Hartz IV04.12.2015

Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab dem 01.01.2016?

Die Lebenshaltungskosten steigen ständig. Für Lebensmittel, Busfahren und Kinokarten muss immer mehr Geld ausgegeben werden, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Vieles wird also immer teurer. Nur selten gibt es auch mal Dinge preiswerter. Da ist es nur konsequent, wenn auch die Regelsätze von Hartz IV steigen. Der Hartz-IV-Satz soll zum 1. Januar 2016 daher wieder angehoben werden.

Zuletzt wurde der Hartz-IV-Satz zum 1.1.2015 erhöht (vgl. Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab dem 01.01.2015?). Die nächste Erhöhung soll am 1. Januar 2016 erfolgen (vgl. Hartz-IV-Satz ab 1.1.2016: Ab 2016 sollen Hartz-IV-Empfänger mehr Geld erhalten).

Der derzeit gültige Regelsatz für Alleinstehende soll nach Informationen der Bildzeitung, der der geplante Gesetzesentwurf vorliegen soll, von 399,- Euro auf 404,- Euro angehoben werden. Auch der Regelsatz für Paare soll angehoben werden und auf 364,- Euro steigen. Er beträgt derzeit 360,- Euro.

Die neuen Regelsätze treten wohl zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Tabelle: Geplante Regelbedarfsstufen im Jahr 2016 gegenüber 2015

In der folgenden Tabelle lesen Sie wie hoch die Hartz IV-Sätze ab 2016 sind:

Regel- bedarfs- stufeBedarfsempfängerHöhe des Regelbedarfs ab 01.01.2016Erhöhung gegenüber 2015
1Alleinstehend / Alleinerziehend404 Euro+ 5 Euro
2Paare / Bedarfsgemeinschaften364 Euro+ 4 Euro
3Erwachsene im Haushalt anderer324 Euro+ 4 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren306 Euro+ 4 Euro
5Kinder von sechs bis unter 14 Jahren270 Euro+ 3 Euro
6Kinder von 0 bis 6 Jahre237 Euro+ 3 Euro

Hinweis: Die Zahlen in der Tabelle sind noch keine offiziellen Zahlen. Es handelt sich um Zahlen, die die Bildzeitung unter Berufung auf den Gesetzesentwurf nennt.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt.

Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die aktuellen Hartz IV-Sätze im Überblick: @PAGE73[Regelsätze für die Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe), gültig ab dem 01.01.2016]@

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6 Gedanken zu „Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab dem 01.01.2016?

  • 19. Januar 2017 um 19:15 Uhr
    Permalink

    wir haben morgen den 20.0.17 und mein widerbewilligungsantrag ist immer noch nicht bearbeitet worden vom 8.12 o16,wie mann durch den monat kommt ist den ,konnt kein strom mehr bezahlen worde gekündigt.

    Antwort
  • 9. Juli 2016 um 7:32 Uhr
    Permalink

    Guten Tag,
    was generell fehlt, ist bzw. sind genauen Angaben in Prozenten
    der einzelnen Regelsatzkategorien, wie z. B. Bildung oder Nahrung. Wieviel ist der Anteil in Prozenten zum gesamt Regelstzaufkommen. Das geht total unter bei allen Berichterstattungen und daher für 90 Prozent oder mehr in dieser Gesellschaft lebenden Menschen. Daher begreifen sie im Einzelnen nicht, sondern sehen immer nur die Gesamtsumme von zurzeit 404 € pro Monat, aber nicht, wie sich der Regelsatz aufteilt.

    Antwort
  • 21. März 2016 um 23:13 Uhr
    Permalink

    pos 1 stimmt bekome gerade den satzt

    Antwort
    • 12. September 2016 um 13:39 Uhr
      Permalink

      Mahlzeit,
      Ich hätte gern gewusst ob du:

      "Alleinstehend oder -erziehend???"

      Ne Freundin von mir hat voll Probleme mit den Affen bei der ARGE weil sie nur knapp die Hälfte des eigentlichen Regelsatzes von diesen Büro-Kümmel-Scheisshaufen bewilligt bekommt seit sie vor 15 Jahren ihr erstes Kind bekommen hat??? Aber damit nicht genug vor Achtzehn Monaten hat sie ihr
      dann ihr Zweites Kind bekommen und jetzt bekommt sie sogar noch weniger mit zwei Kindern als mit einem und das als Alleinerziehende Mutter.
      Was kann man da machen ohne gleich nen Anwalt einschalten zu müssen der einem das Geld aus der Tasche atmet.

      Würde mich sehr freuen wenn du mir das per E-Mail beantworten könntest.

      Via Google: kopfschrank1992

      Antwort
  • 30. Januar 2016 um 19:10 Uhr
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    Eine waschechte Sauerei !!!
    Dreckige unnötige Politschranzen in Berlin erhöhen sich ihre Diaeten für Nichtstun und dann auch noch komplette Fehlleistungen um 800€ /steuerfrei !!!!!!!!!!
    Asylanten und Flüchtlingen wird über 800 euro pro Erwachsenem gegeben – obwohl diese wohl nie "für Deutschland arbeiten" werden !!!!!!!!!!!!!!!! Kinder erhalten dementsrechend mehr !!!!
    Nach über 35 jahren Steuer-und sonstiger Abgabeeinzahlung habe ich Lungenkrankheit und kann nicht arbeiten gehen – mir gehts so wie es leider vielen in Deutschland mit dieser "Verarsche am Bürger" durch die eigene Regierung geht !!!!!!!!!
    keine Erwerbsunfähigkeitsrente ////// weil es am Arbeitsmarkt Stellen gibt welche angeblich für über 6 stunden täglich getätigt werden können – witzig nur dass ich von 1991 – 2007 LKW-Fahrer und von 2007 – 2013 Gastwirt ….sowie vor 1991 Waldarbeiter /Bundeswehr und Postpaketfahrer war !!! ich kann keinen einzigen der mir ausgeführten Tätigkeiten noch ausführen – ob ich eine Faulenzerstelle in einem Büro oder gar eine politische Tätigkeit wie 700 Schwerverbrecher in Berlin bekommen könnte – steht auf einem anderen Blatt… Dass aber soviele angebliche "sozialschmarotzende Facharbeiter" bei uns durchgefüttert werden – und ein deutscher Leistungsempfänger mehr "lebendig tod ist als lebendig lebt" – Das ist leider absolute Tatsache und Realität !!!!!!!!!!!

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