Rundfunkbeitragssenkung31.03.2015

Rundfunkbeitrag ab 1.4.2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 für Haushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen und Firmen?

Der Rundfunkbeitrag wird zum 1. April 2015 gesenkt. Doch wie viel müssen Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und Firmen dann genau bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag ist sehr umstritten. Zahlreiche Klagen wurden und werden gegen den Rundfunkbeitrag vor den Gerichten geführt. Das Urteilsportal kostenlose-urteile.de @KLUsearch=Rundfunkbeitrag[listet bereits über 30 Urteile zu dem neuen Rundfunbeitrag (Übersicht)][zu kostenlose-urteile.de]@.

Rundfunkbeitrag – umstritten und für viele ärgerlich

Viele meinen, der Rundfunkbetrag sei gar verfassungswidrig. Das Vorgehen des neuen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk treibt auch manchmal sogar recht seltsame Blüten. So kam kürzlich heraus, Rundfunkbeitragsservice: GEZ-Nachfolger verlangt Rundfunkbeitrag von Asylbewerbern. Hinzu kommt, Rundfunkbeitrag: Betrüger verschicken gefälschte Rechnungen.

Erstmalige Senkung des Rundfunkbeitrags / der Rundfunkgebühren

Wie dem auch sei, der neue Rundfunkbeitrag hat jedenfalls viel Geld in die Kassen der Rundfunkanstalten gespült. Grund genug, den Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühren) erstmals in der Geschichte des „Gebührenbeitrags“ zu senken.

Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 für Privathaushalte

Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es nur noch 17,50 Euro im Monat.

Ermäßigter Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015

Auch wer einen ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlt, zahlt zukünftig etwas weniger. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ab dem 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls

Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.

Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Für Betriebsstätten gilt folgende neue Beitragsstaffel:

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitragshöhe (alt) pro Monat (gültig bis 31.03.15)Beitragshöhe (neu) pro Monat gültig ab 01.04.2015)
10 bis 81/35,99 €5,83 €
29 bis 19117,98 €17,50 €
320 bis 49235,96 €35,00 €
450 bis 249589,90 €87,50 €
5250 bis 49910179,80 €175,00 €
6500 bis 99920359,60 €350,00 €
71.000 bis 4.99940719,20 €700,00 €
85.000 bis 9.999801.438,40 €1.400,00 €
910.000 bis 19.9991202.157,60 €2.100,00 €
10ab 20.0001803.236,40 €3.150,00 €

Muss man wegen der Senkung des Rundfunkbeitrags tätig werden?

Man muss den zu zahlenden Betrag nicht selbst neu berechnen. Es spielt keine Rolle, welchen Zahlungsrhythmus man gewählt hat, die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt. Den neuen Rundfunkbetrag kann man der Zahlungsaufforderung oder dem Kontoauszug entnehmen.
Mehr zum Rundfunkbeitrag:

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5 Gedanken zu „Rundfunkbeitrag ab 1.4.2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 für Haushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen und Firmen?

  • 6. Oktober 2015 um 12:44 Uhr
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    Keiner hat bis jetzt prüfen lassen ,ob das Geänderte Rundfgesetz verfassungsgemäß ist.Das Verhältnis Leistung Gegenleistung ist im Gegensatz zu früher anders. Hier gibt es nur Leistung, egal ob man die Leistung will oder nicht. Hat sich seit früher das Grundgesetz geändert und der Staat die technische Erfindung Fernsehen als diktatorische kapitalistische Maßnahme dem Bürger aufgedrückt?

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  • 13. April 2015 um 6:07 Uhr
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    Gerade das, was mich an dem Beitrag am meisten interessierte, kann man nicht lesen, weil es durch Werbung überdeckt ist.

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  • 3. April 2015 um 17:10 Uhr
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    Wow, das ist doch mal eine wirkliche Entlastung für jeden Haushalt. Statt 17.98 Euro bezahlen wir nun für das wunderbare Fernsehprogramm, mit den ständigen Wiederholungen in allen 3. Sendern, nur noch 17.50 Euro. Das ist doch eine wirkliche Entlastung! Ich habe versucht zu kündigen, das geht nicht. Das ist ein Zwangsbeitrag. Unglaublich! Und die Gerichte rechtfertigen mit ihren Urteilen auch noch diesen Wahnsinn.

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  • 2. April 2015 um 15:16 Uhr
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    Ich hab da mal eine Frage: wenn mein Vater bereits Rundfunkgebühren zahlt muss ich dann auch welche Zahlen? Vielen Dank für eure antw

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  • 1. April 2015 um 17:48 Uhr
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    Den scheiß sollte man abschaffen. Wer haben will soll sich eine Karte holen wie bei PayPal TV. Reine verarsche.

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