14.05.2013

Sind Hunde nach dem BGH-Urteil VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 in Mietwohnungen jetzt immer erlaubt?

Der Bundesgerichtshof äußerte sich in seinem Urteil vom 20.03.2013 zu einer Regelung im Mietvertrag, wonach die Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos verboten war. Das Urteil schlägt hohe Wellen. Viele Mieter fragen sich, wie die Entscheidung zu bewerten ist. Die Rechtsfrage beantwortet Ihnen folgende Fragen: Was bedeutet das neue BGH-Urteil und wie unterscheidet es sich von älteren Entscheidungen des BGH? Ist einem Mieter die Hundehaltung jetzt generell erlaubt?

Was bedeutet das neue BGH-Urteil?

Der {G} entschied in seinem {T} vom {D} {(Az. AZ)}, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung durch eine starre Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag unzulässig sei. Eine solche Regelung benachteilige einen Mieter unangemessen und sei daher unwirksam. Bezüglich der Unwirksamkeit bezog sich der BGH auf § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Nach dieser „Auffangvorschrift“ dürfen allgemeine Vertragsklauseln, die von einer Seite in einer Vielzahl von Verträgen unterschiedslos vorgegeben werden, die andere Seite nicht unangemessen benachteiligen. Statt dessen müsse in jedem Einzelfall zwischen den Interessen des Vermieters, den Interessen der Hausgemeinschaft und den Interessen des hundehaltenden Mieters abgewogen werden. Nach § 535 BGB komme dem Mieter ein möglichst weitgehendes und möglichst uneingeschränktes Recht auf Gebrauchsgewährung an seiner Wohnung zu.

Die Entscheidung VIII ZR 168/12 des BGH vom 20.03.2013 ist zwar „neu“, weil es darin erstmals um die Wirksamkeit von generellen Hundeverboten in Mietvertragsformularen geht. Unerwartet war das Urteil jedoch nicht, weil lediglich die vorbestehende Rechtsprechung sinngemäß fortgeführt wird. Bereits in seinem Urteil vom 14.11.2007 (Az. VIII ZR 340/06) entschied der BGH, dass Vermieter die Haltung bestimmter Kleintiere nicht formularmäßig verbieten könne, während die Haltung anderer Kleintiere in Wohnungen erlaubt sei. Der BGH hielt dies für unzulässig, da kein sachlicher Grund dafür bestehe, zwischen unterschiedlichen Kleintieren zu unterscheiden. Ein generelles Verbot von Kleintieren sei nicht zulässig, weil dem ja gerade keine Berücksichtigung der Gesamtumstände und der Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung zugrunde liege.

In seinem Urteil VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 präzisiert der BGH seine Rechtsprechung dahingehend, dass es unerheblich ist, ob es sich um eine Kleintier- oder Großtierhaltung geht. Bei einem Verbot von Tierhaltung muss immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden. Es gibt ja auch große und kleine Hunde.

Ist die Hundehaltung also ausnahmslos erlaubt?

Mit diesem Urteil überholt der BGH zwar ältere Entscheidungen niederer Instanzen, die eine generelle Untersagung einer Hundehaltung erlaubt hatten (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 04.02.2010, Az. 6 S 269/09, ebenso Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 28.02.2006, Az. 7 S 4/06 und Amtsgericht Spandau, Urteil vom 13.04.2011, Az. 13 C 574/10).
Das neue Urteil des BGH bedeutet aber nicht, dass die Hundehaltung in Mietwohnungen jetzt grundsätzlich erlaubt ist. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen. In dieser Abwägung sind unter anderem die Größe des Hundes und der Wohnung zu berücksichtigen. In dem entschiedenen Fall ging es um die Haltung eines Mischlingshunds mit einer Schulterhöhe von weniger als 20 cm. (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12). Eine schematische Unterscheidung zwischen Groß- und Kleintieren mag ebenfalls unzulässig sein.
Nach wie vor dürften Hundeverbote im Mietvertrag zulässig sein, die nicht strikt, sondern „durchlässig“ sind, indem sie z.B. an Genehmigungen geknüpft sind, die aufgrund klarer Entscheidungsvoraussetzungen zu erteilen oder zu versagen sind.

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65 Gedanken zu „Sind Hunde nach dem BGH-Urteil VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 in Mietwohnungen jetzt immer erlaubt?

  • 4. April 2018 um 20:59 Uhr
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    Hallo wir wohnen in einem zwei familienhaus es ist ein Reihenendhaus unsere direkte Nachbarn haben zwei Hunde, und mein Schwager wohnt mit mir in dem Haus er hat die Wohnung im Obergeschoss und ich habe die Wohnung im Erdgeschoss. Mein Schwager hat einen alten Hund den er schon hatte als wir den Mietvertrag unterschrieben hatten, im Mietvertrag steht das keine Hunde erlaubt sind bis auf den bestehenden Hund von meinem Schwager, jetzt ist die Frage dürfen wir uns einen Hund zulegen?
    KG Tom

    Antwort
  • 17. Juni 2017 um 9:17 Uhr
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    Schönen guten Tag.
    Darf der Vermieter/Eigentümer ein nachträgliches Hundeverbot mündlich und schriftlich aussprechen?
    Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.
    Freundliche Grüße,
    Stefanie M.

