Online-Scheidung07.06.2024

Ist eine Online-Scheidung billiger?Online-Scheidung wird häufig als günstig angepriesen

Die Scheidung per Internet ist in Mode gekommen. Auch meine Kanzlei bietet eine Internet­scheidung an. Aber welche Vorteile hat die Online-Scheidung. Ist eine Scheidung online preis­günstiger als eine „herkömmliche“ Scheidung?

Gleich am Anfang sollte ich eines klarstellen: eine Scheidung, die lediglich online abläuft, gibt es nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland. Hier in Deutschland wird eine Ehe immer noch von dem örtlich zuständigen Familien­gericht geschieden. Dazu bedarf es immer auch eines Scheidungs­termins, also einer mündlichen Verhandlung vor dem Familien­gericht. Die Ehepartner, die sich scheiden lassen wollen, werden von dem Familien­gericht zu dem Termin geladen. Meist wird in diesem Termin auch die Ehe geschieden.

Was ist denn eigentlich eine Online-Scheidung?

Die Scheidung Online steht für eine Ehe­scheidung, die über das Internet in Gang gesetzt wird. Das Scheidungs­verfahren wird also online eingeleitet. Meist kommuniziert nur ein Ehegatte online mit seinem Anwalt. Daraus folgt, dass sich Anwalt und Mandat nur beim Scheidungs­termin begegnen. Die Online-Scheidung wird von vielen Ehepaaren gewählt, da diese Zeit sparen kann.

Spart die Scheidung-Online auch Kosten?

Wenn Sie sich zu diesem Thema schon mal im Internet umgeschaut haben, dann haben Sie eventuell den Eindruck bekommen, dass man mit der Internet­scheidung Geld sparen kann. So manch eine Webseite vermittelt diesen Eindruck. Aber das ist falsch.
Egal, ob Sie die Scheidung über das Internet einleiten oder sich dazu körperlich in eine Anwalts­kanzlei begeben, die Scheidungskosten: Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung sind immer gleich. Die Kosten des Scheidungs­verfahrens sind im Rechts­anwalts­vergütungsg­esetz (RVG) geregelt. An diese Kosten ist jeder Rechtsanwalt gebunden. Die im Rechts­anwalts­vergütungsg­esetz angegebenen Kosten dürfen von einem Anwalt auch nicht unter­schritten werden.

Online-Scheidung mit nur 1 Anwalt

Manchmal wird im Internet der Eindruck vermittelt, die Online-Scheidung sei günstiger, weil nur ein Rechtsanwalt an dem Verfahren beteiligt ist. Auch dies ist falsch. Sofern nur ein Ehegatte sich einen Anwalt nimmt und die Scheidung einleitet, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Eine ein­vernehmliche Scheidung können Sie aber genauso gut durchführen, wenn Sie dazu eine Rechts­anwalts­kanzlei aufsuchen. Das ist auch nicht teurer. Ebenso ist eine über das Internet beauftragte ein­vernehmliche Scheidung auch nicht günstiger

25% niedriger Streitwert bei Online-Scheidung?

Manchmal liest man im Internet, dass der Streitwert um 25% gesenkt werden kann. Aber auch hier heißt es genau hinsehen. Es gibt Gerichte in Deutschland, die den Verfahrens­wert (auch Streitwert genannt) der Scheidung um 25% reduzieren, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Diese Verfahrenswert­reduzierung gibt es aber auch, wenn Sie den herkömmlichen Weg der Scheidung beschreiten. Die Online-Scheidung ist also auch hier nicht günstiger.

Fazit:

Eine Internet­scheidung (auch als Scheidung online oder Online-Scheidung bezeichnet) kostet an Gerichts­gebühren und Rechtsanwalts­kosten genau das Gleiche wie eine normal eingeleitete Scheidung. Sparen können Sie nur dadurch, dass Sie nicht die Rechts­anwalts­kanzlei aufsuchen müssen, um die Scheidung einzuleiten. Sie können also Benzin­kosten, Park­gebühren und Zeit sparen – nicht aber Gerichts­gebühren oder Anwalts­gebühren.

Ich spreche in meiner Kanzlei immer ganz offen mit meinen Mandanten über die Kosten und mache das auch gern mit Ihnen, wenn sich mich kontaktieren. Ich erstelle für meine Mandanten hinsichtlich der Scheidungs­kosten auch einen kostenlosen Kosten­voranschlag. Außerdem setze ich mich für meine Mandanten beim Gericht dafür ein, dass der Richter bei einer ein­vernehmlichen Scheidung den Verfahrens­wert der Scheidung absenkt und so geringere Gerichts- und Anwalts­kosten entstehen. So können Sie Ihre Scheidung zu den geringst­möglichen Kosten erhalten.

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Thilo Seelbach ist deutschland­weit im Scheidungs­recht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungs­info­seite scheidung.services.

 

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