Vorstrafen14.09.2023

Ab wann ist man vorbestraft?Strenge und umgangssprachliche Auslegung des Begriffs "vorbestraft"

Bevor man einen neuen Arbeitsplatz antritt, wird oft gefragt, ob man vorbestraft sei. Dies kann in bestimmten Berufen für den Arbeitgeber von besonderer Relevanz sein. Aufgrund der Relevanz dieser Frage herrscht oft Ungewissheit, ab wann man als vorbestraft gilt? Diese Frage wird der folgende Beitrag klären.

2019 waren knapp sieben von zehn Strafgefangenen vor der Inhaftierung vorbestraft. Aufgrund dessen kann die Frage, ob eine Person vorbestraft ist, von großem Interesse sein.

Der Ausdruck des „Vorbestraft“-seins

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Ausdruck „vorbestraft“ unglücklich gewählt ist. Nach dem Wortlaut wäre jede Person vorbestraft, welche in der Vergangenheit zu einer Straftat verurteilt wurde, unabhängig davon, welchen Umfang das Strafmaß hat. Dies ist jedoch zumeist mit der Frage, ob jemand vorbestraft sei, nicht gemeint. Die Frage richtet sich vielmehr darauf, ob jemand eine Verurteilung in dem sogenannten polizeilichen Führungszeugnis hat. Also noch einmal zur Klarstellung: Streng genommen ist jeder vorbestraft, der in einem Verfahren (Strafprozess oder Strafbefehl) rechtskräftig verurteilt wurde – war die Strafe auch noch so gering. Nach allgemeinem Sprachgebrauch aber gilt derjenige als nicht vorbestraft, der keine Eintragungen im Führungszeugnis hat.

Der Umfang des „Vorbestraft“-seins

Alle Vorstrafen, unabhängig von dem Strafmaß, werden ohne Ausnahme in das Bundeszentralregister aufgenommen. Die Frage, ob jemand vorbestraft ist, richtet sich somit auf die Eintragungen im Bundeszentralregister. Aus den dortigen Eintragungen wird z.B. das polizeiliche Führungszeugnis einer Person erstellt. In das Führungszeugnis kommen nur Auszüge aus dem Bundeszentralregister.  Nicht aufgenommen werden Verurteilungen zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen sowie zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten.

Da sich die Frage, ob jemand vorbestraft ist, meist nur auf den Umfang des polizeilichen Führungszeugnisses bezieht, ist damit nicht das gesamte Bundeszentralregister gemeint. Als vorbestraft gilt daher jeder, der zu einer Straftat verurteilt wurde, mit einem Strafmaß von über 90 Tagessätzen oder aber zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Jugendstrafe ab 2 Jahren.

Straftaten mit einem geringen Strafmaß sind zwar im Bundeszentralregister aufgeführt, würden jedoch in einem polizeilichen Führungszeugnis keine Gewichtung finden.

Im Führungszeugnis erscheint also nicht:

  • Geldstrafe, von nicht mehr als 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG
  • Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)
  • Jugendendstrafe von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt (§32 Abs. 3 BZRG)

Wann ist eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen doch im Führungszeugnis?

Zur Frage, wann eine Geldstrafe im Führungszeugnis eingetragen wird, haben hier auf refrago.de (Rechtsfragen online) einen gesonderten Text erstellt: Wird eine Geldstrafe von bis zu 90 Tages­sätzen in das Führungs­zeugnis aufgenommen? In bestimmten Fällen erscheinen nämlich Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen doch im Führungszeugnis.

Wie lange gilt eine Vorstrafe? Wann werden diese gelöscht?

Wenn es zu einer Vorstrafe gekommen ist, besteht meist die Frage, wie lange diese Geltung hat und ob diese gelöscht wird. Im Strafrecht wird dabei von einer sogenannten Tilgungsreife gesprochen. Wie lange die Tilgungsreife andauert, richtet sich nach den § 46 des Bundeszentralregistergesetzes. Die Löschung aus dem Bundeszentralregister kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Grundsätzlich gilt, je länger die Strafe andauert, desto länger ist die Tilgungsfrist.

Erst nach Verstreichen der Tilgungsfrist, gilt man erneut als nicht vorbestraft.

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Quelle:refrago/nd/pt
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