Beweissicherung19.02.2019

Darf man andere Personen zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit fotografieren?

Es gibt Personen, die sich zu selbsternannten Ordnungshütern aufschwingen. Sie fotografieren andere Personen dabei, wie sie gegen Vorschriften verstoßen, um sie dann anzuzeigen. Doch darf eine Privatperson von anderen Personen Fotos machen, wenn diese eine Ordnungswidrigkeit begehen?

Darf man andere Personen zwecks Beweis einer Ordnungswidrigkeit fotografieren?

Nach Ansicht des Landgerichts Bonn dürfe eine Privatperson keine Fotoaufnahmen von anderen Personen anfertigen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen. Privatpersonen stehe nämlich in der Regel kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Insofern verletzen sie mit ihren Fotoaufnahmen das Recht am eigenen Bild und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten.

Das Fotografieren von Ordnungswidrigkeiten könne aber dann gerechtfertigter sein, wenn der Fotograf selbst Opfer der Ordnungswidrigkeit ist. Handelt es sich dagegen um Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, besteht kein Recht zum Fotografieren. Denn es sei nach Ansicht des Landgerichts nicht Aufgabe des Bürgers die Interessen der Allgemeinheit mit Hilfe von Fotoaufnahmen durchzusetzen. Vielmehr seien nur Behörden unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt Fotos als Beweismittel anzufertigen.

In dem der Entscheidung des Landgerichts zugrunde liegenden Fall fertigte ein selbst ernannter Ordnungshüter Fotos von Hundehaltern an, die entgegen der Vorschriften ihre Hunde in einem Naturschutzgebiet unangeleint herumlaufen ließen. Das Gericht hielt dies für unzulässig (Landgericht Bonn, Urteil vom 07.01.2015, Az. 5 S 47/14).

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3 Gedanken zu „Darf man andere Personen zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit fotografieren?

  • 3. März 2021 um 10:37 Uhr
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    In unserer Nachbarschaft wird der Müll illegal von der beauftragten Firma abgefahren . Darf ich diesen Fall Fotos anfertigen um dies zu beweisen ? Und was darf ich fotografieren ?

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  • 24. September 2020 um 14:50 Uhr
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    Hallo ich habe folgendes Problem und zwar soll ich angeblich eine Person im Straßenverkehr des öfteren angeblich ausgebremst haben mehrfach diese Person ist vom Fahrzeug ausgestiegen an einer ampel und zu mir gelaufen und hat mich fotografiert und das Auto natürlich auch. Gestern kam die Polizei zu mir und zeigte mir das Bild die Frau hat mich angezeigt und ich soll zu Anhörung erscheinen. Jedoch weiß ich auch nicht ob die Frau noch film material hat. Was steht mir in meinen Händen und wie geht der Fall weiter meinen sie? Hab ich schlechte Karten?

    Antwort
  • 9. Februar 2016 um 11:01 Uhr
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    Hallo,

    wie sähe es in folgendem Fall aus:
    Ich bin Hundebesitzerin und sammle immer die "Hinterlassenschaften" meiner beiden Hunde ein und entsorge sie, in Tüten verpackt, im nächsten öffentlichen Mülleimer. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit. Leider sind nicht alle Hundebesitzer in meiner Nachbarschaft so ordentlich, immer wieder liegen Haufen mitten auf dem Gehweg. Und ich wurde schon massiv bedroht, wegen des Kots fremder Hunde. Mir wurde unter anderem damit gedroht, meine Hunde umzubrinden. Ein Mann aus der Nachbarschaft verfolgt mich sogar, wenn er mich zufällig sieht, um zu kontrollieren, ob ich wirklich den Kot meiner Hunde entferne.
    Da ich damit indirekt betroffen bin, ist in einem solchen Fall ein Foto gestattet?

    Antwort

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