    Antwort
  • 15. Juni 2016 um 11:24 Uhr
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    ich versteh die welt nicht mehr. unter uns wohnt ein junges pärchen mit einem kleinen kind. das kind schreit ständig, besonders wenn es draussen war und wieder in die wohnung muss. die kleine plärrt im treppenhaus und weigert sich, die wohnung zu betreten. jeden tag mehrmals dieses drama. auch spätabends. wenn diese leute die wohnung verlassen, knallen sie so arg die wohnungstür zu, dass deren türklinke mit lautem gescheppere runterfällt. aus der wohnung kommt ständiger müll- bzw. verwesungsgestank, so dass ich schon von dem gestank kopfweh bekomme. die anderen nachbarn reissen wegen dem gestank ständig alle gangfenster und die haustüre auf. durch die immer wieder offenstehende haustür kommen immer wieder fremde menschen ins haus. die belästigungen, der lärm und der gestank ist nicht mehr auszuhalten. der vermieter unternimmt überhaupt nichts. aber ich darf nichtmal einen kleinen hund halten. würde mir psychisch sehr helfen, da ich behindert bin. ich wünsche mir so sehr einen hund und darf es nicht. ich denke schon an umzug, was ich mir aber nicht leisten kann, insbesondere, weil die mietpreise so arg gestiegen sind, dass es unmöglich ist, eine bezahlbare wohnung zu finden. wie soll das nur weitergehen, in einem land, in dem vermieter alles dürfen, mieter überhaupt keine rechte haben und die wohnungen nicht mehr bezahlbar sind

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    • 11. Mai 2017 um 4:21 Uhr
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      hallo liebe(r) – ich lese ihr schreiben, was jetzt fast ein jahr her ist. ich hoffe sehr, dass sie zwischenzeitlich eine entsprechende Wohnung MIT Hund gefunden haben, was beides ihren psysischen Belastungen hilft. ich wünsche ihnen von ♥ alles, alles gute! – ihr horst-j. goeden –

      Antwort
  • 24. August 2015 um 11:57 Uhr
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    Hallo,
    Unsere Vermieter verbieten uns die Hundehaltung weil sie keinen Hund in ihren Wohnungen haben möchten. Wir haben eine große Wohnung und einen großen Garten, sprich den idealen Platz.
    Ich wünsche mir schon von klein auf einen Hund.
    Mittlerweile wurde diagnostiziert, dass ich chronisch krank bin.
    Natürlich wünsche ich mir einen Hund jetzt mehr als je zuvor und es würde mir extrem helfen, mein Leben wieder so richtig auf die Reihe zu kriegen.
    Und da ich weiß, dass die anderen Parteien im Haus kein Problem damit hätten lautet meine Frage nun:
    Können uns unsere Vermieter die Hundehaltung wirklich einfach so verbieten??

    Antwort
  • 11. August 2015 um 23:13 Uhr
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    Hallo ich habe ein Problem ,folgende Situation.
    Wir haben einen Sohn der unter Konzentrationsschwierigkeiten leidet und daher auch auf einer Förderschule ist er ist 8 Jahre.beim Einzug vor ca drei Jahren hatten wir einen mops der auch erlaubt war dann hatten wir ihn weg .nun habe. Wir eine yokshire Hund Welpe und der Vermieter verweigert die Erlaubnis Der Hund wird max 20 cm Schulterhöhe, die Mieter unter uns haben zwei grosse Hunde Dalmatiner grõsse und ca . 6/Katzen unser Sohn hat eine extreme katzenalergie.meine Frage nun .darf der Vermieter den Hund verbieten? Bzw. Gibts durch die Krankheit des Sohnes durch Nachweis der geistigen Förderung durch den Hund eine Erlaubnis durch Richter Beschluss ?welche Anlaufstellen bzw. Wege sind nun ratsam.
    Anbei ein Text aus dem Mietvertrag.
    Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren zierfische. Hamster. Etc.bedarf der Zustimmung des Vermieters eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden,wenn von dem Tier Störungen oder Belästigungen ausgehen. Der Hund hat noch nicht mal Gbellt. Bitte helfen sie uns. Danke m.

    Antwort
  • 24. Juni 2015 um 13:52 Uhr
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    hallo, ich habe auf ein Exposé geantwortet wo drin stand Haustiere nach Vereinbarung…ich habe zusätzlich angegeben, daß ich ein jack russel besitze…man rief mich kurzer >Hand an und lud mich zur Wohnungsbesichtigung an…dann erklärte man mir vor Ort das keine Hunde erlaubt sind… da er die Wohnung aber vermieten möchte und ich die einzige Interessentin bin…wolle er noch einmal bei der Verwaltung nachfragen… anruf kam eben Zitat: Fr. M. gern möchten wir die Wohnung an Sie vermieten, allerdings sind Hunde verboten— meine ANtwort: dann kommt diese Wohnung für mich nicht in Frage… seine ANtwort: das dachte ich mir schon… Ich bin echt geladen… erst lädt man mich ein, dann man würde gern an mich vermieten und nun das… ich bin von ganz aus dem süden Berlins in ganz in Norden Berlins gefahren für nix… es ärgert mich einfach nur…. meine Frage daher: macht es überhaubt noch sinn bei der Besichtigung den Hund anzugeben? Denn ein Kündigungsgrund ist dies doch nicht mehr oder täusche ich mich da?

    Antwort
  • 9. Oktober 2014 um 16:26 Uhr
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    Der Vermieter sollte vor Einzug alle Mieter die im Haus wohnen davon in Kenntnis setzen. Sind mehr als 50 % der Mieter gegen eine Hundehaltung im Mietshaus, dann sollte man das so akzeptieren.

    Antwort
  • 28. Juli 2014 um 12:16 Uhr
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    Ich finde es unverschämt, dass es so schwierig ist eine Wohnung zu finden wo Hundehaltung erlaubt ist. Man zahlt schließlich ganz schön viel Miete und darf aber gar nichts. Ich fühle mich total benachteiligt und diskriminiert und das sollte per Gesetz verboten werden. In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich?! Mieter mit Hund sind keine Unmenschen oder Dreckschweine. Die gibt es ohne Hund genauso. Das nervt einfach nur noch.

