01.07.2014

Mütterrente ab 1.7.2014: Wer bekommt die neue Mütterrente und muss man einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen?

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Nun wird ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter eine verbesserte Mütterrente eingeführt. Wieviel Geld es mehr gibt, ob für die Mütterrente ein Antrag gestellt werden muss und wann das Geld von der Rentenversicherung ausgezahlt wird, erklärt refrago.de.

Was ist die Mütterrente?

Als Mütterrente wird die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder bezeichnet, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 können alle betroffenen Mütter oder Väter ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten erhalten.

Um wieviel erhöht sich die Rente durch die Mütterrente?

Eine Rente erhöht sich dadurch pro Kind um bis zu 28,61 Euro im Westen und um bis zu 26,39 Euro im Osten. Wer ab 1. Juli 2014 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an.

Muss man für die Mütterrente einen Antrag stellen?

Ein Antrag muss hier nicht gestellt werden. Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezogen hat, bei der die Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag. Er muss nicht von sich aus tätig werden.
Auch wer bis zum 1. Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden. Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto.

Wann wird die Mütterrente ausgezahlt?

Der Zuschlag wird rückwirkend ausgezahlt. Auch wenn die Mütterrente wie vorgesehen ab 1.7.2014 eingeführt wird, das Geld für die Mütterrente gibt es wohl erst am Jahresende. Technisch ist die Rentenversicherung noch nicht soweit, die Mütterrente auszuzahlen. Die Rentenversicherung hat aber versichert, dass alle Berechtigten den vollen Betrag von Juli 2014 an erhalten, auch wenn die neue verbesserte Mütterrente erst später ausgezahlt wird.

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110 Gedanken zu „Mütterrente ab 1.7.2014: Wer bekommt die neue Mütterrente und muss man einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen?

  • 13. April 2019 um 18:47 Uhr
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    Ein Bekannter ist 57 Jahre alt hat etwa 30 Jahre von staatlicher Unterstützung , davon 20 Jahre Hartz IV , konnte vor kurzem , durch Vermittlung seiner jetzigen Bekannten , eine Arbeitsverhältnis antreten hat diese aber in der Probezeit hingeworfen . Will jetzt kein Arbeitsverhältnis mehr annehmen da Er jetzt vorerst Krankengeld Mütterrente und später wieder Hartz IV bekommt,davon kann Er ganz gut von leben. Ist das möglich was Er hier erzählt?

    Antwort
  • 9. April 2019 um 10:56 Uhr
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    Meine Kinder sind in Deutschland geboren,nach Jahren in das Ausland verzogen, nach einigen Jahren zurück nach Deutschland.
    Kinder besuchten in Deutschland Kindergarten, Schule, Ausbildung

    Antwort
  • 29. März 2019 um 19:37 Uhr
    Permalink

    Bekomme ich Mütterrente? Ich bin ab 1. Juli 2018 Rentner, meine Rente wurde nach Westniveau berechnet, da ich 1988 ausgereist bin u. bis 1998 da gelebt habe! Meine 2 Kinder wurden vor 1992 geboren? Bekomme ich Mütterrente, bitte um Antwort!
    danke Ilona

    Antwort
  • 13. März 2019 um 11:42 Uhr
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    Die "Mütterrente" wurde meinem Ehemann verweigert. Mir wird sie auch nicht anerkannt, weil: Der andere Elternteil diese Zeit angerechnet bekommen hat.
    Ist da in Ordnung??
    Meine Kinder haben sich nicht selbst erzogen.

    Antwort
  • 14. Januar 2019 um 20:09 Uhr
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    1964 witwer mit 4 kinger geheiratet
    ein eigenes kind kam dazu, bekomme ich
    fur alle erziehungsgeld?

    Antwort
  • 31. August 2017 um 11:20 Uhr
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    Antwort
  • 5. Juni 2017 um 13:13 Uhr
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    Antwort
  • 30. November 2016 um 15:05 Uhr
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    Meine Stievtochter ist in Bosnien geboren. Als sie 6 Jahre alt war, haben ihre Mutter und ich uns kennengelernt und sind seit über 26 Jahre verheiratet. Die Tochter meiner Frau hat wie jedes normale deutsche Kind die Schule besucht, einen Beruf gelernt und arbeitet
    heute. Dieses kind lebt in Deutschland und ist vor 1992 geboren. Warum bekommt meine Frau für ihr Kind keine Mutterrente?

    Antwort
  • 21. Januar 2016 um 13:48 Uhr
    Permalink

    Leider haben die Mütter null von der Mütterrente die Grundsicherung erhalten und gerade die hätten es dringend nötig und nicht die Mütter die sowieso schon eine gute Rente haben.

    Antwort
  • 28. Mai 2015 um 16:32 Uhr
    Permalink

    Meine Mutter, geb. 1935, hat einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in dem ihre 3 Kinder, geb. 1956, 1958 und 1959, aufgelistet sind. Meine Mutter hat sich vor vielen Jahren ihre Rente auszahlen lassen (sagt sie zumindest; damals hätte man ihr gesagt, dass sie nie mehr Anspruch auf eine Rente hätte). Aus diesem Grund hat sie auch nie einen Rentenantrag gestellt. Hat meine Mutter trotzdem Anspruch auf Mütterrente und ist der Antrag V0800 der Deutschen Rentenversicherung der richtige Antrag? vielen Dank berteits jetzt schon für Ihre Unterstzützung.

    Antwort
    • 16. Dezember 2015 um 18:14 Uhr
      Permalink

      Termin bei der RV Bund ausmachen. Und wenn Sie dort keine zufriedenstellende Antwort bekommen, wenden Sie sich an die VdK – Sozialverband. VdK.de der Sozialverband hilft seinen Mitgliedern beim Durchsetzen von Rentenansprüchen etc.

      Antwort
    • 20. Januar 2016 um 22:00 Uhr
      Permalink

      Sie sollte auf jeden Fall einen Rentenantrag stellen.
      Wer keinen Antrag stellt, hat schon verloren.

      Antwort
  • 26. März 2015 um 12:25 Uhr
    Permalink

    …bitte einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung ausmachen. Die Sachbearbeiter helfen dort weiter.

