Kindes­unterhalt03.01.2017

Kindes­unterhalt: Wie lange müssen Eltern ihr Kind finanziell unterstützen?

Eltern sind gegenüber ihrem Kind grund­sätzlich zur Leistung von Kindes­unterhalt verpflichtet. Dies gilt zunächst vor allem für minder­jährige Kinder. Denn diese sind nach Ansicht des Gesetz­gebers nicht in der Lage, ihren Unterhalts­bedarf durch eigenes Einkommen zu decken. Es besteht insofern eine gesteigerte Unterhalts­pflicht der Eltern. Das bedeutet, dass die Eltern verpflichtet sind alles Zumutbare zu unternehmen, um den Bedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zurverfügungstellung ent­sprechender wirtschaftlicher Mittel sicherzustellen. Doch gilt diese Unterhalts­pflicht zeitlich unbegrenzt oder erlischt sie nicht vielmehr nach Ablauf einer bestimmten Zeit?

Wie lange müssen die Eltern ihr Kind finanziell unterstützen?

Für die Unterhalts­pflicht der Eltern besteht keine zeitliche Grenze. Unter bestimmten Voraus­setzungen kann daher auch einem voll­jährigen Kind ein Anspruch auf Kindes­unterhalt zu stehen, obwohl die elterliche Sorge zu diesem Zeitpunkt endet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich noch in Ausbildung oder im Studium befindet. Geregelt ist dies in § 1610 Abs. 2 BGB. Danach umfasst der Kindes­unterhalt den gesamten Lebens­bedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Der Gesetzgeber unter­scheidet zwischen privilegierten und nicht privilegierten voll­jährigen Kindern.

  • privilegierte volljährige Kinder

    Gemäß § 1603 Abs. 2 BGB gelten volljährige Kinder als privilegiert, wenn sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei den Eltern (oder einem Elternteil) leben und un­verheiratet sind sowie sich in einer allgemeinen Schul­ausbildung befinden. In diesem Fall stehen sie minderjährigen Kindern im Unterhalts­recht gleich.

  • nicht privilegierte volljährige Kinder

    Greift die Vorschrift des § 1603 Abs. 2 BGB nicht, so gelten die voll­jährigen Kinder als nicht privilegiert. Sie rutschen in der Rangfolge daher hinter den minderjährigen und privilegiert voll­jährigen Kindern.

Die Unterhalts­pflicht ist mit Erreichen der Volljährigkeit durch die Eltern als Bar­unterhalt zu erfüllen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechts­fragen:

Quelle:refrago/rb
#1709 (839)
Google Adsense 1

Ein Gedanke zu „Kindes­unterhalt: Wie lange müssen Eltern ihr Kind finanziell unterstützen?

  • 13. Dezember 2016 um 7:47 Uhr
    Permalink

    Es fehlen hierzu die weiteren rechtlichen Grundlagen. D.h. Bsp. Unterhaltspflicht bis zum Beenden der 1. Ausbildung, oder auch die max. Altersbegrenzung des Gesetzgebers die es m.E. nach gibt.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert