservice seine aufforderungen,mahnungen,drohungen und sogar rechnungen mit der post als sogenannte ( infopost ) zu jeden so genannten beitragsschuldner versendet.(steht im adesskopf unter dem postzeichen)
    infopost bedeutet : quelle website post Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden. Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden. Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften.
    die verschicken milionen von briefe in dem sich antwortbögen befinde oder mahnungen oder rechnungen auf dem nicht billigen postwege.
    ich bin darauf gekommen weil ich den beitragsservice um einen frankierten freiumschlag gebeten habe .
    ich bin vieleicht gesetzlich dazu verpflichtet denen auskunft zu geben aber ich bin nicht dazu bereit dies auf meine kosten zu tun (briefumschlag briefmarke)

    Antwort
  • 26. Juli 2014 um 17:26 Uhr
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    Habe den Beitragsservice-Brief heute erhalten.. Nun was?..

    Antwort
    • 27. Juli 2014 um 13:46 Uhr
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      Sag einfach, es ist sittenwidrig, für etwas Bezahlung zu verlangen, was man nicht bestellt hat. Zahlungspflicht ohne Bestellung gibt es nur Steuern.

      Antwort
    • 27. Juli 2014 um 13:49 Uhr
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      pardon….gibt es nur bei Steuern

      Antwort
  • 22. Juli 2014 um 14:42 Uhr
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    Also was in diesem Lande läuft, geht auch keine Kuhhaut mehr. Ich befinde mich beruflich Monate lang nachweißlich im Ausland, kann also gar kein Fernsehen schauen. Ist aber egal. Zahlen soll ich trotzdem. Mein Gehalt wird dank Doppelbesteuerungsabkommen auch gleich zwei mal Besteuert. Wenn ein Privater so was machen würde, wäre das Betrug, der Staat darf. Deutschland greift den paar Leuten die hier das System am laufen halten immer tiefer in die Tasche. Die ganzen Sozialschmarotzer kriegen das Geld in den A…. geblasen. Leider habe ich, trotzdem ich hier geboren bin, keinen deutschen Pass und kann das System nicht ändern. Aber liebe Deutsche, wenn ihr euch weiter so behandeln lasst, ist Deutschland bald am Ende.

    Antwort
  • 21. Juli 2014 um 18:57 Uhr
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    Ihr seid einfach feige und jämmerlich, eine Kaninchenpopulation seid ihr. Ihr seid Knechte und Sklaven. Ihr habt die Bildzeitung zu lesen, die Wurst zu fressen, Fußball und Formel1 zu schauen und jede Menge Propaganda reinhauen. Jeder fragt sich was tun? Hallo, wäre das in Frankreich, was hätten unsere Nachbarn gemacht? AUF DIE STRAßEN GEHEN!!! Wenn alle den Scheiß boykottieren und dagegen protestieren, ist ZDF & Co. und das System, was dahinter steckt machtlos. Ihr habt das Sagen, ihr seid die Veränderung!

    Antwort
    • 22. Juli 2014 um 10:36 Uhr
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      Sehr gut Einsiedler! Endlich mal einer der es auf den Punkt bringt. Das Desinteresse der Deutschen ist das Grundproblem. Wir sind einfach alle zu faul uns gegen dieses System zu wehren.

      Antwort
      • 25. Juli 2014 um 19:10 Uhr
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        Das denke ich auch, wir Deutschen sind einfach zu faul, uns zu wehren.

        Antwort
    • 29. Juli 2014 um 13:20 Uhr
      Permalink

      Nun haben die mich auch am Wickel…
      Dabei habe ich keine eigene Wohnung, sondern übernachte nur bei jemanden, der davon befreit ist, also wollen sie die Kohle von mir sehen.
      Ich kann keinerlei Funken Gerechtigkeit darin finden, daß ich für eine Wohnung, die garnicht meine ist, Fernsehgebühren zahlen soll.
      Wer das guckt, der soll auch zahlen finde ich, aber ich habe nichtmal was zum gucken.

      Antwort
  • 21. Juli 2014 um 11:39 Uhr
    Permalink

    Was ARD und ZDF anbieten ist kein "Service" sondern ein Produkt. In kein anderen Bereich der Markt wird ein Produkt Zwangsangeboten. Dieses Produkt ist nicht Lebensnotwendig, daher ist von der Kunde zu Unterscheiden (wie im Supermarkt) ob man deren Angebot Kaufen will oder nicht.

    Antwort
  • 21. Juli 2014 um 11:28 Uhr
    Permalink

    Hat jemand hier eine Idee, wie man die gerade bei mir eingetrudelte Mahnung der GEZ zurückweisen kann? 340 Euro wollen die von mir – für nix! Ich fahre lieber selbst in den Urlaub, als einem BR-Mitarbeiter eine Woche Vollpension im 5-Sterne-Hotel auf Mallorca zu finanzieren…

    Antwort
    • 25. Juli 2014 um 19:12 Uhr
      Permalink

      Du musst leider zahlen. Man kann aber auch Ratenzahlung vereinbaren.

      Antwort
    • 26. Juli 2014 um 6:12 Uhr
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      Dann schreibe das u. a. in Deine Klagebegründung, aber nicht als Hauptargument. Schau Dir hier die Argumente der Klagen von Rossmann (Nr. 6), Sixt (Nr. 10) und Klage Nr. 17 an. Die scheinen sehr stichhaltig zu sein, sonst wären sie bereits genauso vor Gericht abgeblitzt wie all die anderen hier. Und dann schneide Dir damit Deine eigene Klage vor dem Verfassungsgericht zu. Ich hab´s gestern gemacht…… Und noch was: Merkst Du eigentlich gar nicht, wie wir immer mehr entdemokratisiert werden? Wir haben den "Osten" nämlich jetzt hier bei uns im Westen. Unser Fernsehen (ARD/ZDF…) ist Staatsfernsehen wie die "Aktuelle Kamera" damals vor der Wende"drüben". Und das ist alles von langer Hand geplant (die Entdemokratisierung und die Verknechtung/Versklavung des "gemeinen" Volkes). Sieh Dir z. B. mal bei youtube das Video "Das Vierte Reich – die Unterwerfung der Völker..Die Wahrheit über die Europäische Union" (aber bitte alles von vorne bis hinten – sehr wichtig! und "staatenlos info" an. Da wird Dir aber anders. Nur da erfährst Du, warum wir diese Zustände hier haben, und zwar weltweit. Dieses System ist noch viel perfider als ich bisher dachte. Ich habe schon alles verloren – a l l e s! Unverschuldet! Und ich habe eine Stinkwut…… Viel Glück!

      Antwort
  • 14. Juli 2014 um 17:18 Uhr
    Permalink

    Warum soll man Gebühren für eine Leistung zahlen, die man nicht in Anspruch nimmt? Es ist absolut unsinnig, wenn man als Nichtfernsehbesitzer Gebühren zahlen muß. Genauso gut könnte man jeden Nichtautofahrer zur Kfz-Steuer heranziehen und jeden Nichthundebesitzer zur Hundesteuer. Was soll der Blödsinn? Es gäbe sicher die Möglichkeit, öffentliche Programme zu verschlüsseln wie z. B. bei den SKy-Programmen, so dass nur diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer diese Programme sehen möchten, zu Gebühren herangezogen werden sollten. Ungerechter geht es wirklich nicht.

    Antwort
  • 14. Juli 2014 um 13:33 Uhr
    Permalink

    Wie war das doch gleich im GG?

    "Alle Menschen sind gleich" ???

    Warum sind dann Hartz4 Empfänger gleicher vor dem Gesetz? Nur weil sie zum Großteil diese Medien Fernsehen und Radio nutzen? Warum ist Student nicht gleich Student? Was macht den Unterschied zwischen einem Bafög Empfänger und einem, bei dem die Eltern halt ein paar Cent zu viel Brutto haben.

    Tja, irgendwo muss das Geld für die Poltiker-Diäten, Pensionen, Dienstreisen, Autos und Angestellten herkommen.

    Antwort
  • 14. Juli 2014 um 0:08 Uhr
    Permalink

    Man muss zwischen den Zeilen lesen, um zu verstehen, was hier abgeht.
    Das diese Gebühr ganz offensichtlich gegen sämtliche freiheitliche demokratische Gesetze verstößt, ist offensichtlich. Die Frage ist: Was soll damit bezweckt werden? Warum braucht Deutschland soviel Geld? Wer ist überhaupt die GEZ? Warum ist das Benzin so teuer bei uns und in Österreich ca. 20 Cent günstiger? Warum brauchen wir soviel Geld?

    Antwort
    • 18. Juli 2014 um 15:02 Uhr
      Permalink

      Weil wir staatenlos sind und die BRD GmbH sowie die BRD-Finanzverwaltung GmbH u.a. auch die Besatzungsmächte USA, GB, Frankreich finanzieren müssen.
      Und wenn man einmal den Vertrag mit der Mafia eingegangen ist und deren AGB akzeptiert, war es das wohl.
      Wer schlau ist, geht in ein souveränes Land wie Österreich, Ungarn, etc. Das sind zwar noch immer sog. Feindstaaten, aber sie sind nicht mehr unter Besatzung.
      Einfach nicht zahlen geht nur manchmal gut.
      Gründe eine Stiftung oder geh ins Ausland, hier lebt der Michel und schnallt nichts von der Lage.

      Antwort
  • 12. Juli 2014 um 22:53 Uhr
    Permalink

    Nachdem es -zig Gutachten über den schädlichen Einfluss des Fernsehens auf Kinder gibt, habe ich unter Berufung auf den § 126 der Bayerischen Verfassung (Schutz der Familie) Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Für Interessierte: Am 28. Juli kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.
    PS: Sind die Zwangsgebühren eigentlich steuerlich absetzbar?

    Antwort
  • 12. Juli 2014 um 19:39 Uhr
    Permalink

    Das einzige was noch hilft ist Revolution gegen den Nicht.Staat. Das was bei uns läuft hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Korrupte und Gierige Politiker machen uns jeden Tag vor wie man das Volk bescheißt. Quer durch die ganze Gesellschaft geht so die Korruption da machen Richter und angebliche Ordnungshüter keine Ausnahme.. Vielleicht sollte man sich mal wieder an vergangene Zeiten erinnern wie die Franzosen es damals geregelt haben, wenn das so weitergeht dann kommen diese Zeiten wieder

    Antwort
  • 11. Juli 2014 um 22:36 Uhr
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    ja, da dauert es wohl auch nicht mehr lange bis jeder auch mal KFZ-Steuer zahlen darf/muss, weil ja jeder die Strassen irgendwie nutzt….nur kriegt die Sache dann eben mal einen anderen Titel…sowas wie allgemeine Strassen-u.Gehwegeerhaltungssteuer. Absurd? Nicht absurder als den Rundfunkbeitrag für alle! Ich habe gar kein TV, keinen PC in der Wohnung und höre kein Radio bzw. habe keines. Wofür soll ich zahlen? ich empfinde das als Erpressung und übelste Abzocke des Staates. Und die "unabhängigen Rechtssprecher" ziehen da voll mit. Ich könnte kotzen…

    Antwort
  • 11. Juli 2014 um 18:37 Uhr
    Permalink

    Es ist doch ehrlich interessant, dass bisher alle Klagen abgewiesen wurden. Da scheint etwas ganz klar völlig schief zu laufen. Kein einziger Richter, kein einziger Politiker bringt wohl den Mut auf (so scheint es zumindest), gegen diese massive Ungerechtigkeit etwas zu unternehmen. Das ist äußerst beunruhigend. Ich meine, die Verwaltungsgerichte haben ja theoretisch nichts zu verlieren, wenn sie sozusagen die Freigabe für die nächste Instanz gewähren.

    Antwort
  • 10. Juli 2014 um 16:19 Uhr
    Permalink

    Das weiss ich auch nicht genau, aber ich werde es ausprobieren, einmal im Leben muss man sich so etwas was gönnen. Bin jedenfalls überzeugt, dass der Rundfunkbeitrag fallen wird.

    Antwort
  • 9. Juli 2014 um 16:10 Uhr
    Permalink

    Nach der Rechtsprechung ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer, es besteht aber auch kein Gegenleistungsverhältnis, da das Innehaben einer Wohnung keine Rechtshandlung ist, es besteht also kein Rechtsverhältnis und damit keine Zahlungspflicht – es ist eigentlich alles ganz einfach und klar.

    Antwort
    • 10. Juli 2014 um 10:13 Uhr
      Permalink

      hört sich logisch an. was passiert wenn ich mich darauf berufe und einfach nicht zahle?

      Antwort
  • 9. Juli 2014 um 14:42 Uhr
    Permalink

    Ich denke darüber nach, mir von meinem Neurologen ein Attest ausstellen zu lassen, da ich ein Suchtproblem habe (Mediensüchtig) und deshalb kein TV / Radio / PC zu hause habe.
    Weiß jemand, ob es dafür eine Chance gibt, von der ‚Rundfunksteuer‘ befreit zu werden?
    Grüße, Paul

    Antwort
    • 19. Juli 2014 um 16:04 Uhr
      Permalink

      im Moment wohl nur wieder zu studieren oder von Hartz4 zu leben….

      Antwort
    • 19. Juli 2014 um 16:05 Uhr
      Permalink

      aber geile Idee mit dem Neurologen

      Antwort
  • 9. Juli 2014 um 8:59 Uhr
    Permalink

    Ich werde per Gesetz in ein Gegenleistungsverhältnis befördert, meine maßgebliche "Rechtshandlung" ist das Innehaben meiner Wohnung – das muß man sich einmal in Ruhe überlegen, die Deutschen sind eben ein Volk der Dichter und Denker. Unsere Volksvertreter entmündigen den mündigen Bürger und unsere Richter haben jedenfalls bis jetzt keinerlei Probleme damit.

    Antwort
  • 5. Juli 2014 um 19:45 Uhr
    Permalink

    Ich nehme keine Leistungen der öffentlich rechtlichen in Anspruch. Habe auch keine Verträge unterschrieben. Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme? Nicht genug, dass die Steuergelder verschwendet werden. Wann hört die Abzocke der Bürger auf?

    Antwort
  • 5. Juli 2014 um 17:02 Uhr
    Permalink

    Um Verpflichtet sein einen Beitrag zu zahlen, muss ich erst mal in einem Verein ein Mitglied sein. Aber da werder die ARD, ZDF u. a. öffentlich rechtlichen Sender keinen solchen Status haben und somit auch kein entsprechendes Statut darüber besitzen kann keiner gezwungen werden einen solchen Beitrag zu zahlen.

    Auch ist mir nicht bewusst dass ich mit diesen Sendern in irgendeiner Form einen Vertrag eingegangen bin der dies alles begründen könnte dass diese verbrecherischen Anstalten ein Recht auf irgendwelche Zahlung von mir haben. Die können sich dahin scheren wo sie herkommen. Da läuft doch eh nur Müll, was sich keiner anschauen kann…

    Antwort
  • 1. Juli 2014 um 18:21 Uhr
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    Erstens finde ich es schon ein Witz,das die Einwohnermeldeämter,Daten an dritte weitergibt…sowas darf eigentlich nicht sein…zweitens habe ich hier in meiner Wohnung,genau wie viele andere auch,Kabelanschluss wofür man ja schon zahlen muss..ich finde diese ganzen Gebühren sind die reinste abzocke…

    Antwort
  • 30. Juni 2014 um 10:26 Uhr
    Permalink

    Kein Anlass, Witze zu machen, kein Bürger hat jemals einen Antrag gestellt, durch die Öffentlich-rechtlichen grundversorgt zu werden. Es ist ein freiwilliges Angebot des Staates, was heutzutage durch die Möglichkeiten des Internets sehr fragwürdig geworden ist. Deshalb, lieber Silvio, denk lieber über eine Klage nach, damit unsere Richter und vor allem unsere Volksvertreter sehen, dass wir nicht jeden Blödsinn mitmachen.

    Antwort
  • 28. Juni 2014 um 19:56 Uhr
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    Ich beantrage nun Kindergeld, ich habe zwar keine Kinder aber sowohl die Möglichkeit, wie auch das "Gerät" dafür.
    Bin gespannt, wie viel Kindergeld mir solidarisch zusteht

    Antwort
    • 3. Juli 2014 um 22:23 Uhr
      Permalink

      Ich glaube wenn ich diesen Spruch jetzt nochmal irgendwo lese, muss ich kotzen. Der war irgendwann man ganz lustig, aber nach dem 100 Millionsten mal ist der Witz langsam weg.

      Antwort
  • 26. Juni 2014 um 22:20 Uhr
    Permalink

    um welches schreiben von Leo B handelt es sich..? Das würde mich auch sehr interessieren ..
    Lieben Dank und Viele Grüsse

    Antwort
  • 26. Juni 2014 um 21:29 Uhr
    Permalink

    Hallo LeoB,
    kannst Du mir dein Schreiben auch zur Verfügung stellen? Habe heute den Beitragsbescheid bekommen, habe noch nie ein TV oder Radio besessen.
    Danke und auf in den Kampf!
    canhamide571@gmail.com

    Antwort
  • 26. Juni 2014 um 20:00 Uhr
    Permalink

    Eine in Deutschland lebende Italiänerin erzählte mir, dass sie in Deutschland keinen Rundfunktbeitrag zahlen müüste. (sie lebt schon jahrelang in D.).
    wenn diese Klagen (s.o.) abgewiesen werden, gibt es keine Möglichkeit einer Klage bei der EU? (Ich stelle das mal als Frage, da ich das nicht weiss). Ich ärgere mich auch, dass ich diese Gebühr zahlen muss, obwohl ich kein TV habe (nur Radio und hierfür wäre ich auch bereit, eine Gebühr zu zahlen).und auch über Internet kein TV sehen. Die privaten TV-Anbieten müssen sich auch durch Werbung u.a. finanzieren – warum nicht auch die öffentlich-rechtlichen? Außerdem kann man jederzeit technisch erfassen, wer welche Programme schaut.

    Antwort
  • 25. Juni 2014 um 23:52 Uhr
    Permalink

    @LeoB Hallo LeoB wenns dir nix macht mich zu informieren, was du geschrieben hast, wär ich froh. Hab auch so ein Schreiben bekommen. Gruß Aki
    meine adresse: kinderorchester@gnx.de

    Antwort
  • 23. Juni 2014 um 5:38 Uhr
    Permalink

    es gibt noch eine weitere Verfassungsbeschwerde: meine
    AR 1254 / 13
    Gründe:
    1. die BRD ist per Definition kein Staat ( Jellinek ) – also gibt es keinen Staatsvertrag
    2. der öff.rechtl. Rundfunk gibt Vereinigungen ( z. B. Bundesregierun ),die den Terrorismus ( §§ 129 a/b StGB ) Gelegenheit, für sich zu werben – also ist der Verwaltungsakt der Beitragsforderung nichtig ( § 44 Abs. 2 S. 5 VerwVfG, 27 StGB )

    Antwort
    • 26. Juli 2014 um 6:50 Uhr
      Permalink

      Hervorragend! Es ist die Wahrheit. Die Wahrheit ist auch, dass in der BRD immer noch die Gesetze die Siegermächte (USA, England, Russland und Frankreich) gelten. Wir können uns also bei dem Staat beschweren, der für das Bundesland, in dem wir wohnen, zuständig ist. Angela Merkel hat gar nichts zu "melden". Sie ist nur eine Marionette, wie alle anderen deutschen Politiker auch. Schaut bei youtube z. B. unter "staatenlos.info" und z. B. "Das Vierte Reich ö- die Unterwerfung der Völker" .. erschreckend!

      Antwort
  • 21. Juni 2014 um 16:59 Uhr
    Permalink

    Diese Staatsverträge der Länder mit den Sendern sind ein unzulässiger vertraglicher Eingriff und ein Ritt auf der Rasierklinge. Würden die Länder einen Staatsvertrag z.B. mit der Lufthansa machen, so müssten dann auch alle zahlen, selbst diejenigen mit Flugangst, oder solche die überhaupt nicht fliegen wollten. Es kann also keines Falls rechtens sein, dass Länder über die Köpfe seiner Bürger Verträge (über Dritte) aushandeln, die eigentlich nur die Vertragsparteien (Anbieter und Nutzer) betreffen. Etwas anderes wäre es, wenn das Land die Gebühren an den Vertragspartner (Anbieter) zahlen würde.

    Antwort
  • 20. Juni 2014 um 15:52 Uhr
    Permalink

    Betrug nach dem Strafgesetzbuch – eine Definition:

    Geht man vom Wortsinne des StGB aus, so gilt jeder als Betrüger, der fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung des Opfers eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst – alles um einen Vermögensvorteil herauszuschlagen.

    Da haben wir es…..so auch bei krankenkassen , die schon durch unser erarbeitetes steuergeld bedient werden. von wegen zusatzbeiträge für krankenkassen…..ich geh kaum zum arzt!!!! Und abzocke im rentenalter- wegen doppelbesteuerung zu arbeitszeiten und im rentenalter … 😉 na leuchtet es? haha wacht auf !

    Antwort
  • 20. Juni 2014 um 13:00 Uhr
    Permalink

    Rundfunkbeitrag
    Die jetzige Belastung ist ungleich und wird noch manchen Streitfall nach sich ziehen, denn
    Singlewohnungen sind am stärksten betroffen, weil außer Gutverdiener auch normale Single, alleinerziehende und überwiegend alleinstehende Rentner und auch solche mit geringen Einkommen leben.
    Diese sollen das gleiche zahlen wie Großfamilien und WG, obwohl auch hier mehrere Bürger mit eigenen Einkommen leben.
    Das Kuriosum der Beitragsfestsetzung geht weiter mit der Nichterfassung der ständig mobilen Wohnmobilfahrer sowie den im sonnigen Süden lebenden Deutschen, die alle bei Verwandten gemeldet sind und damit nichts bezahlen,
    und endet mit der doppelten Beitragsfestsetzung für Ferien- und Zweitwohnungen, denn diese Deutschen Bürger haben bereits einmal bezahlt, können nur da oder da die Leistung nutzen, und ausländische Urlauber nehmen deutsche Programme nicht in Anspruch..

    Alle Ungerechtigkeiten und damit unzählige Diskussionen wären mit der Berechnung einmalig pro mindestens 18 jährigen gemeldeten Bürger abgestellt.

    Jeder in der Bundesrepublik gemeldete Bürger über 18 Jahre ist einmal gebührenpflichtig
    Jeder 8-9 € pro Monat
    Damit sind alle einmal erfasst, auch
     Wohnmobildauernutzer mit Meldeadresse bei Verwandten
     Deutsche im Ausland lebend über Sat deutsches Programm sehen und auch bei Verwandten in Deutschland gemeldet sind
    Denn so sind die strittigen Themen über Benachteiligungen, Nichterfassung
    und jegliche Ausnahmen mit einmal vom Tisch.
    Dem Grundsatz folgend
    Jeder Mensch hat zwar zwei Augen und zwei Ohren aber die sind an einem Kopf angewachsen.
    Der Bürger kann damit nur einmal sehen bzw. hören, egal ob zu hause, an der Arbeitsstätte, in der Zweitwohnung, in der Studentenwohnung, im Auto, in der Ferienwohnung, im Wohnmobil mit wechselnden Standort oder sich im Ausland aufhält.

    Er/Sie ist ja mindestens einmal im Bundesgebiet mit seinem vollständigen Namen und den Geburtsdaten gemeldet.

    Durch die Meldepflicht ist die Erfassung 100% abgesichert und mit Hilfe der Datenverarbeitung lückenlos abzugleichen.

    Jeder ab dem 18 Lebensalter hat einmal zu zahlen.

    So nun hoffe ich auf eine sinnvolle Überarbeitung des Rundfunkbeitrages .

    Diese Kritik und Anregeung gingen abschriftlich an alle Staatskanzleien der Bundesländer

    Antwort
  • 19. Juni 2014 um 15:36 Uhr
    Permalink

    So wie Ich das verstanden habe, hat das Gesetz hier zu Lande was diesen neuen Servicebeitrag wegen dem Rundfunkstaatsvertrag angeht, nichts zu malden. Bei den Hartz 4 Empfängern oder Studenten, verzichtet die GEZ Lediglich auf die Gebühr. Wobei Sie auch in diesen Fällen abkassieren könnte. Sie haben ja in der Vergangenheit auch immer wieder die Gesetze nach Ihren wünschen umgeändert ohne das etwas geschehen ist. In einem Land das vom Fernsehen und von den Medien beherst wird, will ich nicht leben. Ich Plane bereits von hier auszuwander und werde mich nicht Manipulieren oder Assemelieren lassen. Währe dieses Land ein Sozialstaad, hätte das Gesetz schon längst etwas dagegen getan.

    Antwort
  • 18. Juni 2014 um 16:55 Uhr
    Permalink

    @ LeoB
    Vielleicht könnte dein Brief auch eine Lösung für mich sein. Leo, könntest du ihn mir schicken? marco1u4@yahoo.com
    Ich bin seit gestern erfasst und wenn ich erst einmal Auskunft gegeben habe, wird auch eine safte Nachzahlung für die vergangenen 1,5 Jahre kommen. Man muss die beschäftigen, wie Leo das getan hat.

    Antwort
  • 17. Juni 2014 um 13:23 Uhr
    Permalink

    Wir befinden uns in einem mittelalterlichen Dorf. Da kommt ein Gauklerzug daher, Schausteller, Possenreißer, Geschichtenerzähler.

    Einige Dorfbewohner besuchen das Zirkuszelt. Viele aber bleiben zu Hause, lehnen die seichte Unterhaltung ab.

    Am Abend pochen die Schausteller drohend an die Türen, wollen Geld eintreiben.
    "Aber ich habe doch gar nicht zugesehen", antwortet der Bürger. "Egal, Du hättest ja zusehen können! Her mit dem Geld!"

    Nun geht es vors Gericht. Der Richter, persönlich eingesetzt und bezahlt vom bösen Landvogt, urteilt so: "Einige Bürger haben zugesehen. Der Einfachheit halber ist es daher rechtens, dass die Gaukler von allen Bürgern bezahlt werden ("Verwaltungsvereinfachung")."

    "Aber das ist Raub! Außerdem lehnen wir regierungstreue Berichterstattung ab! Wir wollen freie, kritische Medien!"
    Der Richter urteilt:
    "Die Regierung sorgt dafür, dass diese Schausteller üppig bezahlt werden. Im Gegenzug liefern sie regiemefreundliche Propaganda. Das nennen wir "Erziehungsauftrag", und das ist rechtens."

    "Aber dann fehlt uns ja das Geld, um andere Medien zu kaufen! Wir können uns dann nicht mehr frei informieren!"
    Der Richter antwortet: "Das braucht ihr auch nicht. Schließlich genügt die Grundversorgung. Außerdem wird diese Grundversorgung immer mehr ausgeweitet. Irgendwann sind alle freien Konkurrenten pleite, weil sie nicht gegen den Zwangsbeitrag anstinken können, und dann haben wir nur noch eine alles umfassende Grundversorgung. Damit ist Recht gesprochen."

    Noch in der gleichen Nacht versammelten sich die Bürger, mit Heugabeln und Fackeln bewaffnet. Sie knüpften Landvogt und Richter auf und jagen das Schaustellerpack zum Teufel.

    Halt! Das war das falsche Ende. Das korrekte lautet so:
    Die geknechteten Bürger beißen die Zähne zusammen, schlucken ihren Hass hinunter und zahlen. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann zahlen sie noch heute ihren Tribut an das Unrechtssystem, genannt "Demokratieabgabe".

    Antwort
  • 16. Juni 2014 um 16:26 Uhr
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    Ich habe vor gut einem halben Jahr die Zahlungsaufforderung über knapp 270 Euro in einem 1,5seitigen Schreiben widersprochen und eine 14-tägige Frist zur Beantwortung aller Fragen gesetzt. Per Einschreiben / Rückschein an den Beitragsservice geschickt. Es kam 3 Tage später die Eingangsbestätigung, seither höre ich aber gar nichts mehr vom Beittragsservice. Mal sehen ob da noch was kommt…

    Antwort
    • 19. Juni 2014 um 0:59 Uhr
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      Hi LeoB……hier MikaR.aus Berlin…..habe nie GEZ Gebühren bezahlt,da ich nie ein TV noch Radio besaß. Habe nun im April einen Brief des Beitragsservice erhalten,in dem gefragt worden ist wie langeich denn meine Wohnung bewohne. Habe geantwortet und promt eine Rechnung von rund 270,- bekommen. Ähnlich wie bei Dir. Daraufhin habe ich geantwortet,dass ich derzeit auf Grund meiner DarmkrebsErkrankung nichts zahlen kann und entsprechend damit begründet, da ich nur Krankengeld beziehe und dadurch am Existenzminimum lebe. 4 Wochen später bekomme ich eine erneute Zahlungsaufforderung mit jeweiligen Raten. Habe jetzt ehrlich gesagt die Schnauze voll,da ich andere Probleme habe. Wer nicht,wenn man an Krebs erkrankt!!! ….Will dem Beitragsservice genauso wie Du widersprechen und würde mich riesig freuen,wenn du mir via Email mit dem Wiederspruch helfen könntest. Hier meine Adresse…. mika.rau79@gmx.de ……Grüße aus Berlin…..MikaR

      Antwort
      • 19. Juni 2014 um 22:27 Uhr
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        Also ich würde dem Gerichtsvollziehre ein paar alte Radios und Fernseher zum Mitnehmen hinstellen. Ansonsten, ab in den Knast und Amnesty International verständigen.
        In England wurde das Nicht-Bezahlen von TV Gebühren entkriminalisiert, in Schweden wurde diese Gleichung PC= TV von höherer Instanz jetzt aufgehoben erst kürzlich.. Hier in Deutschland hab ich gehört gibts Knast wer nicht TV zahlt. Allerdings nicht in allen Fällen. Als ich einen Anwalt fragte ob ich am Wochenende mit einem Büschel Zeitungen und Strickzeug ins Gefängnis gehen könnte statt TV zu bezahlen, meinte dieser nein, in meinem Fall geht das anscheinend nicht. Aber in manchen scheint das zu klappen laut Internet scheint es Fälle zu geben. Also da würde ich so was machen, sicherlich nicht uninteressant …..
        Vielleicht auch ne gute Idee für ein Buch? Also mich würde son Buch schon interessieren, würd ich glatt kaufen auch wenn es vom Selbstverlach käme…….

        Antwort
      • 19. Juni 2014 um 23:02 Uhr
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        Das was Sie da schreiben scheint mir überdies ein Verstoß gegen die Guten Sitten zu sein. Selbst wenn Sie TV nutzen würden, riecht das nach Strafrecht und Wucherparagrafen.
        Hier ein paar nützliche links
        http://www.krone.at/Digital/Streit_um_Rundfunkgebuehr_fuer_PC-Besitzer-GIS_will_kassieren-Story-109428
        Hier eine Aussage aus dem Jahr 2008 von Koblenz
        Zitat aus Kronenzeitung siehe obiger link

        "Gebühren widersprechen Grundrecht der Informationsfreiheit
        Nach Meinung der Koblenzer Richter gilt im vorliegenden Fall das Grundrecht der Informationsfreiheit, wonach sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert informieren darf. Die Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige Computer würde eine staatliche Zugangshürde errichten, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche."

        Schon ein biserl seltsam oder? Da wird heute eben das was 2008 nicht ging PC berappen jetzt dem "Haushalt" unterstellt der mindestens einen PC haben soll und der eben deshalb zur Kasse gebeten wird (es wird natürlich der internetfähige Haushalt und nicht der PC besteuert…l

        Hier ein interessanter Artikel des dayly telegraph
        http://www.telegraph.co.uk/culture/tvandradio/bbc/10746109/BBC-wants-you-to-pay-TV-licence-fee-even-if-you-dont-own-a-set-as-shows-go-on-iPlayer-for-longer.html
        die meisten betrachten es als ausbeuterisch.

        Antwort
    • 25. Juni 2014 um 12:35 Uhr
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      Für mich klingt das alles nicht nach Demokratie wie sie sein sollte: Im Sinne des Volkes. Sondern eher nach einer Diktatur um die Taschen mit den Geld der Bürger zu füllen. Und das sollen wir uns noch länger gefallen lassen? Wieso kann der Staat mich dazu zwingen für etwas zu bezahlen was ich garnicht nutzen möchte oder sogar nicht nutze? Wenn die merken dass es klappt kommt demnächst noch ein Vertrag und ich müss der Bahn, die zum Teil dem Staat gehört, Geld bezahlen obwohl ich nicht mit der Bahn fahre. Gehts noch oder wie weit beuten die uns noch aus?
      Man muss definitiv dagegen angehen und würde mich sehr freuen wenn Du mir per Email helfen könntest und mir Tipps und anregungen zu dem Widerspruch mitteilen könntest.
      Meine Emailadresse: benq73@gmx.de
      Grüße aus Haltern

      Antwort
      • 25. Juni 2014 um 21:13 Uhr
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        Super!! Ich soll 334€ Nachzahlen. Bin seit 1.12.2013 Alg1 und seit 1.6.14 Harz4 . Das ich in Raten zahlen kann bringt mich auch nicht weiter, da ich deutlich unter der Pfändungsgrenze liege und die Kohle eh nicht reicht. Muss ich jetzt in Privatinsolvenz und die Finger heben???
        Mit so einem Schufa eintrag bekomme ich nie wieder einen Job im Öffentlichen Dienst!!
        Geht das nicht langsam gegen die Menschenwürde??

        MfG Micha aus Hannover

        Antwort
        • 5. Juli 2014 um 23:57 Uhr
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          Als Harzer musst du gARNICTS bezahlen, schau Mal in deine Unterlagen. ABER darum geht es doch gar nicht, hier geht es darum, dass GEZ gegen das RECHTSSYSTEM ist! Die Idee, täglich mit 0,5 EUR zu überweisen oder noch kleineren Beträge, das finde ich genial… wenn jemand nicht den Hintern in der Hose hat, einfach dagegen zu klagen. (oder keine Zeit / keine Rechtschutz)

          Zwangsanmeldung ist doch garantiert auch sittenwiderig.

          Antwort
      • 26. Juni 2014 um 12:27 Uhr
        Permalink

        Das "Gesetz" verstößt meiner Meinung nach auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. SRD, ZDF und das winzige "Deutschlandradio", das nicht ewinmal überall "empfangbar" wäre, werden "unberechtigt bevorteilt". diese "Sender" bekommen AUCH "Werbeeinnahmen", genau wie die "unsubentionierten", zahlen aber TRAUMGEHÄLTER, TRAUMRENTEN UND " BELOHNUNGEN" an ihre Mitarbeiter, von denen der "Normalo" nur träumen kann. nach vielfachen "Begründungen" einiger Gerichte wäre es demnach auch möglich, "Kindergeld" zu beantragen, da man " DIE MÖGLICHKEIT HÄTTE, KINDER ZU ZEUGEN". die "Möglichkeit" diese miesen "Pseudosendungen" anzusehen reicht ja auch aus, "Zahlungspflichtig" zu werden….ergo hätte auch jeder theoretisch die "Möglichkeit" KINDER zu haben, also auch KINDERGELD für seine "möglichen" 15 Kinder zu bekommen….. SO SEHE ICH DAS!

        Antwort
    • 8. Juli 2014 um 11:59 Uhr
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      Hi Leo, wäre super auch wenn du mir diesen Brief bzw das was du den geschickt hast mir senden, ich ärgere mich der maßen das kann mir keiner glauben…

      wäre dir dankbar

      Antwort
  • 14. Juni 2014 um 19:46 Uhr
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    Hallo Leute !
    Ja – Ihr habt ja alle Recht, ich sehe das genauso. Aber macht doch JETZT den nächsten Schritt: Das politische Establishment muß weg! Es ist doch nicht nur der Staatsfunk, in diesem Land läuft weitaus mehr schief.
    Die Politik muss von Menschen gemacht werden, die die Zukunft noch vor sich und nicht das Leben schon hinter sich haben!
    In den Standard-Parteien herrschen Filz & friends. Früher war alles besser, aber Früher geht heute nicht mehr, Morgen noch viel weniger. Also glaubt doch den photogeshopten Opas oder von denen gepimmten Apparatschiks auf den Wahlplakaten nicht immerwieder die gleichen Lügen und wählt was anderes.
    Und wenn man Euch erzählt, dass wären alles Rechte (AFD) oder desorganisierte Spinner (PIRATEN), dann schaut mal genau nach, WER Euch das erzählt – womit wir wieder auch beim Staatsfunk wären. Manipulation ist nämlich sein Hauptjob. Klar bringen die auch gute Sachen – nachts um 25Uhr88 wenn keiner mehr da ist. Zur besten Sendezeit läuft Glücklich-TV mit Gehirnwäsche.

    Antwort
  • 10. Juni 2014 um 13:54 Uhr
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    Ach, da sieht man mal wieder, dass alle, selbst die Verwaltungs- und Verfassungsrichter in Deutschland , nur noch Marionetten des Staates sind… Diese entscheiden nicht mehr zum Wohle des Volkes, sondern sichern sich nur noch Ihr und das Einkommen Ihrer Beamtenkollegen und Politiker. Es geht hier nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine sehr gute Einnahmequelle zur Finanzierung des Staates und deren Schmarotzer . Was wäre, wenn die GEZler und das Personal der Rundfunkanstalten wirklich für Ihr Geld arbeiten und etwas Kreativität zeigen müssten? Diese Gattung der Parasiten würde jämmerlich zu Grunde gehen und aussterben! Technisch wäre es doch heutzutage kein Problem, nur denen diese " Sendevielfalt " von ARD und ZDF nebst Radiosendern zukommen zu lassen, die dafür zahlen ( man denke mal an HD+ etc.) Wer´s sehen will, muß sich eine solche Karte kaufen….. Nur – das Säckchen würde leer bleiben – niemand, bis auf eine Handvoll Zuschauern und Zuhörern, würde dafür zahlen!
    Es gibt heute eine solche Sendevielfalt / Sendeanstallten, die auch gut leben, sich aus Werbemitteln etc. finanzieren müssen – deren Mitarbeiter also wie jeder Bürger dieses Staates, wie jeder Unternehmer der freien Wirtschaft, täglich Fleiß und Kreativität zeigen müssen, um zu überleben…. nur die " Öffentlich Rechtlichen " nicht … Ein Witz !!!

    Antwort
  • 10. Juni 2014 um 10:02 Uhr
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    Unrecht wurde auch früher schon in der Bundesrepublik jahrelang "durchgezogen" (Stichwort "Uneheliche Kinder" oder "Gleichgeschlechtliche Beziehungen").

    Ihr könnt Euch also auf jahrelanges Bretterbohren einstellen, was aber niemanden entmutigen sollte.

    Antwort
  • 9. Juni 2014 um 11:44 Uhr
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    Mal ein etwas anderer Denkansatz , es heißt ja man muss den Beitrag bezahlein weil die Möglichkeit besteht das Programm für öffentliche Rechtliche Sendungen zu konsumieren. Hmm wenn ich mich in meinem Zimmer umschaue so sehe und höre ich nichts, wenn ich das ändern wollen würde so müsste ich ein Empfangsgerät anschaffen.Doch damit wäre es ja nicht getan ich müsste Energie einkaufen um die Geräte zu betreiben und dem Kabelanbieter müsste ich ebenfalls noch eine Entschädigung für die Nutzung seines Netzes bezahlen. Wie war das noch mal mit der Möglichkeit? Wenn man dies zusammen rechnet hat man schnell einen Betrag von 50€ im Monat erreicht.

