Unterhalt03.01.2017

Kindes­unterhalt trotz Arbeits­losig­keit: Steht einem voll­jährigen arbeits­losen Kind Kindes­unterhalt zu?

Eltern haben nicht nur ihrem minderjährigen Kind Unterhalt zu gewähren, sondern unter bestimmten Voraus­setzungen auch ihrem voll­jährigen Kind. Dies gilt vor allem dann, wenn sich das volljährige Kind noch in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Doch kann auch das arbeitslose volljährige Kind Kindes­unterhalt beanspruchen?

Eltern haben nicht nur ihrem minderjährigen Kind Unterhalt zu gewähren, sondern unter bestimmten Voraus­setzungen auch ihrem voll­jährigen Kind. Dies gilt vor allem dann, wenn sich das volljährige Kind noch in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Doch kann auch das arbeitslose volljährige Kind Kindes­unterhalt beanspruchen?

Steht einem voll­jährigen arbeits­losen Kind Kindes­unterhalt zu?

Ein volljähriges Kind muss grund­sätzlich selbst für seinen Lebens­unterhalt sorgen. Es unterliegt insofern der Erwerbs­obliegen­heit. Diese greift nur dann nicht, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Arbeits­losig­keit schließt daher im Regelfall den Anspruch auf Kindes­unterhalt aus. Davon gibt es jedoch Ausnahmen.
So besteht ein Unterhalts­anspruch während einer Überb­rückungsze­it zwischen Schule und Ausbildung. Diese Überb­rückungsze­it darf aber nicht länger als vier Monate betragen. Ist sie abgelaufen, muss sich das Kind seinen Unterhalt selbst erwirtschaften.
Ferner kann ein Unterhalts­anspruch bestehen, wenn das Kind trotz ernsthafter und bundes­weiter Bewerbungen keine Arbeit bekommen hat.

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Quelle:refrago/rb
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