Haftentlassung19.02.2024

Vorzeitige Haft­entlassung: Wann kann man vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden?

Die Straf­voll­streckungs­kammer entscheidet, ob man vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Lesen Sie hier, welche Regelungen es zur vorzeitigen Haftentlassung gibt.

Wer wegen einer oder mehrerer begangener Straftaten eine Freiheits­strafe verbüßen muss, kann unter bestimmten Voraus­setzungen auf eine vorzeitige Haft­entlassung hoffen. Die Entscheidung darüber trifft auf Antrag des Straf­gefangenen oder von Amts wegen die Straf­voll­streckungs­kammer. Doch welche Voraus­setzungen müssen für eine frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis vorliegen?

Wann kann man vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden?

Unter welchen Voraus­setzungen eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis zulässig ist, richtet sich zum einen danach, ob der Straf­gefangene eine zeitige oder lebenslange Freiheits­strafe verbüßt.

Vorzeitige Haft­entlassung bei zeitiger Freiheits­strafe

  • nach zwei Drittel der Haftzeit

    Eine vorzeitige Haft­entlassung bei einer zeitigen Freiheitsstrafe kommt gemäß § 57 Abs. 1 StGB nach Verbüßung von zwei Dritteln, mindestens jedoch zwei Monaten, der Freiheits­strafe in Betracht. Zudem darf die frühzeitige Haft­entlassung dem Sicherheits­interesse der Allgemeinheit nicht zuwiderlaufen und der Straf­gefangene muss der Haft­entlassung zustimmen. Die Entscheidung zur vorzeitigen Haft­entlassung wird darüber hinaus maßgeblich unter anderem davon beeinflusst, wie es etwa zur Straftat gekommen ist, in welchem Umfeld der Straf­gefangene lebte, wie dessen Persönlichkeit einzuschätzen ist, welches Verhalten er während des Straf­vollzugs an den Tag legte oder wie hoch die Rückfall­gefahr ist. Vereinfacht lässt sich sagen, dass eine positive Sozial­prognose eine frühzeitige Haft­entlassung wahrscheinlich macht. Fällt die Sozial­prognose dagegen negativ aus, sinken die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung.

  • nach der Hälfte der Haftzeit

    Ein Straf­gefangener kann jedoch gemäß § 57 Abs. 2 StGB bereits nach der Hälfte der Haftzeit, frühestens jedoch erst nach sechs Monaten in Haft, eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragen. Auch hier dürfen aber keine Sicherheits­interessen der Allgemeinheit der Entlassung entgegen­stehen und es ist eine Einwilligung des Straf­gefangen erforderlich. Hinzu kommt, dass der Straf­gefangene zum ersten Mal eine Freiheits­strafe verbüßen muss und diese auch nicht länger als zwei Jahre betragen darf. Außerdem kommt es wieder auf die positive Sozial­prognose an.

Wird der Antrag auf eine vorzeitige Haft­entlassung von der Straf­voll­streckungs­kammer abgelehnt, kann der Straf­gefangene erst nach einer Frist von höchstens sechs Monaten wieder einen entsprechenden Antrag stellen (§ 57 Abs. 7 StGB).

Vorzeitige Haft­entlassung bei lebens­langer Freiheits­strafe

Wer eine lebenslange Freiheits­strafe verbüßen muss, kann gemäß § 57a StGB frühestens erst nach 15 Jahren auf eine frühzeitige Haft­entlassung hoffen. Zudem dürfen die besondere Schwere der Schuld des Täters sowie das Sicherheits­interesse der Allgemeinheit einer Entlassung nicht entgegen­stehen. Außerdem muss der Straf­gefangene der Entlassung zustimmen und die Entlassung muss auf einer positiven Sozial­prognose beruhen.

Sollte die Straf­voll­streckungs­kammer die frühzeitige Haft­entlassung ablehnen, so kann der Straf­gefangene erst nach Ablauf einer Frist von höchstens zwei Jahren wieder einen entsprechenden Antrag stellen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechts­fragen:

Fällt die Reststrafe weg?

Es ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nicht die Reststrafe wegfällt. Sie wird vielmehr in eine Bewährungs­strafe umgewandelt. Begeht der Täter in der Bewährungs­zeit eine Straftat oder hält er sich nicht an Auflagen und Weisungen, kann dies zum Widerruf der vorzeitigen Haft­entlassung führen und der Täter kommt wieder ins Gefängnis.

Dieser Rechtsfrage wurde aktualisiert. Das Neueste aus dem Strafrecht.

Quelle:refrago(rb/pt)
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24 Gedanken zu „Vorzeitige Haft­entlassung: Wann kann man vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden?

  • 27. Juli 2019 um 19:45 Uhr
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    Dürfte man aufgrund einer Hochzeit eines Familien Mitglieds die Haft unterbrechen und die Zeit danach nachsitzen ?

    Antwort
  • 14. Januar 2019 um 15:15 Uhr
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    Hallo,
    mein Freund hat 6 Monate bekommen.
    Die Halbstrafe ist nicht möglich aber die 2/3 Verkürzung.
    Müssen wir einen Anwalt schalten oder bekommt er einen Pflichverteidiger, soweit er die Haftantritt?
    Bedeutet es, dass er dann nach frühestens 4 1/2 Monaten frei kommt? Kann dies durch gute Führung o.Ä. nochmal wieder verkürzt werden?

    Antwort
  • 18. Dezember 2018 um 18:34 Uhr
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    Wie berechnet man bei 17 Monaten 2/3haft?
    Für schnelle Antwort wird gebeten!

    Antwort
    • 31. März 2019 um 19:41 Uhr
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      17 geteilt durch 3 und dann das ergebnis verdoppeln bzw das ergebnis von der 17 abziehen.
      das wären also 11,3 monate, wenn mein taschenrechner mich nicht anlügt 🙂

      Antwort
  • 10. Dezember 2018 um 6:49 Uhr
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    Hallo und guten Morgen, ich habe eine Frage zu diesem 2/3 Antrag.
    Mein Freund sitzt seit zwei Monaten und der JVA, bekommen hat er 7 Monate weil er sieben sozialstunden nicht gemacht hat. Diese sozialstunden hat er bekommen weil er mit öffentlichen Verkehrsmittel ohne Ticket gefahren ist. So nun zu meiner Frage, wir wollen ein antrag stellen zu diesem 2/3. Leider zu ich mir echt schwer und weiß gar nicht wie man das schreibt 🙁
    Für Tips wäre ich euch dankbar.
    Liebe Grüße

    Antwort
  • 14. Juni 2018 um 23:07 Uhr
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    Hallo mein Freund würde wegen 15 Kilo marihunana 3 /1jahre verurteilt Ich bin total fertig weil ich wirklich nicht mir so. Was gerechnet habe es ist das erste mal das damit was zutun hatte gibt es eine Chance wir sind zwar jetz in Berufung gegangen aber mal sehen was da raus kommt

    Antwort
  • 26. Mai 2018 um 9:10 Uhr
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    Hallo, mein Mann hat vor 3 Jahren eine räuberische Erpressung begangen da hat er seine straffe abgesetzt usw usw da war er 18 gestern sind wir ausm Urlaub gekommen und er wurde mit Haftbefehl fest genommen weil er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat sein Onkel hat ihn einfach abgemeldet von sich zuhause und er hat die Geldstrafe von 2000 Euro nicht gezahlt aber er würde sofort schon mal 1000 zahlen was hat er für eine Chance? Ich bin auch noch schwanger was gibt es da für rechte bitte helfen Sie mir HAMBURG

    Antwort
  • 8. Mai 2018 um 20:18 Uhr
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    Mein Freund und Vater meiner Tochter soll wegen Sachen die er nicht gemacht hat verurteilt werden und danach wahrscheinlich nach Marokko abgeschoben werden er soll nach Österreich wir sind in Flensburg das sind um die 1300 Kilometer was können wir tun ?

    Antwort
  • 12. April 2018 um 14:33 Uhr
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    Hallo was heist genau Vorläufigepapiere in der JVA kommt er parale raus oder machen die das Monate vorher.

    Antwort
  • 14. März 2017 um 15:12 Uhr
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    Hallo Leute kann mir vielleicht jemand weiterhelfen mein Freund hatte letzte Woche Montag eine Anhörung wegen einer vorzeitigen Entlassung aus der Jva Cottbus. Die Richterin und die Strafvollstreckungskammer Cottbus haben keine Einwände und stimmen dem Antrag zu. Jetzt soll mein Freund wohl nur warten ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Weiß einer wie lange es dauern kann bis er Entlassen wird da ich nur noch 3 Wochen bis zur Entbindung unseres Sohnes habe??
    Ich hoffe mir kann jemand helfen..

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  • 21. Oktober 2016 um 0:02 Uhr
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    Unter was für voraussetzungen kann es zu einer Blitzentlassung kommen und was passiert da genau bez wie ist der Vorgang?

    Antwort
  • 28. August 2016 um 4:54 Uhr
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    Ey, Leute!
    Wenn Ihr Mist macht, müßt Ihr es aussitzen!!

    Antwort
    • 28. Januar 2017 um 5:12 Uhr
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      Eh verpiss dich doch bitte einfach

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      • 21. Mai 2018 um 11:28 Uhr
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        Recht hat Sie aber , Ich bin derzeit selbst in Haft im offenen Vollzug (zum Glück) aber wenn wir kein Mist gemacht hätten , müssten wir auch nicht einsitzen.Wir alle haben die Chance auf 2/3 usw. aber es liegt doch an uns selbst
        Deine Antwort zu dem Text von Titanin zeigt das du nichts gelernt hast

        Antwort
  • 19. August 2016 um 12:11 Uhr
    Permalink

    Hallo mein freund geht am montag für 2 monate in die JVA. Er hat eine richterliche Anordnung bekommen das er früher raus kann wenn er eine Wohunung sich nimmt , aber ein Jahr alleine dort wohnen muss wegen durchsuchung. Kann das wirklich sein?