    Antwort
    • 26. Juni 2014 um 12:36 Uhr
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      Ja, da hast du RECHT! Außerdem: Wie ist es den mit "Knastzimmern", die ja AUCH "Radio- und Fernsehanbindung" besitzen! Dann müssten auch diese "Gitter-Hotels" PRO ZIMMER-WOHNEINHEIT diese "Gebühren" zahlen, somit auch JEDER STEUERZAHLER, DER JA DIESE "ZWANGSEINRICHTUNGEN" MIT SEINEN STEUERN TRÄGT. DAS EDOCH WÄRE EINE " DOPPELZAHLUNG", DA JA J E D E R STEUERZAHLER SOMIT BEREITS SCHON "BEITRAG" BEZAHLT HAT…….

      Antwort
  • 9. Juni 2014 um 6:24 Uhr
    Permalink

    Keinen Cent bekommen Die von mir, … in diesem Staat wird Abzocke noch gesetzlich fundamentiert,… damit Gottschalk &Co Millionen scheffeln…

    Antwort
    • 13. Juni 2014 um 17:40 Uhr
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      Interessant. Und wie bitte soll das gehen? Einfach "Nein" sagen und sich dann pfänden lassen? Wer erfasst ist, kommt doch um das Zahlen gar nicht rum, oder täusche ich mich? Lasse mich gern eines Besseren belehren.
      Wünschenswert wäre auf jeden Fall eine deutschlandweite Zahlungsverweigerung derer, die das Angebot nicht kaufen wollen so wie ich, doch dazu sind die Deutschen zu feige. Ich wäre sofort dabei.

      Antwort
      • 14. Juni 2014 um 14:34 Uhr
        Permalink

        Dann bist du demzufolge auch zu feige, denn du "willst dabei sein", zahlst aber weiter, so wie ich verstanden habe. Eine Zahlungsverweigerung findet bereits statt, nur wird bei ARD und Co. darüber nichts berichtet. Es gibt tausende Menschen, die keinen Cent an die Verbrecher zahlen, es gibt Demonstrationen, es gibt Gruppen und Foren, wo man beraten und unterstützt wird, damit man nicht das Gefühl hat, man ist alleine.

        Also fange bei dir an und warte nicht, bis alle 80 Mio. die GEZ boykottieren. Informiere dich, dann wirst du schon fündig werden, wie die ganze Verweigerung funktioniert und sei nicht so naiv und glaubhaft, dass du so einfach gepfändet werden kannst. Alles was die Bande macht ist zu drohen. Wenn man allerdings seine Rechte kennt, passiert nichts.

        Antwort
        • 14. Juni 2014 um 19:53 Uhr
          Permalink

          Details bitte! So findet GOOGLE einfach nichts oder zuviel. Online-boykott.de scheint verwaist, was gibt es sonst?

          Antwort
    • 14. Juni 2014 um 20:12 Uhr
      Permalink

      ich glaube ich bin im falschen Film! Wir werden hier in Deutschland zu schuldern gemacht und das mit zwang und gewallt! ( enteignung) nennt man soetwas und die ganze welt schaut zu. Wofür gibts grundrechte und menschenrechte, ich glaube sie führen gegen die Bürger einen Krieg!!!!! Wir sollten uns das nicht gefallen lassen diese ewigen neuen zwangsgebühren. Macht mit bei zahlungsstreik net

      Antwort
  • 8. Juni 2014 um 21:19 Uhr
    Permalink

    Unglaublich was unfähige Anwällte es gibt. Am geld wird es bei Sixt oder Rossmann ja nicht liegen….

    Antwort
  • 8. Juni 2014 um 21:16 Uhr
    Permalink

    wer bestellt bezahlt, wer nicht bestellt zahlt auch? Obwohl die Herr Richter feststellen, daß es sich um keine Steuer handelt?! Aha wer bitte kann jemand dazu verdonnern was unter Zwang zu zahlen? Unglaublich. und die dummen antriebslosen Deutschen sind zu bequem sich von der Coutch aufzurichten und was zu unternehmen. Soviel zum Thema Rechtmäßigkeit. Thema 2 der Preis. Das Fernsehn ARD/ZDF an sich finde ich nicht schlecht aber was man dafür zahlen muß ist echter Wucher. Insgesammt eine echte Unverschämtheit…

    Antwort
  • 8. Juni 2014 um 17:33 Uhr
    Permalink

    Ihr hättet schon vor Jahrzehnten auf die Straße gehen und dagegen Klagen sollen. Viele Deutsche zahlen Freiwillig weil, sie das als richtig empfinden und nichts hinterfragen. Das der neue GEZ Servicebeitrag verfassungswiedrig ist, intresiert den wenigsten. Die GEZ mit Ihren 7,3 Milliarden Euro im Jahr, sind nun zu mächtig geworden wobei Ihr nun den Preis dafür zahlen müßt. Den höchsten Preis für die Neuregelungen zahlen wie immer die Armen und Schwachen, die versuchen auf eigenen Beinen zu Stehen. (Keine sozialbeiträge Arbeitslosengeld 2 oder sonstiges erhalten trotz niedrigen Einkommen.)

    Antwort
  • 5. Juni 2014 um 12:31 Uhr
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    Und was ihr (fast) alle nicht wisst:
    aus euren GEZ-Beiträgen wird jährlich ein 3stelliger Millionenbetrag an die GEMA verteilt und von dort an die Komponisten,Texter und Verleger im anglo-amerikanischen Ausland weitergereicht. Dank der Dauerbeschallung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit anglo-amerikanischer Musik verdient sich deren Musikindustrie dumm und dämlich mit den Gebühren des Rundunkbeitrages. Toll, nicht?.

    Antwort
  • 4. Juni 2014 um 21:04 Uhr
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    Hallo Caspar, du musst ja nicht RTL und Co gucken aber wir müssen alle ARD und Co ( der selbe Scheiß) zahlen!

    Frage an alle: Wann gehen wir nun endlich auf die Strasse?
    Bei der letzten Demo in Berlin habe ich fast nur die Blinden und Gehörlosen gesehen – das ist übrigens kein Witz.

    Antwort
    • 8. Juni 2014 um 21:22 Uhr
      Permalink

      Sehe ich auch so. Die Deutschen Könten viel mehr Antrieb zeigen

      Antwort
  • 4. Juni 2014 um 18:58 Uhr
    Permalink

    Lieber Rundfunkbeitrag als Höchst Niveauloses Fernsehen wie scheiß RTL oder so!!!

    Antwort
    • 10. Juni 2014 um 9:38 Uhr
      Permalink

      Bei "Wetten, dass…" hat sich ein junger Mann den Rücken gebrochen, nicht bei "Bauer sucht Frau"…

      Volksverblödung gibt es auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – sie kommt nur in seriösem Gewand daher.

      Antwort
  • 1. Juni 2014 um 21:58 Uhr
    Permalink

    Im Landtag von NRW haben:

    CDU – SPD – GRÜNE

    FÜR den neuen Rundfunkbeitrag gestimmt…

    Diesen Parteien ist eine Mehrbelastung zu verdanken.

    Antwort
  • 31. Mai 2014 um 18:26 Uhr
    Permalink

    Nicht gegen sondern gegen die Höhe wäre zu Klagen! Die Gebühren rühren vom Staatsvertrag her und sollen eine GRUNDVERSORGUNG gewährleisten was gut ist, denke ich. Die vielen Spartenprogramme und zig Regionale Studios der Dritten sind einfach zu viel. Auslandskorrespodenten von ARD, ZDF, WDR,NDR usw. muß das sein? 2 Moderatoren wie z.B. Aktuelle Stunde, muß das sein? Es sieht mehr so nach einer Selbstbedienungsmentalität aus. Dagegen sollte man etwas tun. Den das hat alles nichts mehr mit einer Grundversorgung zu tun!!!

    Antwort
    • 14. Juni 2014 um 16:21 Uhr
      Permalink

      Die absolut allermeisten Deutschen, haben genau diese Einstellung. das ist auch der Grund, warum die GEZ so mächtig geworden ist, doch schau dir mal folgenden beitrag an

      http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/die-neue-gez-gier-ueber-schloesser-und-tv-stars.html

      und sag mir was Grundversorgung damit zu tun hat? Da die GEZ so mächtig geworden ist, hilft es nicht mehr auf die Straße zu gehen und dagegen zu Protestieren. Zechen müßt Ihr, und da seit Ihr sebst Schuld. Genau wegen so einem Verhalten. In meinem Land, währe schon längst Hystery ausgebrochen. Doch die Macht ist nicht mehr an eurer Seite (den Deutschen). schon lange nicht mehr…. Die Macht ist nur an der Seite derer, die dafür auch Kämpfen untzwar Aktiv.

      Antwort
  • 25. Mai 2014 um 22:15 Uhr
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    "Verwaltungsvereinfachung" hat keinen Verfassungsrang.

    Mit "Verwaltungsvereinfachung" lässt sich alles rechtfertigen:

    Wer schützt uns vor solchen Richtern?

    Antwort
  • 24. Mai 2014 um 18:42 Uhr
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    Wir sollten wieder wie 1989 auf die Straße gehen..nutzt facebook und co doch mal zu Aufrufen aus. Wir waren das Volk können wir ansonsten bald von uns behaupten.

    Antwort
  • 19. Mai 2014 um 14:24 Uhr
    Permalink

    Ach ja bitte bedenkt …jeder bei ARD und ZDF muss unbedingt soviel wie ein (meisst überflüssiger) Abgeordneter verdienen!!
    Es zählt in Deutschland nicht was Du für dein Geld leisten must!!!
    Nur wer es Dir abknöpfen darf!!!

    Antwort
  • 18. Mai 2014 um 11:14 Uhr
    Permalink

    Ach ja bitte bedenkt …jeder bei ARD und ZDF muss unbedingt soviel wie ein (meisst überflüssiger) Abgeordneter verdienen!!
    Es zählt in Deutschland nicht was Du für dein Geld leisten must!!!
    Nur wer es Dir abknöpfen darf!!!

    Antwort
  • 18. Mai 2014 um 11:08 Uhr
    Permalink

    Du wirst hier geboren ..nur um zu zahlen…deshalb lebst Du !Seit fall der Mauer sorry liebe Ostbürger greife keien direkt an haben sich Missbrauch von Datenweitergabe und Aushebelung der Grundrechte auf das Millionenfache erhöht!
    Der Staat aus Glas ist nun unser und bitte bedenken!!! Heute geboren um morgen zu zahlen!
    Wirtschaftskriesen durch Staatsverträge und angebliche Solidarzuschläge! Allein die Rundfunkgebühr dann im Jahr 215,76€ dann noch der Sollizuschlag…Aber Kopf nicht hängen lassen!!! Das ist noch lange nicht das Ende der Gebührenerhebungen! Wenns weiter so steigt müssen wir uns alle überlegen, ob wir noch arbeiten gehen dürfen!!
    Denn nur wer mit ganz wenig zu frieden ist muss nichts zahlen!!

    in dem Sinne wer arbeiten geht muss!! bestraft werden des Staates letzter Wille ….!!

    Antwort
    • 24. Mai 2014 um 18:45 Uhr
      Permalink

      Richtig sehr gut formuliert.

      Antwort
  • 16. Mai 2014 um 21:59 Uhr
    Permalink

    LEUTE ES IST SAU TEUER DAS IST SCHON MAL DAS ERSTE; ES MÜSSEN UNTERSCHRIFTEN GESAMMELT WERDEN ES MÜSSEN SICH DIE MASSEN ZUSAMMEN TUEN;ES MUSS VON DEN VEREINEN UND GEWERKSCHAFTEN KUNDGEBUNGEN VERANLASST WERDEN; ES IST EINE SCHWEINEREI VON DER ARD ZU BEHAUPTEN AUCH WENN KEINE ÖFFENTLICHE SENDER NICHT VORHANDEN SIND- ABER INTERNET ODER INTERNET FÄHIGES HÄNDY – ÜBERLEGT DOCH MAL AUCH DIE INTERNET BENUTZUNGSGEBÜHR VON DEN TELEFONGESELSCHAFTEN SIND DOCH AUCH SEHR TEUER – FÜR WAS ZAHLEN WIR DANN INTERNET DAS MÜSSTE DANN AUCH WENIGSTENS AUCH DABEISEIN. UND WAS IST MIT DEN MENSCHEN DIE UNVERSCHULDET IN EINE PRIVAT INSOLVENZ HINEINGERATEN SIND? DIE LEBEN AM EXISTENS MINIMUM NACH DER GRUND PFÄNDUNGSLISTE DIE NICHT EINMAL IRGENTWELCHE HILFEN BEKOMMEN – DIESE WERDEN NICHT EINMAL BEFREIT DA WÜRDE ICH BITTEN WENIGSTENS ES ZU HALBIEREN ODER EIN DRITTEL ZU VERLANGEN…………..ARD-ZDF DIE GEBÜHREN SIND IM GRUNDEGENOMMEN AUCH GEGEN DIE GRUNDRECHTE IN DEUTSCHLAND………ARMES DEUTSCHLAND…

    Antwort
  • 16. Mai 2014 um 15:44 Uhr
    Permalink

    Einer fragt hier, wieso man nix machen kann. DOCH, man kann!

    1. Auf Facebook einen Boykott organisieren! Was soll schon passieren? 10000 Gerichtsvollzieher gegen die Leute? Das kann man sich schon trauen! Wenn alle nicht zahlen, was meint ihr, wie schnell die den Rundfunk reformieren!!!

    2. Und ENDLICH mal modern denkende Parteien wählen, die in der Zeit angekommen sind. Wer Merkel und Gabriel wählt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn sich nichts ändert!!!

    Antwort
    • 18. Mai 2014 um 1:14 Uhr
      Permalink

      Du hast eine gute Meinung dazu. Ich denke auch, dass wir alle diese Beitragsforderung boykotieren sollten. Wirst du das denn tatsächlich bei Facebook organisieren? – Ich würde mich darüber freuen.

      Antwort
      • 14. Juni 2014 um 17:15 Uhr
        Permalink

        Mit meinen berechnungen, braucht man für so einen Beukott mindestens 40.876.000 Mitglieder die sich bereiterklären das durchzuziehen. Stand 31.12.2010
        Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt
        Ich bezweifle, das die Deutschen wegen Ihrer einstellung eine solche Anzahl jemalz erreichen werden. Die zahlen lieber. Aber bei 5 bis 10 Milionen Beukotierern, lass es Mich wissen. Da binn Ich dabei. Einen Facebook Account hab ich nicht. Gruß

        Antwort
  • 15. Mai 2014 um 22:35 Uhr
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    Ich bin froh, zu lesen, wieviele sich wehren. Dass es noch nichts geworden ist, liegt daran, dass es noch zu wenige sind und wir zu schnell aufgeben/uns zu schnell einschüchtern lassen, was kein Vorwurf ist, denn man hat viel zu kämpfen auch in diesem Land (was nur nicht so offensichtlich ist). Aber ich sehe Bewegungen in diesem Land. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.. Danke an alle, die bisher sich engagiert haben!!

    Antwort
  • 15. Mai 2014 um 21:45 Uhr
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    Soweit ich weiß gibt es einen Ombudsman der EU an den man sich (gerne) massenweise wenden kann in solchen Fällen.
    Ich kaufe europaweit Zeitungen ein, kann es aber nicht mehr, weil mir die Mittel dazu vom deutschen Rundfunk aus der Tasche genommen werden, obwohl ich kein Interesse am Rundfunk habe. Das Abschöpfen von Volksvermögen für Dinge die zu 90% der Unterhaltung und nicht wie bei herkömmlichen Abgaben der Infrastruktur zuzurechnen sind scheinen mir einen handfesten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sein. Es ist auch ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Was wenn es die letzten frei verfügbaren 18 Euro sind und man lieber davon einen Kirchenbeitrag entrichten würde? Kann man aus Gewissensgründen sich vom Zwangsbeitrag befreien lassen wenn man mit dem Geld lieber
    einen Katastrophenhilfsdienst, ein Hunger oder Waisenprojekt finanziert anstatt "Fußballorgien" auf Großleinwänden….
    Ich würde eine entsprechende Abgabe an den Arbeitersamariterdienst oder die Bahnhofsmission entschieden vorziehen. Giebt es hier Möglichkeiten? Steuern kann man ja auch mit Mildtätigen Zuwendungen reduzieren. Wie sieht das bei diesen Zwangsunterhaltungsabgaben aus?????

    Ich meine diese Zwangsbeiträge gehören auf ein internationales Parkett denn ich sehe hier einen Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte. Nur bei infrastrukturprojekten sind Zwangsbgaben oder Steuern berechtigt, aber nicht bei seichter Unterhaltung…..

    Antwort
  • 15. Mai 2014 um 19:32 Uhr
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    Ja das hatte ich bis eben auch noch vor :/ Mir wird gerade erst klar wie man einfach verarscht wird. GEZ Bezahlen weil ich es mir ja anhören KANN? Darf ich jetzt auch Zeitungen in sämtlichen Briefkästen schmeißen und dafür Geld verlangen weil die Leute die Zeitung ja lesen KÖNNEN? . Es kann doch nicht sein das man da nichts gegen machen kann. LG

    Antwort
  • 2. Mai 2014 um 23:00 Uhr
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    Die ARD verbläst für ein völlig überflüssiges neues Tagesschau-Studio 23,5 Millionen € (in Worten: dreiundzwanzig Komma fünf Millionen Euro!!!). Über einen Limburger Pfaffen, der nur läppische 8 Mio. mehr für einen ganzen Bischoftssitz verballert, regen sich die Leute auf – über die Kosten fürs Studio nicht – das nenne ich "die Macht der Medien". Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt – man geht von Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender in der Gebührenperiode von 2013 bis 2016 von 30.810.000.000,- € (in Worten, dreizig Komma acht Milliarden Euro!!!) zzgl. über einer weiteren hallen Milliarde für Werbeeinnahmen aus. Für diese unvorstellbare Summe, sollte man ETWAS mehr Programm erwarten dürfen!

    Antwort
  • 28. April 2014 um 17:15 Uhr
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    Ich habe nun mein Konto gewechselt und die nächste Abbuchung der GEZ wird dann ins Leere laufen. Ich werde deren Post dann ignorieren und einfach mal schauen, was passiert.
    Ich war mal ein Verfechter des ÖR, aber was dort seit ein paar Monaten abgeht (Kriegspropaganda, gezielte Desinformation, allgemeine Volksverdummung)… Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, das mitzufinanzieren.
    Zumal die Berichterstattung schon fast volksverhetzenden Charakter hat.

    Antwort
  • 28. April 2014 um 16:21 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    Hallo,es tut gut zu wissen, dass sich nicht alle Bürger kampflos ergeben in die "Neue" ab 01.01.2013 gültige Rundfunkgebühr.
    Welch eine Ungerechtigkeit, zumal monatlich zu teuer und zu
    unsozial. Ich empfehle das "andere Jahrbuch 2014" von Gerhard Wisnewski….verheimlicht – vertuscht – vergessen…
    was 2013 nicht in der Zeitung stand. vom Knaur-Verlag.
    Lesen ist doch besser, als passiv Fernsehen zuschauen.
    kann ja gerne bei Interesse einige Auszüge dazu aufschreiben

    Antwort
  • 28. April 2014 um 0:15 Uhr
    Permalink

    Wegen der Briefflut der ÖR, hatte ich bei der GEZ zuletzt vor ca. 2 Monaten angerufen, und war dann so überrascht, da ich feststellte, das die GEZ noch meine Meldedaten von vor 20 Jahren gespeichert haben. Darauf habe ich GEZ schriftlich daarauf hingewiesen, als Entschuldigen bekam ich die Antwort, das sie diese für die achvollziehbarkeit solange aufheben müssten. Ich komme mir vor wie in einem Spionage Staat, die Meldeämter geben allen möglichen Instituten meine Daten (und kassieren Werbegelder). Die GEZ fragte mich dann scheinheilig, welche Daten ich denn gelöscht haben möchte. In diesem Staat gab es nie ein echtes Rechtssystem, die Richter wie auch die Staatsanwälte entscheiden nach persönlicher willkür (diese Erfahrungen musste ich leider mehrfach machen).
    Ich hoffe nur, das diese unrechten (die ich auf meinem Buckel tragen muss) an Ihrer Kotze ersticken werden.