    Antwort
    • 17. September 2014 um 13:00 Uhr
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      Nein aber viele Hunde bellen, schleppen dreck in die Häuser und kacken am besten noch auf den Rasen. In welcher Welt würden wir leben wenn das Gesetz vorgibt was man mit seinem eigentum zu machen hat. Das wäre nichts anderes als bevormundung und enteignung.

      Antwort
      • 13. Oktober 2014 um 10:44 Uhr
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        In Welcher Welt würden Wir leben wenn Gesetze es Vermietern ermöglichen Menschen zu Diskriminieren und Ungleich zu behandeln weil Sie ein Tier halten? Wenn Sie Vermieten wollen, dann ohne Wenn und Aber! Aber das wird sich zum Glück bald ändern… Warten Sie ab… Achja: Wer mit Tieren nicht klar Kommt sollte diese Welt verlassen. Übrigens schleppen Menschen auch Dreck in die Häuser, Kacken auf Fremde Grundstücke und Pissen mitten in der Stadt in ecken. Und Ich habe Wohnungen gesehen in denen nur Menschen gelebt haben, und glauben Sie mir: Da hätten Sie besser ein Rudel Wölfe für ein Jahr drin lassen können, die Wohnung hätte besser ausgesehen. Mal abgesehen davon das Hunde in Deutschland über die Haftpflichtversicherung gegen Mietschäden Versichert sind.

        Antwort
        • 26. Oktober 2014 um 19:19 Uhr
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          Danke für diesen guten Beitrag!!

          Antwort
        • 8. Juni 2016 um 13:46 Uhr
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          Dein Kommentar finde ich gut,denn wer Tiere nicht mag der mag auch keine Menschen.
          Frage ? Wem gehört denn diese Welt? nicht uns alleine.!
          Wir sind auch nur Lebewesen auf dieser Welt!
          Ein Spruch! Der Hund bleibt dir im Sturme treu,der Mensch
          nicht mal im Winde

          Antwort
    • 24. Dezember 2015 um 16:09 Uhr
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      Da wär es am bessten die niedrigen Zinsen zu nutzen u selbst ein Haus zu bauen, oder ein Mietshaus kaufen und sich mit den Mietern rumärgern.

      Antwort
  • 1. Juli 2014 um 17:41 Uhr
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    Welche Rechte hat denn umgekehrt ein Tierallergiker auf Hundefreiheit im Haus bzw. auf Hilfen, wenn nur noch ein Umzug retten kann? Meine Verwaltung war im Prinzip über meine Allergie informiert. Nach einigen Erstickungsanfällen im Hausflur, einem davon sehr dramatisch, habe ich mitbekommen, dass hier vor einigen Tagen ein Mieter mit Hund eingezogen ist. Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, darauf müsse sie bei der Vermietung keine Rücksicht nehmen, und es stehe mir ja frei, auf eigene Kosten umzuziehen. Ist das wirklich so? Bitte nicht falsch verstehen, ich will dem Mieter nicht den Hund wegnehmen. Ich muss aber irgendwie weiterleben können.

    Antwort
    • 3. Mai 2015 um 21:35 Uhr
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      Das ist ein echtes Problem mit einer Tierallergie, was die lieben selbst ernannten Tierschützer nicht begreifen. Wohnungen sind nun einmal primär für Menschen gedacht und nicht für Tiere. Hunde und auch andere tierische Lebewesen gehören eigentlich in die Natur und nicht in ein Gemäuer.

      Antwort
      • 13. Juli 2015 um 23:07 Uhr
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        Man zeige mir mal welcher Rassehund ohne die Hilfe eines Menschen, in freier Natur zurechtkommt.
        Ich habe vollstes Verständnis für Sabine.
        Aber Alle Tiere in die Wildnis zu verbannen?
        So denkt nur jemand der mit Tieren nichts am Hut hat, und für dem es diese am besten nicht gibt.
        Was ist aber mit denn Menschen für die ein Hund der einzige Gefährte ist?
        Was ist mit Menschen die Körperliche Gebrechen haben und für die ein Hund, eine unverzichtbarr Hilfe ist, zb.Blindenhund, sollen die nun alle verzichten?
        Sollen die alle Ihre Tiere abschaffen?
        Der Kommentar von John ist einfach nur dumm u d nicht überlegt, und hilft keinem weiter, weder Sabine noch dem Hundehalter.
        Ich hoffe für beide das es zu einer gütigen Einigung kommt.

        Antwort
  • 25. Juni 2014 um 11:14 Uhr
    Permalink

    Mein Vemieter, die berliner Gopius Wohnen, hat für meinen Hund, ein Mischling ähnlich sehr kleinem Schäferhund,
    einen eigenen Mietvertrag gefordert. Ist das rechtens?
    Ich zahle monatlich 7,50 Euro für die angeblich, zusätzliche Abnutzung der Mietsache.
    Ich bin übrigens die einzige in diesem 16 Etagen-Hochhaus die solchen Mietvertrag hat.

    Antwort
    • 14. Februar 2015 um 18:57 Uhr
      Permalink

      im prinzip verstehe ich, worum es der gopius geht. eine `vereinbarung` in form einer entgeltlichen nutzungsvereinbarung würde ich eher verstehen, denn der hund sorgt dafür daß bestandteile der mietsache schneller verschleißen, als wenn ein mieter ohne hund wohnen würde. und: nach alledem dürfte oder sollte grundsätzlich die hundehaltung nicht vom normalen wohngebrauch gedeckt sein. ein mensch tritt sich vielleicht bei schlecht wetter noch die füße ab, ein hund jedoch eher nicht, sondern sorgt für hausmeisterbeschäftigung und mieterärger. und wenn ein hund ins treppenhaus pinkelt, dann war es sowieso niemals der hund des mieters – stimmt`s?
      mietvertrag für hund? kann eigentlich nicht sein. denn die wohnung ist bereits an einen mieter vermietet, und eine doppelvermietung ist unzulässig. oder ist die mietfläche gesplittet zwischen mensch und hund?

