Putzen08.02.2024

Wer muss die Büroküche sauber machen?

Viele Arbeitgeber verfügen in ihren Räumlichkeiten über eine Büroküche, die von den Mitarbeitern genutzt werden kann. Doch nicht selten verursacht dies viel Schmutz und Unordnung. Da stellt sich schnell die Frage, wer für das Putzen der Büroküche verantwortlich ist.

In der Büroküche stehen meistens mindestens eine Kaffeemaschine und ein Kühlschrank. Schnell sammeln sich dann dreckige Tassen oder Teller in der Spüle. Der Kühlschrankinhalt wird manchmal schon lebendig. Lange abgelaufener Joghurt kann keinem Mitarbeitenden mehr zugeordnet werden. Um so dringlicher, dass die Küche des Büros regelmäßig aufgeräumt wird. Aber wer muss es machen?

Gibt es eine arbeitsvertragliche Regelung hinsichtlich der Büroküche?

Die Büroküche putzen muss zunächst derjenige, der dafür nach dem Arbeits­vertrag verantwortlich ist. So kann der Arbeitgeber theoretisch extra eine Person zum Putzen und Aufräumen der Küche eingestellt haben. Doch in den meisten Fällen fehlt es an einer solchen Person.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Gibt es keine Person, die arbeitsvertraglich für die Küche zuständig ist, dann könnte der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungs­rechts (sog. Direktions­recht) einen oder mehrere Mitarbeiter zum Putzen der Büroküche bestimmen. Denn der Arbeitgeber darf in Ausübung seines Weisungs­rechts grund­sätzlich bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeit­nehmer zu erbringen hat. Doch in der Regel wird das unzulässig sein. Das Weisungs­recht hat nämlich seine Grenzen. So darf ein Arbeit­nehmer nicht zur geringer qualifizierten Tätigk­eiten herangezogen werden als sein Arbeits­vertrag oder eine Betriebs­vereinbarung oder ein Tarif­vertrag vorsieht.

Büro sauber machen als arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Im Ergebnis ist regelmäßig jeder Mitarbeiter im Rahmen der arbeits­vertraglichen Neben­pflicht selbst dafür verantwortlich, dass die Büroküche sauber bleibt.

Lesen Sie zum Thema „Weisungs­recht des Arbeit­gebers“ auch die folgende Rechtsfrage: Was ist das Direktions­recht bzw. Weisungs­recht des Arbeit­gebers?

Das Neueste aus dem Arbeitsrecht.

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Wer muss die Büroküche sauber machen?

  • 26. Februar 2018 um 13:27 Uhr
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    Geringer Qualifiziert ?….. interessant die Vorstellungen von den Entscheidern noch nie was von Hygieneschulung..Kenntnissen von Putzmitteln etc gehört.. braucht man sich gar nicht wundern über Grippe.. Norovirus… wenn diese Aufgaben an niederqualifiezierte.. meist nicht mal Deutsch verstehende Personen vergeben werden

    Antwort
  • 15. Februar 2018 um 21:31 Uhr
    Permalink

    Wer etwas benutzt, macht es wieder sauber. Ist doch ganz einfach.
    Es gibt viel Kaffetrinker und wenig Kaffetriner.
    Wer viel die Kaffeemaschine benutzt, ist für die Reinigung und
    Entkalkung des Gerätes verantwortlich.
    Wer spült die Tassen? Jeder seine eigene.
    Oder: Jeder stellt sein Geschirr in die Spülmaschine.
    Wer räumt das wieder aus? Der gerade Zeit hat.
    Oder Eine/r räumt aus und eine/r räumt weg und ein.
    Wer ist für die Gläser Tassen von Kunden verantwortlich?
    Der der gerade Zeit hat. Nicht immer nur dieselben.
    Zur Not: Dienstpläne.

    Antwort

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