Blitzer-App30.08.2018

Sind Blitzer-Apps im Auto verboten?

Um nicht von einem Blitzer erwischt zu werden, nutzen einige Autofahrer eine sogenannte Blitzer-App auf ihren Smartphones. Durch diese wird der Fahrer vor nahenden Blitzern gewarnt. Die Einträge werden von anderen Nutzern der App vorgenommen. Eine Blitzer-App sucht damit anders als Radarwarner nicht selbst nach Blitzern. Doch ist die Nutzung einer Blitzer-App zulässig?

Sind Blitzer-Apps im Auto verboten?

Die Nutzung einer Blitzer-App auf dem Smartphone ist jedenfalls während des Autofahrens verboten. Geregelt ist dies in § 23 Abs. 1 c) der Straßen­verkehrs­ordnung. Danach darf ein Fahrzeug­führer ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­überwachungs­maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeits­messungen. Nach Ansicht einiger Gerichte stellt ein Smartphone auf das eine Blitzer-App installiert ist, ein Gerät zur Anzeige von Verkehrs­überwachungs­maßnahmen dar. Mit Instal­lation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweck­bestimmung eines Blitzer-Warn­gerätes, so etwa das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 03.11.2015 (Az. 2 Ss (OWi) 313/15).

Diese Ansicht vertrat ebenso das Oberlandes­gericht Rostock im Jahr 2017. Zudem hielt es für unerheblich, dass Mobiltelefone mit installierter und auf­gerufener Blitzer-App nicht selbst nach Verkehrs­überwachungs­maßnahmen suchen. Allein die technisch eröffnete Möglichkeit, sich nur anlassbezogen verkehrs­gerecht zu verhalten, sich aber ansonsten über bestehende Ge­schwindig­keits­be­schränkungen hinwegsetzen zu können, solle mit dem Verbot präventiv unterbunden werden (Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 22.02.2017, Az. 21 Ss OWi 38/17 (Z)).

Quelle:refrago/rb
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