    Antwort
  • 25. Februar 2015 um 9:34 Uhr
    Permalink

    Meine Frau ist 1984 gestorben. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, geboren 1971 und 1975. Wir waren glücklich verheiratet, beide berufstätig und um die Kinder seit Geburt gemeinsam gekümmert. Nach der Berechnung meines Altersrente wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Anspruch hätte, denn die Kindererzihungszeiten (1 Jahr je Kind) schon bei der Invaliditätsrente meiner Frau in der ehemaligen DDR berücksichtigt wurden. Am 01. Juli 2014 wurde das 1 Jahr pro Kind Kindererzihungszeit auf 2 Jahre erhöht. Warum kann man das 2. Jahr dem Vater nicht zuordnen? Meine arme Frau ist schon seit 30 Jahren unter der Erde! Sie hat nichts mehr aus der Gesetzesänderung vom 01.Juli 2014. Warum kann man einen Mann nicht anerkennen, wenn er die gleiche Rolle bei der Kindererziehung gespielt hatte, wie eine Frau? Sollte eine Frau für die gleiche Arbeit grundsätzlich weniger Lohn erhalten als ein Mann, würden die Anwälte und Richter auch schweigen?

    Antwort
    • 16. Dezember 2015 um 18:16 Uhr
      Permalink

      Termin bei der RV Bund ausmachen. Und wenn Sie dort keine zufriedenstellende Antwort bekommen, wenden Sie sich an die VdK – Sozialverband. Internet: VdK.de Der Sozialverband hilft seinen Mitgliedern beim Durchsetzen von Rentenansprüchen etc.

      Antwort
  • 12. Februar 2015 um 11:39 Uhr
    Permalink

    Ich bekomme seit Januar 2015 Rente mit Abschlag, habe 2 Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Irgendwie kann ich aus dem Rentenbescheid die Mütterrente nicht erkennen. Bekomme ich die Mütterrente erst im Alter von 65 ( ich bin im Dezember 1950 geboren) oder wird sie auf dem Bescheid in Entgelt-Punkten dargestellt?

    Antwort
  • 2. Februar 2015 um 19:40 Uhr
    Permalink

    Meine Frau bekommt bisher keine Mütterrente. 2 Kinder ( vor 1992 geboren ) hat aber hier in Deutschland nie bearbeitet und so auch keinen Rentenanspruch. Kann Sie sich noch in die Rentenversicherung einkaufe ?

    Antwort
    • 26. März 2015 um 12:26 Uhr
      Permalink

      …bitte einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung ausmachen. Die Sachbearbeiter helfen dort weiter.

      Antwort
    • 16. Dezember 2015 um 18:18 Uhr
      Permalink

      Ja. Termin bei der RV Bund ausmachen. Und wenn Sie dort keine zufriedenstellende Antwort bekommen, wenden Sie sich an die VdK – Sozialverband. Internet: VdK.de Der Sozialverband hilft seinen Mitgliedern beim Durchsetzen von Rentenansprüchen etc.

      Antwort
  • 27. Januar 2015 um 20:49 Uhr
    Permalink

    meine Frau bekommt seit 1981 Erwerbsubfähigkeitsrente wir haben 2 Kinder die 1977 & 1979 geboren sind, meine Frau ist zu 100% Schwerbehindert, hat sie Anspruch auf Mütterrente?

    Antwort
    • 5. Februar 2015 um 10:22 Uhr
      Permalink

      Hallo,
      ich erhalte seit 1983 Eu-Rente, bin 100 % Schwerbeh., habe 2 Kinder und bekomme jetzt diese Woche nach etlichen Telefonaten mit der LVA seit letztem Jahr ( mal bin ich bei denen im PC aus dem System gefallen, dann hat mein zuständiger Bearbeiter noch nicht meine Akte bearbeitet,
      usw. ) die telefonische Aussage, daß mir keine Mütterrente zusteht ..
      ?

      Antwort
  • 24. Januar 2015 um 12:46 Uhr
    Permalink

    ich bin 61 jahre,habe vor den geburten meiner kinder (1980 u.1984)es wurden mir 12 jahre arbeitszeit u 2 jahre kinderzeit angerechnet.dann ich geringfügig beschätigt gearbeitet,ab 1994.jetzt arbeite ich wieder 11 1/2 jahre auf steuerkarte.ich würde gerne mit 63 in rente gehen.gibt es da möglichkeiten. ich bin am 11.10.1953 geboren.könnten sie mir vielleicht eine auskunft geben.danke MfG inge-lore d

    Antwort
    • 4. Februar 2015 um 19:13 Uhr
      Permalink

      Mir geht es leider genauso. Kinder 1981 und 1985 in Deutschand und Bulgarien geboren. Seit 1987 alle wieder in BRD, hier Schule und Studium, heute zahlen beide in Rentenversicherung – ich jedoch bekomme keine Mütterrente. Empfinde ich als äußerst ungerecht. Wer kann Unterstützung geben, um diese Gesetzeslage zu ändern?

      Antwort
  • 11. Januar 2015 um 1:06 Uhr
    Permalink

    Meine Mutter bekommt keine Mütterrente, weil sie ein paar Jahre im Ausland gelebt hat und ich dort geboren wurde.
    Empfinde ich als sehr unfair.

    Antwort
    • 31. Januar 2015 um 12:30 Uhr
      Permalink

      Ich bekomme auch keine Mütterrente, da meine Kinder beide in den USA geboren wurden. Da wir vor 30 Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind, arbeiten beide Kinder hier und zahlen Steuern. Außerdem hatten sie von Anfang an die doppelte Staatsangehörigkeit, da ich gleich nach der Geburt zum zuständigen Konsulat in Philadelphia gegangen bin und einen deutschen Pass erhalten habe. Auch ich fühle mich sehr benachteiligt.

