Schwitzen am Arbeitsplatz12.08.2024

Sommerhitze: Wie warm darf es am Arbeitsplatz werden?Wenn es im Büro zu heiß wird

Pünktlich zur sommerlichen Hitze haben dieses Jahr die Sommerferien angefangen. Für die Schüler ist es daher ein leichtes sich in einem Freibad oder einem See abzukühlen. Schwieriger wird dies für die arbeitende Bevölkerung. Denn leider gibt es kein generelles „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Manche Arbeitnehmer haben Glück und kommen in den Genuss einer Klimaanlage. Aber vielen anderen bleibt nichts anderes übrig, als in der Sommerhitze am Arbeitsplatz zu schwitzen. Wie warm darf es aber am Arbeitsplatz werden?

Gibt es eine zu beachtende Höchsttemperatur in Arbeitsräumen?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten treffen. Diese Pflicht wird mit der Arbeitsstättenverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer präzisiert. Sie enthält Regelungen zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. So müssen nach Punkt 3.5 Abs. 1 des Anhangs der ArbStättV die Arbeitsräume während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Anforderungen der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raums eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ haben. Die ArbStättV enthält aber keine konkreten Vorschriften zur Raumtemperatur. Die Verordnung wird jedoch durch die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) konkretisiert, an der sich die Gerichte bei der Auslegung des Begriffs „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ maßgeblich orientieren. Und nach der Richtlinie ASR A3.5 soll gemäß Punkt 4.2 Abs. 3 die Raumtemperatur in den Arbeitsräumen nicht 26 °C überschreiten. Ausgenommen sind nur sogenannte Hitzearbeitsplätze.

Bei dieser Richtlinie handelt es sich zwar nicht um eine zwingende eigenständige Norm, sondern um gesicherte arbeitswissenschaftliche Empfehlungen. Allerdings wird diese ASR zur normenkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung und ist als solche auch von den Gerichten zu beachten, sofern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine ASR gemäß § 7 Abs. 4 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben hat (vgl. VG Dresden, Urteil vom 3. Februar 2016 – 4 K 802/12 –).

Der Arbeitgeber darf, sofern er diese technischen Regeln einhält, davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenschutzverordnung erfüllt. Der Arbeitgeber hat jedoch hinsichtlich der Maßnahmen auch einen Gestaltungsspielraum. Es ist ihm freigestellt, von diesem Regelwerk abzuweichen und andere Lösungen zu finden, um die Arbeitssicherheit bezüglich der Raumtemperatur zu gewährleisten. Er muss damit aber die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen wie mit den in der ASR vorgeschlagenen technischen Regeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2019 – 8 B 44/18 –;  BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 – 1 ABR 59/15 –).

Was kann oder muss der Arbeitgeber bei Überschreitung der Temperatur unternehmen?

Wird es im Büro zu warm, führt dies nicht automatisch dazu, dass der Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen oder längere Pausen machen darf. Vielmehr ist der Arbeitgeber daran gehalten durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Temperatur nicht zu sehr steigt.

Liegt die Außenlufttemperatur über 26 °C und wurden geeignete Sonnenschutzmaßnahmen, wie das Anbringen von Jalousien oder Vorhängen getroffen, kann nach der ASR A3.5 eine Überschreitung der Raumlufttemperatur von ebenfalls 26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Dann sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies können beispielsweise die effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtung, die Reduzierung der Wärmelasten durch verminderten Einsatz von technischen Geräten, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Arbeitszeitverlagerung, Lockerung von Bekleidungsvorschriften oder Bereitstellung und Nutzung von Ventilatoren sein.

Der Arbeitgeber ist bei diesen Raumtemperaturen zwar noch nicht verpflichtet, diese oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sollte dies aber angesichts seiner Fürsorgepflicht und in seinem Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten bereits bei diesen Temperaturen ernsthaft in Betracht ziehen.

Liegt die Lufttemperatur im Raum sogar über 30 °C müssen solche Maßnahmen wirksam ergriffen werden.

Bei einer Raumtemperatur von über 35 °C ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, sofern nicht technische Maßnahmen wie Klimaanlagen, Luftduschen oder Wasserschleier installiert werden, persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird oder die Wärmebelastung durch organisatorische Maßnahmen, wie Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen verringert wird.

Was kann der Arbeitnehmer bei Überschreitung der Temperatur unternehmen?

