Bundestagswahl 202115.09.2021

Bundestags­wahl: Wann darf man als Migrant wählen?

In Deutschland leben viele Migranten, die nicht die deutsche Staats­bürgerschaft besitzen. Dennoch prägen sie das Land und werden durch das Land geprägt. Ihr Leben wird durch die Entscheidungen der Abgeordneten des Bundes und der Länder sowie der Gemeinde­vertreter beeinflusst. Ebenso beeinflussen sie die Entscheidungen der Volks­vertreter. Daher stellt sich die Frage, ob Migranten an den Wahlen zum Bundestag und den Landtagen sowie an den Wahlen der Gemeinde­vertreter teilhaben dürfen. Also diejenigen wählen dürfen, welche entscheidend die Zukunft aller in Deutschland lebenden Personen, unabhängig ob Deutscher, Italiener, Türke oder Chinese, mit­bestimmen. Gibt es ein Ausländer­wahl­recht in Deutschland?

Dürfen Migranten wählen?

Migranten, die nicht die deutsche Staats­bürgerschaft besitzen, dürfen in Deutschland grund­sätzlich nicht an Wahlen teilnehmen. Dies ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 GG, wonach die Staats­gewalt vom Volke ausgeht. Gemeint ist damit das Volk der Bundes­republik Deutschland, also all diejenigen, die die deutsche Staats­bürgerschaft besitzen. Dieser Grundsatz wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch auf die Länder und die Kommunen erweitert. Wer demnach keinen deutschen Pass besitzt, darf weder Bundestags- noch Landtags­abgeordnete oder Gemeinde­vertreter wählen. Dies wurde im Übrigen durch das Bundes­verfassungs­gericht bestätigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.10.1990, Az. 2 BvF 2/89; 2 BvF 6/89).

Dürfen EU-Ausländer an der Bundestagswahl teilnehmen?

Für in Deutschland lebende EU-Ausländer gibt es jedoch eine Ausnahme. Denn nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG dürfen auch Personen, die die Staats­angehörigkeit eines Mitglied­staats der Europäischen Gemein­schaft besitzen, bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden teilnehmen. Diese Regelung setzt europäisches Ge­meinschafts­recht um. EU-Bürger dürfen aber weiterhin nicht an den Bundestagswahlen und Landtags­wahlen teilnehmen.

Gibt es andere Mit­wirkungs­möglich­keiten?

Nicht-EU-Ausländer dürfen nicht nur nicht wählen, sie dürfen auch nicht an Volks­abstim­mungen auf Bundes- oder Landesebene teilnehmen. Dennoch gibt es eine Vielzahl von anderen Möglichkeiten das gesellschaftliche Leben mit­zugestalten. So kann man sich innerhalb von Gewerkschaften, Vereinen oder Bürger­initiativen politisch engagieren.

Quelle:refrago/rb
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14 Gedanken zu „Bundestags­wahl: Wann darf man als Migrant wählen?

  • 22. August 2021 um 21:29 Uhr
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    Ich lebe seit über 36 Jahren hier in Deutschland .
    Mein Vater lebte seit 1965 hier in Deutschland als Gast Arbeiter .
    Ich als türkische Staatsbürger darf auch kein doppelten Pass haben .
    Ich Frage mich wie kann denn sein das wir Ausländer die mit Deutscher Kultur aufgewachsen nicht wählen dürfen .
    Meine Frau darf wählen weil sie aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgetreten ist.
    Meine Kinder haben den doppelten Staatsbürgerschaft aber nur bis zum 18. Lebensjahr .

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  • 18. August 2021 um 7:20 Uhr
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    Schon traurig, das anscheinend noch sehr viele Rechte hier gibt. Ich bin 1985 in Deutschland geboren. Arbeite im Gegensatz zu vielen Deutschen hart für mein Gehalt von dem ich auch noch ordentlich Steuern zahlen darf. Aber nur weil ich Portugiese bin darf ich nicht wählen, wer für mich spricht? Selten so etwas bescheuertes gehört.

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  • 16. Mai 2019 um 12:54 Uhr
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    Wartet mal ab wenn genug Asylanten in 20 30 Jahren den deutschen Pass haben. Dann gute Nacht!

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  • 24. September 2017 um 9:06 Uhr
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    ich bin 1972 als Jugoslawe mit 17 jahren nach BRD gekommen
    Habe dann in den 90 jahren Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen,wurde aber abgelehnt da ich in Serbien geboren bin.undi die Serben den Krieg angefangen haben. Ich bin mit einer Deutschen Frau glücklich verheiratet aber wählen darf ich immer noch nicht und habe jetzt Serbischen Pass

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    • 24. September 2017 um 13:59 Uhr
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      Na, darf ich mit deutschen Pass in Serbien wählen? Warum sollte es also hier anders sein.