    Antwort
  • 3. Juni 2016 um 22:32 Uhr
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    Hallo, mein Freund befindet sich seit gestern in der JVA Bremervörde. Er muss wegen Bewährungswiderruf dort 14 Monate absitzen (Betrug in drei Fällen).
    Die damalige Strafe war 1.500 € á 50 € Monatsraten plus Bewährung bis April 2018 statt 14 Monate Haft.
    Da er diese Raten nicht eingehalten hat, wurde seine Bewährung widerrufen.
    Er war in der Jugend mal für zwei Wochen im Jugendarrest, ansonsten ist das seine erste Inhaftierung.

    Meine Frage nun: Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung? Falls ja, welche – 2/3 oder Halbstrafe?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im Voraus.

    Antwort
  • 15. Mai 2016 um 22:10 Uhr
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    Hallo mein Freund sitzt gerade 13 Monate in JVA wegen Verfälschung einer Straftat ( 5 Monate) und Beleidigung (5 Monate).zu dem hatte er 13 Monate auf Bewährung die nun auch dazu kommen. Er hat ein gewaltiges Problem mit dem Konsum von Kräutermischungen aus dem Internet, wenn er diese nicht rauchen konnte dann trank er viel. Seine Straftaten hat er unter Einfluss von Alkohol oder unter dem Einfluss von Kräutern begannen. Jetzt sitz er 13 Monate und ich glaube dass eine Therapie bei ihm sinnvoller wäre! Hätte man denn die Möglichkeit die Haftstrafe in Therapie noch umzuwandeln? Und wenn ja , wo und wie müsste er einen Antrag stellen?

    Antwort
  • 24. April 2016 um 15:00 Uhr
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    Wie heisst der Paragraph für eine vorzeitige Entlassung wenn man im Offenen Vollzug ist. Und man bekommt von ein Arbeitgeber einen Festvertrag. Damit kann man bis zu 6 Monate vor 2/3 Termin Entlassen werden.

    Antwort
  • 1. März 2016 um 10:15 Uhr
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    Der verzapfte Unsinn dient nur dazu, Steuerhinterzieher nicht zu belangen bzw. früher wieder rauszulassen.

    Antwort
  • 1. März 2016 um 8:32 Uhr
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    … mit einem heißen Draht zu einem/einer prominenten Spitzenpolitiker/In klappt das garantiert – ohne Wenn und Aber …

    Antwort
  • 17. August 2015 um 11:56 Uhr
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    ich hatte einen Antrag auf vorzeitige Gestellt, nun bekam ich Post von einer Bewährungshelferin…können sie mir sagen ob das Gericht eine Positive Entscheidung trifft, ich sitze nämlich im Offenen Volzug

    Antwort
  • 14. Dezember 2014 um 20:38 Uhr
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    Hallo, mein Freund setzt jetzt seid dem 06.09.13 in der JVA er war erst in plötzensee und vor 3 Monaten ist er nach Tegel genommen er müsste bis April 2016 setzen meine Frage ist könnte er in der JVA tegel ein Antrag auf vorzeitiger Entlassung machen und wenn ja ab wann ?
    Liebe grüße Linda

    Antwort
    • 1. März 2016 um 9:37 Uhr
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      Er kann 11 Monate vor der Terminentlassung auf "zwei Drittel-Strafe" freigelassen werfen, auf Bewährung.
      Berechnung: Sept. 2013 bis Apr. 2016 entspricht 32 Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Nun davon zwei Drittel.

      32 x 2 ÷ 3 = 11 Monate Reststrafe = letztes Drittel

      Apr.2016 – 11 Monate = Mai 2015 Entlassungszeitpunkt für eine "zwei Drittel Entlassung" auf Bewährung.

      Eine zwei Drittel Prüfung mus nicht beantragt werden. Das wird automatisch geprüft, sobald die Zeit ran ist. Man erhält einen Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer. Die Staatsanwaltschaft muss auch zustimmen. Man kann zu diesem Termin auch mit Rechtsanwalt erscheinen. Der kann besser reden und hat bessere Argumente. Man bekommt für diesen Anhörungstermin eine Beurteilung und Stellungnahme von der Anstalt. In den meisten Fällen ist die Anstalt gegen eine frühere Entlassung. Meist ist es so, dass zusätzliche (und teils unnötige) Bewährungsauflagen aufgebürdet werden wie z.B. eine Therapie (Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Anti-Aggressionstherapie, Impulskontroll-Therapie, Therapie bei Persönlichkeitsstörung). Dies geschieht meist auf Empfehlung der Anstalt, da es innerhalb des Vollzugs keine Behandlungsmöglichkeiten gibt.

      Es sei denn, jemand hat eine Einzelstrafe von über 2 Jahren wegen eines Sexualdeliktes bekommen. Dann kommt man innerhalb des Vollzugs auf eine Sozialtherapeutische Station oder Abteilung.

      Antwort

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