      Antwort
  • 25. März 2014 um 17:33 Uhr
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    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. In der Nachbarwohnung ist ein Hund.Wir haben uns einen Jack Russelwelpen zugelegt. Der Verwalter des Hauses gab die Zustimmung und seine Frau verbot es, mit der Begründung,sie wollen jetzt ein Hundefreies Haus haben. Dieses Thema bestand schon bevor wir vor einem Jahr eingezogen sind. aber bis jetzt ist noch nichts schriflich festgehalten worden.Vor einem jahr wurde einer Mieterin im Haus mit Kündigung gedroht,wenn sie ihren Hund nicht abschafft.Da gab es das Gesetz auch noch. Jetzt halten die sich immer noch dran.Die verlangen von uns ,daß wir Den Hund wieder abgeben. Soll ich das machen ,oder soll ich dagegen kämpfen?

    Antwort
    • 13. Oktober 2014 um 10:48 Uhr
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      Also wenn Sie Ihr Tier Lieben und Verantwortungsbewusst sind werden Sie dem Vermieter den Boden unter Füßen weg-Klagen! Ich werde eher Obdachlos als das ich mich von meinem Hund trenne.

      Antwort
  • 12. März 2014 um 0:52 Uhr
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    ich habe eine knapp 60 qm wohnung und im mietvertrag steht drin das eine hundehaltung verboten sei. ich habe nun denn 11 jahre alten labrador meines opa´s aufgenommen damit er nicht im tierheim mit seinen 11 jahren landet. er bellt nicht und macht auch sonst keine geräusche. so meine frage: im haus ist nun der schwiegervater des vermieters der auch ein hund hat, es ist zwar ein kleiner hund, aber wie sieht es da jetzt die gesetzeslage? gilt da nicht gleiches recht für alle? wenn er es einem erlaubt kann er doch nicht einem anderen mieter die hundehaltung verbieten oder sehe ich das falsch? bitte um schnellstmögliche antwort wenn sich jemand damit auskennt. danke im vorraus schonmal.

    Antwort
  • 27. Januar 2014 um 10:22 Uhr
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    wir wohnen in einem sehr großen mfh mit balkonen. eine mitbewohnerin lässt ihren hund auf dem balkon ab und spült den unrat mit dem wasserschlauch ab.
    man glaubt es nicht, aber das gibt´s auch. was sagt ihr dazu? niggs mehr, wa!?

    Antwort
    • 13. März 2014 um 20:23 Uhr
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      Das grenzt ja eher an schlechter Tierhaltung…..der arme Hund….vielleicht mal Vetamt Bescheid geben….solange ein Hund gut gehalten wird ist aber ,meiner Meinung nach, nichts an einer Hundehaltung in Mietwohnungen auszusetzen .

      Antwort
  • 11. Dezember 2013 um 19:22 Uhr
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    Nein ist es nicht den der Vermieter darf keinen Unterschied machen, Hund ist Hund ob groß oder klein

    Antwort
  • 27. Oktober 2013 um 9:52 Uhr
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    habe keinen mitvertrag, wohne aber seit 13 jahren in der wohnung in einem altbau in berlin. fragte mal vorsichtig nach und es wurde mir von der besitzerin erklärt, daß ich mit einer fristlosen kündigung ihrerseits rechnen muß wenn ich mir einen hund anschaffe, begründung: der dreck, der krach und die sturzgefahr älterer mitbewohner. obwohl ich anbot die treppenreinigung zu übernehmen der hund selten allein wäre und es hier im haus kaum noch ältere menschen gibt…..katze ist auch verboten. also habe ich einen mietvertrag nach bgb sozusagen. und es existiert nichts schrifliches. was gilt in diesem fall?

    Antwort
  • 8. September 2013 um 9:55 Uhr
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    Wir wohnen auf einem Bauernhof mit 9 Mietparteien inklusive der Vermieterin und es sind schon zwei Hunde vor Ort und demnächst ziehen neue Mieter auch mit einem Hund ein.
    Wir wollten uns einen eng. Bulldog Welpen holen und bekamen die Ansagen wenn wir das machen wird uns die Wohnung gekündigt.
    Ist das zulässig?????????
    Bei den anderen Hunden handelt es sich um einem Yorki und um einen Jack Russel und bei neuen Mietern weiß ich wohl das es ein kleiner Hund ist.

    Antwort
  • 6. September 2013 um 16:08 Uhr
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    Wir wohnen seit mehreren Jahren in einer Doppelhaushälfte. Im Mietvertrag haben wir einen Eintrag, das wir unsere Katze mitnehmen dürfen. Soweit so gut. Bei der Anfrage nach Hundhaltung, sagte der Vermieter allerdings, das keine Tiere erlaubt seien. Wir geht man in einem solchen Fall vor? Nochmals nett fragen, den Vermieter auf die Klausel im Mietvertrag hinweisen? In der Nachbarschaft haben viele Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung.