      Antwort
  • 24. September 2017 um 8:34 Uhr
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    Nun, bei der Wahl musste ich vorhin meinen Ausweis schon mal nicht vorzeigen; nur die Wahlbenachrichtigung.
    Vor Wochen bekam aber ein zur Untermiete hier lebender lateinamerikanischer Austauschschüler auch die Wahlbenachrichtigung. Dann hätte dieser also auch wählen können….

    Antwort
  • 24. September 2017 um 8:21 Uhr
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    Ich bin österreichische Staatsbürgerin und lebe schon seit 22 Jahren in Deutschland, warum dürfen solche Menschen, die dort arbeiten, Steuern zahlen, festen Wohnsitz haben, nicht mitbestimmen.
    Schließlich bestimmt der Ausgang der Wahlen auch mein Leben.

    Antwort
    • 24. September 2017 um 8:38 Uhr
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      Was hat die Steuer mit Wahl zu tun? Da du ja hier den öffentlichen Raum benutzt (Straßen, Bürgersteig, Bibliotheken, Museen, Rathaus, Parks, Kanalisation etc.) ist es wohl unabhängig von politischen Mitgestaltungsansprüchen. Oder wie sieht das ver sa vi in Österreich aus?

      Antwort
      • 27. September 2017 um 7:29 Uhr
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        Ich weiß nicht warum Sie so feindselig sind, aber es geht ja nicht darum, dass das Zahlen von steuern gleich zur Wahl berechtigt. Vielmehr sagt der Post wenn man viele Jahre als EU Bürger im EU Ausland wohnt, arbeitet, abgaben leistet und einfach in jeder Hinsicht an der Gesellschaft hier teilhat und somit ebenso zum Volk zahlt sollte man auch ein Recht dazu haben seine Zukunft mit Hilfe der Wahlen mitbestimmen zu dürfen! zB wenn man 5,6,7 oder 10 Jahre Hauptwohnsitz im betreffenden Land nachweisen kann.
        Selbstverständlich ist es in Österreich auch nur mit österreichischen Pass möglich. ich finde jedoch das Wahlrecht sollte natürlich für die gesamte EU wie oben beschrieben sein

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        • 24. Januar 2019 um 16:07 Uhr
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          Wenn ich zwei Wochen bei Ihnen zu Besuch wäre, stünde mir dann ein Mitbestimmungsrecht über Ihre Finanzen zu? Müssten Sie mir dann, sagen wir aus Gewohnheitsrecht, eine Kopie Ihres Hausschlüssels machen?

          Nur weil man "an der Gesellschaft teil hat" – egal wie lange – wird man nicht zum Deutschen – oder zum Franzosen, oder was auch immer. Und wer schon die Begriffe "Volk" und "Bürger" nicht auseinanderhalten kann, sollte in keinem Land wählen dürfen. Und ohne Staatsbürger zu werden, sind Sie – logischer Weise – kein BÜRGER! Und SIE verlangen hier wählen zu dürfen? Bürgen dürfen aber die anderen 😛

          Mag sein, dass der Ausgang der Wahlen Ihr Leben bestimmt, aber SIE haben SICH (augenfällig) nicht zu dem Staat bekannt in dem Sie wählen dürfen wollen. Ist richtig lächerlich anmaßend Ihre Aussage. Und als "EU-Bürger" sind Sie allemal berechtigt an EU Wahlen teilzunehmen. Was hat das also alles damit zu tun, ob Sie hier wählen dürfen?

          Sie "finden, das Wahlrecht sollte natürlich für die gesamte EU wie oben beschrieben sein"? Erstmal: wieso ist das oben beschriebene "natürlich"? Daran ist NIX "natürlich". Und nur weil Sie irgendetwas "finden", sollen sich alle Bewohner Europas dem Diktat der EU beugen? Deutsche sollen in Griechenland wählen dürfen, etc. pp.? Man man, selten so einen Unsinn gelesen.

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  • 18. April 2017 um 14:27 Uhr
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    Die doppelte Staatsbürgerschaft für Türken sollte umgehend
    abgeschafft werden !!
    Es ist nicht hinzunehmen, dass Deutschtürken am 10.04.2017
    mit überwiegender Mehrheit mit JA abgestimmt haben und
    somit für eine Diktatur mit Todesstrafe in ihrem Heimatland
    sind! Die gleichen Personen haben bei uns das Recht an demokratischen deutschen Wahlen teilzunehmen. Man kann nicht hier die Freiheit und die Wohltaten genießen und gleichzeitig seinem Heimatland und Volk das Gegenteil wünschen.
    Nach meiner Meinung ist dies ein unmöglicher Zustand, wir
    schaufeln langfristig gesehen unser eigenes Grab.

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    • 22. August 2021 um 21:33 Uhr
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      Ach ja und warum haben die deutschen staatbürger doppelten Pass in Ausland wo sie leben zum Beispiel Argentinien .

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  • 8. November 2016 um 22:59 Uhr
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    Steuer dürfen Ausländer in Deutschland zahlen aber wählen dürfen die nicht wie absurd und Ausländerfeindlich , mach mal weiter so .

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