Feiertagsarbeit14.12.2018

Arbeiten an Feiertagen: Wie sind die gesetzlichen Regelungen bei Feiertagsarbeit und welche Gehaltsszuschläge gibt es?Wer an gesetzlichen Feiertagen, nachts oder am Sonntag arbeitet, bekommt oft Gehaltszuschläge oder kann Steuern sparen

Die Feiertagsregelungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Viele Feiertage sind bundeseinheitlich. Einige Feiertage sind nur in bestimmten Bundesländern gesetzliche Feiertage. Wer als Arbeitnehmer in Bayern wohnt, kann sich jährlich über drei Feiertage mehr freuen, als ein Arbeitnehmer, der in Berlin oder Hamburg wohnt.

In Deutschland gibt es einige gesetzliche Feiertage, von denen jedoch nur Bayern, das Saarland und Baden-Württemberg 11 als festgesetzte Feiertage nutzen. Gemeinsam haben die Bundesländer zum Beispiel den Tag der Deutschen Einheit, die großen religiösen Feiertage und den Tag der Arbeit am ersten Mai. Die Unterschiede sind vor allem in der Geschichte der einzelnen Bundesländer begründet, die sich je nach überwiegender Konfession der ehemaligen Herrscher und der Bevölkerung richten. Dazu kommen einige spezielle Feiertage in bestimmten Städten und Regionen, wie der Rosenmontag oder Fastnachtsdienstag. Mit diesen besonderen Tagen befasst sich dieser Eintrag. So ist der Buß- und Bettag nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag, während er in den meisten Bundesländern ein „gesetzlich geschützter“ Feiertag ist, der eine Freistellung zum Besuch des Gottesdienstes ermöglicht.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Rosenmontag und Faschingsdienstag übrigens keine geseztlichen Feiertage sind – auch nicht im Rheinland (vgl. Muss man an Karneval und Rosenmontag arbeiten?).

Mehr gesetzliche Feiertage als in Deutschland gibt es übrigens in Japan, mit 16 Tagen und in Südkorea, Zypern, oder der Slowakei mit 15 Tagen.
Eine langjährige Diskussion gibt es unter den evangelischen Kirchenmitgliedern und Bundesländern rund um den Reformationstag, den 31. Oktober, denn dieser ist bisher nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Der Reformationstag gilt als einer der wichtigsten Zeitpunkte in der Kirchengeschichte, denn laut Überlieferung soll Martin Luther an diesem Tag seine berühmten Thesen an die Kirchentür von Wittenberg geschlagen haben, mit seiner Kritik am Ablasshandel der Kirche und seinen Reformationsthesen. Diese Seite liefert weitere Informationen zum Reformationstag. In vielen Bundesländern war 2017 der Reformationstag einmalig ein Feiertag, zu Ehren der 500jährigen Geschichte.
Der 1.11., ein Tag später, ist jedoch seit vielen Jahrhunderten ein wichtiger Feiertag der katholischen Kirche, denn dort wird den Heiligen gedacht, die dem Vorbild Christi besonders gefolgt sind. Der Übergang zum 2.11., dem Allerseelenfeiertag, hilft bei dem Gedenken an die Verstorbenen aus dem Kreis der Familie.

Arbeiten am Feiertag – Wann es erlaubt ist und welche Berufe Zuschläge erhalten

In Deutschland steht auch an Feiertagen selten das gesamte Land still, schließlich müssen in Krankenhäusern und Pflegeheimen Menschen betreut werden, in Bussen, Straßenbahnen und Zügen Personen fahren und in Restaurants und Bäckereien Menschen bedient werden. Die Grundlage für die Regelung ist das Arbeitszeitgesetz. Dieses beinhaltet, dass im Prinzip an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen die Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden dürfen, von 0 bis 24 Uhr. Ist die Arbeitszeit im Vertrag auf Montag bis Freitag festgelegt, darf der Arbeitgeber keine zusätzliche Arbeit verlangen. Ist eine Arbeit am Sonn- oder Feiertag laut Arbeitsvertrag möglich, müssen Ruhetage als Ausgleich festgelegt werden. Die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen darf jedoch nur durchgeführt werden, wenn sie nicht an Werktagen vorgenommen werden kann.
Schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen dürfen im Übrigen nicht an Sonn- und Feiertagen oder nachts arbeiten, da dies unter den besonderen Mutterschutz fällt. Außerdem gelten Ostersonntag und Pfingstsonntag in den meisten Bundesländern nicht als gesetzliche Feiertage. In Brandenburg erhalten Arbeitnehmer beispielsweise Zuschläge für die Arbeit am Oster- und Pfingstsonntag, da diese dort als gesetzlicher Feiertag fest gelegt sind.
Die Ausnahmen

