03.06.2013

Welche Versicherung schützt gegen Hochwasser?

Vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume und gesperrte Straßen – in vielen Regionen Deutschlands sind die Auswirkungen des Dauerregens der letzten Tage noch sichtbar. Und das nächste Tiefdruckgebiet mit Starkregen ist bereits angekündigt.

Die normale Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung umfasst keine Hochwasserschäden (vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011, Az. 5 U 71/11-14).

Elementarschadenversicherung

Um sich vor den finanziellen Folgen von Überschwemmungsschäden oder Hochwasserschäden zu schützen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Im Bundesdurchschnitt besitzen nach Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber nur 32 Prozent der Haushalte diesen Versicherungsschutz für ihr Wohngebäude.

Was genau ist eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der Elementarschadenversicherung an.

Und was ist, wenn man in einem Hochwassergebiet lebt?

In einem versicherungstechnischen Dilemma befinden sich die Einwohner im Bereich eines Hochwassergebietes. Meistens werden entsprechende Versicherungsverträge vom Versicherer ganz abgelehnt oder mit so hohen Selbstbeteiligungsklauseln versehen, dass die Hochwasseropfer in erheblichen Umfang auf ihren Schäden sitzen bleiben. Gleiches kann für denjenigen gelten, der eine neue Versicherungspolice abschließen will, aber in den letzten Jahren bereits Vorschäden wegen eines überschwemmten Kellers oder Ähnlichem geltend gemacht hat. Er kann ebenfalls Schwierigkeiten bei einem Neuabschluss einer Versicherung haben. Im Vorteil sind oft Bewohner der neuen Bundesländer, wenn sie noch eine alte in der DDR abgeschlossene Gebäude- oder Hausratversicherung haben. Denn hier sind Überschwemmungsschäden ausdrücklich mitversichert.

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