Kündigung05.01.2016

Kann ein Arbeitnehmer an Heiligabend gekündigt werden?

Die meisten Arbeitnehmer sind am Heiligabend bereits auf das kommende Weihnachtsfest eingestellt. Die Freude auf die kommenden Feiertage ist groß und viele müssen an dem Tag noch nicht mal mehr arbeiten und wenn doch, dann in der Regel nur verkürzt. Umso ärgerlicher ist es, wenn an Heiligabend der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter an Heiligabend kündigen?

Kann ein Arbeitnehmer an Heiligabend gekündigt werden?

Der Heiligabend ist anders als der 1. und 2. Weihnachtstag kein gesetzlicher Feiertag. Es handelt sich vielmehr um einen Werktag. Aus diesem Grund kann an Heiligabend wirksam die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden. Wer daher am 24. Dezember eine Kündigung erhält und sich dagegen zur Wehr setzen will, muss spätestens bis zum 14. Januar Kündigungsschutzklage erheben.

Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Was ist eine Kündigungsschutzklage und welche Fristen sind zu beachten?

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