    Antwort
  • 27. April 2014 um 11:02 Uhr
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    Nach meinem Umzug erhielt ih vor einigen Tagen Post der GEZ an meine neue Adresse, obwohl ich mich beim Einwohnermeldeamt bisher nicht umgemeldet habe. Frage: Woher weiß die GEZ diese Adresse, mit welchen Behörden (außer dem Einwohnermeldeamt) werden die Adressen abgegleichen?

    Antwort
    • 4. Mai 2014 um 17:47 Uhr
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      die scheinen die Daten von den Versorgungsunternehmen (Strom, Gas) zu bekommen

      Antwort
  • 26. April 2014 um 23:33 Uhr
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    Ist genauso wenn ein Supermarkt mir 10 Eier abrechnet obwohl ich keine habe und möchte, ist also ne ganz große abzocke,!

    Antwort
  • 26. April 2014 um 12:41 Uhr
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    Mal eine Frage am Rande, fällt die Erhebung meiner Daten und das eigenmächtige kreieren eines Beitragskonto nicht unter Datenmißbrauch und verstößt das nicht gegen das Recht über die Bestimmung über die Verwendung meiner Daten? Bzw. Muss nicht die Verwendung erhobener Daten gewährleistet werden, das sie nur zu dem Zweck verwendet werden für den sie auch erhoben werden? Ich werde auf jedenfall wiederspruch auf die datenerhebung einlegen und von meinem Recht Gebrauch machen persönliche Daten löschen zu lassen.

    Antwort
  • 23. April 2014 um 8:54 Uhr
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    Das schlimmste ist ja nun wirklich, dass es sicherlich absolut sinnlos ist, für etwas zu bezahlen was man zum einen nicht nutzen will/kann und zum anderen finde ich es unverschämt, so viel für etwas zu zahlen was absolut nicht für jedermann ausgelegt ist. Und wozu braucht man morgens beispielsweise auf ARD UND ZDF das Morgenmagazin zur selben Zeit? Endlich wurden ja einige abgedroschenen Shows abgesetzt, aber wie viele Leute gucken, wenn sie die Sender gucken, Musikantenstadl und wie das alles nicht heißt? Wenn man schon dafür Zwangszahlen muss, dann sollte man auch bitte ein Recht darauf haben mitzureden, was gespielt wird und was nicht . Sonst sollte sich das Ganze über Pay-TV oder Werbung finanzieren, die bis 20:00 ja sowieso schon läuft. Es ist echt absolut daneben, dass man für sowas zahlen MUSS!

    Antwort
  • 21. April 2014 um 15:26 Uhr
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    24 Mio Euro nur fuer die Erneuerung der Tagesschau !
    Das ist Wahnsinn.

    Warum werden die Programme eigentlich nicht verschluesselt ?
    Jeder der diese haben moechte, muesste dann bezahlen.
    Wer nicht guckt zahlt auch nix.

    Antwort
    • 28. April 2014 um 1:32 Uhr
      Permalink

      Ja, das sage seit 1 Jahr: Es wäre technisch kein Problem, Laptops so zu bauen ,dass für TV- Empfang ein Code nötig ist; wer fernsehen will, muss erst den Code kaufen!
      II) Warum wurde/ wird das nicht eingeführt? Da ca. 2-4 Mio nicht fernsehen u. die Gebühren sie dann nicht bekämen.
      IIIa) FRAGE an ALLE: Wieviel kostet es, ALLEINE- ohne Anwalt bis zum BGH zu gehen? [Das ich mir zutraue)
      b) Oder : Besteht Anwaltszwang?
      c) Weiss einer den Betrag, wenn Anwälte dafür nehmen?
      Revolutionäre Grüsse! Rwindenergie@gmx.de

      Antwort
  • 20. April 2014 um 18:16 Uhr
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    Ein Staatsvertrag .. dazu gehören zwei Staaten, Die Länder sind keine Staaten .Langsam reicht mir das. Was sollen die Kleiverdiener und Rener noch alles zahlen ? Was ist mir den ausländischen Zuschauern , die die DE Sendungen empfangen können ?? Werden diese auch zur Kase gebeten ? Das ist alles ungerecht, unsozial und indiskutabel. Ich hoffe auf ein gerechten Urteil, Einkommenbegingt gestaffelt….

    Antwort
  • 17. April 2014 um 19:25 Uhr
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    langsam hasse ich diesen Staat immer mehr,
    früher hat man ein Haus gebaut um am Ende seines Arbeitslebens noch was für die Rente zu haben, heute braucht man einen zweiten Job um diese wohnung zu halten weil die Staatlichen Dienste an allen Enden in die Tasche der Bürger greifen…
    Sicherlich ist es richtig das jeder seinen beitrag für die Gemeinschaft leisten muss, aber irgendwo ist mal schluss mit Lustig, es kann doch nicht sein das der Staat seine Bürger ausblutet bis sie nichts mehr haben, nur weil man nicht vorsieht das der griff ans Geld anderer Leute ein verbrechen ist…

    Antwort
  • 17. April 2014 um 12:09 Uhr
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    Es ist unglaublich mit welchen dreisten Methoden der Staat, seine willfährigen Vasallen (Richter die eigentlich neutral sein müssten) und diese auf dem privaten Markt zum scheitern verurteilten ARD, ZDF und ihre zig Unterkanäle! Sogar solche Studneten und Azubis die kein Bafög bekommen weil ihre Eltern 1 EUR über den Freibetrag liegen, werden schonugslos abgezockt!!! Schämt euch!! Das ist Raubrittertum aus dem tiefsten Mittelalter modern getarnt! Pfui!! widerlich!

    Antwort
  • 12. April 2014 um 0:23 Uhr
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    Tja, die Propaganda, um nicht öffentlicher Rundfunk zu sagen, braucht ein Staat schon. Ein Ansatz gegen den Beitrag wäre aus meiner Sicht folgender:
    1. ZDF inklusive 3sat, Phoenix, ARTE, KiKA, ZDFinfo, ZDFneo, ZDFkultur zu privatisieren
    2. ARD vorerst zu belassen, aber alle regionalen Sender wie BR, hr, MDR, NDR, RB, rbb, SR, SWR, WDR, DW, Einsfestival, EinsPlus in Vereine umzuwandeln. Privatleute können nach der Arbeit sich dann volontär engagieren. Das Klappt mit Fußballmannschaften etc. auch.
    3. Alle 16 Orchester aufgeben und die Leute auf andere kulturelle Häuser (Opernhäuser, Kapellen, etc.) verteilen.
    4. Deutschlandfunk sollte wie ARD vorerst belassen werden, aber, ähnlich der regionalen Fernsehsender, jetzt auch die 55 region. Radiosender in Vereine umzuwandeln.
    5. Später könnte ARD und Deutschlandradio noch einmal genauer auf Effektivität hin untersucht werden wie in jedem Unternehmen. Schätzungsweise kann auch da pauschal die Hälfte eingespart werden.

    Dann hätten wir folgende Kostenaufstellung (Zahlen von 2013 gerundet, Quelle KEF):
    ARD: 6.252.000.000 € wird reduziert auf 500Mio €/ Jahr im Schritt-1
    ZDF: 2.033.000.000 € wird verkauft an Sky oder andere Investoren
    Dradio: 233.000.000 € wird reduziert auf 4Mio €/ Jahr im Schritt-1

    Wenn angenommen der Verkauf von ZDF an z.B. Sky einen Erlös von 4.000 Millionen Euro einbrächte könnte 8 Jahre lang auf einen Gebühreneinzug verzichtet werden. Danach wäre ein Beitrag von 1,50€ für jeden monatlich fällig.

    Das würde ich dann akzeptieren. Ihr auch?

    Antwort
    • 17. April 2014 um 19:28 Uhr
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      selbst dann nicht, für mich wäre der beitrag nur dann aktzeptabel wenn dann auch die verfolgung von Raubkopien eingestellt werden, wenn die bürger mit den empfangen Daten machen können was sie wollen. eben weil alle Rechte über den Staat abgegolten sind, aber auch der Rundfunkbeitrag ist nur eine bezahlund der immer gleichen sache und ist durch sämtliche Medienprodukte längst x fach abgegolten, abgabe hier abgabe da abgbe dort und alle auf das gleiche, die GEZ ist letztendlich nur das tröpfchen zu viel auf das Fass…

      Antwort
    • 23. April 2014 um 0:03 Uhr
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      Wir wissen alle, dass die öffentlichen Medien in Deutschland der wichtigste politische Träger/Mittler der jeweils regierenden Parteien sind. Um die gesellschaftliche Stabilität/sozialen Frieden und die besagte "Neutralität" untern den Bürgern zu sichern, sind die öffentlichen Medien (mit-)verantwortlich. Wäre es nicht so, dann würde eine Gefahr/Gefährdung der gesellschaftlichen Sicherheit bestehen: laut Vermutung der Staatsmacht der BRD! Und das alles haben wir Bürger der BRD gestaltet, gewollt, akzeptiert, zugelassen, geduldet etc.. Und nun wird bzw. ist der Staat seit längerem trotz Euro-Einführung finanziell klamm und möchte die öffentlichen Medien sich nicht selbst dem Schicksal als System-/Parteiengefährdent überlassen; wurde aus der GEZ eine bedingungslose/diktatorische Merkel-Pflichtabgabe für ein grundlegend uninteressantes + personalüberbesetztes + überbezahltes/-honoriertes Staatsfernsehen/-Radio alla DDR!!!

      Antwort
  • 10. April 2014 um 15:44 Uhr
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    Es müßte eine öffentliche Debatte zur Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stattfinden.
    Die ÖR sollen für eine "Mediale Grundversorgung" der Bevölkerung und ein (eher schulisch ausgerichtetes) Bildungsangebot sorgen.
    Wie die perspektiven für einen neugestalteten! ÖR aussehen könnten findet man hier gut beschrieben:

    http://www.zahlungsstreik.net/perspektiven/

    Die bisherigen Klagen gehen nicht weit genug. Es muß vor dem Verfassungsgericht geklagt werden und nicht vor irgendwelchen putzigen Verwaltungsgerichten…

    Antwort
  • 8. April 2014 um 11:08 Uhr
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    Die Urteile machen deutlich mit welchen Mitteln Unrecht zu Recht verbogen wird. Sie legitimieren das Unrecht und gehen überhaupt nicht auf die begründeten Bedenken der Bürger ein. Es ist ähnlich wie mit den Arbeitsgerichten, letztlich ist das Vertrauensverhältnis gestört und der Kläger, welcher zu Recht geklagt hat bekommt im Günstigsten Fall vielleicht noch Recht, aber seinen Job ist er los. Legitimiertes rausmobben mit richterlicher Unterstützung, nenne ich das und an Gerechtigkeit kann ich nach allem was ich vor solchen Gerichten schon erlebt habe nicht mehr glauben. Das gilt nicht nur für das Arbeitsrecht, sondern generell für die deutsche Rechtssprechung.

    Antwort
  • 7. April 2014 um 23:23 Uhr
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    Die ganzen Gerichte und rechtsprechenden Institutionen schützen und verteidigen mit dem meisten Urteilen auf dekadente und heuchlerische Weise etwas zutiefst Unrechtes und belügen so das Volk und letztendlich sich selbst! Ich habe nicht einmal einen digitalen Receiver und schaue schon drei Jahre kein Fernsehen mehr! Alle Urteile sind pauschalisiert und gehen in keinster Weise auf die Bedenken der Bürger ein! Das gleiche Spiel gibt es bei den viel zu hohen Krankenkassenbeiträgen! Wieso muss die breite Masse den Wohltand einiger Weniger finanzieren?

    Antwort
  • 7. April 2014 um 16:52 Uhr
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    Informiert euch mal lieber über die Strukturen dahinter.
    Letzte Woche musste ich festtellen, dass der Herr Paul Kirchhof(er erstellte das ausschlaggebende Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nach welchem diese neue Quarksteuer entwickelt wurde) zufällig der Bruder von Herrn Ferdinand Kirchhof(Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht) ist.
    Und jetzt nehmt euch mal das jeweilige Datum und die Nummer des Urteils und schaut auf "https://www.bundesverfassungsgericht.de/" nach, wer denn bei den meisten abgelehnten Beschwerden einer der drei entscheidenden Richter war 🙂

    Die Welt ist klein und eigentlich ziemlich logisch.

    Antwort
  • 5. April 2014 um 11:01 Uhr
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    Ich komme aus der Medienbranche und deutschlandweit werden die ÖR bei ihren Produktionen belächelt und beneidet. Für den gleichen Job den 4 Techniker eines Unternehmens machen kommt der WDR mit 12 Leuten. Und nach 8h kommen die nächsten 12 weil ja Feierabend ist. Und noch ein wenig Galgenhumor: Wenn der WDR den Sendebetrieb einstellen würde, würde die Verwaltung das nach 2 Jahren bemerken.

    Antwort
  • 4. April 2014 um 19:35 Uhr
    Permalink

    Dieser komische Staatsvertrag seid 2913 zum Thema GEZ ist sowas von abartig, das ein Normalbürger das nicht nachvollziehen kann. Hinzu kommt, das die Datenbank der Meldestellen nicht mit der GEZ übereinstimmt, denn zum Beispiel sind 5 verschiedene Namen an unserer Wohnungstür und jeder bekommt eine Aufforderung zur Zahlung!! Das sollte erstmal i.O. gebracht werden. Weiterhin kann eine Firma, die kein Fernsehempfang hat, nicht verpflichtet werden, das GEZ gezahlt wird!! Firmen und Unternehmen, Vereine u.ä. sollten davon ausgeschlossen werden. Ich sehe das Gesetz als Abzocke und das noch mit staatlich, gesetzlicher Genehmigung! Eine Schande – denn Ausländer verstehen das auch nicht, weil es unlogisch ist.

    Antwort
  • 1. April 2014 um 16:28 Uhr
    Permalink

    Mir hat eine befreundete Anwältin erzählt, dass ihr bereits im Grundstudium erklärt wurde, dass Verwaltungsgerichte eigentlich nur ein verlängerter Arm der Exekutive sind. Da wird alles abgenickt, was der Gesetzgeber so fabriziert. Alles andere wäre aufwendige Arbeit. Diese Urteile kann man alle getrost ignorieren, weil sie so erwartbar waren. Wir müssen schauen, was erste Klagen vor den Verfassungsgerichten ergeben.

    Antwort
    • 2. Mai 2014 um 12:36 Uhr
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      …das hörte ich von andern Rechtsexperten auch. Aber dann könnte man das Verwaltungsgericht auch entsprechend besetzen bzw. gar ganz schließen. Dazu bedarf es keiner Volljuristen,

      Antwort
  • 28. März 2014 um 15:47 Uhr
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    Ich nutze das Staatsfernsehen nicht .Ich wurde Zwangsangemeldet.Ich kann das nur Ablehnen.

    Antwort
  • 26. März 2014 um 20:22 Uhr
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    Vielen Dank für die Zusammenstellung. Es war interessant zu lesen.
    Ich nütze die TV-Service wirklich nicht aber bezahle die festgesetzte Monatliche Rundfunkabgabe.

    Eine wirkungsvolle Protestweg ist : NICHT EINSCHALTEN!
    Dann werden die immer schneller sinkende Zuschauerquoten haben. Nur das tut weh…. Wer diese Service nutzt daß unterstützt die Wegelagerer.

    Antwort
  • 26. März 2014 um 13:30 Uhr
    Permalink

    Sagen wir der Rundfunkbeitrag fuer ARD und ZDF ist montalich X.
    Und eine arbeitenden Frau mit zwei Kindern hat nicht mehr als X Euro zur Verfuegung um sich die Informationen, Nachrichten und Unterhaltung zu besorgen die sie fuer sich und ihre Kinder als notwendig und wichtig erachtet.

    Dann hat diese Frau keine Moeglichkeit an Ihre spezifischen Informationen zu kommen denn sie ist gezwungen Ihr Medienbudget an ARD und ZDF zu entrichten.

    Das ist garantierte Volkskontrolle ueber die Staatseigenen Sender komplett finanziert durch die, die Kontrolliert werden sollen.

    Das ist noch besser als das Konzept des Volksempfaengers. Jetzt sind die gesammten Kosten bei dem der durch einheitliche Information kontrolliert werden soll.

    In den USA is das, in der qualitaet mindestens mit unserem vergleichbare, oeffendliche Radio und Fernsehen kostenfrei, denn ueber spenden finanziert und trotzdem fast ohne Werbung. Warum schaffen wir das nicht?

    Antwort
  • 26. März 2014 um 9:51 Uhr
    Permalink

    Ich habe vom Anwalt gleich post bekommen mit einer Zwangsvollstreckung obwohl ich weder Mahnungen noch Briefe bekommen hab. Und jetzt soll ich 280€ an die Verbrecher zahlen.
    Ins normal ist es so das drei Mahnungen komme. Müssen bevor man den Anwalt einschaltet.

    Kann mir einer helfen was ich machen soll?
    Hab morgen den Termin bei der Anwältin von denen…

    Antwort
  • 25. März 2014 um 12:54 Uhr
    Permalink

    Für alle Hartz 4 Empfänger, die zahlen sollen, obwohl sie sich angemeldet haben (für die Zeit vom Einreichen bis zur Bewilligung wird oft die Zeit zwischen Antrag und Bewilligung als kostenpflichtig deklariert):

    Widerspruchsschreiben

    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50656 Köln

    Datum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit wird gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom

    Widerspruch
    eingelegt

    Begründung:

    Die Regelungen des § 6 Abs. 5 RGebStV, wonach die Befreiung von der Rundfunkgebühr erst ab dem ersten Tag des Monats der Antragsstellung zu gewähren ist, verstößt gegen das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetz.

    Zitat:
    “Artikel 20 Abs. 1 GG
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
    Jeder hat ein Recht auf Grundversorgung (Artikel 5 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt (vergl. BVerfGE 83, 238).

    Bei der Berechung der Sozialleistung wird die Befreiung von den Rundfunkgebühren berücksichtigt, folglich ist sie auch für den gesamten Zeitraum der Bedürftigkeit zu gewähren und nicht erst ab dem Monat der Antragsstellung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Viel Glück und nicht unterkriegen lassen!!

    Antwort
  • 24. März 2014 um 21:33 Uhr
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    Ich zahle seit 36 Jahren diese schreckliche Zwangsgebühr. Vor drei Jahren verlor ich meine Arbeit und bin froh im Großraum Stuttgart wieder eine Arbeit gefunden zu haben um eben nicht von Hartz IV leben zu müssen. Eine doppelte Haushaltsführung bringt enorme finanzielle Kosten mit sich . Jetzt kommt ARD und ZDF daher und wollen doppelt gierig abkassieren. Es gibt nun mal eine Menschengruppe die eben nicht an ihrem Hauptwohnsitz arbeiten darf und kann. Diese Menschengruppe wird hier diskriminiert und übel abgezockt. Im übrigen bin ich ein freier und mündiger Mensch und ich möchte entscheiden können ob ich das Programm von ARD und ZDF überhaupt sehen will . Bis zu unserem Tod sind wir die Zahlsklaven von ARD und ZDF das kann doch nicht sein ???

    Antwort
  • 24. März 2014 um 18:27 Uhr
    Permalink

    Noch eine Ungleichheit kommt dazu: Das Programm der "Öffentlichen" kann im europäischen Ausland empfangen werden. Konkret z.B. auf Kreta.
    Mittels Internet wahrscheinlich sogar weltweit. Wohnt jemand kurz hinter der deutschen Grenze, könnte er also zwangsabgabenfrei gucken – so lange wie ers aushält. Ich auf deutschem Staatsgebiet soll hingegen zahlen, obwohl ich gar keine Geräte habe.

    Antwort
    • 28. März 2014 um 15:50 Uhr
      Permalink

      Ich soll für meine WHg.zahlen und für meine Gitarrenschule die in der selben WHg ist. also 2 mal. und habe seit 20 jahre kein TV

      Antwort
    • 3. April 2014 um 17:12 Uhr
      Permalink

      Nun, das neue Recht besagt ja, dass Du nicht für die Geräte zahlen sollst, die bei Dir vorhanden sind sondern Du sollst dafür bezahlen, dass Du die Möglichkeit hast, die Mainstreambildung rein zu ziehen.

      Ich sehe es positiv. Durch die neue Gesetzgebung werde ich eine Unmenge an Geld verdienen. Ich schreibe gerade ein Buch über Erkenntnisse der Mainstreamwissenachaften.
      Jede in Deutschland lebende Person kann dieses Buch bei mir kostenlos bestellen. Muss aber nicht.
      Für die Möglichkeit, dass ihr Euch das Buch bestellen könnt und Euch damit bilden könnt, wird Jede in Deutschland lebende Person eine Rechnung von mir bekommen.
      Na wie findet Ihr das?
      Euer Sugger

      Antwort
  • 23. März 2014 um 21:58 Uhr
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    Die Frage, ob es um einen Beitrag oder Steuer handelt, ist falsch. Entscheidend wäre, ob Länder überhaupt einen solchen Vertrag abschliessen dürfen? Ein Vertrag zwischen 2 Parteien, um einen 3. in einen Schuldner zu verwandeln? Und das flächendeckend?

    Nein. Meine Schulden soll ich selbst verursachen, d.h. ein Vertrag soll direkt zwischen mir und Beitragsservice entstehen. Oder soll der Beitrag als Steuer anerkannt und durch Finanzamt bezogen werden.

    Antwort
  • 18. März 2014 um 14:32 Uhr
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    Die Musik die man bestellt muß man bezahlen, habe ich einmal gelernt. Aber diese Musik habe ich nicht bestellt! Fernsehen finde ich unerträglich – reine Verschwendung von Lebenszeit. Radio hören bedeutet im hablstündigen Takt mit einem längeren Werbeblock beaufschlagt zu werden, gefolgt von knappen Nachrichten. Breitensport bedeutet in den öffentlich rechtlichen Medien vor allem Fußball. "Brot und Spiele braucht das Volk.." Alldem kann ich nichts abgewinnen, Radio, Fernsehen brauche ich nicht. Lieber ein gutes Buch oder ein politisches Magazin. Der Überlebenskampf ist schon hart genug. Demnächst habe ich einen Saisonjob, der 320 km entfernt ist von meiner (Single)wohnung, dann brauche ich eine Zweitwohnung und dann zahle ich den Rundfunkbeitrag doppelt. Wofür soll ich hier bestraft werden? Das ich mein menschenmögliches tue um in Lohn und Brot zu bleiben? Das empfinde ich als schreiendes Unrecht. Ich bin so wütend auf diesen scheiß Staat mit seiner gut genährten Beamten- und Politiker Kaste, dass ich Amok laufen könnte. Wenn jedoch all diese Klagen ins Leere laufen, möglicherweise um keinen Präzedenzfall zu schaffen, kann man Rechtsbeugung auf höchstem Niveau vermuten. In Frankreich hätten die Bürger auf diese Art der Steuererhebung durch Ihren Staat anders reagiert, mindestens mit Demonstrationen wahrscheinlich sogar mit offener Gewalt. Wir Deutschen haben leider keinen Arsch in der Hose und träumen weiter davon das wir in einem Rechtsstaat leben – da kann man doch gleich an den Weihnachtsmann glauben.

    Antwort
  • 15. März 2014 um 20:15 Uhr
    Permalink

    Ich habe seit ca. 10 Jahren keine Glotze. Ein Radio habe ich auch nicht. In meinem Autoradio steckt ein USB Stick. All das nur aus einem Grund: Ich will und brauche das alles nicht.
    Wenn ich eine Leistung nicht in Anspruch nehme, sie sogar ablehne, dann muss und werde ich dafür auch nicht bezahlen.
    Ich habe eine Frau und zwei Kinder. Ich bin der festen Überzeugung, dass meine Kinder (beides Jungs!) nur aus einem einfachen Grund so gut in der Schule sind. Sie werden nicht von Eltern erzogen, die gut und böse nicht mehr unterscheiden können. Und wir als Eltern haben eine Tageszeitung um uns über den altäglichen Wahnsinn zu unterhalten. Klarer Verstand kommt nicht durch unsere Medienlandschaft zustanden, sondern durch Ruhe in den Köpfen. Unseren Köpfen. Wenn ich Informationen benötige, dann besuche ich dieses Ding namens Internet. Dort kann ich mir dann aussuchen, womit sich meine (wenigen) Gehirnzellen beschäftigen sollen und womit nicht.
    Was ich aus Überzeugung und Selbstschutz nicht nutze, werde ich auch nicht bezahlen. Und wegen meiner Überzeugung verurteilt zu werden….. das erinnert mich stark an die Zeit nach 1933. !!!

    Antwort
  • 15. März 2014 um 15:20 Uhr
    Permalink

    Auch ich habe eine Klage laufen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wegen Verfassungswidrigkeit des Beitrages und der Bestimmung, dass Zahlungen auf die älteste Forderung verbucht werden, auch wenn diese bestritten wird.
    Auf Wunsch sende ich Ihnen meine Klageschriften gerne per EMail zu.
    Wolfgang Hoos -hooswolf@t-online.de

    Antwort
  • 14. März 2014 um 3:03 Uhr
    Permalink

    Ich habe seit ca. 10 Jahren keine Glotze. Ein Radio habe ich auch nicht. In meinem Autoradio steckt ein USB Stick. All das nur aus einem Grund: Ich will und brauche das alles nicht.
    Wenn ich eine Leistung nicht in Anspruch nehme, sie sogar ablehne, dann muss und werde ich dafür auch nicht bezahlen.
    Ich habe eine Frau und zwei Kinder. Ich bin der festen Überzeugung, dass meine Kinder (beides Jungs!) nur aus einem einfachen Grund so gut in der Schule sind. Sie werden nicht von Eltern erzogen, die gut und böse nicht mehr unterscheiden können. Und wir als Eltern haben eine Tageszeitung um uns über den altäglichen Wahnsinn zu unterhalten. Klarer Verstand kommt nicht durch unsere Medienlandschaft zustanden, sondern durch Ruhe in den Köpfen. Unseren Köpfen. Wenn ich Informationen benötige, dann besuche ich dieses Ding namens Internet. Dort kann ich mir dann aussuchen, womit sich meine (wenigen) Gehirnzellen beschäftigen sollen und womit nicht.
    Was ich aus Überzeugung und Selbstschutz nicht nutze, werde ich auch nicht bezahlen. Und wegen meiner Überzeugung verurteilt zu werden….. das erinnert mich stark an die Zeit nach 1933. !!!

    Antwort
  • 14. März 2014 um 0:34 Uhr
    Permalink

    Harald, das ist eine großartige Idee.

    Die ganzen Klagen helfen scheinbar nicht obwohl hier offensichtlich eine Ungerechtigkeit vorliegt.

    Ich werde es es genauso machen. Täglich 1 Euro Beträge ohne Kunden oder Referenznummer überweisen und wenn jemand nachfragt schön dumm stellen…

    Antwort
    • 16. März 2014 um 21:31 Uhr
      Permalink

      Das führt zu keiner manuellen Bearbeitung, das verbucht die EDV ganz automatisch – bringt nichts! Besser gar nicht zahlen und wehren!

      Antwort
  • 10. März 2014 um 11:57 Uhr
    Permalink

    wir sind es selber schuld…. zivilier Ungehorsam ist die Antwort.

    Warum zahlen wir die Summe denn so, wie gefordert ??

    Ich für meinen teil werde die Nachzahlung in Höhe von 270 Euro in 1-EuroBeträgen veranlassen, weder mit Kundennummer noch mit Referenznummer… ich werde diese mit meinem Namen versehen, und gut wars.

    Dann muss jemand die Überweisungen manuel anfassen, und so sorge ich für Arbeit.

    Auch wenn ich den monatlicen Zwangsobulus leisten muss, werde ich diesen auf 30 bzw. 31 Tage runterbrechen, und jedenTag einen teilbetrag überweisen.

    Wir können das Sysstem nur von Innen heraus schwächen und zum einstürzen bringen !!

    Macht es doch alle so !! Wenn wir uns gegen solche parasieten nicht wehren können, dann lasst uns alle gemeinsamd die Zahlungen so unakktraktiv wie nur irgendwie möglich machen.

    Antwort
    • 16. März 2014 um 17:22 Uhr
      Permalink

      Das ist ja langweilig. Besser noch wäre, jeden Tag einen Briefumschlag mit 1-Cent-Münzen per Post zu schicken!

      Antwort
  • 6. März 2014 um 15:03 Uhr
    Permalink

    Der Betrag kommt mir bekannt vor. So ein Sch…verein.
    Ich werde erstmal Widerspruch einlegen und mal schauen was da kommt. Die Idee mit der WG ist gar nicht mal so schlecht.

    Antwort
    • 6. März 2014 um 17:22 Uhr
      Permalink

      J die Idee mit WG ist toll, aber ob das Strafbar ist so anzugeben weis ich nicht ?!?! Ob jemand dann das ganze prüft. Man wird was sparen aber trozdem muss man bezahlen !!!

      Antwort
      • 6. März 2014 um 18:43 Uhr
        Permalink

        Hmm und wenn einer in der WG von der Zwangsgebühr befreit ist… ? 😉

        Antwort
  • 6. März 2014 um 11:04 Uhr
    Permalink

    Hallo, heute habe ich von Beitragsservice ein Brief bekommen mit Zahlung der Rundfunkbeiträge.

    Sehr Gehrter Her…..,

    Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.03.2014 fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von 267,70 EUR.

    Ich habe bis heute noch keine von den Briefen beantwortet und weis nicht was ich machen soll. Was wäre denn am besten zu tun ?

    Antwort
    • 6. März 2014 um 13:32 Uhr
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      Ich habe heute genau den gleichen Brief mit demselben Inhalt und Zahlung von 267,50 Euro bekommen.
      Weiß auch nicht was zu tun ist. Zahlen wir unter vorbehalt oder gar nicht.

      Antwort
      • 6. März 2014 um 13:53 Uhr
        Permalink

        Also die schicken immer gleichzeitig an alle "Schuldner", so ein Mistverein !!! Bin schon verzweifelt !!! Überlege jetzt ob ich mit die Nachbarin oben eine WG anmelde und wir die Kosten teilen. Ich glaube Sie hat bis jetzt immer bezahlt und dann bin ich diese 267 Euro los. Kaufe nen Geschenk und abe dieses Jahr teile ich die Kosten mit Ihr. Ob das ein Ausweg ist weis ich auch nicht.

        Antwort
        • 6. März 2014 um 14:01 Uhr
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          Wir leben 6 Monate im Ausland und uns interessiert das deutsche Fernsehn nicht – es ist eine schöne Abzocke.
          Aber wir lassen uns ja alles gefallen.
          Hoffentlich ändert sich da mal etwas..

          Antwort
          • 6. März 2014 um 14:34 Uhr
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            Das ist auch ein gutes Argument. Das problem ist jeder sagt was aber keiner ist sicher ob das Richtige ist 🙁

          • 7. März 2014 um 14:02 Uhr
            Permalink

            Japp genauder selbe brief lag bei mir heute drin, ich weige mich so dagegen den scheiss zu zahlen.
            Ich schaue kein TV höre kein Radio habe nur nen Fernseher zum Zocken -.- habe nichmal nen schschluss hier für TV oder sowas.

            Kann ich ja auchin Puff rennen 300€uro auffn tisch legen und weggehen.

    • 13. März 2014 um 18:34 Uhr
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      Wir haben jetzt auch dieses Schreiben vom 01.03.2014 erhalten (erst "Bestätigung der Anmeldung" – die wir NICHT veranlasst haben) und dann mit gleichem Datum 2 Tage später das Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" (Zahlungsziel 15.03.2014) …

      Was habt ihr bisher unternommen (und was nicht).

      Antwort
  • 21. Februar 2014 um 11:49 Uhr
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    Ich musste aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstelle beziehen. Jetzt soll ich für beide WOhnungen zahlen… Ich kann doch nicht in beiden Wohungen gleichzeitig Radio hören muss aber dafür bezahlen. Ist das rechtlich in Ordnung???

    Antwort
    • 21. Februar 2014 um 13:25 Uhr
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      es ist leider so das die Stellen meinen das sobald eine funktionale küche vorhanden ist das ganze als eigenständige wohnung gilt und somit zu zahlen ist, ich verstehe aber den wiederspruch nicht, vorher hast du für jedes gerät gezahlt jetzt halt für jede wohnung da ändert sich doch für dich garnichts…

      Antwort
      • 21. Februar 2014 um 18:04 Uhr
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        Doch. Ich bezahle jetzt genau das doppelte wie vor einem Jahr.

        Antwort
  • 15. Februar 2014 um 16:59 Uhr
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    wenn ich die meisten klagen hier durchlese, waren die meisten fälle Formfehler unzureichende Klagestellung das falsche gericht …

    Was ich mich allerdings frage ist was würde passieren, wenn Sky und Premiere ihre Verschlüsselung fallen lassen, sie sind über die gleichen Wege zu empfangen wie die ÖR nach der Auffassung der ÖRs bezahlt man ja schon für die möglichkeit des Empfangs, das hieße jeder der einen Sender aufbaut den Theoretisch jeder im Umkreis dieses Senders empfangen könnte, müsste ihm Tribut zahlen, wie idiotisch ist den so ein System, und was mich ganz besonders irritiert ist das die Richter allesamt augenscheinlich treue ÖR nutzer sind, und wenn ich so sehe was da heutzutage an gehirnverbranntem Mist läuft anstatt dem Bildungsfernsehen dem ich gern etwas geben würde wenn es das den gäbe, greift man sich doch nur an den Kopf… mit Merkel ist die Idiotie Landesfähig geworden, wie der Herr sos Geschirr

    Antwort
  • 15. Februar 2014 um 16:51 Uhr
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    also Infopost landet bei mir immer im Müll, weil ich Werbung hasse wie die Pest, gerüchteweise hab ich gehört das die ÖRs auch auf diesen Werbepostversand zurückgegriffen haben, das wäre natürlich sehr unglücklich für die ÖRs da ich nur , Post öffne und lese die klar als nicht Werbung erkenntlich sind . Infopost ist gleich Werbung! also ungelesen in den Mülleimer..

    Antwort
  • 11. Februar 2014 um 23:33 Uhr
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    hallo,
    Achtung es scheinen zur Zeit in Massen gefälschte Rechnungen an Einwohner mit dem Absender der "GEZ"Nachfolgeorganisation im Umlauf zu sein.
    Möglicherweise kann die Echtheit an den Kontonummern im Vergleich der Kölner Seite überprüft werden!
    Vorsicht ist geboten, weil verblüffend Ähnliche Struktur, selbst mit Einzahlungsbelegen!

    Ich warte schon ein Jahr auf den Beitragsbescheid, um endlich in Klage oder Anzeige gehen zu können.

    Vielleicht ist es Taktik, das ein Bescheid so spät kommt…??

    Und die vielleicht noch wichtigere Frage sei, wo haben die "Zweit-Betrüger" die Adressen der Einwohner her, die für eine Bezahlung in Frage kämen?

    Antwort
  • 9. Februar 2014 um 0:39 Uhr
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    weil man dir einfach eine zugeteilt hat du bist halt aktennumemr XYZ, damit legt man den Anspruch fest zeitlich und kann damit auch rückwirkend eine Geldsumme geltend machen, die sie berechtigt darauf Mahngebühren zu erheben und die Summe einzufordern, zur not mit Gewalt durch Lohnpfändung und wenn es dich in den Ruintreibt auch wenn du keine Rundfunkempfänger hast und nur ein bruchteil der sender ihre Programme ins Netz hochladen, was sie witzigerweise aus Rechtlichen Gründen garnicht dürfen.. die Frage ist wie kommt man dann auf die abstruse idee mit der Internetsteuer in selber höhe wie das was man mit Rundfunkempfänger bekommt, das was man hier sehen kann ist wie die Poltik mit den Bürgern umspringt, wir sind nur zweite Klasse, zahlenden Deppen die gemolken werden während die Herren der serten klasse auf Wolke7 das Geld zum Fenster rauswerfen wo es Griechen und Kriegstreiber aufklauben

    Antwort
  • 9. Februar 2014 um 0:31 Uhr
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    ich finde es schon ziemlich dreist das man mir jetzt einen Brief schickt in dem steht da sie sich nicht gemeldet haben haben wir auf ihren Namen eine Wohnung angemeldet und fordern hiermit rückwirkend bis zum 1.1.2013 269 Euro zahlbar mam 15.02.2014 ich habe weder eine eigene Wohnung noch habe ich Radio und TV und weder bin ich bereit für diese Propagandasendungsbewustsein meinen Beitrag zu liefern, schauen wir uns doch mal die Bildung an, Bildungstv wo läuft es den wo lerne ich den noch was? nein ich meine nicht die Uraltsendungen aus den 70zigern die immer neu aufgelegt werden mit teilweise völlig überholtem Inhalt, im Netz kommt auch nicht alles was im TV gesendet wird, dort fehlen aus Rechtlichen Gründen ganze Sendungen, und selbst die NAchrichten die jeder frei empfangen kann so er über empfangsgeräte verfügt, sind im Internet Zensiert, wieso solle ich ein medium unterstützen das Zensiert und falsch informiert, mal als beispiel Irak aufgebaut auf einer Lüge, jetzt will die neue Regierung nochmehr soldaten zum unterstützen solcher Lügen schicken, aber daran das unsere Verbündeten eine Massenvernichtungswaffe in jedem Kriegskriesengebiet zur Anwendung bringen, darüber hört man garnichts in den so genennten Medien oder dem Bildungstv, denn das ist nur dazu da die Leute in Richtung zu bringen, und man fordert den Obulus um diese Lügen auch noch zu verbreiten, nein ich bin nicht bereit meinen Obulus, für die Vertuschung von Völkerverbrechen zu liefern, Merkel gehört vor Gericht wegen beihilfe zum Völkermord, in Kosovo in Irak in Afaganistan überall wo unsere ach so tollen Verbündeten ihren Uranmüll in form von Muniton abwerfen, in jeder Kriegskreisen Region sind seither die Krebsraten nach oben geschnellt und es kommt zu massiven Fehlgeburten, aber nein wir müssen ja der Propaganda folgen weil wir angegriffen werden von Terroristen, dabei sind wir es und unsere Regierung und alle Deutschne die von dem Propagandamedien den Kopf gewaschen bekommen so das wir das nicht sehen was los ist, wer mir nicht glaub soll doch mal nach den Stichworten Deathly Dust, Depleted Uranium Ammunition, bei Youtube suchen denn sowas ist was wir bezahlen indem wir unseren Obulus für die Vertuschung leisten. Und die Medien schauen weg weils Politisch nicht gewollt ist damit an die Öffentlichkeit zu treten, denn dann könnte ja jemand merken das die Terroristen im Recht sind…

    Antwort
  • 6. Februar 2014 um 20:13 Uhr
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    Guten Abend,
    Wie kann es sein das ich auf einmal eine Beitragsnummer habe obwohl ich Dezent die letzten Btiefe der ARD und ZDF. Ignoriert habe , weil ich es nicht einsehe diese Summe zu bezahlen. Sollen sie doch diese verschlüsseln!! Und wer sie sehen will der soll auch bezahlen dafür. Jedenfalls kam heute ein Brief welche Überraschung und ich solle gepflegt nachzahlen summe x. Jetz meine Frage: kann ich mich wehren oder muss ich in den sauren Apfel beißen?

    Antwort
  • 4. Februar 2014 um 19:56 Uhr
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    Vielleicht sollte man vor dem Rundfunkgebäude seine eigenen privaten Werke empfangbar machen und dann verlangen, dass der Rundfunk dafür zahlt – schließlich sollten die Geräte im Rundfunkgebäude diese privaten Werke empfangen können. Mal sehen, was dann ein Gericht dazu sagt, wenn der Rundfunk gegen diese Zahlungsaufforderung klagt, und wie es erklärt, warum der Rundfunk vor Gericht nicht genauso behandelt wird wie jeder andere in dieser Republik, der das machen würde. Schließlich sind wir vor dem Gesetz doch alle gleich, nicht war?

    Antwort
  • 30. Januar 2014 um 22:32 Uhr
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    "Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können." Dass die Richter nicht sehen, was das für ein Quatsch ist… einfach unglaublich und absolut einzigartig. Wenn wir für alle abstrakte Möglichkeiten zahlen müssten.. aber geben wir ihnen keine Tipps.
    Egal, was ich lese oder wen ich anschreibe, scheint es keine Möglichkeit zu geben sich irgendwie vernünftig zu wehren. Als Ersatzhandlung bleibt nur noch jedes mal "Ich protestiere gegen die Zwangszahlung" in die Betreffzeile der Überweisung zu schreiben…
    Ich halte eh schon nichts vom Fernsehen, dann wollen Sie jetzt auch noch mein unter Zwang und unter der Begründung der freien Information für alle, die GEZahlt haben, nun auch noch das Geld an die noch idiotischeren privaten Sender geben. Die haben doch nur alle Angst, weil es bald keine Fernsehsender mehr gibt, es läuft jetzt schon alles übers Internet. Sie sterben aus, hoffentlich schneller als langsam.
    Wenigstens etwas Luft raus.. mehr leider nicht 🙁

    Antwort
    • 14. Februar 2014 um 8:38 Uhr
      Permalink

      Wer da denken könnte, dass die Richter so urteilen müssen, weil auch sie einfach per Gesetz dazu gewungen wurden?
      Dann wären die Richter ja schon fast gekauft?
      Einseitiger Vertrag.
      Ich stelle jetzt auch einen Sender auf und kassiere, ob die wollen oder nicht!
      Aufruf an alle: Sendet selber eine Rechnung an die Einzugsstelle!

      Antwort
    • 20. Februar 2014 um 2:11 Uhr
      Permalink

      Die beste Möglichkeit ist Widerspruch einlegen und die Zahlung verweigern.
      Wenn denen das Geld fehlt bekommen die große Probleme.
      Nur damit kann man dieses System trocken legen.
      Wenn viele mitmachen sind die schneller Pleite wie sie vollstrecken können.

      Antwort
  • 23. Januar 2014 um 11:58 Uhr
    Permalink

    Klagt, dass die ÖR nicht verschlüsselt! Der Gesetzgeber muss im Falle des Rundfunksbeitrages nicht Verallgemeinern, um zu Vereinfachen und zu Typisieren, wie im Rechtsgutachten von Kirchhof und den Urteilen von Potsdam (AZ 11 K 1090/30) und Bremen (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13) behauptet. Die Versendung der Programme geschieht digital und ist damit verschlüsselbar. Um zu Vereinfachen und zu Typisieren muss also einfach das Programm für Nicht-Beitragszahler verschlüsselt werden. Eine notwendig Verallgemeinerung, die als Kriterium für Beitragszahlung die Inhaberschaft einer Wohnung festlegt, ist also unbegründet.

    Antwort
    • 30. Januar 2014 um 22:39 Uhr
      Permalink

      Bringt wohl nysch, die Grundidee der Öffentlich rechtlichen ist es, frei zugänglich zu sein für alle.
      Da es eigenltich weder im materiellen Sinne weder frei, also umsonst nocht frei, also freiwillig ist, kann man den Anschein der Freien verfügbarkeit wohl nur nioch der unverschlüsselung begründen…

      Antwort
  • 18. Januar 2014 um 14:40 Uhr
    Permalink

    Hallo an Alle, ich habe Angst, dass man sich an meinem Konto vergreift und werde deshalb (total wütend) dem Drachen eine Abschlagszahlung in den Rachen werfen, damit er Ruhe hält. Ist denn jemand überhaupt schon mal gepfändet worden?

    Antwort
    • 27. Januar 2014 um 23:23 Uhr
      Permalink

      Hallo Gustav, das dürfte so einfach laufen wie bei den Bußgeldstellen. Diese stellen an "Deine" Stadtkasse eine "Bitte" im Wege der Amtshilfe "den geschuldeten Betrag vorrangig durch Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einzuziehen, §802a Abs 2 Nr. 4ZPOund auf das Konto…. zu überweisen" Wie man sieh, der Staat holt sich sein Geld und es geht alles seinen sozialistischen Gang.
      Ich verweigere zwar auch noch, aber bin noch nicht im Focus der GEZ. Da ich selbst keine Empfangsgeräte bereithalte bzw. nutze sehe ich auch keinen Grund die Propagandasteuer zu zahlen. Ob ich irgendwann mal klage, kann ich noch nicht sagen. Wenn dann kommen neben bereits genannten Argumenten auch Fragen zum Information- und Bildungsauftrag. Hierzu würde ein Sender reichen. Menge ist keine Qualität, selbst das aufgeblasene Angebot genügt nicht einer demokratischen Grundordnung. Bsp. wann wird im OR über Links-Populisten oder über rechte Aktivisten berichtet. In Kiew demonstrieren Aktivisten für die EU (wird gemeldet), in Wien verwüsten linke Terroristen die Innenstadt (24./25.01.2014) (wird nicht berichtet)

      Antwort
  • 10. Januar 2014 um 13:34 Uhr
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    Hallo Gustav, wenn die GEZ bisher über die Widersprüche nicht entschieden hat, bleibt nach Ablauf von 6 Monaten (Frist zur Bearbeitung nach dem FGG ) nur die Untätigkeitsklage. Das Problem ist die sofortige Vollziehbarkeit, welche wohl kein Gericht aufheben wird nach der notwendigen Abwäg. zw. dem öff. Interesse und deinem Interesse. Das wäre aber m.E. nicht so schlimm, weil damit deine Zahlung nur vorläufig ist und – falls die Rundfunksteuer doch aufgehoben wird – zurückzuzahlen sein dürfte.

    Antwort
    • 10. Januar 2014 um 15:25 Uhr
      Permalink

      Danke, lieber Ralph, aber steht mir denn nicht ein Widerspruchsbescheid zu, in dem steht bei welchem Gericht ich Klage gegen die Festsetzung erheben kann? Ich habe in den beiden Widersprüchen auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt und keiner äußert sic dazu. Muss man tatsächlich ohne weiteren Bescheid mit einer Vollstreckung rechnen. Was ich jetzt bekommen habe ist eine Mahnung mit der Formulierung: geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 17.01. usw. ….und der pauschalen Androhung von allem möglichen …Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung Arbeitseinkommen (habe ich nicht) Pfändung der Rente (unter dem Pfändungsfreibetrag).
      Gruß

      Antwort
  • 10. Januar 2014 um 11:03 Uhr
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    Ich habe bisher nicht gezahlt. Ich habe ein Radio, wofür ich bis Ende 2012 den Radiobeitrag gezahlt habe. Das habe ich zum 1. 1.13 ausgesetzt und bisher 2 Beitragsbescheide bekommen, denen ic fristgemäß widersprochen und die Aussetzung der Vollziehung beantragt habe. Jetzt droht mir der "Beitragsservice" (netter Name für eine Vollstreckungsbehörde) mit Vollstreckung. Widerspruchsbescheide habe ich bisher nicht bekommen. Muss das nicht erfolgen, bevor überhaupt vollstreckt werden kann? Ich bin völlig unbescholten und zahle allle regulären Rechnungen und möchte nicht, dass sich jemand an meinem Konto vergreift. Das "auf die Straße gehen" hat im März letzten Jahres eine Versammlung von mehreren hundert Leuten ergeben, das ist eher peinlich. Wenn nur 600 Klagen anhängig sind, finde ich das eher wenig. Gibt es Zahlen über die Zahlungsverweigerer. Die Rechtsprechungstendenz auf dieser Seite zeigt eher, dass die Gerichte das nicht kippen werden. Ich bin deshalb an einem Punkt, entweder zu klagen oder zu zahlen oder vielleicht teilweise zu zahlen. Ich habe keinen Fernseher, aber ein Radio. Ich habe auch ein sehr geringes Einkommen, bin aber gerade so an einer Grenze und möchte kein Sozialleistungen beziehen. Ich schaffe es so, aber ich finde es ungerecht, jeden Monat 18 € für etwas zahlen zu müssen, was ich nur teilweise nutze. Hat jemand einen Rat?

    Antwort
    • 13. Januar 2014 um 20:56 Uhr
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      Mir geht es genauso. Ich zahle nur Radiogebühr wie immer, weil ich seit jeher nicht fernsehe (Verdummungsprogramm staatlich unterstützt!) Habe mit der alten GEZ jetzt ARD-ZDF Beitragservice verhandelt wg. Befreiung wg.geringer Rente. Jetzt bekomme ich eine Mahnung+ Pfändungsandrohung vom SWR- Stuttgart.
      Meine Frage ist auch, hat jemand einen Rat.

      Antwort
    • 16. Januar 2014 um 22:27 Uhr
      Permalink

      vielleicht ist es an diesem Punkt sinnvoll einen Anwalt zu Rate zu ziehen… zumindest ein Beratungsgespräch anfragen, sich einen Kostenvoranschlag geben lassen… sich die Konsequenzen schildern lassen… Was sind im schlimmsten Fall die Kosten wenn man klagt? Wie sind die Erfolgsaussichten? Welche Alternativen gibt es? Kann man eigentlich bei dem für sein Bundesland zuständiges Gericht erfragen ob / wieviele Klagen gegen den Beitragsservice vorliegen?

      Antwort
    • 21. Januar 2014 um 12:11 Uhr
      Permalink

      Wenn Sie noch keine Widerspruchsbescheid bekommen haben, also eine Antwort auf Ihren Widerspruch, dann können die Ihnen gar nichts. Vorausgesetzt, Sie haben den Widerspruch fristgemäß auf einen Zahlungsbescheid der Beitragsserviceagentur gestellt. Hatten Sie also schon mal einen Bescheid bekommen? Das es wichtig. Sie können immer nur Widerspruch auf Bescheide einlegen. Wenn ja, fordern Sie einen Widerpruchsbescheid mit Rechtsbelehrung für ein Klage.

      Und dann Klagen Sie! Klagen Sie, dass Sie sich als Geringverdiener den Rundfunkbeitrag nicht leisten können und dass Sie sich in Ihrer freien Informationswahl beeinträchtigt fühlen, wenn Ihnen nach Entrichtung des monatlichen Rundfunkbeitrages kein Geld mehr bleibt für den Erwerb möglicher anderer Medien. Fragen Sie das Gericht, warum die ÖRR ihre digitalen Programme nicht verschlüsselt.

      Das (und andere) sind nämlich die wirklich interessanten Fragen, zu denen es noch keine Urteile gab zu diesem neuen Gesetz. Und die Chancen sind nicht ganz so schlecht, dass sich da ein Richter findet, der da auch ins Grübeln kommt. Also, nur Mut, klagen Sie! Sie fühlen sich im Recht und haben gute Gründe, da sollte Sie es schon mal versuchen!

      Antwort
  • 7. Januar 2014 um 12:14 Uhr
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    langsam wirds zeit das mal was passiert. scheiss auf klagen und pettitionen unterschriftensammlung, ab auf die strasse, ziehen wir alle malan einem strang. schaut euch doch mal das ausland an. habe wir keinen arsch in der hose? ich alleine kann nix machen aber zusammen klappt das schon. die lefern etwas was wir nicht bestellt haben, sonun mal bisschen geld nehmen altes paar schuhe nehmen zur gez schicken und gut is 🙂 mal sehen was so geht. liefern wir ihenen etwas was sie nicht wollen, wahlweise auch schmutzige waesche

    Antwort
    • 17. Januar 2014 um 0:10 Uhr
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      Das ist eine gute Idee.
      Lass uns ihnen alte Schuhe schicken. Aber an welche Adresse schicken wir die und sollten wir den Absender draufschreiben. Wenn ja, werden die alles zurückgehen lassen. Wenn nein, "Annahme verweigert". ?????

      Antwort
  • 7. Januar 2014 um 12:00 Uhr
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    Einst sagte ein wichtiger Mensch "DAS INTERNET IST FÜR UNS ALLE NEULAND" mhh..und Digital Fernsehen was ist das bloß? Kann man das verschlüsseln..?

    Antwort
  • 6. Januar 2014 um 16:24 Uhr
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    Natürlich steckt die Politik mit den öffentlich Rechtlichen unter einer Decke… wie sonst wohl sollte man etwas wie diesen "Beitrag" durchsetzen können!?

    Ich persönlich sehe es gar nicht ein, für eine Leistung, die ich nur ganz selten in Anspruch nehme, den vollen Preis zu bezahlen! ARD und 2DF laufen hier höchstens mal zur WM oder EM… aber auch nur dann, wenn wir uns die Spiele nicht bei einem Bekannten oder in einer Kneipe per Beamer anschauen. Noch dazu ist diese ganze Nummer unseriös, weil ja behauptet wird, dass das Fernsehprogramm über den "Beitrag" finanziert wird… aber warum wird das Programm dann _ gerade bei grossen Events – so mit Werbung vollgestopft? Wenn das die Privaten machen ist das ja ok, aber die ÖRes, die ohnehin schon etliche Millionen an uns verdienen…???

    Es wäre doch viel einfacher, wenn die ÖRes es Sky nachmachen, und PayTV anbieten würden… dann könnten Omi und Opi sich für ihre Schlagerparade nen Abo holen und die Leute, die auf die ÖRes gut und gern verzichten können, würden dann nicht geschröpft. Das Problem an der Sache ist doch nur, dass es dann zu Einnahmeeinbussen in unschätzbarer Höhe kommen würde…

    Früher gab es in Mietwohnungen, in denen das Fernsehprogramm per Kabel aus der Wand kam, die Möglichkeit, die Anschlussdose so umzuschalten, dass man die ÖRes nicht empfangen konnte, somit musste man auch nicht bezahlen… schon komisch, dass das abgeschafft wurde!?

    Wenn irgendjemand der Meinung ist, dass ich dafür bezahlen soll, dass ich FREI EMPFANGBARE Programme schaue, dann bin ich der Meinung, dass dieser Jemand ganz einfach dafür sorgen muss, dass ich diese Programme eben NICHT empfangen kann, wenn ich dafür nicht bezahlen MÖCHTE!
    Ich bin gern bereit, einen Techniker meine gesamten Empfangsgeräte so abändern zu lassen, dass der Empfang nicht mehr möglich ist… allerdings nicht auf meine Kosten!

    Allein schon die Tatsache, dass man diese Abzocke "Beitrag" nennt ist eigentlich eine Frechheit vor dem Herren. Wo zahlt man denn Beiträge? Im Fitnessstudio… im Verein… im Club… bei der Gewerkschaft usw. also bei allen FREIWILLIGEN Mitgliedschaften, bei denen man eine ERWÜNSCHTE Gegenleistung erhält… das scheint hier ja wohl nicht so ganz der Fall zu sein!?

    Dieser ganze Rundfunkbeitragsquatsch geht mir irgendwie ziemlich auf die Nerven. Ich zahle schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr und ich werde auch jetzt nicht damit anfangen… mich wundert einfach nur, wieso es unter über 80 MILLIONEN Menschen nur wenige gibt die meckern und noch weniger, die zumindest versuchen, etwas gegen diesen Mist zu unternehmen.

    Ich für meinen Teil werfe alle Schreiben vom Beitragsservice direkt in die Papiertonne und warte ab, was passiert. Wenn die mich irgendwann verklagen sollten, seht ihr mich im TV!

    Antwort
    • 9. Januar 2014 um 19:53 Uhr
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      ich sehe das genau so wie sie!!!
      schön zusammengefasst und auf den punkt gebracht!

      Antwort
  • 6. Januar 2014 um 14:54 Uhr
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    Machmal denke ich die öffendlich Rechlichen Sender und die Politiker stecken unter einer Decke denn beide brauchen sich gegenseitig. Politik geht ja heutzutage überwiegend über TV Medien.Verschwendung mit Geldern ist ja bei den Sender an der Tagesordnung wie auch der Staat bei den Steuergeldern.

    Antwort
  • 6. Januar 2014 um 14:45 Uhr
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    Die öffendlich Rechlichen Progrmame kommen doch schon längst nicht mehr ihren Leistungen vom Rundfunkstaatsvertrag nach.

    Es wird immer mehr Geld ausgegeben für Fußballrechte und Bundesliga muß man mitlerwiele extra bezahlen ? Pay Pal?
    Rund 100 Millionen Euro pro Jahr zahlt die ARD-Sportschau, um in ihrer mit Werbung und Sponsoring vollgestopften Rumpfsendung die Bundesliga zu übertragen
    Wieso geben öffentlich-rechtliche Sender unsere Gebühren für überteuerte Sportrechte aus? Die angebliche Grundversorgung durch die Sportschau produziert am Ende nur Verlierer.
    Der kampf um Sportrechte wird durch mehr Konkurenz immer höher und wer zahlt das ?? Wir die Gebührenzahler !!
    Auch teuere TV Moderatoren müssen erkauft werden durch verlockende Angebote.

    Ich bin mit 4 TV Sendern aufgewachsen (war etwas wenig !!!)
    ARD ZDF NDR DDR Fernsehen

    Antwort
  • 6. Januar 2014 um 14:26 Uhr
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    kasimier3@web.de

    Karsten schreibt
    Der Staat macht was er will ………
    Zwangsabgabe Rundfunkgebühr ?
    Wenn schon alle Zahlen müssen für frei zugängliches Fernsehprogramm/Informationssender
    dann möchten die Zahler auch Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Inhalte/Filme haben.
    Außerdem reichen 3-4 Sender aus um genug Information werbeunabhängig dem Bürger zugänglich zu machen.
    Wieso brauchen wir so viele öffentliche rechtliche Sender ? Konkurrenzkampf zu den privaten Sendern?
    Zahlen wir den Konkurrenzkampf mit? Gebühr höchstens 9,99 Euro pro Monat und Mitbestimmungsrechte für Zwangszahler/Steuer,
    So könnte der Bürger noch leben mit dieser neuen Rundfunkgebühr oder?

    Antwort
  • 6. Januar 2014 um 13:57 Uhr
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    Klagt, dass die Programme nicht verschlüsselt werden. Die Begründung für die Einführung des neuen Rundfunksbeitragsgesetz sind die "vielen neuen digitalen Empfangsgeräte", die laut Gesetzgeber es nicht mehr erlauben zu ermitteln, wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt und wer nicht.

    Das ist nicht nur falsch, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das Versenden von digitalen Programmen ermöglicht die Unterscheidung zwischen Nutzern, Nichtnutzern oder Schwarzsehern von Programmangeboten viel besser, als beispielsweise vor noch zehn Jahren. Und zwar durch Verschlüsselungstechniken, wie sie von privaten digitalen Fernseh-und Internetanbieter heute massenhaft benutzt werden.

    Greift also genau diese fadenscheinig und irreführende Begründung an. Da kommt jeder noch so ÖR freundliche Verwaltungsrichter in Schwierigkeiten. Da können sie nicht mehr wolkig mit Staatsrecht argumentieren, sondern müssen sich mit technologischen Realitäten auseinandersetzen.

    Antwort
  • 26. Dezember 2013 um 17:17 Uhr
    Permalink

    Bei den aufgelisteten 11 Klagen habe ich keine gefunden, die auf mein Problem zutrifft, welches deckungsgleich mit dem von Herrn Wolfgang Senger geschilderten ist. Ich nutze meinen Bungalow von Juni – September und soll für das ganze Jahr bezahlen. Dazu dann die Gebühr für meine eigentliche Wohnung und für das teilweise geschäftlich genutzte Fahrzeug. Also eine 3-fach Besteuerung. Und das als Single. Ich kann aber nicht gleichzeitig an 3 Orten sein und Rundfunk empfangen. Deshalb empfinde ich die Besteuerung als Abzocke.
    Gibt es denn noch keine Klage gegen die Mehrfachzahlungen einer Privatperson?

    Antwort
  • 18. Dezember 2013 um 21:36 Uhr
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    Ich nutze zu persönlichen Erholungszwecken zeitweilig ein "Wochenendgrundstück"im Sommerhalbjahr. Der Bungalow und die Infrastruktur ist zum Wohnen im Winter objektiv nicht geeignet. Das Objekt steht außerhalb eines Kleingartenvereins.
    Ich bin bereit zusätzlich zu meinem Beitrag für die Hauptwohnung saisonal Beitrag für das Objekt zu zahlen. Das wird aber vom Beitragsservice zurückgewiesen.
    Kleingartenanlagen sind dagegen völlig beitragsfrei, obwohl das vorgeschriebene Wohnverbot dort .real kaum noch befolgt wird. Im Übrigen ist Rundfunkempfang schon lange nicht mehr an eine Wohnung gebunden (Beweis ist unnötig).
    M.E. ist zu meinem Problem eine Nivellierung/Klarstellung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nötig! Hat die Politik dafür z.Zt. ein Ohr ?

    Antwort
    • 10. Januar 2014 um 23:47 Uhr
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      Hallo Herr Senger, woher weiß die GEZ von Ihrem Wochenendgrundstück? Sind Sie dort gemeldet?

      Antwort
  • 17. Dezember 2013 um 22:36 Uhr
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    Ich schaue und höre schon seit Jahren aus Trotz wegen dieser "Gebühren" keine Öffentlich-Rechtlichen mehr. Die Privaten haben sowieso bessere Programme.
    Ich habe vor der Haustür eine Bushaltestelle, muß ich jetzt auch mit dem Bus fahren?!? Armes Deutschland…

    Antwort
    • 5. Januar 2014 um 10:38 Uhr
      Permalink

      Fahren nicht, aber zumindest ein Ticket kaufen!

      Antwort
  • 17. Dezember 2013 um 17:03 Uhr
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    Wennschon Gebühren, dann aber bitte keine Werbung mehr.

    Antwort
    • 23. Dezember 2013 um 19:55 Uhr
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      Super, ganz Ihrer Meinung,aber zuviel sport.
      Der Beitrag ist mehr eine Zwangsabgbe, muss auch
      für meine Ferienwohnung zahlen.

      Antwort
  • 17. Dezember 2013 um 17:00 Uhr
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    Wir haben nur 2 Ohren und ich bezahle gern 1x Rundfunkgebühren, aber warum sollen alle anderen auch für mich bezahlen, Hotel, Mietwagen, Arbeitgeber und und und.

    Antwort
  • 7. Dezember 2013 um 17:18 Uhr
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    Ich habe eine Vorladung in 2 Wochen !!!

    Antwort
    • 12. Dezember 2013 um 11:03 Uhr
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      Was heißt das konkret? Haben Sie geklagt?

      Ich habe eine Mahnung bekommen mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen. Kann mir jemand sagen, wie ernst das zu nehmen ist? Ist jemand schon tatsächlich gepfändet worden?

      Außerdem würde ich gerne wissen, ob sich die Kosten einer Klage nach dem jeweiligen Beitragsrückstand bemessen (also vier nicht gezahlte Quartale) oder davon unabhängig ist. Kennt sich da jemand aus?

      Antwort
      • 23. Dezember 2013 um 7:12 Uhr
        Permalink

        Ja der Gerichtsvollzieher wied anfang nächsten Jahres bei dir vorbeischauen. Es wird imm er um den streitigen Bescheid gehen. Cleverer wäre es gewesen gleich dem Bescheid in der festgelegten Frist zu wiedersprechen. Tist du das nicht erkenntst du die Schuld an ( Anerkenntnis) und der Gerichtsvollzieher kann ohne jegliche weitere Vorwarnung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) vollstrecken. Also so schnell wie nur irgendmöglich Widerspruch einlegen und zum Anwalt gehen.

        Antwort
  • 6. Dezember 2013 um 12:28 Uhr
    Permalink

    Hallo Leute,
    habe gerade wieder einen Bescheid bekommen – wie sieht es aus mit einer Sammelklage? Ich war bei der Verfassungsrechtsanwältin Freitag in Straubing, aber das Engagement der Dame ging über das Einsammeln der 150 Euro nicht hinaus. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die zivilrechtliche Klage – ich selbst bin aber völliger Laie und kann somit nur aus einem (Un)Rechtsgefühl heraus handeln. Weiß jemand mehr? Ist jemand bereit, da mal umzurühren? Es sind ja erschreckend wenige Klagen, die da genannt werden! (Ich habe keinen Fernseher und schaue dieses Wahrheitsministeriums-Gesäusel seit 20 Jahren nicht mehr!) Viele Grüße C.

    Antwort
    • 7. Dezember 2013 um 14:32 Uhr
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      Im heise.de Forum wird empfohlen, einfach nicht zu zahlen. Einspruch und LMA an GEZ zurück.
      Wie du ja siehst, Gerichte sind nicht unabhängig und dürfen nie einem Bürger Recht geben. das würde eine Lawine auslösen

      Antwort
    • 19. Dezember 2013 um 17:20 Uhr
      Permalink

      Hallo an "Wütend" und alle Anderen,
      ich habe mich ebenfalls geweigert zu zahlen und habe nach
      Einspruch einen Standarttext als Antwort bekommen und weitere Mahnungen bis jetzt zur Androhung der Pfändung.-
      Werde mir einen Anwalt nehmen und zumindest vor dem Verwaltungsgericht klagen (Sammelklagen sind leider nicht möglich, warum wohl?) und kann nur allen raten dies ebenfalls
      zu tun und diesen Wahnsinn zu stoppen!

      Antwort
    • 2. Januar 2014 um 16:03 Uhr
      Permalink

      @wütend
      Meines Wissens gibt es für KlägerInnen überhaupt keine rechtliche Möglichkeit für eine Sammelklage.
      Sammelklage ist – entgegen der weitverbreiteten Volksmeinung – eine Möglichkeit für Gerichte, gleichartige Klagen zusammenzufassen und dann in einem Verfahren zu verhandeln.
      Mit anderen Worten:
      nur die Gerichte können Klagen sammeln – wir nicht.
      Soweit mein Kenntnisstand.

      Antwort
  • 27. November 2013 um 19:33 Uhr
    Permalink

    Hallo, wenn ich GEZ zahlen MUSS, kann ich dann z.b. in Krankenhäüsern verlangen, die Öffentlich-Rechtlichen, gratis gucken zu dürfen ? Denn ich habe meine ZWANGSABGABE gezahlt und somit ein recht darauf. denn z.b. im Klinikum Göttingen werden dem Gatienten 3,80€ abgenommen nur für Tv ohne Radio.
    Davon mal ab, der größte teil des Programs von ARD & ZDF am tag ist eh für´n hintern ab abends geht´s ja so.
    Ich wäre dafür das ARD & Co zwischen den Sendungen Werbung schalten.
    Auch bei den ganzen Spartenkanälen wie z.b. ZDF Neo und Co. Den Tagesschau im 15Min tackt Sender würd ich ganz abschaffen !!!

    Antwort
  • 8. November 2013 um 2:06 Uhr
    Permalink

    Klage Nr. 7: Klage eines behinderten Menschen gegen Zahlpflicht des Drittelbeitrags
    Der Prozess wurde von einem Verwandten (nicht Juristen) der
    Behinderten geführt, es fehlten viele entscheidende Argumente warum der neue Beitragsstaatsvertrag im Bezug auf Behinderte verfassungswidrig ist.

    Antwort
  • 7. November 2013 um 16:20 Uhr
    Permalink

    es ist schon traurig das sich ein solches "Unternehmen" NICHT selbst finanzieren kann. Jeder andere wäre Insolvent und es gäbe ihn nicht mehr. Schade das dies hier nicht funktioniert!!!

    Antwort
  • 23. Oktober 2013 um 17:56 Uhr
    Permalink

    Ich habe mal eine Frage zu dem Rundfunkbeitrag. Also ich bin
    weiblich, alleinstehend 61 Jahre und war immer von der GEZ befreit, weil ich kein TV-Gerät mehr besitze. Nachdem es kaputt ging, hatte ich nicht die Mittel mir einen neuen zu kaufen, denn ich lebe von H4.
    An mir ist das alles komplett vorbei gegangen,denn hätte ich nicht erst im September davon erfahren durch den NDR,das ich beitragspflichtig bin, hätte ich ja meinen H4-Besch da eingereicht und hätte nun keine Schulden. Ich habe das 1.Mal im September diesbezüglich Post bekommen und soll jetzt 9 Monate nachzahlen, auch Raten sind möglich. Ich weiss nicht, wie ich das machen soll, denn ich habe eh schon sehr wenig Geld was mir zum Leben bleibt. Es ist nicht allein meine Schuld, das ss so passiert ist. Man zeigt sich auch in keinster Weise kulant, denn ich könnte ja vom Amt bescheinigen lassen, daß ich die ganze Zeit dort im Leistungsbezug bin. Hat jemand noch eine Idee was ich machen soll??? Ich weiss nicht mehr weiter, nur das ich unnötige Zahlungsrückstände habe, von den ich bis dato nichts wüsste und die ich nicht hätte, wenn man mir das rechtzeitig mitgeteilt hätte.Ich tendiere dazu die Zahlung zu verweigern.Danke fürs lesen.

    Antwort
    • 29. Oktober 2013 um 13:04 Uhr
      Permalink

      Der Staatsvertrag sagt dazu folgendes: "Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird." Sie sollten also umgehend einen Befreiungsantrag stellen, um innerhalb der 2-Monatsfrist zu bleiben. Dieses so, dass Sie beweisen können, dass dieser rechtzeitig eingegangen ist.

      Antwort
  • 5. Oktober 2013 um 11:02 Uhr
    Permalink

    F.Schlenker schrieb am 23.08.2013

    Zwangsgebühr ist keine Gebühr sondern eine Zwangsabgabe wie es die Steuer auch ist. Die BRD ist weder souverän noch überhaupt ein Staat. Die BRD ist nicht identisch mit Deutschland sondern anektiertes Gebiet der Siegermächte auf deutschem Boden.

    was hast du denn geraucht? *lol*

    Antwort
    • 14. März 2014 um 22:55 Uhr
      Permalink

      Korrekt, die BRD ist NICHT Deutschland , sondern ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten. Vielleicht gibt es darüber eine Lösung. Kann sich da mal jemand schlau machen und die Lösung hier posten? Habe die Woche auch ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten. Man hat sich für meine Anmeldung bedankt, die ich nie tätigte und schreibt zwei Absätze weiter, dass der Beitragsservice meine Wohnung für mich angemeldet hat und fordern mich auf zu zahlen.
      Wo bleiben denn hier die Lösungen???
      Sind hier etwa keine Anwälte, die sich mal äußern Könnens

      Antwort
  • 16. September 2013 um 13:45 Uhr
    Permalink

    Es ist beängstigend, auf welches Kritik-Niveau sich der deutsche Mehrbeitsbürger herabgelassen hat. Die seitens Obrigkeit aufgelegten sprichwörtlichen Scheuklappen funktionieren prächtig. Nach der Zwangsabgabe Rundfunk kommt die (Ueberlebens-)Abgabe CO2-Steuer, danach die Schönwettersteuer – siehe Geo-Engineering – und danach die Bio-Erhaltungssteuer, sprich: Zwangsabgabe an Unternehmen, welches als Gegenleistung aluminiumresistentes Saatgut bereitstellt..

    Antwort
  • 3. September 2013 um 11:34 Uhr
    Permalink

    Ich möchte mal einen anderen Aspekt betrachten: Wenn schon alle Haushalte besteuert werden, warum sollen dann Betriebsstätten und Hotels zusätzlich abgabepflichtig sein? Schließlich haben doch alle schon ihren Beitrag geleistet. Als Firmeninhaber soll man aber ein zweites Mal zahlen. Diese Kosten werden schließlich auf den Kunden bzw. Hotelgast weitergegeben. So zahlt jeder am Ende doppelt und dreifach. Und mal im Ernst: wer schaut auf der Arbeit schon fern? Allenfalls plärrt irgendwo im Hintergrund ein Radio. Aber wie gesagt: die Leute, die hier zuhören, haben doch schon privat gezahlt. Frage an die Juristen: Welches Gesetz oder welcher Grundsatz ist hierdurch verletzt? Gerecht ist das doch nicht.

    Antwort
    • 7. Oktober 2013 um 21:06 Uhr
      Permalink

      diesen gedanken finde ich auch richtig und möchte dem gern nachgehen(auch rechtlich)
      kann jemand mir weiterhelfen?

      Antwort
  • 1. September 2013 um 14:04 Uhr
    Permalink

    zur Klage Nr. 9

    Diese Klage kann nur Erfolg haben,wenn sie vor dem sogenannten Bundesverfassungsgericht ausgefochten wird.
    Jedoch gewährt die Verfassung des Landes baden-Wüttrmberg dem Grundgesetz der Bundesrepublik volle Gültigkeit.

    Deshalb ist es verwunderlich(oder auch nicht), dass der Eingriff in Grundrechte dem Zitiergebot unterliegt und weil dies im rundfunkstaatsvertrag fehlt, dieser Vertrag grundgesetzwidrig und dehalb nichtig ist

    Antwort
  • 26. August 2013 um 12:30 Uhr
    Permalink

    Die Grunsatzfrage muss geklärt werden, dass der Zwangs-Mehrfach-Rundfunk-Beitrag rechtswidrig ist. Jede Person darf nur einmal zahlen!

    Antwort
  • 24. August 2013 um 14:30 Uhr
    Permalink

    Ich habe erfahren, dass die Finnen das Problem der Rundfunkgebühren besser gelöst haben – sie sind nämlich je nach Einkommen gestaffelt! Bei jedem anderen gesetzlichen Beitrag hier in Deutschland (z.B. Krankenversicherung, usw.) zahlt jeder einen Prozentsatz seines Einkommens. Wenn jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird, warum denn nicht aufgrund des Gesamteinkommens oder der Wohnungsgröße? Damit wären ärmere und Singles-Haushalte nicht so stark belastet. Weiß jemand ob mit diesem Argument geklagt werden kann?

    Antwort
  • 23. August 2013 um 21:54 Uhr
    Permalink

    Zwangsgebühr ist keine Gebühr sondern eine Zwangsabgabe wie es die Steuer auch ist. Die BRD ist weder souverän noch überhaupt ein Staat. Die BRD ist nicht identisch mit Deutschland sondern anektiertes Gebiet der Siegermächte auf deutschem Boden. Die NGO BRD wird gelistet im Handelsregister Frankfurt unter HRB 51411 und haftet mit 25.000.-, welcher 2,4 Billionen Schulden gegenüber stehen. Wir haben aufgrund dessen keine VERFASSUNG, denn ein Friedensvertag fehlt bis zum heutigen Tag, ohne welchen eine Verfassung nicht möglich ist. Zudem das Militär kapitulierte – nicht jedoch die Regierung!

    Eine Zwangsgebühr ist keine Gebühr. Eine Nutzungsgebühr entrichtet man für die Nutzung einer Sache, oder Dienstes. Die GEZ stützt sich auf einen soggenannten
    Staatsvertrag, den es jedoch niemals geben kann. Zum anderen, gemäß Handelsrecht
    sind die Vertragspartner zur gegenseitigen Leistung verpflichtet, denn wer zahlt schon für Verträge anderer?
    Darüber hinaus kann es einen solchen Staatsvertrag niemals geben, denn die BRD firmiert unter HRB 51411 Frankfurt im Handelsregister als GMBH mit Haftungssumme,
    Welcher jedoch 2,4 Billionen Schulden gegenüber stehen.
    Zum Verständnis: Die BRD ist annektiertes Gebiet der Siegermächte auf deutschem Boden, jedoch nicht identisch mit Deutschland als Ganzes! Gemäß Völkerrecht ist die BRD weder souverän, noch überhaupt ein Staat, denn dazu bedarf es einer Verfassung, die es ohne Friedensvertrag nie geben kann. Wer nun behauptet das GG sei eine und unsere Verfassung hat es nie gelesen, denn eine solche muß
    – in freien Wahlen vom Volk gewählt werden.
    – Das GG wurde uns diktiert und wurde zu keiner Zeit gewählt
    – im GG selbst ist zu lesen: das GG ist ein Provisorium und verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an welchem eine Verfassung in freiem Willen vom Volke gewählt wird.
    Das Militär hatte kapituliert, NICHT die Regierung!

    Beweis: die Reden von Carlo Schmidt, Sigmar Gabriel, Theo Waigel, Möllemann, Prof Schachtschneider, Prof. Hankel, Prof. Hamker…

    Sigmar Gabriels Rede:
    Wir haben gar keine Bundesregierung
    Fr. Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen
    Nichtregierungsorganisation – das ist was Fakt ist. (Youtube)

    Zwangsabgabe besitzt mafiosen Charakter und ist vergleichbar mit Schutzgeldpressung der krimineller Vereinigungen.

    Antwort
    • 23. August 2013 um 22:00 Uhr
      Permalink

      Sorry ein Fehler hat sich eingeschlichen!
      Den Beitrag ist bitte lesen ab Zeile 7.
      Danke

      Antwort
    • 24. August 2013 um 12:59 Uhr
      Permalink

      Kann mir mal jemand schreiben wo dieser Abschnitt steht ?
      Zitatanfang———-
      F. Schlenker: – im GG selbst ist zu lesen: das GG ist ein Provisorium und verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an welchem eine Verfassung in freiem Willen vom Volke gewählt wird.
      ——-Zitzatende.

      Ich habe hier die Textausgabe des GG von Stand Januar 2007 und konnte diese Stelle nirgends finden !

      Antwort
      • 4. September 2013 um 13:56 Uhr
        Permalink

        @Dieter: auch wenn ich den Ausführungen des Herrn S. nicht allzuviel Bedeutung zukommen lassen würde, hier die Aufklärung: in Artikel 146 GG findet sich der Satz.
        „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
        Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949 gez.: Dr. Andenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates sowie die der 1. und 2. Vizepräsident: Schönfelder und Schäfer

        So stand es einst in Art. 146 des Grundgesetzes. Aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 wurde Art. 146 neu gefasst: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage….usw… .“
        Man beließ es also bei dem Grundgesetz als geltende Verfassung. Annex: Im 1. oder 2. Semester hat man übrigens „Verfassungsrecht“ und nicht „Grundgesetzrecht“ obwohl man dort natürlich das deutsche Grundgesetz behandelt – weil es eben die deutsche Verfassung ist!

