Rechtfertigt der Sturz von einer Bierbank Schmerzensgeld?
Ist die Stimmung im Festzelt gut, wird gerne ausgelassen getanzt. Manche sind dabei so übermütig, dass sie sogar auf der Bierbank oder dem Tisch tanzen. Dies kann aber durchaus gefährlich sein, insbesondere bei starker Alkoholisierung. Denn ein Sturz von der Bierbank mit erheblichen Verletzungsfolgen ist nicht selten. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Rechtfertigt der Sturz von einer Bierbank Schmerzensgeld?
Der Fall von einer Bierbank Rechtfertigt grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn der Betroffene entscheidet sich in der Regel eigenverantwortlich für das selbstgefährdende Verhalten. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene durch eine andere Person dazu veranlasst oder unterstützt wurde, auf die Bierbank zu steigen. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2015. Es bestehe weder ein allgemeines Gebot, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein generelles Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen. Nur bei Ausnahmesituationen, etwa bei einer übergeordneten Garantenstellung des Schädigers oder bei einer von ihm mit einer zu billigenden Motivation „herausgeforderten“ Selbstgefährdung komme eine Haftungszurechnung in Betracht (Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 25.11.2015, Az. 9 U 142/14).
Muss die stürzende Person Schmerzensgeld zahlen?
Zwar erhält regelmäßig derjenige kein Schmerzensgeld, der beim ausgelassenen Feiern von der Bierbank stürzt. Doch unter Umständen muss dieser selbst Schmerzensgeld zahlen, wenn er zum Beispiel auf jemand anderes fällt.
So musste die Besucherin eines Bierzeltes auf dem Münchener Oktoberfest im Jahr 2007 500 EUR Schmerzensgeld zahlen, weil sie während des Tanzens auf der Bierbank das Gleichgewicht verlor und nach hinten auf den Rücken eines anderes Besuchers fiel. Da dieser zu diesem Zeitpunkt gerade aus dem Bierkrug trinken wollte, stieß er durch den Aufprall gegen diesen und verletzte sich an einem Zahn (Amtsgericht München, Urteil vom 12.06.2007, Az. 155 C 4107/07).
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Fall aus dem Jahr 2017 entschieden, dass derjenige, der zusammen mit anderen Personen auf eine Bierbank steigt, um dort zu tanzen, kein Schmerzensgeld bekommt, wenn er durch den Sturz eines anderen in Mitleidenschaft gezogen wird (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2017, Az. 13 U 165/16).