  • Schichtdienstbetriebe
  • Kraftfahrer
  • Rettungsdienste
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gaststätten
  • Musik-, Kulturveranstaltungen
  • Sport und Freizeitagenturen
  • Rundfunk, Presse, Nachrichtenagenturen
  • Messen, Ausstellungen, Volksfeste
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Verkehrsbetriebe
  • Sicherheitsdienste

Die Liste ist lang und es wird deutlich, dass das Arbeitszeitgesetz zahlreiche Ausnahmen und Regelungen besitzt, die je nach Auslegung angewendet werden können.
Bei der Schichtarbeit können Beginn oder Ende der Sonntagsruhe und der Feiertage um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, aber nur, wenn der Betrieb trotzdem 24 Stunden lang ruht. Die Zustimmung zur Sonntagsarbeit in Ausnahmefällen gibt übrigens das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz.

Einige Ausnahmen sehen sogar vor, dass im Falle von drohenden Verlusten von Arbeitsplätzen eine Sonntagsarbeit ebenfalls angeordnet werden kann.
Ein Beispiel sind die gesonderten Arbeitszeiten in Bayern zu Zeiten der bayerischen Volksfeste. Ein Beschluss bestätigt dabei den „praxisnahen Bezug des Arbeitsgesetzes“, in dem die Bedienungen an jedem Tag der zweiwöchigen Volksfeste arbeiten dürfen und die Ersatzruhetage außerhalb des Zeitraums der Volksfeste gewährt werden können. Dieser Artikel gibt die ausführlichen Informationen wieder.

Zuschläge und Ausgleichsregelungen

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten sind in gewissem Maße steuer- und beitragsfrei.

Seit 2006 sind die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszeiten nur steuerfrei, wenn der Grundlohn nicht mehr als 25 Euro beträgt und wird dieser Betrag überschritten, ist nur der Teil beitragspflichtig, der über diesem liegt. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem Grundlohn und den nicht zum Grundlohn dazugehörenden Teilen, wie Nachzahlungen, Mehrarbeitsvergütung oder Bezahlung von Überstunden sowie ein steuerfreier Arbeitslohn. Laut Gesetz gibt es keinen Anspruch auf zusätzliche Zuschläge bei einer Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, jedoch muss ein freier Ersatztag gewährleistet werden.

Zuschussbeispiele

Die IG Metall bietet beispielsweise folgende Zuschläge je nach Tarifbereich an:

Art der ArbeitZuschläge
MehrarbeitZwischen 20 und 60 Prozent
SchichtarbeitZwischen 10 und 25 Prozent
NachtarbeitZwischen 12,5 und 50 Prozent
SonntagsarbeitZwischen 50 und 70 Prozent für kontinuierlich arbeitende Betriebe
FeiertagsarbeitZwischen 50 und 150 Prozent
24. und 31. DezemberZwischen 50 und 150 Prozent

Ausgleich

Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen und dass bei einer Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag eines Beschäftigungstages vorliegen muss. Ist der Feiertag in der Mitte der Woche gelegen, kann der Arbeitnehmer innerhalb von acht Wochen einen Ausgleichstag wählen.
Der Ersatzruhetag ist im Übrigen als Erholungstag gedacht und dient nicht der Verdienstsicherheit. Außerdem ist bei dem Ersatzruhetag die Ruhezeit von zehn, beziehungsweise elf Stunden einzuhalten, bevor der Ersatzruhetag gewährleistet werden kann, also muss eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 35 Stunden vorliegen.

Strittige Fälle und Anspruchswegfall

Da es sehr viele Branchen gibt, in denen Sonntagsarbeit geleistet werden darf und angeordnet werden kann, kommt es gelegentlich zu Streitfällen. Wichtig ist bei der Formulierung der Arbeitsverträge, dass sowohl die eventuellen Zuschläge, als auch die Ersatzruhetage und Ausgleichsmöglichkeiten klar und deutlich eingetragen sind. Beispielsweise kann auch ein Pflegebetrieb keine Sonntagsarbeit anordnen, wenn der bisherige Arbeitsvertrag keine klare Sonn- und Feiertagsarbeit involviert und der Beschäftigte bisher nur werktäglich gearbeitet hat. Eine klare Formulierung beinhaltet das uneingeschränkte Weisungsreicht für die Verteilung der Arbeitszeit und ihrer Festlegung innerhalb der Woche.

Beispiel:
Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechend betrieblichem Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang Nacht- Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeits- und Rufbereitschaft zu leisten.

Quelle:refrago/om/pt(neu)
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13 Gedanken zu „Arbeiten an Feiertagen: Wie sind die gesetzlichen Regelungen bei Feiertagsarbeit und welche Gehaltsszuschläge gibt es?