        Da sich in der Praxis oft herausgestellt hatte, dass die Formulierungen von 1949 abstrakter, treffender und dadurch besser waren, als viele „moderne“ spätere Einfügungen, scheute man 1989/1990 den „großen Wurf“ mit einer neuen Verfassung. Man löste es pragmatisch mit dem Einschub des Satzes in Art. 146. Noch dazu mit dem Risiko des Wahlausganges bei einem Volksentscheid, wo die sog. „neuen Bundesländer“ hinzugekommen waren und die Menschen dort die Demokratie zumindest nicht gewohnt waren. Sowohl das Wahlverhalten als auch das Ergebnis des Volksenstscheides waren dadurch überhaupt nicht kalkulier- oder vorhersehbar. Gerade auch der besonders in den „neuen Bundesländern“ aufkommende Rechtsradikalismus ließ die Politiker wenn nicht argwöhnisch, so doch vorsichtig werden. Und im Westen gab es auch genug Querköpfe, auch dort war man vorsichtig. Zudem ist fraglich, ob sich die damaligen Politiker bzw. das Parlament sich überhaupt auf eine Version hätte einigen können, die dann zur Abstimmung vom Volk hätte gegeben werden können, brauchte man dafür doch eine 2/3Mehrheit.

        Man entschied sich also 1989/1990 dafür, es (bis auf weiteres) bei dem Grundgesetz zu belassen.

        Mit dem Grundgesetz war die Bundesrepublik auch 40 Jahre sehr gut „gefahren“, gut zurecht gekommen. Unser Grundgesetz ist außergewöhnlich gut verfasst. In möglichst kurzen, präzise gefassten Artikeln, die so abstrakt gefasst sind, das sie die wesentlichen Themen und Probleme auch alle mit erfassten und wenig Fehleranfällig waren. Einfügungen wie bespielsweise Art. 19a (Asylrecht) sind allein schon von der Länge und von der Sprache des Parlamentarischen Rates von 1949 stark abweichend.

        PS: wenn ich mir allein die Ausführungen von Herrn S. so durchlese, so bin ich doch froh, dass das Recht auf Volksentscheide in Deutschland stark eingeschränkt und nicht wie in der Schweiz besteht.
        Pro Grundgesetz!

        Antwort
        • 16. September 2013 um 13:35 Uhr
          Permalink

          Herr Schlenker hat vollkommen Recht, wenn er feststellt, das das GG eben KEINE Verfassung darstellt, auch wenn es immer und immer wieder leichtgläubigen und/oder uninformierten Bürgern eingehämmert werden soll. Eine Unwahrheit, die 1000 mal wiederholt als die einzige Wahrheit dargestellt wird, bleibt trotzdem eine Unwahrheit. Ich vermute, das Sie auch nach der Erkenntnis leben, "lieber durchleuchtet, ausgenommen und versklavt werden, dafür mit existientiellem Auskommen über die Runden kommen, als aus eigenem Antrieb und besonders Eigenverantwortung die Dinge so zu sehen, wie sie der Realität entsprechen, und das ist genau das, was Herr Schlenker ausgeführt hat.

          Antwort
          • 20. September 2013 um 21:15 Uhr
            Permalink

            das kann ich nur unterstreichen ! GG 146 bezeichnet auch "das gesamte deutsche Volk" (mit den Grenzen von 1937 ! Das hat selbst das Verfassungsgericht festgestellt !

    • 2. September 2013 um 17:22 Uhr
      Permalink

      Herr Schlenker, was nehmen Sie denn für Medikamente??
      Wem sollen solche Beiträge hier denn weiterhelfen??
      *Kopfschüttel*

      Antwort
      • 7. September 2013 um 20:58 Uhr
        Permalink

        Interessante Beiträge, die unter einen völlig korrekten Kommentar geschrieben werden. Für alle, denen die Ausführung oben zu lang war:

        Deutschland ist kein Staat, sondern eine GmbH. Daher gibt es keinen Staatsvertrag und somit hat die GEZ keinerlei korrekte gesetzliche Handhabe. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

        Um das noch einen Hauch auszuweiten:
        Wieso unternimmt niemand etwas gegen das Datensammeln der NSA? Weil es völlig legal ist und das auch die Regierung weiß. Wieso keiner etwas dagegen macht? Es ist im GG festgeschrieben. Für weitere Informationen einfach mal den Herrn Foschepoth im Internet suchen.

        Scheuklappen ablegen und Augen aufmachen!

        Antwort
    • 4. September 2013 um 14:01 Uhr
      Permalink

      @Schlenker:
      Herr Schlenker, ich überlege die ganze Zeit, wie ich Sie mir vorstellen darf. Alt oder besser: älter? Nicht oder besser: nicht mehr arbeitend? Unversöhnlich oder besser: frustriert? Studiert oder: Eigenstudium oder Studium angefangen aber nicht vollendet?
      Jedenfalls haben Sie Zeit.
      Ich nehme mir nun auch die Zeit, IHnen zu antworten. Was Ihre Aussagen zur Sache der Fernseh-“Beiträge“ beitragen, ist mir zwar nicht schleierhaft aber definitiv zu verworren – vorsichtig ausgedrückt. Mir gefällt zudem die hervorschimmernde Aggression nicht.

      Antwort
  • 19. August 2013 um 19:45 Uhr
    Permalink

    Zwangs-Mehrfach-Rundfunk-Beitrag Für die Personen, die in der Wohnung/Raumeinheit bereits gezahlt haben, wird ein Mehrfachbeitrag in der Betriebsstätte, im Hotel, im Firmenfahrzeug, im Mietfahrzeug und im Mehrfachwohnsitz verlangt! Das ist verfassungswidrig! Der zuständige 2.Senat des BVG müsste sich als befangen erklären (Kirchhof)!

    Antwort
  • 15. August 2013 um 18:58 Uhr
    Permalink

    Meine Tochter hat während eines Auslandsstudiums ihre kleine Studentenbude in Trier, wo sie auch gemeldet ist, beibehalten, um nach Rückkehr ihr Studium dort fortzusetzen. Trotz Auslandsaufenthaltes musste die Rundfunkgebühr weitergezahlt werden. Sie hätte sich in Deutschland abmelden müssen, war die Auskunft der Gebührenzentrale. Dort macht man sich keine Gedanken über die Auswirkungen eines solchen Schritts, die Aussage vermittelt aber einen Eindruck über die Menschen und die Organisation, die da handelt. Die Ministerpräsidneten, die über die Gebühr entscheiden, bedienen sich selbst. Bei den teils massiven Korruptionsfällen (z.B. bei KiKa) kann man nachvollziehen, dass hier offenbar die Mittelverwendung nicht kontrolliert wird. Die öffentlichen Sender werden unter Misachtung von wettbewerbsrechltichen Regeln illegal gegenüber den privaten Sendern subventioniert. Wo bleibt da der Ruf aus Brüssel?

    Antwort
    • 27. August 2013 um 11:50 Uhr
      Permalink

      Ich war selber fast ein Jahr im Ausland. Habe mich in Deutschland polizeilich komplett abgemeldet und trotzdem verlangt man die Nachzahlung der Gebühr für den Zeitraum wo ich in Deutschland keinen Wohnsitz hatte.
      Mir wurde mitgeteilt das eine nachträgliche Abmeldung der GEZ nicht möglich sei. Mir hat niemand gesagt das ich mich bei der GEZ abmelden muss! Muss mich schließlich auch nicht anmelden, passiert doch automatisch.

      Antwort
  • 14. August 2013 um 21:57 Uhr
    Permalink

    Der Informationpflicht kann mit dem Radio Genüge getan werden. Tatort und Talkschows informieren mich nicht. Ich kann mir kein Fernsehgerät leisten, keine damit verbundenen Zugangsmöglichkeite, über SAT oder Kabel. Ich bin nicht bereit, zu hungern für den Schwachsinn!

    Antwort
  • 12. August 2013 um 11:11 Uhr
    Permalink

    Ich bin auch 100 % spastisch gelähmt und habe H, G sowie RF in meinem Schwerbehindertenausweiis und bin noch befreit bis Aug.2014, ich habe schon alles mögliche versucht diesen Beitrag zu umgehen, sogar meine Pflegegeldbescheinigung denen gefaxt, es wurde mir darauf geschrieben, ich müsse den Beitrag zahlen da er nicht vom Sozialamt sondern von der Krankenkasse kommt. Nun hab ich noch versucht mit der Besitzstandswahrung zu kommen, diese Antwort habe ich noch nicht, bekommen.

    Antwort
  • 10. August 2013 um 11:18 Uhr
    Permalink

    Warum muss meine fast 89-jährige Mutter, die seit 7 Jahren nicht mehr Auto fährt, keine KFZ-Steuer bezahlen? Und auch keine Kinder und Behinderten? Die Straßen können doch – frei zitiert nach Prof. Kirchhof – überall und jederzeit verlässlich genutzt werden. Ob der Einzelne dieses Angebot nutzt, ist seine Sache.
    Original-Zitat von Prof. Kirchhof im FAZ Interview (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html):

    „Wir zahlen nicht für den Empfang einer konkreten Sendung. Das wäre nicht kontrollierbar. Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache."

    Ich stimme Horst vom 05.09.2013 zu: Ein Pay-TV-Modell wäre für die Zuschauer der öffentlich-rechtlichen am besten. Nur nicht für die öffentlich-rechtlichen Sender selbst. Wahrscheinlich würde nämlich niemand auch nur einen Cent bezahlen für diesen Kochshow-Müll, für das Talkshow-Durcheinandergeplappere (kaum ein Moderator/in ist fähig, ein durchgehend verständliches Gespräch zu leiten – dafür gibt es 5-stellige Honorare) oder für vergammelte Filmkonserven (nur mal ins Programm von heute, Sa. 10. 08.2013 schauen: ARD Donna Leon von 2008, ZDF Ein starkes Team, ebenfalls 2008). Was machen die ÖRs eigentlich mit den Millionen, die sie von den für dumm verkauften Zuschauern abkassieren?

    Ich werde gegen diese Zwangsabgabe klagen. Wer macht mit?

    Antwort
    • 12. August 2013 um 8:42 Uhr
      Permalink

      Ein gutes Beispiel: Ein starkes Team. – Fehlt noch die Ergänzung, das Schwachmaten für Ihre Hauptrolle fürstlich bezahlt werden, die wahrscheinlich noch nicht mal von einer Schauspielkunst im Sinne von Schauspielkönnen gehört haben.

      Als nicht Radio- und Fernsehbesitzer ärgert mich, dass jede zweite Sendung im Internet nicht gezeigt wird wegen angeblich rechtlicher Gründe, auf der anderen Seite gibt es aber die rechtlichen Gründe des Abkassierens.

      Antwort
  • 5. August 2013 um 19:23 Uhr
    Permalink

    Ich bin dafür, alle Steuern abzuschaffen, da sie egal wofür sie stehen, irgendeinen benachteiligen oder bevorzugen !
    Führen wir statt dessen eine LUFTSTEUER ein, denn luftholen muss jeder und die Regierung muss sich nicht immer neue AUSREDEN für jeden Griff in die Tasche der Bürger einfallen lassen. Dies KÖNNTE dazu führen, dass unsere Politiker nicht mehr so oft im Bundestag sein müssen und ihre Bezüge könnten gekürzt werden ! Alles nach dem Motto : Gespart werden muss überall !

    Antwort
    • 22. August 2013 um 15:33 Uhr
      Permalink

      Das ist ein sehr guter Vorschlag, bleibt nur die Option der regelmäßigen Erhöhung!!

      Antwort
    • 7. März 2014 um 19:47 Uhr
      Permalink

      Das wird doch schon quasi eingefordert über Ecken oder warum sind Benzin- und Tabaksteuer etc. da? Luftsteuer klingt halt bescheuert deswegen holt man sich das Geld über die Hintertür^^

      Antwort
    • 7. März 2014 um 20:40 Uhr
      Permalink

      Das wird doch schon quasi eingefordert über Ecken oder warum sind Benzin- und Tabaksteuer etc. da? Luftsteuer klingt halt bescheuert deswegen holt man sich das Geld über die Hintertür^^

      Antwort
  • 5. August 2013 um 13:46 Uhr
    Permalink

    Das ARD und ZDF nicht mehr zeitgemäß sind weis wohl jeder und das dieser aufgeblasene Verwaltungsapparat milliarden an geldern verschlingt sicher auch. Ich persönlich nutze die öffentlich rechtlichen seit jahren nicht mehr weil mir die angebotene Leistung zu minderwertig ist. Das geht wohl vielen so und deshalb empfindet man diese Zwangsabgabe eher als modernes Raubrittertum und Wegelagerei. Man sollte diese Zwangssteuer abschaffen und ARD/ ZDF mit einer codierung versehen wie z.b. SKY dann kann jeder, auf freiwilliger Basis, diese Institution nutzen und dafür bezahlen oder nicht. Es gibt dabei nur einen Nachteil, nämlich den das es die öffentlich rechtlichen dann bald nicht mehr gibt weil Pleite. Damit könnte ich aber sehr gut leben.

    Antwort
  • 3. August 2013 um 18:44 Uhr
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    warum kann gegen den neuen Rundfunkbeitrag keine Sammelklage erhoben werden, während dies gegen den "Elektronischen Entgeldnachweis" (ELENA) mit dem die Arbeitgeber alle Arbeitnehmerdaten an einen zentralen Server weiterleiten sollten, sehr wohl möglich war? Betroffen sind bzgl. des Runsfunkbeitrages schließlich alle Bürger. Wäre für eine erklärende Rückantwort dankbar.

    Antwort
  • 2. August 2013 um 21:47 Uhr
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    Das ist einfach nur ein perverses von Politikerhand eingeführtes System zur finanzierung aufgeblähter Rundfunkanstalten, zur selbstbedienung der ganzen Politiker die in den Sendern sitzen und diese als ihr persönliches Eigentum betrachten und zur Zwangssubventionierung der ganzen geldgeilen Fussballvereine und des DFB durch die allgemeinheit. Bei den Internet Usern kassiert mann nebenbei ab ohne nennenswerte Gegenleistung

    Antwort
  • 2. August 2013 um 12:28 Uhr
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    Gibt es eigentlich irgendwelche Erfahrungen mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht? Gibt es Urteile? Wie ist der aktuelle Stand der Geuer-Klage? Man hört gar nichts mehr und hat den Eindruck, der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag sei mehr oder minder zusammengebrochen …

    Antwort
  • 20. Juli 2013 um 21:03 Uhr
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    Der RBStV ist schlicht weg verfassungswidrig und dies aus mehreren Gründen. Es sollte wirklich jeder gegen dieses am Volk begangene Unrecht Widerstand leisten. Widerspruch einlegen, klagen, Zahlungen verzögern, einfach alle zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen.

    Antwort
  • 15. Juni 2013 um 1:10 Uhr
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    Wie wäre es wenn wir eine haushaltsabhängige Schornsteinfegergebühr einführen, egal ob man nun einen Schornstein hat oder nicht. Oder eine pauschale Parkgebühr für Bewohner von Städten, egal ob die Leute ein Auto besitzen oder nicht.
    …… Dieses System ist einfach krank und gierig……

    Antwort
  • 11. Juni 2013 um 18:06 Uhr
    Permalink

    Interessant ist, dass nur der Wohnsitz entscheidend ist und nicht die technische Möglichkeit eines Rundfunkempfangs. Das heißt nämlich, dass ein Wohnungsloser, obwohl er evtl. ein Radio hat, keine Rundfunkgebühr bezahlen muss.
    Bisher haben diese Menschen zwar praktisch auch keine GEZ bezahlt, wären aber theoretisch dazu verpflichtet gewesen. Nun sind sie, da sie keinen Wohnsitz haben, gar nicht mehr verpflichtet eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

    Antwort
    • 22. Juni 2013 um 11:52 Uhr
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      Die machen die Gesetze nach System. Nur wer noch am System teilnimmt (meistens die mit einer Wohnung), die werden auch bis aufs letzte Hemd ausgepresst. Wohnungslose nehmen ganz offensichtlich nicht mehr am System teil und werden daher auch nicht abGEZockt.

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    • 24. Juni 2013 um 12:43 Uhr
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      Hallo, wo leben wir denn hier? Wie sollen Wohnungslose denn Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie kaum etwas zum Leben haben? Die Ärmsten der Armen auch noch von Staatswegen bestehlen? Ticken Sie nicht mehr richtig?

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  • 7. April 2013 um 13:54 Uhr
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    Es gibt auch die Möglichkeit, einen “Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen” beim Beitragsservice zu stellen. Darauf weist sogar ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht hin. Näheres unter
    http://helmutenz.wordpress.com/

    Dabei geht es vor allem um den Rundfunkbeitrag und die ungestörte Religionsausübung, die im Grundgesetz garantiert ist.

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  • 25. März 2013 um 19:26 Uhr
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    und ich schaue gar kein Fernsehen, weil ich Fernsehen grundsätzlich ablehne. Weil es die Leute absichtlich apathisch und stumpf macht und dafür muß ich jetzt auch noch bezahlen. Und damit ein paar nette Herren vom Rundfunk einen angenehmen Lebensabend in Wohlstand verbringen können.. Aber das ist nur eine der vielen Schweinereien in diesem Land.

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    • 25. März 2013 um 20:25 Uhr
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      Das mit dem "absichtlich" im obigen Kommentar nehme ich zurück. Die Absicht des Fernsehens kann ich ja gar nicht wissen. Tut mir leid. Ehrlich. Nein, das Fernsehen meint es sicher gut mit uns …… nur hat es mich eben nicht gefragt, ob ich das überhaupt will.

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      • 1. Juni 2013 um 18:23 Uhr
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        ARD u. ZDF meinen es nicht gut mit dem Volk, sondern mit der Regierung, denn ARD und ZDF decken die völkerrechtswidrigen Kriege der Nato oder einzelner Nato-Staaten (wie zuletzt in Mali und vor allem in Syrien ) durch permanente Manipulation der Nutzer. Ein Bsp: siehe "Heimlich in Homs" von Kretschmann – zu finden im Internet.
        Die Manipulation zugunsten der Kriege erfolgen dadurch, dass entlastende Meldungen entweder gar nicht oder nur ganz am Rande gebracht werden, während Lügen ohne jegliche Prüfung übernommen und als Wahrheit verbreitet werden. Zudem erhalten belastbare Journalisten oder Organisationen wie z.Bsp. AG Friedensforschung KEINE Stimme.
        Zudem weißt die ARD/ZDF in keinster Weise auf die Verletzung des Völkerrechts durch diese Kriege hin, hinterfragt in keinster Weise, wem diese Kriege nützen.
        Dass alles sind Manipulationen kurz vor der Kriegshetze.

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      • 10. März 2014 um 11:55 Uhr
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        wir sind es selber schuld…. zivilier Ungehorsam ist die Antwort.

        Warum zahlen wir die Summe denn so, wie gefordert ??

        Ich für meinen teil werde die Nachzahlung in Höhe von 270 Euro in 1-EuroBeträgen veranlassen, weder mit Kundennummer noch mit Referenznummer… ich werde diese mit meinem Namen versehen, und gut wars.

        Dann muss jemand die Überweisungen manuel anfassen, und so sorge ich für Arbeit.

        Auch wenn ich den monatlicen Zwangsobulus leisten muss, werde ich diesen auf 30 bzw. 31 Tage runterbrechen, und jedenTag einen teilbetrag überweisen.

        Wir können das Sysstem nur von Innen heraus schwächen und zum einstürzen bringen !!

        Macht es doch alle so !! Wenn wir uns gegen solche parasieten nicht wehren können, dann lasst uns alle gemeinsamd die Zahlungen so unakktraktiv wie nur irgendwie möglich machen.

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