03.05.2017

Recht­fertigt der Sturz von einer Bierbank Schmerzens­geld?

Ist die Stimmung im Festzelt gut, wird gerne ausgelassen getanzt. Manche sind dabei so übermütig, dass sie sogar auf der Bierbank oder dem Tisch tanzen. Dies kann aber durchaus gefährlich sein, insbesondere bei starker Alkoholisierung. Denn ein Sturz von der Bierbank mit erheblichen Verletzungs­folgen ist nicht selten. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzens­geld?

Recht­fertigt der Sturz von einer Bierbank Schmerzens­geld?

Der Fall von einer Bierbank Recht­fertigt grund­sätzlich keinen Anspruch auf Schmerzens­geld. Denn der Betroffene entscheidet sich in der Regel eigen­verantwortlich für das selbst­gefährdende Verhalten. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene durch eine andere Person dazu veranlasst oder unterstützt wurde, auf die Bierbank zu steigen. So entschied jedenfalls das Oberlandes­gericht Hamm im Jahr 2015. Es bestehe weder ein allgemeines Gebot, andere vor Selbst­gefährdung zu bewahren, noch ein generelles Verbot, sie zur Selbst­gefährdung psychisch zu veranlassen. Nur bei Ausnahme­situationen, etwa bei einer übergeordneten Garanten­stellung des Schädigers oder bei einer von ihm mit einer zu billigenden Motivation „heraus­geforderten“ Selbst­gefährdung komme eine Haftungs­zurechnung in Betracht (Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 25.11.2015, Az. 9 U 142/14).

Muss die stürzende Person Schmerzens­geld zahlen?

Zwar erhält regelmäßig derjenige kein Schmerzens­geld, der beim aus­gelassenen Feiern von der Bierbank stürzt. Doch unter Umständen muss dieser selbst Schmerzens­geld zahlen, wenn er zum Beispiel auf jemand anderes fällt.

So musste die Besucherin eines Bierzeltes auf dem Münchener Oktoberfest im Jahr 2007 500 EUR Schmerzens­geld zahlen, weil sie während des Tanzens auf der Bierbank das Gleich­gewicht verlor und nach hinten auf den Rücken eines anderes Besuchers fiel. Da dieser zu diesem Zeitpunkt gerade aus dem Bierkrug trinken wollte, stieß er durch den Aufprall gegen diesen und verletzte sich an einem Zahn (Amtsgericht München, Urteil vom 12.06.2007, Az. 155 C 4107/07).

Das Oberlandes­gericht Stuttgart hat in einem Fall aus dem Jahr 2017 entschieden, dass derjenige, der zusammen mit anderen Personen auf eine Bierbank steigt, um dort zu tanzen, kein Schmerzens­geld bekommt, wenn er durch den Sturz eines anderen in Mitleiden­schaft gezogen wird (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2017, Az. 13 U 165/16).

Quelle:refrago/rb
#1807 (888)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert