Kindergelderhöhung 201530.07.2015

Erhöhung des Kindergelds ab 1.1.2015: Wie viel Kindergeld gibt es mehr?

Das Kindergeld wurde rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht. Doch wie viel Kindergeld erhalten Eltern nach der Kindergelderhöhung. Und wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Nachtrag – Hinweis zum Kindergeld 2017
Kindergeld-Erhöhung zum 1.1.2017: So viel Kindergeld bekommen Eltern ab 2017 mehr

Um wie viel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht. Wann und wie es ausgezahlt wird, lesen Sie hier: Kindergelderhöhung 2015: Wann wird das erhöhte Kindergeld 2015 ausgezahlt?

Die rückwirkende Kindergelderhöhung zum 1.1.2015 sieht eine Erhöhung des Kindergeldbetrags um 4,00 Euro vor.

Wie hoch sind die Kindergeldbeträge ab dem 1.1.2015?

Eltern erhalten damit rückwirkend ab dem 1.1.2015

  • für das erste und zweite Kind je 188 Euro,
  • für das dritte Kind 194 Euro und
  • für jedes weitere Kind 219 Euro.

Vgl. hierzu ausführlich die Kindergeldtabelle.

Wie hoch sind die Zahlbeträge bei mehreren Kindern?

Anhand der folgenden Liste können Sie ersehen, wie viel Kindergeld Sie erhalten, wenn Sie mehrere Kinder haben:

Anzahl KinderKindergeld gesamt
1 Kind188,00 Euro
2 Kinder376,00 Euro
3 Kinder570,00 Euro
4 Kinder789,00 Euro
5 Kinder1.008,00 Euro
6 Kinder1.227,00 Euro

Lesebeispiel: Sie haben 3 Kinder. Dann erhalten Sie insgesamt 570,00 Euro Kindergeld.

Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Als Kinder werden berücksichtigt:

  • leibliche Kinder
  • angenommene (adoptierte) Kinder.

Ebenso werden Kinder berücksichtigt, die die Antragstellerin/der Antragsteller von Kindergeld in seinem Haushalt aufgenommen hat:

  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder)
  • Kinder eingetragener Lebenspartner
  • Pflegekinder und
  • Enkelkinder

Wie lange gibt es das Kindergeld?

Das Kindergeld 2015 erhalten die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Anspruch verlängert sich durch eine Berufsausbildung. Wenn diese andauert, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Neben den Ausbildungsberufen gehören auch ein Studium, Praktika und eine betriebliche Ausbildung zur Berufsausbildung, wenn ein bestimmtes Berufsziel verfolgt wird. Der Anspruch erlischt nach der Berufsausbildung oder dem Erststudium, wenn der junge Mensch regelmäßig arbeitet und über 450 Euro verdient.

Kindergeld gibt es auch bei Zwangspausen

Auch bei Zwangspausen in der Ausbildung wird das Kindergeld für vier Monate lang weitergezahlt. Solche Pausen entstehen beispielsweise zwischen dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn. Wenn ein Jugendlicher trotz ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet, erhält er trotzdem Kindergeld.

Gibt es das Kindergeld 2015 auch für Kinder bei Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst?

Der Bundesfreiwilligendienst und der internationale Freiwilligendienst werden wie eine Ausbildung behandelt, der Kindergeldanspruch bleibt also erhalten. Der freiwillige Wehrdienst hingegen lässt den Anspruch erlöschen.

Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden

Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, z.B.:

  • Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
  • Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
  • Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.
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