      Antwort
  • 8. Januar 2015 um 16:22 Uhr
    Permalink

    Die Auslegung des Gesetzes auf ihren Internetseiten ist nicht genau. Es fehlt der Hinweis, dass die Mútterrente nur die Frauen geboren, für deren Kinder bis zum 12. Lebensmonat Erziehungsleistungen bezogen wurden. Damit fallen gerade Adoptiveltern aus dem Bezug aus, weil viele die Kinder erst im Jahr über ein Jahr in ihre Familie aufgenommen haben. Damit wird die Erziehungsleistung der Adptiv und Pflegeeltern nicht anerkannt, ein grobes Unrecht.
    Dr. Alena Wagnerova

    Antwort
  • 22. Dezember 2014 um 19:58 Uhr
    Permalink

    ist es recht das meiner frau keiner mutterrente bekomt,weil meiner
    tochter in rumänien geboren wurde 1974 und nach deutschland
    1977 übergesiedelt wurde mit dem artikel 22 ausländergesetz.

    Antwort
  • 18. Dezember 2014 um 22:05 Uhr
    Permalink

    meine tante hat 3 kinder in deutschland welt gebracht und 1980 türkei zürck gegangen alteste 10-07-1967 geboren und die jungste 09-09-1972 geboren ich wollte wiessen ob sie hat auch recht mütterrente kriegen

    Antwort
    • 20. Dezember 2014 um 14:59 Uhr
      Permalink

      ich bin Deutsche, ha be 2 Kinder, geboren 1969 und 1973, habe bis jetzt keine mutterrente bekommen

      Antwort
  • 11. Dezember 2014 um 23:53 Uhr
    Permalink

    Meine Frau bezieht seit 01.02.2014 eine kleine Rente. Die Erziehungszeiten unserer Kinder (geb. 1978 + 1980) sind dabei einberechnet worden. Bis jetzt (Anfang Dezember) ist aber die verbesserte Mütterrente offenbar nicht enthalten, weil sich der Betrag (bis auf eine Erhöhung um 5,00 EUR zum 1.7.) nicht verändert hat. Kann es sein, dass die Rentenversicherung immer noch mit der Zahlung im Verzug ist?

    Antwort
  • 11. Dezember 2014 um 16:35 Uhr
    Permalink

    Rita Speckels schrieb gerade eben
    mein Name ist Rita Speckels ,

    meine Frage ,

    ich habe zwei Schwestern die leben in Amerika und sind 1955 in die USA ausgewandert.

    bekommen von Deutschland eine Rente

    Die eine hat ein Kind in Deutschland geboren ,sind aber 4 Kinder 3 in den USA geboren.

    die andere Schwester hat zwei Kinder adoptiert alle vor 1992,haben die Beiden Anspruch auf die Mütterrente von Deutschland???

    Antwort
  • 11. Dezember 2014 um 16:31 Uhr
    Permalink

    mein Name ist Rita Speckels ,
    meine Frage ,
    ich habe zwei Schwestern die leben in Amerika und sind 1955 in die USA ausgewandert.
    bekommen von Deutschland eine Rente
    Die eine hat ein Kind in Deutschland geboren ,
    die andere Schwester hat zwei Kinder adoptiert alle vor 1992,haben die Beiden Anspruch auf die Mütterrente von Deutschland???

    Antwort
    • 11. Dezember 2014 um 21:04 Uhr
      Permalink

      Anspruch auf die sogenannte "Mütterrente" haben alle Versicherten, bei denen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt worden sind, wenn sie diese Kinder im 12. Lebensmonat erzogen haben. In diesen Fällen wird die Kindererziehungszeit von 12 Monaten auf 24 Monate verlängert. Für "Bestansdrentner" wird einfach 1 Entgeltpunkt pro Kind hinzugerechnet. Für die erste Schwester ist also entscheidend, ob die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Für die zweite Schwester kommt es darauf an, ob sie die Kinder vor dem 12. Lebensmonat adoptiert hat.

      Antwort
    • 17. Dezember 2014 um 11:19 Uhr
      Permalink

      Mein Name ist Doris Hennig, ich beziehe Erwerbslosenrente. 1985 haben mein damaliger Mann und ich ein Kind adoptiert. Das Kind war 1 Jahr und 2 Monate alt. Nun stellt sich heraus das ich keine Mütterrente bekomme da ich das Kind im ersten Jahr nicht erzogen habe. Für mich ist das ein Schlag ins Gesicht das die Leibliche Mutter diese Rente bekommt und sich um ihr Kind nie gekümmert hat. Da ist doch ein Fehler in der Gesetzgebung!!! Mir wurde auch von einer Mitarbeiterin von der Rentenstelle gesagt das die ersten 2 Jahre für diese Rente wichtig wären und jetzt ist nur von den ersten 12 Monaten die Rede. Was ist denn nun richtig? Könnte man dagegen gegebenenfalls gerichtlich vorgehen?

      Antwort
  • 28. November 2014 um 22:08 Uhr
    Permalink

    Mein Vater bekommt ab Januar die Altersrente. 2007 ist meine Mutter im Alter von 57 Jahren plötzlich verstorben. Sie stand zum Zeitpunkt des Todes in einem Beschäftigungsverhältnis. Da mein Vater zu dem Zeitpunkt voll erwerbstätig war, stand ihm keine Witwerrente zu. Im Jahr 2009 heiratete er erneut.
    Hat mein Vater Anspruch auf die Kindererziehungszeiten unserer Mutter?
    (Wir sind fünf Kinder, Geburtsjahre zwischen 1973 und 1984 in der ehemaligen Sowjetunion, alle mit deutscher Staatsbürgerschaft).

    Antwort
    • 8. Dezember 2014 um 15:04 Uhr
      Permalink

      Ich bin Deutsche und habe meine Kinder im Ausland geboren, weil ich 15 Jahre im Ausland gelebt habe. Mir steht laut deutschem Gesetz als Deutsche mit 2 Kindern, die ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit haben, keine Mütterrente und keinen Kindererziehungszeiten zu. Das ist eine ungeheure Benachteiligung und nicht nachvollziehbar. Mich würde interessieren, was / wer hierzu zu sagen hat.

      Antwort
      • 13. Dezember 2014 um 17:29 Uhr
        Permalink

        Mir geht es ebenso. 1969 nach Brasilien ausgewandert, 1990 zurückgekehrt. 2 Kinder in Br. geboren, 1969 und 1979. Sie haben den deutschen Staat fast nichts gekostet, da ich die br Privatschulen selbst bezahlt habe. Die beiden arbeiten gut verdienend heute in Deutschland und zahlen sich dumm und dämlich an Steuern und Sozialabgaben. Aber mir wird die Mütterrente verwehrt, obwohl sogenannte Deutsche aus Russland und Rumänien sie bekommen. Ich bin einfach nur empört. Mit dem älteren Sohn war ich sogar Jahre in Deutschland, als er 4-6 Jahre alt war. Der Kommentar meines Rentenberaters bei der LVA : Sie sind ja selber schuld dass sie ausgewandert sind, die anderen hatten ja keine Chance hier zu sein. Eine Freundin in ähnlicher Sitauation hat geklagt, hoffnungslos. Und vor das Verfassungsgericht zu gehen habe ich mit 70 nicht mehr die Nerven und auch nicht die Mittel. Es gibt viele in unserer Lage, man müsste sich mal zusammenschließen.

        Antwort
  • 28. November 2014 um 19:14 Uhr
    Permalink

    Ich habe mit meiner Ehefrau in der ehmaligen DDR gelebt und gearbeitet. Wir hatten zwei gemeinsame Kinder. Geburtsjahr: 1971 und 1975. 1979 erkrankte meine junge Frau schwer in Krebs. Sie starb 1984. In den lezten 5 Jahren war sie oft krank geschrieben, konnte nur 5 Stunden arbeiten. Nach ihrem Tod habe ich keine Witwerrente bekommen, da ich in den letzten 5 Jahren mehr verdient habe als sie. Seit 2009 bekomme ich Altersrente. Die Kindererziehungszeiten wurden damals für Bundesbürger automatisch bei Vater gutgeschrieben, wenn die Mutter verstorben war. Dagegen Witwer der ehemaligen DDR haben nur dann die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen, wenn die Mütter überwiegend die Familie unterhielten. Meine Frage: hat sich das Gesetz am 01.07.2014
    für uns positiv geändert? Oder darf ich noch Hoffnung haben, dass die ehemaligen DDR Bürger zum 30. Jahrestag des Mauerfalles (wenn ich noch am Leben bin!) gleichberechtigt behandelt werden?

    Antwort
  • 23. November 2014 um 20:30 Uhr
    Permalink

    Ich bin österreichische Staatsbürger. Meine Tochter ist 1964 in Ungarn geboren. Seit 1975. lebe und arbeite in Deutschland. Seit 2004 bin ich rentnerin. Gilt für mich auch die Mütterrente?

    Antwort
    • 28. November 2014 um 11:40 Uhr
      Permalink

      Haben Sie Ihr Kind in Deutschland erzogen?
      Falls nein, erhalten Sie grundsätzlich auch keine Kindererziehungszeiten.
      Die Mütterrente ist entgegen des Volksglaubens keine eigene Rente, sondern lediglich eine Erweiterung der bereits berücksichtigten Kindererziehungszeiten um 1 Jahr. Somit würden sich für alle Versicherten, die Ihre Kinder in Deutschland erzogen haben nun eine Kindererziehungszeit von 24 Monaten ergeben.

      Antwort
  • 23. November 2014 um 17:41 Uhr
    Permalink

    Ich habe eine Nachzahlung der Mütterrente erhalten, aber im selben Moment wurde meine Witwenrente gekürzt. Das wurde von der November Witwenrente abgezogen.
    Ist das zulässig?

    Antwort
    • 28. November 2014 um 11:27 Uhr
      Permalink

      Ja das ist zulässig.
      Auf die Witwenrente wird dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Altersrente) angerechnet, sofern die Altersrente einen Freibetrag überschreitet. Dieser dürfte momentan bei etwas 750 Euro monatlich liegen. Da nun die Altersrente aufgrund der sog. Mütterrente erhöht wird, findet gleichzeitig auch eine Verminderung der Witwenrente statt.

      Antwort
  • 22. November 2014 um 14:12 Uhr
    Permalink

    Meine Tante ist 84 Jahre alt und bezieht eine Rente von Ihrem verstorbenen Mann. Sie hat zwei Söhne, die vor 1992 geboren wurden,somit müsste Ihr doch die neue Mütterrente zustehen? Muß sie evtl. eine Nachzahlung, wenn ja in welcher Höhe, leisten, damit sie Anspruch auf die neue Mütterrente hat und ab wann würde ihr diese dann zustehen?

    Antwort
    • 28. November 2014 um 11:33 Uhr
      Permalink

      Sofern nur die Witwenrente (also die Rente aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehemannes) gezahlt wird ergibt sich keine Erhöhung der Witwenrente.
      Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich nur der Mutter zugeordnet und da die Witwenrente aus den Versicherungszeiten des verstorbenen Ehemannes gezahlt wird, findet auch keine Erhöhung statt.
      Sollte Ihre Tante jedoch eine Altersrente erhalten, steht Ihr ab dem 01.07.2014 eine höhere Altersrente zu. Sie muss nichts zahlen, sondern erhält ab dem 01.07.2014 monatlich für Ihre beiden Söhne insgesamt 57,22 Euro mehr, sofern Sie im Westen gelebt hat. Sollte Sie in Ost-Deutschland gelebt haben wären es 52,78 Euro monatlich.

      Antwort
  • 19. November 2014 um 20:35 Uhr
    Permalink

    hallo, ab wann wird dieMütterrente gezahlt? Muß ich Altersrente beziehen oder geht das auch bei der Witwenrente?
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Blumenhagen

    Antwort
    • 22. November 2014 um 8:25 Uhr
      Permalink

      1989 habe ich Zwillinge bekommen ,kekomme ich die volle Rente für zwei Kinder.wenn ja bin jetzt 49 Jahre bekomme ich sie jetzt schon oder erst ab Renten alter.

      Antwort
    • 28. November 2014 um 11:36 Uhr
      Permalink

      Die sog. Mütterrente wird ab dem 01.07.2014 gezahlt. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Erhöhung der Altersrente. Eine Witwenrente ist, sofern Sie aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehemannes gezahlt wird, hiervon nicht betroffen. Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich nur der Mutter angerechnet, sollte also ein Hinterbliebener eine Witwerrente aus dem Versicherungskonto der verstorbenen Ehefrau beziehen, würde diese auch zum 01.07.2014 erhöht werden.

