Wann und wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?Das Sorgerecht nicht mit dem Umgangsrecht verwechseln!
Ehepaare üben das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. Daran ändert sich auch bei Trennung und Scheidung grundsätzlich nichts. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht für die Kinder auf einen der Elternteile übertragen werden. Was bedeutet das alleinige Sorgerecht?
Das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder bedeutet, dass ein Elternteil alleine – das heißt ohne Zustimmung des anderen Elternteils – über alle wichtigen Belange des Kindes entscheidet. Er ist der gesetzliche Vertreter des Kindes. Der das alleinige Sorgerecht ausübende Elternteil entscheidet alleine über den Aufenthalt des Kindes, über alle wesentlichen Erziehungsfragen (z.B. welche Schule es besucht), über medizinische Behandlungen und Eingriffe, darüber, wie und wo das Kind die Freizeit gestaltet, welche Hobbies es ausübt, und (je nach Alter des Kindes) welcher Religion es angehört und wie es die Religion ausübt. Alle wesentlichen Entscheidungen können ohne die Zustimmung des anderen Elternteils getroffen werden. Will der allein sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind umziehen, so braucht der andere Elternteil nicht um Erlaubnis gebeten zu werden.
Das alleinige Sorgerecht umfasst auch alle finanziellen Belange. Der das Sorgerecht ausübende Elternteil entscheidet über Bankkonten und die Vermögensverwaltung etwa bei einer Erbschaft.
Sorgerecht nicht mit Umgangsrecht verwechseln
Das Umgangsrecht des anderen Elternteils wird nicht durch den Entzug des Sorgerechts betroffen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig davon fort und kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sie dazu den ausführlichen Tex: Was bedeutet Umgangsrecht?
Wann kann Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragt werden?
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil kommt in Betracht, wenn durch die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts das Kindeswohl gefährdet würde oder wenn beide Elternteile die Übertragung des Sorgerechts wünschen. Bei Tod eines Elternteils geht das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder automatisch auf den überlebenden Elternteil über.
Zustimmung beider Elternteile zur Übertragung des Sorgerechts
Eine freiwillige Aufgabe des Sorgerechts durch einen Elternteil mit dem Antrag, das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil zu übertragen, kommt unter anderem aus Zweckmäßigkeitsgründen bei einer räumlich weiten Trennung in Betracht. Zieht ein Elternteil an einen weit entfernten Ort oder in ein anderes Land, kann es unter praktischen Gesichtspunkten für den entfernt wohnenden Elternteil schwierig werden, wichtige Entscheidungen sinnvoll und zeitnah treffen zu können – etwa bei dringenden medizinischen Problemen oder schulischen Entscheidungen wie etwa der Schulwahl. Besonders deutlich wird dieses Problem, wenn sich das Kind mit dem Elternteil einer binationalen Ehe in dessen Heimat befindet und der in Deutschland verbliebene Elternteil der dort gesprochenen Sprache nicht kundig ist.
Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegen Willen des anderen Elternteils
Das alleinige Sorgerecht kann auch gegen den Willen des anderen Elternteils beantragt werden. Dies kommt bei Kindeswohlgefährdung durch die die gemeinsame Sorgerechtsausübung mit dem anderen Elternteil in Betracht – etwa wenn dieser nicht in der Lage oder bereit ist, das Sorgerecht ordentlich auszuüben. Maßgeblich ist, ob die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts das Kind einer Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder einer Gefahr für sein Vermögen aussetzen würde Dies kann bei Gewalttätigkeiten gegen das Kind der Fall sein, bei mangelhafter oder unzuverlässiger Betreuung des Kindes, bei Vernachlässigung, bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei Spielsucht des anderen Elternteils. Auch wenn ein Elternteil nicht bereit oder in der Lage ist, mit dem anderen Elternteil hinsichtlich der Ausübung des Sorgerechts sinnvoll zu kommunizieren und zu kooperieren, kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Denn wenn notwendige Entscheidungen aufgrund Kooperationsunwilligkeit eines Elternteils nicht getroffen werden können, so muss die alleinige Entscheidung durch einen Elternteil ermöglicht werden.