    Antwort
  • 21. August 2013 um 10:04 Uhr
    Permalink

    Ich wohne zur Miete in Reihenhaus.Diese gehört einer Wohnungsbaugeselschaft.Ich bin allso Mitglied. Folgender Sachverhalt.Wir haben hinter den Häusern Gärten.Der Nachbar hat sein Gartenteil abgezeut.in dieser Abzeunung wird ein Dobernan freilaufen gelassen. Unsere Gartensatzung,die auch Gegenstan der Hausordnung ist sagt ganz klar aus das der Garten nicht abgezeunt werden darf.Auf meiner Beschwerde bei der Genossenschaft wurde der Nachbar laut schreiben der genossenschaft aufgeforder diese Zäune zu entfernen.Dieses hat man mir schriftlich Mitgeteilt.Es ist aber nichts Geschähen. Dann waren zwei Herren da und habe sich davon überzeug das nichts geschähen ist.Und siehe da,man machte mir klar das alles doch so bleiben kann. Mir wurde nicht mitgeteil warum man auf einmal Umgeschwenkt ist.Ist die Gartensatzung geändert worde? Warum hat man uns nicht als Mieter Verständigt?Oder was giebt es sonst für einen Grund warum der Nachbar gegen die Hausordnung verstoßen darf? Können sie mir da weiterhelfen?Ich weiß Nur es gibt Eine Hausortnung daran haben sich alle Mieter daran zu halten.Sollte sich an der Gartengestaltungsatzung ganz plötzlich etwas geändert haben,wie auch immer, so ist doch die Genossenscht verpfichtet ihr Mitgliedern das mitzuteilen, oder sehe ich das falsch?
    Für eine Antwort wäre Ich Ihnen Dankbar Karl.

    Antwort
  • 9. August 2013 um 6:17 Uhr
    Permalink

    Ich wohne seit acht Wochen in einer neuen Wohnung und habe zwei kleine Hunde (Bologneser und Yorkscher Terrier ) jetzt hat der Vermieter verlangt das ich einen Hund abschaffe , den anderen nur unter Vorbehalt halten darf. Der Hund soll meine Terrasse nicht mehr nutzen dürfen? Ferner darf nicht mehr Urin oder sonstiges auf der Terrasse landen. Wobei ich alles immer sofort beseitigt habe und die Terrasse jeden Abend nass gewischt habe ? Darf er mir das verbieten ? Ohne die Terrasse hätte ich diese Wohnung nie gemietet , denn sie ist sehr sehr teuer diese Wohnung (80 qm /900 € warm Behinderten gerecht )

    Antwort
    • 9. August 2013 um 20:59 Uhr
      Permalink

      Mit 900 € ist eine 80 qm Wohnung nicht sehr teuer sondern standard – wenn sie zusätzlich eine Terrasse hat sogar beinahe günstig. Was das Urinieren des Hundes auf die Terrassienfliesen angeht, stellt sich mir die Frage, ob die Terrasse eingezäunt ist. Wenn die Terrasse nicht eingezäunt ist, können auch andere Teire ihre Geschäfte dort verrichten, so dass das Urinieren des eigenen Hundes nicht ins Gewicht fällt. Unabhängig davon hängt eine mögliche Schädigung natürlich auch von der Art der Terrassenfliesen ab. Normale Fliesen lassen im Normalfall auch gut reinigen. Edel-Fliesen nehmen den Urin unter Umständen auch leichter auch. Trotz allem wäre es aber kein Kündigungsgrund, wenn z.B. ein Kleinkind auf die Fliesen uriniert, weil es seinen Harndrang noch nicht unter Kontrolle hat.

      Antwort
      • 21. Januar 2014 um 8:03 Uhr
        Permalink

        "Mit 900 Euro ist eine 80 m² nicht sehr teuer sondern standard"

        Gewagte Aussage. 80 m² kosten zwischen 200 und 300 € Nebenkosten, bleiben 600 € bis 700 € für die Miete. 7,50 € – 8,75 € pro m² sind in Düsseldorf ein Schnäppchen, in Leipzig schon fast Wucher.

        Antwort
  • 21. Juni 2013 um 17:16 Uhr
    Permalink

    Ich habe eine Frage bin ich grade bei dem Wohnungs suchung
    in Hannover und jeder Wohnungs Verwaltungs sol nicht erlauben
    für Hund oder Katze halten in Wohnung oder jeder Wohnungs Verwaltung mus erlauben

    Antwort
    • 9. August 2013 um 21:00 Uhr
      Permalink

      Bevor Sie sich ein Haustier anschaffen, sollten Sie lieber die deutsche Grammatik lernen – davon haben Sie offensichtlich mehr.

      Antwort
      • 13. August 2013 um 18:20 Uhr
        Permalink

        Grammatik zu lernen ist zumindest einfacher als einen freundlichen Umgang

        Antwort
      • 9. September 2013 um 17:22 Uhr
        Permalink

        Das muss heissen, davon hätten Sie offentsichtlich mehr.
        Ha Ha

        Antwort
        • 27. Oktober 2013 um 9:48 Uhr
          Permalink

          ihr seid alle so giftig

          Antwort
  • 5. Juni 2013 um 9:43 Uhr
    Permalink

    Hallo ich habe ein dringendes Problem und zwar steht in unserem mietvertrag keine Hundehaltung erlaubt ist oder eine schriftliche genehmigung benötigt.
    wir haben unsere Vermieter um jahr 2012 gefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen daraufhin sagten diese uns solang die anderen Mieter nichts dagegenhaben wäre dies ok. (was wir leider nur mündlich haben)
    nun 1 Jahr später haben wir ein Schreiben mit einer 2 Wochen frist erhalten den Hund abzuschaffen. Und auch im Telefonat meinten sie, dass sie sich nicht erinnern könnten eine solche aussage gemacht zu haben. Nun haben wir Unterschriften gesammelt und auch vom einer Mietpartei die schriftliche Aussage, dass diese vom Vermieter gefragt wurden ob wir diese schon wegen der Hundehaltung gefragt hätten. Also kann er dies doch nicht mehr leugnen oder? was kann ich jetzt tun ??