      Antwort
  • 18. November 2014 um 20:12 Uhr
    Permalink

    hallo, meine Frau ist 1989 verstorben meine Kinder waren damals8 und 10 Jahre alt und ich mußte sie alleine großziehen.
    habe 2003 wieder geheiratet.
    ich müßte doch auch die Müttterrente kriegen
    wer kann mir helfen?????

    Antwort
    • 28. November 2014 um 11:43 Uhr
      Permalink

      Die Mütterrente ist lediglich eine Erweiterung der bisher angerechneten Kindererziehungszeit.
      Da Ihre Frau die Kinder in den ersten beiden Lebensjahren erzogen hat, standen Ihr auch die vollen 24 Monate Kindererziehungszeit (sog. Mütterrente) zu.
      Sie haben keinen Anspruch auf die Kindererziehungszeit.

      Antwort
  • 14. November 2014 um 12:27 Uhr
    Permalink

    Hallo, ich habe eine Verständnisfrage. Meine Lebensgefährtin, geboren 1971 und ihr Bruder geb. 1969 kamen 1977 aus Rumänien nach Deutschland. Seither mit beiden Elternteile und die Kinder hier, die Eltern mittlerweile Rentner und waren immer berufstätig.
    Warum bekommt die Mutter keine Mütterrente? Bekannte der Familie mit gleichem Hintergrund bekommen die Mütterrente…….

    Antwort
  • 12. November 2014 um 19:36 Uhr
    Permalink

    Mein Sohn(Adoptivsohn) ist am 24.6.1979 geboren.
    Seit 1981 war er bei uns in Pflege und 1982 haben wir ihn adoptiert.
    Bekomme ich die Mütterrente? Ich habe bisher noch keinen Bescheid.

    Ich bitte um Antwort. Gruß: Frau Stock

    Antwort
  • 6. November 2014 um 8:36 Uhr
    Permalink

    Wir haben unseren Sohn erst mit drei Jahren adoptiert. Vorher konnte die Mutter, die das Krankenhaus sofort verlassen hatte nicht gefunden werden für die Einwilligung zur Adoption. Jetzt sollen wir keine Mütterrente erhalten. Was tun? Der Sohn war bis dahin im stättischen Kinderheim

    Antwort
  • 5. November 2014 um 12:17 Uhr
    Permalink

    Hallo, ich habe heute meine Renteninformation für das Jahr 2014 bekommen und festgestellt, dass da nichts über die Mütterrente erwähnt wurde. Die Höhe der Rente hat sich auch nicht geendert. Soll diese Information über die Mütterrente da stehen? Oder bekommt man eine zusätzliche Information darüber?

    Antwort
  • 4. November 2014 um 13:52 Uhr
    Permalink

    Hallo, ich bin Adoptiv- und Pflegemutter, bekomme ich ab dem Zeitpunkt der Aufnahme von den Kindern, die alle vor 1992 geboren wurden, Mütterrente?
    Danke im Voraus.
    A.Mohl

    Antwort
  • 3. November 2014 um 9:14 Uhr
    Permalink

    Hallo,
    kann ich meine Mütterrente für unsere 2 Kinder (geb.1966 u.1968) auf meinen Ehemann ( und Vater der Kinder) übertragen lassen – oder evtl. darauf verzichten ?-, da ich dadurch meine kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkasse verliere,. Das heißt :Ich bekomme monatlich rd. 57 Euro mehr Rente und übersteige dadurch die Grenze von 395 Euro, muss deshalb150 Euro monatlich an die Krankenkasse rückwirkend ab. 01.07.2014 zahlen.Folglich ist die Mütterrente für mich eine "Bestrafung"

    Antwort
  • 25. Oktober 2014 um 8:30 Uhr
    Permalink

    Guten Morgen,wir als Ehepaar sind seid 08/2000 geschieden-sie ist im Januar 2015 60Jahre alt und ich 62 Jahre. Ich gehe per 01.02.2016 in die Abschlagsfreie Rente und meine Ex bleibt weiterhin berufstätig-sie hat ein Baugeschäft.
    Unsere Kinder sind 11/1978 und 07/1980 geboren-meine Frage;ab wann würde ich meine Väterrente bekommen und wie muß ich es beantragen.Oder muß ich mich mit der Ex -ich sage mal streiten?Ich freue und bedanke mich für die Antwort und Hilfe. Mit freundlichen Grüßen vom Zingst aus Zingst Peter Burghardt

    Antwort
  • 22. Oktober 2014 um 17:04 Uhr
    Permalink

    Habe ich Anspruch auf Mütterrente?
    Meine Kinder sind in Schweden geboren.
    Ich und mein Ehemann hatten aber die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Als wir zurück nach Deutschland kamen, waren die Kinder
    1,5 und 6,5 Jahre alt.
    Ich beziehe Rente aus der Rentenkasse, da ich vor und nach meiner Schwedenzeit hier berufstätig war!

    Antwort
  • 19. Oktober 2014 um 12:09 Uhr
    Permalink

    wie kann es sein das ich zwar eine Mütterrente berechnet bekomme für fünf kinder ich aber keine nachzahlung bekomme und sogar noch sieben euro weniger bekomme als vorher

    Antwort
  • 18. Oktober 2014 um 11:50 Uhr
    Permalink

    Bekomme ich für eine Totgeborenes Kind auch Mütterrente

    Antwort
  • 17. Oktober 2014 um 13:16 Uhr
    Permalink

    Bekomme eine EU.Rente,steht mir auch eine Muetterrente zu?

    Antwort
  • 15. Oktober 2014 um 11:48 Uhr
    Permalink

    Hallo, ich habe 3 Kinder vor 1990 geboren, bin 55 Jahre und bekomme seit 5 Jahren Witwenrente, steht mir jetzt schon Mütterrente zu?

