Arbeitstag29.12.2015

Muss man an Heiligabend und Silvester arbeiten?

Einige Arbeitnehmer meinen, dass am Heiligabend und zu Silvester nicht gearbeitet werden muss. Doch ist dies richtig?

Muss man an Heiligabend und Silvester arbeiten?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, an Heiligabend und zu Silvester zu arbeiten. Bei beiden Tagen handelt es sich nicht um gesetzliche Feiertage. Somit besteht Arbeitspflicht. Oft enthalten aber zum Bespiel Tarifverträge Regelungen dahingehend, dass Heiligabend und Silvester nur als halbe Tage gelten. Etwas anderes kann sich daher aus Folgendem ergeben:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

  • betrieblicher Übung

    Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Gewährt ein Arbeitgeber daher jedes Jahr seinen Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung für Heiligabend und Silvester, so ist er daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden. Der Arbeitnehmer kann sich aber nicht uneingeschränkt auf die betriebliche Übung berufen. So liegt eine betriebliche Übung dann nicht vor, wenn die Gewährung der Arbeitsbefreiung alljährlich unter Vorbehalt oder „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.1994, Az. 9 AZR 672/92).

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