Rechtsschutzversicherung17.11.2016

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung und was muss man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten?

Rechtlichen Konflikten lässt sich nicht immer aus dem Weg gehen. Wer mit einem juristischen Problem zum Anwalt gehen möchte, um sich beraten und vertreten zu lassen – vom außergerichtlichen Verfahren bis zur Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren – muss sich notgedrungen mit der Frage der Finanzierung der entstehenden Anwalts- und Prozesskosten beschäftigen.

In solchen Situationen kann sich glücklich schätzen, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Prozess- und Anwaltsgebühren übernimmt. Denn auch wenn in vielen Fällen die unterliegende Partei die Prozess- und Anwaltskosten der anderen Seite tragen muss: Wer den Prozess gewinnt, lässt sich am Anfang eines Verfahrens selten mit Gewissheit sagen. Dieses Prozessrisiko sollte nicht unterschätzt werden. Auch muss in vielen Konstellationen ein Vorschuss bezahlt werden, um einen Prozess überhaupt in Gang zu setzen. Wer in einem Zivilprozess Klage erhebt, muss zunächst die Gerichtskosten in voller Höhe einzahlen, damit die Klage überhaupt vom Gericht zugestellt wird.

Rechtsschutzversicherung schützt vor Anwalts- und Prozesskosten

Um diese Risiken abzusichern und zu verhindern, dass eine gute anwaltliche Vertretung und das Führen eines notwendigen Prozesses an der Finanzierungsfrage scheitern, kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn neben dem oftmals nicht ausreichend einschätzbaren Prozessrisiko kann die schiere Höhe der in Frage stehenden Prozesskosten eine große Belastung darstellen – insbesondere, wenn im Rahmen der Beweiserhebung die Einholung teurer Sachverständigengutachten erforderlich wird.

Auf die Auswahl der Versicherungsleistungen achten

Rechtsschutzversicherungen gibt es in vielen Variationen: Für Verbraucher als private Rechtsschutzpolice und für Unternehmen als Unternehmensrechtsschutz. Es gibt Policen, die mit einem breiten Leistungsspektrum möglichst viele Rechtsgebiete abdecken, und es können Policen abgeschlossen werden, die den Versicherungsschutz beschränkt auf ein bestimmtes Rechtsgebiet anbieten, wie etwa eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, Rechtsschutz für Mietrecht, für Vertragsrecht, Online-Rechtsschutz oder der Verwaltungsrechtsschutz im Privatbereich.

Auswahlkriterien für die Rechtsschutzversicherung

Neben den Rechtsgebieten, für die ein Versicherungsschutz abgeschlossen werden soll, sollte bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung auch darauf geachtet werden, dass der Anwalt frei gewählt werden kann und nicht aus einer Anwaltsliste der Versicherung ausgesucht werden muss. Weitere wichtige Auswahlkriterien sind die Höhe der Deckungssumme, die möglichst unbegrenzt sein sollte, und dass der Rechtsschutz nicht nur für gerichtliche Verfahren, sondern auch für außergerichtliche Streitigkeiten mit der anderen Seite oder Ämtern und Behörden abgeschlossen wird.

Wartezeit bei Abschluss einer neuen Versicherung

Zu achten ist auch auf Wartezeiten, die bei vielen Versicherungspolicen gelten. Bei Vorbehalt einer Wartezeit kann die Rechtsschutzversicherung für einen gewissen Zeitraum nach Versicherungsabschluss nicht in Anspruch genommen werden. Viele Versicherungsverträge sehen eine Wartefrist von drei Monaten vor. Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung gezielt für die Finanzierung einer Rechtsstreitigkeit abgeschlossen wird, die unmittelbar bevorsteht oder bereits ausgebrochen ist. Maßgeblich für die Wartezeit ist stets der Beginn des Rechtsstreits, der sich erst nach Ablauf der Wartezeit ereignen darf.

Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherungspolicen, die keine Wartezeit vorsehen. Dies ist oftmals bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen und Rechtsschutzversicherungen für Mietrecht, Privatrechts- und Eigentumsrechtsschutz der Fall.

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Die Deckungsanfrage

Kommt es zu einer Rechtsstreitigkeit, sollte frühzeitig eine Deckungsanfrage an die Versicherung gestellt werden, d.h. die Versicherung zur Erklärung der Übernahme der Anwalts- bzw. Prozesskosten aufgefordert werden. Dabei prüft die Versicherung, ob der Fall von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag abgedeckt ist und ob ausreichende Erfolgsaussichten das Führen der angestrebten Rechtsstreitigkeit rechtfertigen. In seltenen Fällen verlangt die Versicherung sogar zunächst die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Wenn die Deckungszusage schließlich erteilt wird, kann der juristischen Auseinandersetzung schon etwas gelassener entgegensehen.

Quelle:DAWR/we
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