    Antwort
  • 13. Oktober 2014 um 11:51 Uhr
    Permalink

    Wir habem ein Adoptivkind ab dem 2. Lebensjahr in der Familie.
    Erziehungszeiten wurden ab da bei der Rente angerechnet.
    Bekomme ich Mütterrente? Das Kind war im ersten Lebensjahr einige Monate im Heim. Wer kann mir Antwort geben?

    Antwort
  • 4. Oktober 2014 um 18:35 Uhr
    Permalink

    Ich biin Wittwer seid 2011.
    Wir haben zwei Kinder.
    Bekomme ich als Mann
    die Mütterrente zu meiner Wittwenrente.

    Antwort
  • 2. Oktober 2014 um 20:07 Uhr
    Permalink

    Schreiben Sie hier Ihren Kommentar ..Bekommt auch jemand Mütterrente wenn sie sich bei der Hochzeit die Rente hat aus zahlen lassen.

    Antwort
  • 2. Oktober 2014 um 18:57 Uhr
    Permalink

    mein Exmann verlangt von der Mütterrente die Hälfte, geht so was?

    Antwort
  • 2. Oktober 2014 um 17:04 Uhr
    Permalink

    Meine Mutter hat 4 Kinder.
    3 davon sind 1964 1965 und 1966 in Österreich geboren.
    Wir Wohnen seit 1968 in Deutschland und haben alle seit 1977 die Deutsche Staatsbürgerschaft.
    Mein Mutter ist in Berlin geboren.
    Mein Vater in Österreich

    Bei der Mütterrente wurde meiner Mutter nur 1 Kind berechnet, ist dass richtig?

    Antwort
  • 2. Oktober 2014 um 13:38 Uhr
    Permalink

    Mütterrente ist Betrug an den Beitragszahlern der RV weil hier eine Versicherungsfremde Leistung über die Rente bezahlt wird.
    Wenn , dann hätte der Zuschuss aus Steuergeldern für die
    Rentenversicherung erhöht werden müssen um das auszu -gleichen . Aber es wird ja immer so gemacht , die Rentenkasse
    plündern und dann jammern zu wenig Geld in der Rentenkasse.

    Antwort
    • 28. November 2014 um 11:54 Uhr
      Permalink

      Sie sind ein Depp.
      Informieren Sie sich bitte erstmal über die umlagefinanzierte Rente, bevor Sie Bild-Zeitungs-Frasen rausposaunen.
      Die Mütterrente ist ein kleiner Schritt in Richtung Gerechtigkeit in der Rentenkasse, da somit auch die Rentner welche vor 1992 Kinder erzogen haben, eine Erhöhung der Entgeltpunkte für diese Zeit haben.

      -> Kind vor 1992 geboren = 1 Jahr Kindererziehungszeit
      -> Kind nach 1991 geboren = 3 Jahre Kindererziehungszeit

      Falls Sie Rentner sind -> Ihre Rente schmälert sich durch die Mütterrente um keinen Cent
      Falls Sie noch kein Rentner sind -> Es hat überhaupt nichts damit zutun, ob heute eine erhöhte Geldleistung aus der RV für einen gewissen Personenkreis finanziert wird. Sie als späterer Rentner haben hier keine Abzüge, da die spätere Generation für Sie die Rente zahlt (vgl. umlagefinanziert)

      Antwort
  • 2. Oktober 2014 um 12:30 Uhr
    Permalink

    Ich habe auch ein Kind, habe auch gearbeitet und Sozialabgaben bezahlt, Kindererziehungszeiten auch berücksichtig (ich bin schon Rentnerin) mein Kind ist hier in Kita und in die Schule gegangen, er ist Deutsche, ABER ich bekomme keine Mutterrente, weil mein Kind ist nicht in Deutschland geboren, also bin ich nochmal bestraft. Danke, aber das ist für mich nicht neu

    Antwort
  • 1. Oktober 2014 um 20:43 Uhr
    Permalink

    Wann wird das Müttergenesungswerk gezählt? Muss man erst Rentner sein um in den Genuss zu kommen? Ich hab noch 3 Jahre bis zur Rente. Wer weiß Bescheid?

    Antwort
  • 30. September 2014 um 13:56 Uhr
    Permalink

    haben die Abgeordneten Ihre viel höheren Diäten schon erhalten?
    Frage an Frau Nahles

    Antwort
  • 26. September 2014 um 20:07 Uhr
    Permalink

    Ich habe mein Geld schon auf meinem Konto!
    Auch alle meine Freundinnen und Bekannte haben ihre sog. Mütterrente schon seit mindestens 1 Woche. Also nicht nur den Bescheid, sondern, den Betrag auf dem Konto.

    Antwort
  • 26. September 2014 um 12:26 Uhr
    Permalink

    Schreiben Sie hier Ihren Kommentar ..Wie wird denn die Mütterrente verzinst wenn man länger als 3 Monate darauf warten muß??.

    Antwort
  • 23. September 2014 um 16:37 Uhr
    Permalink

    Lt. Auskunft der Rentenanstalt muß der geschiedene Vater beim Amtsgericht, Abt. Familiensachen einen neuen Versorgungsausgleich beantragen.Kann aber sein, daß dieser wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird und wenn er durchgeführt wird, Kosten verursacht Schreiben Sie hier Ihren Kommentar …

    Antwort
  • 22. September 2014 um 11:59 Uhr
    Permalink

    .hallo ich habe 3 kinder 1980,1983 und 1988 geboren wann bekomme ich die mütterrente ausbezahlt?

    Antwort
  • 17. September 2014 um 23:08 Uhr
    Permalink

    Hallo,ich habe 2 Kinder geb.1965u.1967ich bekomme keine Rente
    bekomme ich auch die Mütterrente ? Wenn ja ,was muss ich tun ?

    Antwort
  • 15. September 2014 um 19:50 Uhr
    Permalink

    Ich habe gehört, das man für Zwillinge nur einmal die Mütterrente bekommt. Pro Geburt. Stimmt das ???