  • 3. April 2019 um 13:47 Uhr
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    Hallo
    Ich bin seit 16. Januar in einer Pflegediensteinrichtung als Koch beschäftigt. 130 Stunden im Monat. Jetzt muss ich im April alle Ostertage arbeiten, was ja auch kein Problem ist. Ich dachte aber , dass ich für Karfreitag und Ostermontag einen Freizeitausgleich bekomme, da dies ja gesetzliche Feiertage sind. Dies ist aber nicht der Fall. Ist das ok ??

    Antwort
    • 23. Mai 2019 um 15:59 Uhr
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      Hallo, hier wüsste ich auch gern Bescheid.

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  • 20. Dezember 2018 um 17:18 Uhr
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    Hallo. ich arbeite als Reinigungskraft
    Ab und zu muss ich auch Samstag und Sontag arbeiten.
    (fast jede zweite Wo-ende)
    Dieses Jahr muss ich auch Wochenende arbeiten und auch am 24.12 2018 26.12.2018 31.12.2018 so wie auch am 01.01.2019
    ist das in Ordnung? darf der Arbeitgeber das von mir verlangen?
    Stehen mir Kürchliche Feiertage nicht zu? und wenn ,welche Zuschläge stehen mir zu?

    Antwort
  • 29. Oktober 2018 um 10:48 Uhr
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    ich arbeite regelmäßig schichtdienst wobei ich bei der nachtschicht 19:00 uhrt anfange bis 05:00uhr morgens, welche nachtzuschläge stehen mir zu?

    Antwort
  • 1. Oktober 2018 um 17:23 Uhr
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    Als Sportjournalist in einer sehr kleinen Redaktion arbeite ich an sieben Tagen in der Woche, auch an jedem Feiertag. Finanzielle Zuschläge oder freie Tage gibt es jedoch nicht. Meinen letzten freien Tag hatte ich vor Antritt dieses Jobs, d. h. vor gut sieben Jahren. Ich sehe darin jedoch kein Problem. Wer nicht feiert, der kann viel arbeiten.

    Antwort
  • 17. Juni 2018 um 20:01 Uhr
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    ich möchte nafragen wie das ist mit bezahlung bei gesetzlichen feiertagen. Ich habe arbeitsvetrag für 6 tage in die woche und ich arbeite im ambulante pflegedienst. wenn ichgesetzliche feiertag nicht arbeie ob arbeitgeber sollte mir der tag bezahlen?

    Antwort
  • 4. September 2017 um 11:56 Uhr
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    Bekomme ich für die gearbeiteten Feiertage, die Stunden + Ausgleichstag ? Arbeite in der Gastronomie.

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    • 13. Dezember 2018 um 16:30 Uhr
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      Das wär auch meine frage

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  • 15. August 2017 um 9:19 Uhr
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    Hallo, bei uns in Bayern ist der 15.8 Feiertag, 10 km entfernt nicht. Nun sind die Handwerker alle bei uns in der Nachbarschaft und arbeiten trotz Feiertag munter drauf los. Ich habe dann mal gefragt ob sie wissen das bei uns Feiertag ist, Antwort "Bei uns ist keiner". Ist das so i.O.?
    Vielen Dank im Voraus

    Antwort
  • 1. Mai 2017 um 19:06 Uhr
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    Mich würde interessieren ob es richtig. Ist das richtig das meine Ausgleichstage auf Meine freien Wochenenden geplant werden? Ich hab eine 6tage Woche, arbeite halbtags und laut Dienstplan jedes 2 Wochenende, habe an Feiertagen. Gearbeitet, meine Ausgleichstage dafür wurden auf meine nach der oben genannten Regelung auf meine Freien laut Dienstplan vorgesehenen Wochenenden geplant. Vielen Dank

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    • 5. Mai 2017 um 21:35 Uhr
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      Das würde mich auch interessieren.
      Ich habe eine ähnliche Situation und mein Arbeitgeber sagt, ich habe doch Schichtfrei nach dem gearbeiteten Feiertag gehabt.
      Dieser ist aber regulär in meinem Schichtplan vorgesehen und es gibt keinen zusätzlichen bezahlen freien Tag.
      Kann der Arbeitgeber statt den zusätzlichen freien Tag auch Zulagen bezahlen?
      Danke.

      Antwort
  • 29. Dezember 2016 um 15:10 Uhr
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    Es würde mich interessieren ob auch Kraftfahrern ein freier Ersatztag zusteht wenn sie a) an Feiertagen entweder draußen stehen müssen, bzw. b) sie in einer Region unterwegs sind, in der dieser Feiertag (anders als am Heimatort) nicht gilt. Ist es wirklich richtig, dass diese nicht wenige Tage unendgeltlich zu leisten sind?

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    • 30. Mai 2018 um 19:04 Uhr
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      Das würde mich auch sehr interessieren.

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