Miet­minderung09.01.2018

Darf man wegen Bauarbeiten auf dem Nachbar­grundstück die Miete mindern?

Kommt es auf dem Nachbar­grundstück zu Bauarbeiten, ist es mit der Ruhe bald vorbei. Von den Baumaßn­ahmen kann aber nicht nur eine erhebliche Lärm­belästigung ausgehen. Vielmehr kann es darüber hinaus zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Staub und Schmutz kommen. Es ist also kein Wunder, wenn sich ein Mieter dadurch in seiner Wohn­qualität beeinträchtigt fühlt und seine Miete mindern will. Aber darf er das überhaupt?

Darf man wegen Bauarbeiten auf dem Nachbar­grundstück die Miete mindern?

Wird die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch durch einen Mangel beeinträchtigt, besteht grund­sätzlich gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Miet­minderung. Dass eine solche Beeinträchtigung und damit ein Mangel in bau­bedingten Belästigungen zu sehen ist, steht außer Frage.

Zudem kommt es auch nicht auf ein Verschulden des Vermieters an. Es spielt also keine Rolle, ob der Vermieter die Bauarbeiten zu verantworten oder Einfluss auf ihre Ausführung hat. Denn das Minderungs­recht des Mieters setzt kein Verschulden des Vermieters voraus.

Das Miet­minderungs­recht kann aber in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. So etwa, wenn dem Mieter zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­abschlusses der Mangel bekannt war (§ 536b BGB). Das bedeutet, dass der Mieter seine Miete beispiels­weise dann nicht mindern darf, wenn für ihn Anhalts­punkte für zukünftige Baumaßn­ahmen ersichtlich waren, er also mit ihnen rechnen musste (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2013, Az. 65 S 321/11). Doch wann ist das der Fall?

Welche Anhalts­punkte sprechen für potentielle Baumaßn­ahmen?

Nach Ansicht der Gerichte können folgende Anhalts­punkte auf bevorstehende Baumaßn­ahmen hindeuten:

Liegen solche Umstände vor, muss ein Mieter damit rechnen, dass es zu späteren Bauarbeiten auf dem Nachbar­grundstück kommen kann. Nimmt er sie wider­spruchslos hin, ist sein Recht zur Miet­minderung ausgeschlossen. Zudem ist sein Minderungs­recht ausgeschlossen, wenn er schriftlich vom Vermieter über die Baumaßn­ahmen in Kenntnis gesetzt wurde (Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2012, Az. 63 S 206/11).

Zur Vertiefung des Themas Miet­minderung: Das ABC der Mietminderung.

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Darf man wegen Bauarbeiten auf dem Nachbar­grundstück die Miete mindern?

  • 4. März 2015 um 20:35 Uhr
    Permalink

    immer noch verdeckendes Werbebild auf dem Artikel .

    Antwort
  • 4. März 2015 um 11:03 Uhr
    Permalink

    Die 63. Kammer des LG Berlin muss ihre Ausführungen zu Baulücken wegen VerfGH Berlin 8/14 neu überdenken.

    Antwort

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