Nur in extremen Ausnahmefällen, etwa wenn der Arbeitnehmer keine geeigneten Maßnahmen ergreift oder diese nicht wirken sind, kann eine Arbeitsniederlegung gerechtfertigt sein.

Zuvor sollte natürlich das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden und auf eine Abhilfe durch die oben genannten Maßnahmen hingewirkt werden.

Der Arbeitnehmer kann auch, sofern vorhanden,  den Betriebsrat informieren, der seinerseits  Vorschläge zur Reduzierung der Raumtemperatur einreichen und bei der Umsetzung dieser Maßnahmen mitwirken kann. Geht der Arbeitgeber nicht auf diese Vorschläge ein, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.

Der Arbeitnehmer kann auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informieren, dass im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 1 ArbSchG anordnen kann, dass und welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen oder die Beschäftigten zur Erfüllung der Pflichten bezüglich des Arbeitsschutzes und hier insbesondere des Wärmeschutzes zu treffen haben.

Wir danken Herrn Rechtsanwalt Jan Böhm für diesen Fachbeitrag. Mehr aktuelles Arbeitsrecht finden Sie auf der Webseite von Rechtsanwalt Böhm: www.ihr-arbeitsrecht.de

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14 Gedanken zu „Sommerhitze: Wie warm darf es am Arbeitsplatz werden?

  • 5. Juni 2019 um 9:15 Uhr
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    Ich arbeite in einem elektrogabelstaoler und wenn draußen 30 Grad mit Sonne sind ist innen 50-60 Grad (gemessen mit thermostat) wir können die Fenster aufmachen aber dann kommt der ganze Staub rein (sehr staubiger Arbeitsplatz)

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  • 31. Juli 2018 um 14:42 Uhr
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    Ich habe gerade 37 Grad bei uns gemessen. Ich arbeite in einer Bäckereifiliale wo auch noch vor Ort gebacken wird. Die Kühlungen pusten nur noch heiße Luft raus. Arbeitet alles auf Hochtouren. Ich freue mich schon auf etwas weniger Temperaturen.

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  • 23. Juli 2018 um 18:49 Uhr
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    Ich als Paketzusteller der deutschen Post DHL, freue mich wahnsinnig auf Herbst und Winter. Entgegen der Meinung vieler Kunden haben wir keine Klimaanlage in unseren Autos. Lediglich die einfache Belüftung hilft in den ersten 2-3 Stunden nach Arbeitsbeginn das du nicht völlig im eigenen Saft zu Grunde gehst. Ab dann, und ab 25 Grad aussen Temperatur ist die Lüftung schon als Heizung einsetzbar. Fenster öffnen geht auch nicht, denn unsere Autos sind beim verlassen stets geschlossen zu halten. Und bei den weiter steigenden Sendungsmengen (also stop and go Verfahren) lohnt es kaum die Fenster während der Fahrt zu öffnen. Eine Kollegin hat in ihrem Zustellwagen schon über 50 Grad innen Temperatur gemessen. Wir werden zwar von unserer Depotleitung darauf hingewiesen viel Wasser zu trinken und bekommen dann auch eine Flasche mit auf den Weg – ganz genau!!! 1 Flasche aber auch die ist schnell leer oder nach ein paar Stunden so heiß das du mit dem Wasser kochen könntest.

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  • 12. Juli 2018 um 11:48 Uhr
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    Hitze ist etwas woran man sich man sich gewöhnt.
    Was dem Körper zu schaffen macht, sind plötzliche Witterungs-
    Umschwünge.
    Die Diskrepanz zwischen normaler Raumtemperatur und einer
    Klimaanlage kann gefühlt sehr kalt sein – insofern ist die Begrenzung auf 6 Grad Unterschied – scheint mir bis zu einem gewissen Grad sinnvoll zu sein. Kühler aber nicht kalt. Wahrscheinlich ist das aber
    auch noch unterschiedlich. Zweifellos lässt sich in herunter gekühlten Räumlichkeiten je nach Außentemperatur besser
    arbeiten.
    Die zunehmende Erderwärmung beginnt allerdings einzutreten.
    Verschiedene Länder der Welt fallen zunehmend auf.
    Kanada z.Zt. Von Anderen ist es seit längerem bekannt.

