Mietmangel08.02.2019

Anwalt für Miet­minderung: Braucht man für eine Miet­minderung einen Rechtsanwalt?Fehler bei der Mietminderung vermeiden

Verfügt die Wohnung über einen Mangel, kann der Mieter seine Miete mindern. Diese Folge tritt zwar kraft Gesetzes ein. Kann es dennoch ratsam sein, einen Rechtsanwalt mit der Miet­minderung zu beauftragen? Wie kann ein Anwalt bei einer Miet­minderung helfen? Oder kann man eine Miet­minderung als Mieter auch ganz alleine machen?

Braucht man für eine Miet­minderung einen Rechtsanwalt?

Ob ein Mieter für eine Miet­minderung einen Rechtsanwalt benötigt, richtet sich zunächst danach, in welchem Verfahrens­stadium man sich befindet.

  • außergerichtliche Geltend­machung des Mietminderungs­rechts

    Wer zunächst außer­gerichtlich eine Miet­minderung geltend machen möchte, braucht dazu nicht zwangs­läufig einen Rechtsanwalt, wenn er der die typischen Fehler, die dabei entstehen können vermeidet (vgl. Häufige Fehler bei einer Mietminderung: Welche Fehler passieren häufig bei der Mietminderung?). Vielmehr kann der Mieter selbst versuchen sich mit seinem Vermieter zu ver­ständigen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Einschaltung eines Rechts­anwalts durchaus konfrontativ wirken und es somit zu einer Eskalation kommen kann. Anderer­seits ist das Miet­minderungs­recht komplex und schwierig. Bei der Geltend­machung kann ein Mieter einige Fehler begehen. Zudem kann ein Rechtsanwalt zwischen zerstrittenen Miet­vertrags­parteien vermittelnd tätig werden. Aus diesem Blickwinkel gesehen, kann die Einschaltung eines Rechts­anwalts daher sinnvoll sein.

  • gerichtliche Geltend­machung des Mietminderungs­rechts

    Weigert sich der Vermieter ein Minderungs­recht zu akzeptieren, so kann der Mieter dennoch die Miete mindern. Denn das Minderungs­recht tritt kraft Gesetzes ein und ist nicht an der Zustimmung des Vermieters gebunden. Dennoch besteht die Gefahr, dass es zu einer Klage kommt. So kann der Vermieter nach voran­gegangener Kündigung wegen Zahlungs­verzugs auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagen oder Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete erheben. Der Mieter wiederum kann Klage auf Feststellung eines Minderungs­rechts erheben. All die genannten Klagen würden vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht verhandelt werden. Dafür ist kein Rechtsanwalt erforderlich. Denn vor den Amts­gerichten gibt es keinen Anwalts­zwang.

    Dennoch ist die Beauftragung eines Rechts­anwalts ratsam. Denn abgesehen von der komplexen und schwierigen Materie des Mietminderungs­rechts kommt das Prozess­recht hinzu. Viele Klagen können bereits daran scheitern, dass verfahrens­rechtliche Vorschriften nicht beachtet werden. Daher sollte ein Anwalt mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sich der Vermieter anwaltlich vertreten lässt.

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