19.05.2017

Haftet ein Supermarkt-Betreiber für Schäden seiner Kunden?

Wie fast überall, so können auch in einem Supermarkt Gefahren lauern. So kann ein Kunde auf eine Margarine ausrutschen, die auf dem Boden liegt, oder von einer herabfallenden Dose getroffen werden. Die Möglichkeiten zu Schaden zu kommen sind vielfältig. Doch haftet der Betreiber des Super­marktes für solche Schadens­ereignisse?

Haftet ein Supermarkt-Betreiber für Schäden seiner Kunden?

Verletzt der Betreiber eines Super­marktes schuldhaft seine Pflichten und kommt dadurch ein Kunde zu Schaden, so haftet er dem Kunden auf Schadens­ersatz.
Eine Haftung ist in folgenden Fällen von den Gerichten bejaht worden:

  • Ausrutschen auf Wasserlache () oder Margarine ()

    Dem Supermarkt­betreiber wird in solchen Fällen das Unterlassen von Kontroll­maßnahmen oder Reinigungen bzw. eine unzureichende Kontrolle oder Reinigung als Pflicht­verletzung angelastet.

  • Sturz einer Dose aus dem Regal ()

    Das Gericht sah den Supermarkt­betreiber dafür verantwortlich, dass einer Kundin bei der Herausnahme einer Dose aus einem Regal eine vom Standpunkt der Kundin nicht sichtbare Konserve auf den Kopf fiel.

In folgenden Fällen haben die Gerichte eine Haftung verneint:

  • aus Weidenkorb heraus­ragende Weide­stäbchen beschädigen Strickkleid einer Kundin ()

    Nach Ansicht des Gerichts sei ein leichtes Heraus­stehen der ab­geschnit­tenen Enden bei einem hand­gefertigten Natur­produkt zu erwarten. Eine besondere Gefahren­quelle liege darin nicht, so dass dem Supermarkt­betreiber keine Pflicht­verletzung anzulasten sei.

  • Ausrutschen trotz regelmäßiger Kontrolle und Reinigung (, , )

    Erfüllt der Supermarkt­betreiber seine Kontroll- und Reinigungs­pflicht alle 15 bis 20 Minuten, hafte er nach Auffassung vieler Gerichte nicht für eine Rutsch­gefahr aufgrund auf dem Boden befindlicher Dinge (Bsp.: Sahnefleck, Rotwein, Weintraube).

  • Schnitt­verletzung aufgrund zer­brochener Flasche ()

    Befindet sich unbemerkt eine am Flaschen­hals zerbrochene Flasche in einer Flaschen­pyramide, hafte der Supermarkt­betreiber aus Sicht des Gerichts nicht für die Schnitt­verletzung einer Kundin.

  • Sturz über quer­gestelltes Rad eines Roll­containers ()

    Das Gericht hielt den Supermarkt­betreiber nicht dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass das Rad an einem Rollcontainer nach dem Abstellen des Wagens gerade­gestellt wird. Anders sah dies jedoch das Ober­landes­gerichts Frankfurt a.M. in einem Fall aus dem Jahr 2012. Eine Kundin stolperte in einem Discount­markt über das quer­stehende Rad eines Rollwagen­ständers, in dem Waren präsentiert wurden ().

source:refrago/rb
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