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  • 12. Juli 2018 um 3:41 Uhr
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    Googeln Sie mal: Temperaturen in Oman.
    Man kann sich mit feuchten großen Tüchern/Laken helfen –
    zur Kühlung oder die Sonneneinstrahlung abschirmen.
    Vor – und nach der Arbeit schwimmen gehen.
    Keine Angst: 3/4 lange Ärmel tragen sich merkwürdigerweise ganz gut bei Hitze – es fällt gar nicht weiter auf. im Umgang mit Kunden /Publikumsverkehr (Besuch von Kirchen in fernen Ländern) gelten
    eben bestimmte Regeln. Es hängt natürlich vom Stoff ab.
    Trinken nicht vergessen. bzw.viel erfrischendes Obst – Melonen z.B.
    Ananas, Kirschen …

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    • 6. August 2018 um 14:40 Uhr
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      Ja klar, weil ich ja noch furchtbar viel zeit habe, vor der Arbeit um 7 Uhr und nach der Arbeit um 19 Uhr noch schwimmen zu können.
      Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass es angenehm bleibt.
      Sitze hier auch bei 31 Grad im Büro mit Ventilator.

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  • 5. Juli 2018 um 9:49 Uhr
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    Bei TEDi in Wesseling liegt die Innentemperatur bei mind. 30 Grad. Unfaßbar :(((

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  • 16. September 2016 um 13:26 Uhr
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    ein schöner Artikel, lieder ist das alles nur für oben die zitierten Büros gültig. Eine Anwendung auf Produktionshallen, auch wenn diese nicht explizit als Hitzearbeitsplätze gelten ist nicht vorgesehen. Selbst im "tiefsten Winter" ist es in der Produktion meines Arbeitgebers "mollig warm". Gemessene 50 Grad C sind keine Seltenheit. Werker sind also im Gesetz und der DIN wohl nicht vorgesehen. Zumindest nicht als Beispiele für eine praktikabele Anwendungslösung.

    Diesen Sommer sind stellenweise knapp 70 Grad C erreicht worden. Ich lade also den Gesetzgeber gerne ein, einmal sich ein Bild vor Ort zu machen. Als Aufenthaltsdauer am 4.7.2017 schlage ich die Spätschicht von 14:30 – 23:00 Uhr vor. Rettungsdienst ist nicht weit entfernt (:-))

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  • 2. Juli 2015 um 5:52 Uhr
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    Wie ist es an Schulen? Gelten dort die gleichen Werte?

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  • 20. Juli 2014 um 5:23 Uhr
    Permalink

    Wir haben keine Klimaanlage, Konditorei wird umgebaut , daher können wir nicht wirklich lüften, weil nur die Vordere Seite von Gastraum offen ist, die Luft "steht" und wir haben Gestern 39°C gehabt. Unser Arbeitsbekleidung ist sehr warm, Polo Shirt, lange Schürze ( auch am Oberkörper ) , Gürtel mit Kellnerbrieftasche…. Wir haben vorige Woche Blusen mit dreiviertel Ärmel bekommen . Und Gestern ein Filialbrief , dass wir diese Blusen ausnahmlos anziehen müssen. Meine Frage ist : kann mich mein Arbeitsgeber dazu zwingen, die warme Bluse anzuziehen beim 39°C Raumtemperaturen ? ich habe noch zwei "alte" Polo Shirt ( Arbeitsbekleidung )

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  • 10. Juni 2014 um 23:35 Uhr
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    Auf gastronomische Betriebe bezieht sich das aber nicht. Da ist eher das Problem, dass die Innentemperatur mind. 6° C über der Außentemperatur liegt.

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  • 12. September 2013 um 10:52 Uhr
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    bei uns ist eher das problem, dass es in den raeumen zu kalt ist… unserem chef (sehr stark uebergewichtig) geht naemlich schon bei ueber 20 grad die puste aus… ist das rechtens, dass deshalb das ganze buero im sommer frieren muss? vertraegt sich das mit dem umweltrecht?

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    • 11. Juli 2015 um 2:00 Uhr
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      Also 20 C° sind doch toll um zu arbeiten, daswürde mich sogar freuen…
      solang es nicht 15 sind!

      Antwort
  • 25. Juni 2013 um 15:47 Uhr
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    gemeint ist wohl eher, dass bei höher Außentemperatur als 32 Grad der Temperaturunterschied nicht weniger als 6 Grad betragen darf, oder?

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