    Antwort
  • 23. Mai 2013 um 14:06 Uhr
    Permalink

    Prinzipiell finde ich das Urteil sehr gut, aber auch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung.
    Ich oute mich jetzt an dieser Stelle als Mutter und man mag es kaum glauben, Halterin von zwei ! Hunden. Die Wohnungssuche trotz unbefristetem Arbeitsvertrag und gutem Einkommen hat jetzt ca. 2 Jahre gedauert.
    Es ist nicht nur so, dass uns Wohnungen aufgrund der Hunde verwehrt wurden, was noch schlimmer ist auch wegen meiner Tochter, da Kinder in den Häusern nicht erwünscht waren!
    Wir leben nach dem Prinzip unsere Umwelt nicht zu stören und wollen auch, dass die Umwelt so mit uns umgeht. Und ich kann nur von uns sagen, dass unsere Hunde nicht bellen! wenn es klingelt oder jemand vorbei läuft, weder in der Wohnung Kot absetzen noch urinieren und vor allem nicht verenden und dort liegen bleiben…
    Leider sind es solche Extrembeispiele die es verantwortungsbewussten Menschen schwer machen passenden Wohnraum zu finden.
    Und wenn man sich einmal die Statistiken zum Thema Haustierhaltung ansieht stellt man schnell fest, dass es wohl mehr gute Tierhalter geben muss als Extremfälle!
    Als ich jetzt meine aktuelle Wohnung inseriert habe, habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich nur Bewerbungen weiterleite von Eltern und Tierhaltern 🙂 wir müssen doch zusammenhalten gegen die bösen Tier- und Kinderfeinde (Achtung Spaß…)

    Antwort
    • 21. Juli 2013 um 19:03 Uhr
      Permalink

      Yep, so ist das, habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Das letzte finde ich gut sehr gut! So wurde ich es auch machen. Nur Familie mit Kind und Hund/Katzen.

      Antwort
  • 18. Mai 2013 um 19:31 Uhr
    Permalink

    .::..Allergiker.–..
    hallo ihr lieben ;
    , ich zum beispiel … habe eine Wohnung gesucht ;
    wo AUCH SCHON im Mietvertrag :…… TIERE VERBOTEN ….. eingetragen waren
    ,, und da bin ich nicht allein ,,Allergiker.
    und
    …wenn man sich da in Zukunft nicht mehr sicher sein kann ,,
    dann haben menschen .mit .Allergiker. echte Problem

    sooorrrryy

    Antwort
    • 21. Juli 2013 um 18:59 Uhr
      Permalink

      Ihr Allergiker! Es gibt mehr als genügend Wege diesen Allergie stark zu mindern oder sogar verschwinden zu lassen! Das Tier ist ja nicht bei Ihnen in der Wohnung, oder? Und draußen begegnen Ihnen auch menge Tiere, also auf den Gang oder draußen ist für mich Draußen. Da muss man dan auch die Pollen verbieten zu fliegen, nicht? Natürlichlichkeit adee. Ein große Traurigkeit. Wir und auch Ihr lebt auf diesen Planeten. Und die Tiere waren vorher da. Immer sollen die anderen auf euch rücksicht nehmen. Habe kein Problem damit, aber in meine Wohnung halte ich was ich will. Da bleiben Sie dann draüßen. Das ist auch RTücksichtsvoll. Niemanden sagt das Sie rein kommen müssen. Und auf den Balkon fliegen auch Haare und sonstiges rein von weit weg.

      Antwort
    • 9. August 2013 um 11:18 Uhr
      Permalink

      Hallo Allergiker,
      ich glaube genau diese Fälle sind gemeint, wenn das Gericht sagt, der Vermieter solle die Belange der Mietparteien gegeneinander abwägen.
      Wir als Vermieter und Tierhalter sind generell nicht gegen Tiere in unseren Häusern (Hund, Katze, Vögel, es ist fast alles vorhanden) und würden auch die erlaubte Tierhaltung nicht nachträglich verbieten (der neue Mieter weiß ja, worauf er sich einläßt) aber natürlich ist es in dem beschriebenen Fall (Haus ohne Tiere ist mit einem Tierhaarallergiker bewohnt und andere Mieter wollen sich Tiere neu anschaffen) selbstverständlich, dass die Gesundheit der Mieter gewahrt wird, was die Neuanschaffung verbieten würde
      Die Frau Weyers würde ich gar nicht ernst nehmen und vermutlich wollen Sie mit einer solchen Person auch gar nicht in Nachbarschaft leben. Guten Vermietern ist es auch wichtig, dass ich Mieter eine gewisse menschliche Kompetenz besitzen.

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    • 26. Oktober 2014 um 19:24 Uhr
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      Essen Sie als Allergiker denn auch konsequent vegan??!!!

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  • 17. Mai 2013 um 15:05 Uhr
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    Das ist zwar ein schöner Vorstoß, wenn es um Tierhaltung geht, ich bin tierisch gespannt, wie dieses Urteil in der Mietumsetzung gelöst wird. Da dürfte wieder eine Welle an Gerichtsprozessen auf uns zukommen .

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  • 17. Mai 2013 um 14:41 Uhr
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    Die Intoleranz ist wieder enorm, je nachdem ob man einen Hund mag oder nicht, wird geurteilt.Das es aber Menschen gibt, die mehr vom Hund als vom Menschen halten, ist jetzt nicht mehr zu bezweifeln.