    Antwort
  • 15. September 2014 um 14:25 Uhr
    Permalink

    Heute kam für meine 87-jährige Mutter der Bescheid zur Rentenanpassung. Sie hat drei Kinder geboren und ist seit 1998 verwitwet. Mein Glückwunsch geht an die kreativen Zahlenakrobaten , welche es möglich gemacht haben, das immerhin eine Erhöhung von 69 Cent übrig bleibt. Der Rest wird mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. So bleibt wenigstens mehr für die nächste Diätenerhöhung.

    Antwort
    • 23. September 2014 um 13:00 Uhr
      Permalink

      Glückwunsch, meine Mutter Bauj. 1918 bekommt nichts.
      Laut Gesetzt bekommen Mütter die 1986 bereits über 65 Jahre alt waren garnichts. Gem. heutiger Auskunft (23.9.2014) der Rentenstelle Hannover

      Antwort
    • 13. Oktober 2014 um 17:12 Uhr
      Permalink

      Scjajajahreiben Sie hier Ihren Kommentar …

      Antwort
    • 13. Oktober 2014 um 17:38 Uhr
      Permalink

      ja herzlichen dank den grosen leuten die ja ihre diaten Erhöhung immer bekommen sogar pünklich die armen bein uns Rentner hofft man das noch paar sterben bevor sie die rente bekommen so können sie ja mit den Geld arbeiten was ja für die hohen ein Fremdwort ist so0 können sie doch in ihren kreis sitzen auf ihr Schaukelstuhl hin und her schaukeln oder ein nigarschen machen wir müssen auch in unsere Jobs nett sein auchb als verkaüferin immmer lächern sowie in allen berufen wenn ein kleiner mal ein fehler macht wird er gekündigt aber die Herrn und Damen bekommen dann noch eine dicke Diät die armen sehe flughafen die Herrn bekommen noch Abfindungen aber nicht nur 100euro da mussen noch mehr o ran es ist auch nicht richtig das der berliner Bürgermeister alles an schuld bekommmt die anderen haben sich wo es brennslich wurde verzogen mit vollen taschen ja wir deutschen lassen uns eben alles gefallen warum gehen wir nicht auf die strasse so kann das nicht weiter gehen wir sind doch für die nicht die Marionetten und warum bekommt man Beispiel ein Potsdamer in Potsdam keine Wohnung im Center sondern mus aus wandern damit andere in den guten frühren strassen wohnen können da mit die armen Luxus haben die deutschen sind eben bescheiden da reicht es doch wenn sie ausserhal ziehen mussen egal wie man zur arbeit kommt da mit die Flüchtlinge in Luxus Wohnungen leben können gleich wo sie auch überall Verbindung haben mit den öffenlichen und ein schönes Umfeld unser einer mus sehen wie er von a nach b kommt weil für uns nichts mehr übrig ist so sieht es aus wer sind wir denn alle nur arber unsere kinder mussen alles bezahlen Schulbücher u.s.w. die anderen wird noch vom amt gtefragt was sie noch brauchen aber geht einer mal von uns hin ha da war doch was langsam wünscht man sich Einwanderer zu sein ich meine mit den Flüchtlingen ist drauig aber man soll die kirche im Dorf lassen erst mal an seine leute denken wie sie leben haben wir aucxh nicht genug obdachlose und kionder die es schlecht geht aber das wird totgeschwiegen wenn eine mutter nicht weis wie sie die kinder satt bekommt die miete zahlt und gibt es bei uns nicht auch Kinderarbeit was mussen die kinder denn tun damit sie sich auch eine Fahrkarte kaufen können Zeitung ausdtragen nadanke auf auf

      Antwort
  • 13. September 2014 um 13:56 Uhr
    Permalink

    bekommen Männer welche witwerrente bekommen auch Mütterrente

    Antwort
    • 15. September 2014 um 12:24 Uhr
      Permalink

      Hallo,geh mal über Google auf diese Seite:

      Rente ohne AbstricheAlle Infos zur Mütterrente – Focus
      http://www.focus.de › Finanzen › Steuern

      Antwort
  • 8. September 2014 um 19:07 Uhr
    Permalink

    Wie wirkt sich die Mütterrente auf die jährliche Steuererklärung aus? Gibt es davon einen Freibetrag?

    Antwort
    • 15. September 2014 um 12:25 Uhr
      Permalink

      Hallo,geh mal über Google auf diese Seite:

      Rente ohne AbstricheAlle Infos zur Mütterrente – Focus

      http://www.focus.de › Finanzen › Steuern

      Antwort
  • 8. September 2014 um 18:04 Uhr
    Permalink

    Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung un SGB 12
    ,habe jetzt auch diese einmalige Mütterrente bekommen……….kann mir das Sozialamt den Betrag als Einkommen anrechnen ???

    Antwort
    • 15. September 2014 um 12:30 Uhr
      Permalink

      Hallo,
      ich erhalte auch Erwerbsunfähigkeitsrente ( Vollrente),ist,. glaube ich das Gleiche.Habe Job auf geringfügigkeit,den ich nicht versteuern muss,aber Erwerbsunfähigkeitsrente und Mütterrente wird über Steueramt anteilmässig berechnet.

      Geh mal über Google auf diese Seite:

      Rente ohne AbstricheAlle Infos zur Mütterrente – Focus

      http://www.focus.de › Finanzen › Steuern

      Antwort
    • 19. September 2014 um 16:18 Uhr
      Permalink

      ja, ich bekomme Grundsicherung zur Rente und es wird voll abgezogen

      Antwort
  • 8. September 2014 um 14:21 Uhr
    Permalink

    Wann bekomme ich von der Rentenversicherung Bescheid?

    Antwort
  • 8. September 2014 um 13:40 Uhr
    Permalink

    Kann mir jemand sagen, warum für Kindererziehung von im Ausland geborenen Kindern deutscher Mütter keine Rentenpunkte anerkannt werden?

