12.05.2017

Was ist ein Heraus­forderungs­fall?

Im Rahmen des Schadens­ersatz­rechts kommt der Begriff des „Heraus­forderun­falls“ vor. Doch um was handelt es sich dabei?

Was ist ein Heraus­forderungs­fall?

Bei einem Heraus­forderungs­fall handelt es sich um einen Fall der psychisch vermittelten Kausalität. In diesem Fall wird das Opfer nicht direkt vom Schädiger verletzt. Vielmehr beruht die Verletzung auf einen Willens­entschluss des Verletzten selbst oder eines Dritten. Es liegt also eine Selbst­schädigung vor. Eine solche Schädigung ist dem Schädiger nur unter bestimmten vom Bundes­gerichts­hof aufgestellten Voraus­setzungen zurechenbar (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.1996, Az. VI ZR 12/95). Eine Haftung des Schädigers kommt demnach in einem Heraus­forderungs­fall nur dann in Betracht, wenn:

  • durch die Verfolgung ein erhöhtes Risiko für die Rechts­güter des Verletzten geschaffen wurde und sich dieses heraus­forderungs­typische Risiko auch im eingetretenen Erfolg ver­wirklicht hat,

  • der Verletzte sich durch das Verhalten des Schädigers heraus­gefordert fühlte und dies auch durfte,

  • die Handlung des Verletzten eine gewöhnliche Reaktion auf die Verfolgung darstellte. Beruht die Verletzung daher auf eine Über­reaktion, haftet dafür der Schädiger nicht.

  • der Schädiger damit rechnen musste, verfolgt zu werden, und dass er voraussehen konnte, sein Verfolger werde dabei möglicher­weise zu Schaden kommen. Eine tatsächliche Wahrnehmung der Verfolgung ist aber nicht erforderlich.

Im Rahmen eines Heraus­forderungs­falls wird somit im Wesentlichen überprüft, ob die Handlung des Verletzten aus seiner Sicht zum Zeitpunkt des Ereignisses vernünftig erschien.

Hier ein Beispiel für einen Heraus­forderungs­fall:

Um ein Hausverbot gegen einen Mieter durch­zusetzen, lauerte der Vermieter bewaffnet mit Pfeffer­spray diesem auf. Nach dem der Mieter das Gebäude verlassen hat, stürmte der Vermieter ohne weitere Vorwarnung wild auf den Mieter zu und schrie dabei laut „jetzt aber“. Der Mieter ergriff sofort aus Angst die Flucht und lief in Richtung Straße. Dabei fiel er über die Bordstein­kante, stürzte auf die Fahrbahn und zog sich Schürfungen und Prellungen zu. Der Vermieter musste anschließend dem Mieter Schmerzens­geld zahlen (Amtsgericht München, Urteil vom 22.12.2016, Az. 173 C 15615/16).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Was ist ein Heraus­forderungs­fall?

  • 4. Mai 2017 um 19:42 Uhr
    Permalink

    Gilt das (wie das Notwehrrecht) wieder mal nur unter Männern, oder wird es auch gelten, wenn ich eben den WERT habe, besser tot zu sein als vergewaltigt weiterzuleben (mit oder ohne dass der/die Vergewaltiger wegen des 218 "Vaterrechte" über mich und ein zweites Opfer, die erzwungene Schwangerschaft, haben)?

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