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  • 6. Mai 2013 um 1:52 Uhr
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    Ich finde das Urteil sehr gut, da nicht alle Hunde bellen und auch Katzen überhaupt keine Schäden in den Wohnungen verursachen. Und selbst wenn sie es tun würden, wäre alles über die Hausratversicherung abgedeckt! Ich möchte aber auch keine Wohnung mieten, wo schon im Angebot steht:"keine Tierhaltung erlaubt". Mein Vermieter fand meine drei Katzen so toll, dass er nun selbst einen Kater hat. Echt ein klasse Mensch 🙂 Er ist immer begeistert von meinen Jetzt nur noch zwei BKH Kartäuser Katzen und liebt es sie zu fotografieren und zu streicheln.

    Antwort
  • 1. April 2013 um 20:35 Uhr
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    Ich bin ganz Ihrer Meinung, wenn man Hundehalter auf das ungehörige Benehmen IHRES Tieres anspricht, muss man froh sein, dass der nicht von der Kette gelassen werden. Nur blöde Antworten. Es gibt schließlich auch noch Menschen, die blind sind, Kinder die Angst vor Hunden haben (nicht unbegründet) und letztendlich Allergiker. Mit diesen Menschen hat kein Hundehalter Einsicht. Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass Hunde nur von Menschen gehalten werden, die sich damit erst stark fühlen!

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  • 1. April 2013 um 20:28 Uhr
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    Ja Hunde bellen nicht nur. Sie haben krallen und die beschädigen die Mietsubstanz erheblich. Einen Hund muss man nicht unbedingt haben, wobei ein Kind doch einen anderen Stellenwert einnimmt. Gerade in Großstädten ist die Hundehaltung eine regelrechte Plage. Gegen die krakeelenden Besoffenen und die rücksichtslosen Mitbewohner kann ich vorgehen. Bei einem unerzogenen Hund (Mamis Liebling) ist es schon schwieriger die Polizei zu bemühen.

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    • 20. Mai 2013 um 12:10 Uhr
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      Liebe Mitstreiter,

      ich bin absoluter Tierfreund, habe immer Tiere gehabt: Vögel, Katzen, Pferde und einem Esel.
      Mittlerweile bin ich aber auch Vermieter und habe folgendes erlebt:
      – in einer Wohnung haben Mieter ihre Katzen verenden lassen, die Wände waren 1 m hoch vollgepisst (klar, die armen Viecher), der Fußboden war völlig hinüber…
      Vielleicht kann man sich den Gestank vorstellen?
      Kosten: mehrere Tausend Euro, Mieter selbstverständlich zahlungsunfähig

      – in einer anderen Wohnung mit bei Einzug neuem Teppichboden haben Mieter (Mietnomaden) den Teppichboden dadurch versaut, dass Sie Ihre Nagetiere (Hamster, Meerschweinchen) darauf gehalten haben (füttern, pinkeln…),
      Kosten, ebenfalls von uns getragen, da Privatinsolvenz:
      ca. 15 000 Euro, da diese Mieter es geschafft haben, auch durch starkes Rauchen, durch konsequentes Nichtlüften, die gesamte Bausubstanz zu schädigen, so dass die Wohnung total-saniert werden musste, da alles voll Schimmel und Nikotin und dicken Fettschichten, sogar im Schlafzimmer !!!

      – in einer anderen Wohnung mit neuem Design-Laminat wurde dieses sowie auch die Badewanne durch die Krallen eines Dackels dermaßen beschädigt, dass beide, Fußboden, und Wanne nach nur 4 Jahren Mietdauer ersetzt werden mussten. Mieterin arbeitslos – ratet mal, wer bezahlt hat…

      Und da wundern sich die Politiker, dass angeblich Wohnungsmangel herrscht…
      Nein, es gibt genug Wohnungen, aber die Leute die nicht zwingend darauf angewiesen sind, zu vermieten, tun es einfach nicht mehr…

      Man denke mal drüber nach!

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      • 27. Mai 2013 um 9:30 Uhr
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        Liebe Mieter und Vermieter, ich selbst bin auch Vermieterin und Tierfreundin. Auch wir haben bereits verwahrloste Tiere aus den Wohnungen holen und Schäden wie im vorherigen Schreiben beseitigen müssen. Da kann man verzweifeln! Die Unschuldigen leiden natürlich unter den Schuldigen. Ich kann beide Seiten verstehen. Manchmal frage ich mich jedoch, warum sich z.B. Mieter mit drei großen Doggen wundern, keine Wohnung zu bekommen. Ohne eigenes Wohneigentum sollte man sich doch auf etwas Kleineres beschränken können. Auch zum Wohle der Tiere. Ich könnte über positive und negative Erfahrungen über Mieter mit Tieren seitenlang schreiben. Ich würde mir einfach wünschen, dass man in dem Falle, in dem es mit der Tierhaltung in einem Mietshaus aus den unterschiedlichsten Gründen nicht klappt, auch schnell handeln könnte. Schön, dass es Gesetze gibt, noch besser wäre es, wenn diese schnell durchgesetzt werden könnten und jene die Kosten tragen würden, die Verärgerungen und Schäden verursachen. Darin sehe ich das eigentliche Problem. Schadenverursacher gehen einfach. Geschädigte bleiben auf den Kosten sitzen. Da fragt niemand, ob Vermietern der monatliche Selbstbehalt bleibt, wenn er sein Eigentum wieder herrichten muss. Aber das ist noch ein anderes Thema…

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  • 25. März 2013 um 21:19 Uhr
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    Ein Unding finde ich immer das sich darüber aufgeregt wird, wenn ein Hund wirklich nur mal bellt aber wenn Kinder den ganzen Tag schreien und mit dem Bobbycar bis spät abends über mir durch die Wohnung fahren das dies bestimmt psychisch krankmachender ist als wenn ein Hund mal bellt! Oder wenn besoffene im Haus wohnen die sich regelmäßig anbrüllen oder schlagen! Ich verstehe dies Hundefeindlichen Gesetzt nicht! Mir sind lieber etliche Hunde oder Katzen im Haus als der Rest den ich aufgezählt habe! Der Nachbarhund hat mich nicht so gestört als das Kinde welches dort jetzt schreit, der Hund ist leider verstorben!