    Antwort
    • 15. September 2014 um 12:15 Uhr
      Permalink

      Gib dass mal über Google ein:
      Vielleicht kannst du damit was anfangen.
      Auch Kindererziehung im Ausland ist bei der Rentenberechnung anzurechnen
      (Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2005[Aktenzeichen: S 13 RA 2014/03])

      Antwort
  • 7. September 2014 um 18:04 Uhr
    Permalink

    ich beziehe eine eu rente,gleich bis zur altersrente durch und bekomme witwenrente,steht mir dann auch jetzt schon die mütterrente zu.danke

    Antwort
  • 4. September 2014 um 19:43 Uhr
    Permalink

    Meine Grossmutter (Jahrgang 1923) hat heute die Mütterrente auf ihren Konto gehabt. Nun steht da aber,dass dies eine einmalige Zahlung sei… Wie kann ich dies verstehen…Kommt da noch mehr oder wars das…… Sollte es sich um eine jährlich Zahlung halten, wäre es pro Monat ca. 13 € bei 2 Kinder(jg 1947/1950). Oder istdiese einmalig Zahlung nur für die Monate Juli/August/September ???

    Antwort
    • 5. September 2014 um 6:48 Uhr
      Permalink

      Das ist die einmalige Nachzahlung für die Monate Juli/August und September.

      Ab Oktober erhöht sich die monatliche Rente für 1 Kind um ca. 28 Euro.
      Aber wie schon geschrieben, ich weiß nicht, ob eine Berufstätigkeit angerechnet wird.

      Antwort
  • 1. September 2014 um 11:57 Uhr
    Permalink

    Ich habe nach der Geburt der zweiten Tochter 1. 09.01.1969 und 2 02.08.1970 9 Monate 4 h täglich von 16,00 Uhr – 20,00 Uhr gearbeitet
    bekomme ich die volle Mütterrente

    Antwort
  • 1. September 2014 um 11:27 Uhr
    Permalink

    Die Mütterrente pro Kind beträgt im Westen bis zu 28,61 Euro. Das bedeutet, sie kann auch niedriger ausfallen. Wie wird im Einzelnen der Auszahlungsbetrag berechnet?

    Antwort
  • 30. August 2014 um 15:59 Uhr
    Permalink

    Bekomme ich Mutterrente auch wenn ich in Erwerbsminderungsrente bin ? oder nur wenn ich in die altersrente gehe ?

    Danke gruss B

    Antwort
  • 30. August 2014 um 14:54 Uhr
    Permalink

    ist die Mutterrente eine einmalige Zahlung? wenn ja, ist es unverschämt sie bei Abzügen mit anzurechnen. Für Jahre der Erziehung ist die Summe blamabel.

    Antwort
  • 28. August 2014 um 8:42 Uhr
    Permalink

    abschaffung der mütterrente
    warum wird bei sozialämter auch mitangerechnet
    was hat sich da die regierung mal für ein mißt gebaut
    darum mit sofortiger abschaffung der mütterrente

    Antwort
    • 5. September 2014 um 6:43 Uhr
      Permalink

      naja..so direkt möchte ich es nicht sagen! 😉
      Aber Abschaffung von Mütterrente? DAS kann nur jemand geschrieben haben, der KEINE Kinder hat und….wahrscheinlich auch noch staatliche Unterstützung erhält, das von der arbeitenden Bevölkerung gezahlt wird.
      Wenn ich Kinder habe, ist es für mich eigentlich gerechtfertigt, dass ich auch dafür "belohnt" werde. MEINE Kinder (3) und berufstätigt, zahlen, dass die Sozialämter viele Menschnen unterstützen können.
      Nur würde mich auch interessieren, ob eine damalige Berufstätigkeit angerechnet wird.
      Ich habe 3 Kinder alleine großgezogen und bin in Altersrente.
      Aber…diese Rente ist für die Erziehung von Kindern gedacht.

      Antwort
  • 27. August 2014 um 23:45 Uhr
    Permalink

    hallo binn man habe 5 kinder aleine erzogen .Bekome ich auch dise mütterrente .Meine kinder sint geboren 1961.1962.1965.1969

    Antwort
    • 2. September 2014 um 13:59 Uhr
      Permalink

      Ja, auch Väter bekommen in diesem Fall die Rente; muss aber imZweifelsfall ausdrücklich beantragt werde, sicher ist sicher…

      Antwort
  • 19. August 2014 um 18:04 Uhr
    Permalink

    Meine Mutter ist 85 und hat bereits diesen Monat ihre Einmalzahlung erhalten. ( Nachzahlung)

    Antwort
  • 5. August 2014 um 23:52 Uhr
    Permalink

    Shuhsha richtig de.muß schreiben .Nein Ihr bekommt keine Mütterrente,weil da steht Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden.

    Antwort
  • 25. Juli 2014 um 9:02 Uhr
    Permalink

    Ich bin ab 1997 in Deutschland und haben §4 Deutsche Bürgerin
    Heben einen Sohn, geboren 1968Jahr.
    Bekomen Ich Muterrente? Danke.
    MFG
    F.Arnst

    Antwort
  • 24. Juli 2014 um 13:49 Uhr
    Permalink

    Ich bin seit einem Jahr Rentner. Wie ist die Sachlage wenn die Ehefrau verstorben ist. Seit ihrem Tod im Jahre 1993 war ich alleinerziehender Vater meiner 3 Kinder, die vor 1992 geboren sind. Bekomme ich auch die "Mütterrente"?

    Antwort
  • 18. Juli 2014 um 13:37 Uhr
    Permalink

    wie sieht es nun mit den geschiedenen Männern aus die vor dem Stichtag geschieden wurden, also vor dem 01.07.2014 und der Versorgungsausgleich durch geführt wurde. dies Männer stehen doch nur schlechter da , als ihre geschiedenen Frauen. da das Verhältnis eins zu eins nicht mehr stimmt.
    durch die eingeführte Mutterrente bekommt nun die geschieden Ehefrau einen höher Betrag als der mann obwohl der Betrag für die Kinder vor 1992 geboren und folglich rückwirkend der höher Betrag berechnet wird.

    Antwort
  • 14. Juli 2014 um 20:24 Uhr
    Permalink

    Bekomme ich als Vater, der geschieden ist und seine von Ihm geschiedene Ehefrau vor Ihrem Renteneinritt verstorben ist, ebenfalls diese Kindererziehungszeiten "Mütterrente" auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben??
    Also die bis jetzt regulären 12 Monate, plus die ab 01. Juli 2014 dazugekommenen 12 Monate; also gesamt 24 Monate ?

    Antwort

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