Antrag auf Übertragung des Sorgerechts vor dem Familiengericht
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts ist vor dem zuständigen Familiengericht zu beantragen. Ist der andere Elternteil mit der Übertragung des Sorgerechts einverstanden, so hat er die Zustimmung dem Gericht gegenüber zu erklären.
Ist Sorgerechtsübertragung im Sinne des Kindeswohls?
Besteht kein Einverständnis des anderen Elternteils, muss der antragstellende Elternteil ausführlich begründen und belegen, weshalb die Übertragung des alleinigen Sorgerechts geboten ist. Es ist konkret darzulegen, weshalb die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts eine Kindeswohlgefährdung darstellt und der andere Elternteil von der Ausübung des Sorgerechts ausgeschlossen werden soll. Es ist nachzuweisen, dass der andere Elternteil ungeeignet ist, das Sorgerecht auszuüben.
Sorgerechtsübertragung muss letztes Mittel und verhältnismäßig sein
Dabei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber eine Grundentscheidung zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts getroffen hat. § 1666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht den Entzug des Sorgerechts erst als ultima ratio der zur Verfügung stehenden gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vor.
Das Gericht hat stets zu prüfen, ob mildere Mittel als der Entzug des Sorgerechts gegen den Willen des betroffenen Elternteils zur Verfügung stehen. Ein milderes Mittel kann beispielsweise die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil sein. Dann kann dieser Elternteil alleine entscheiden, wo das Kind lebt, muss wichtige Entscheidungen aber immer noch mit dem anderen Elternteil abstimmen.
Familiengericht beauftragt Jugendamt mit Stellungnahme
Das Familiengericht trifft die Entscheidung allein auf Grundlage des Kindeswohls. Alleine auf dieses – und nicht auf den Willen der einander möglicherweise missgünstigen Eltern – kommt es an. Zur Aufklärung der Situation und des Willens des Kindes schaltet das Familiengericht das Jugendamt ein und beauftragt es mit einer Stellungnahme in dem Sorgerechtsverfahren. Das Jugendamt vertritt dabei die Interessen des Kindes und soll dem Gericht als neutraler Berichterstatter Einblick in die Lebenssituation des Kindes und die Beziehung zu beiden Eltern verschaffen.
Kindeswohlkriterien: Grundsätze der Kontinuität, Förderung und sozialen Bindung
Das Gericht trifft die Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil auf Grundlage des Kindeswohls nach den Grundsätzen von Kontinuität, Förderung und sozialer Bindung des Kindes.
Mit den Grundsätzen der Kontinuität und der sozialen Bindung wird die einheitliche stabile Lebenssituation und Erziehung des Kindes verbunden. Das Kind soll möglichst nicht aus einer gesicherten, stabilen Lebenssituation gerissen werden, sondern ihm soll vielmehr durch Aufrechterhaltung seiner sozialen Beziehungen, der Wohn- und Schulsituation eine sichere und kontinuierliche Entwicklung ermöglicht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, zu welchem Elternteil das Kind die stärkere Bindung empfindet.
Das Gericht fragt ferner danach, welcher Elternteil das Kind am besten fördern kann. Welcher Elternteil bietet die Möglichkeit einer möglichst guten Entwicklung und Erziehung und Förderung des Kindes unter Berücksichtigung der materiellen Möglichkeiten, des sozialen Umgangs und des Bildungsstands?
Anhörung des Kindes
Das Familiengericht kann auch das Kind selbst anhören. Ist das Kind bereits 14 Jahre oder älter, ist es in dem Sorgerechtsverfahren verpflichtend anzuhören. Die Anhörung soll dem Gericht Aufschluss über den Willen des Kindes und seine tatsächliche Lebenssituation ermöglichen. Der Wille des Kindes ist bei der Übertragung des Sorgerechts zwar nicht allein ausschlaggebend, aber ihm kommt mit zunehmendem Alter doch wachsende Bedeutung zu.