    Antwort
    • 20. Mai 2013 um 9:44 Uhr
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      das schreiende Kind sichert möglicherweise Ihre Altersversorgung, der bellende Hund nicht

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  • 25. März 2013 um 9:58 Uhr
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    Ach ja, und auch jetzt darf man NICHT OHNE Genehmigung einen Hund halten… also schlechte Chancen für dich und deinen Hund…

    Antwort
  • 25. März 2013 um 9:56 Uhr
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    Hundehaltung ist NICHT grundsätzlich erlaubt, sondern NUR, wenn es keine wichtigen Gründe dagegen gibt. Auch wenn ein Generalverbot im Mietvertrag unwirksam ist, müssen störende Hunde entfernt werden.

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  • 21. März 2013 um 21:00 Uhr
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    Was ist, wenn mein Mietvertrag generell für Tiere eine Zustimmung verlangt und dazu auf eine Anlage verweist? In der Anlage steht, dass Kleintiere erlaubt sind, für Hunde aber eine Genehmigung erforderlich ist, die auch wenn sie erteilt wurde, jederzeit widerrufbar ist? Über meinen Hund gab es verschiedene Beschwerden, weil er angeblich gebellt haben soll. Stress gibt es jetzt, weil ich keine Genehmigung hatte. Muss ich trotzdem ausziehen, oder kann ich eine Duldung von meinem Hund verlangen.

    Antwort
    • 22. März 2013 um 9:06 Uhr
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      Folgende Einlassung missfällt mir:"weil er angeblich gebellt haben soll"
      Diese Aussage erklärt schon, dass Sie das Bellen Ihres Hundes nicht interessiert und die anderen Mieter dies auch zu ignorieren haben.

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      • 25. März 2013 um 19:32 Uhr
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        das ist nun aber rein IHRE (a) Interpretation. Vielleicht hat der Hund wirklich nicht gebellt, sonder der Mieter nebenan hat gepupst……

        Mein Hund bellt manchmal. Das gebe ich zu. Aber mein Nachbar sagt dazu: Ein Hund muß auch mal bellen dürfen. Vielleicht regt man sich mal über wirklich wichtige Sachen auf, z.B. wenn ein Kind schreit, weil es geschlagen wird.

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        • 26. März 2013 um 9:21 Uhr
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          Interpretation hin und her, ich habe wenige Male mich überreden lassen, Hundehalter aufzunehmen. Ich würde Ihnen gerne die Bilder der Verwüstung zuschicken und die Beschwerden der anderen Mieter. Leider gibt es immer mehr Leute, die den Tierschutz über das wohl der Menschen stellen. Denken Sie nur an den Schutz der Kröten und sonstigem Getier, das Millionen Gelder der öffentlichen Hand verschlungen hat.

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          • 26. März 2013 um 11:57 Uhr
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            Dann sollte die öffentliche Hand Kröten und sonstiges Getier nicht mit Geld füttern.

          • 26. März 2013 um 21:25 Uhr
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            Es sollen auch schon kleine Hunde von Ochsenfröschen gefressen worden sein…..

          • 27. März 2013 um 8:13 Uhr
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            Ihren Beitrag finde ich nett.
            Leider ist die Lage ernster.
            Es wäre alles so einfach, wenn die Justiz nach ethischen Maßstäben klare Regeln schaffen würde.
            Es gibt in keinem anderen Bereich so viele widersprüchliche Urteile als im Mietrecht.
            Aber das ist so gewollt und die Spielchen werden von den Juristen bei der Gesetzgebung, bei den Richtern und allen Freiberuflichen bewußt betrieben, damit die Auftragsbücher immer voll bleiben.
            Jeder Winkeladvokat kann ein Urteil mit fadenscheinigen Argumenten anzweifeln. Was bedeutet dann noch diese Rechtssprechung. Wo ist da der Unterschied zu einer Diktatur, wenn zuletzt nur der Recht bekommt, der den besseren Winkeladvokaten hat.

            Es ist sehr durchsichtig, wenn Tierhalter den Schutz der Tiere über den der Menschen stellen, ihr eigenes Recht diesem Schutz anpassen und dann das Recht der anderen Mitmenschen ignorieren.
            Gerade im Bereich der Tierhaltung und den Auswirkungen findet eher eine Verniedlichung als eine Übertreibung statt.

          • 1. April 2013 um 22:31 Uhr
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            Ist ja hoch spannend die Unterhaltung hier. Mit etwas Hirn und Rücksicht auf andere würden wir uns solche Gespräche und Gesetzte sparen.

          • 5. April 2013 um 11:18 Uhr
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            "Winkeladvokat".
            Es zeichnet die Demokratie aus, dass Entscheidungen hinterfragt und für richtig oder falsch angesehen werden dürfen.
            Es ist Blödsinn zu behaupten, dass die Juristen den Unfrieden suchen und diesen bewusst herbeiführe.

          • 31. Januar 2016 um 23:41 Uhr
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            Früher gab es noch Vertragsfreiheit in Deutschland. Da durften Vermieter über ihr Eigentum selbst verfügen. Das waren noch Zeiten!
            Heute ist der einfache Bürger (hier Mieter) offensichtlich nicht mehr in der Lage, Verträge zu lesen, oder zu wissen, was er morgen will. Aus diesem Grund gibt der BGH Grundsatzurteile heraus, die diese Leute schützen sollen, was gerade von diesen Menschen und auch den "notleidenden" Juristen gerne missbraucht wird.

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