21.07.2014

Kakerlaken im Hotel: Kann man den Reisepreis mindern?

Gerade in südlichen Ländern kann es passieren, dass ein Urlauber im Hotelzimmer die eine oder andere Kakerlake vorfindet. Da sich so mancher Reisender vor diesen Insekten ekelt, ist es nicht überraschend, dass entsprechende Beschwerden beim Hotelbetreiber eingehen. Aber kann man wegen des Auftretens von Kakerlaken im Hotelzimmer auch den Reisepreis mindern?

Kann man den Reisepreis mindern?

Nach Ansicht einiger Gerichte rechtfertige das Auftreten von Kakerlaken eine Minderung des Reisepreises. So hielt das Landgericht Frankfurt a.M. in einem Fall, in dem 6 bis 10 Kakerlaken pro Tag in einem Hotelbungalow auf Bali zu sehen waren, eine Reisepreisminderung von 5 % für gerechtfertigt. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich dabei um einen Reisemangel und nicht nur um eine in südlichen Ländern hinzunehmende Unannehmlichkeit (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.1989, Az. 2/24 S 541/88). Das Landgericht sprach in einem anderen Fall sogar eine Minderungshöhe von 25 % zu. Im dortigen Fall wurde ein Hotelbungalow auf Gran Canaria von einer erheblichen Anzahl von Kakerlaken heimgesucht, was darauf zurückzuführen war, dass sich im Bungalow ein Nest von 15-20 Tieren befand (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.1987, Az. 2/24 S 121/87). Kommen neben den täglichen 8-10 Kakerlaken auch noch Ameisen hinzu, so kann eine Reisepreisminderung von 15 % angemessen sein (vgl. Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 18.05.2005, Az. 16 C 89/04).
Eine etwas differenziertere Meinung vertrat das Amtsgericht Nürnberg. Es führte an, dass ein Urlauber in einem tropischen Billighotel mit dem Auftreten von Kakerlaken rechnen müsse (Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.1998, Az. 20 C 4724/98). Ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung kann daher in solchen Fällen nicht bestehen.

#791 (380)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert