Was kann ein Arbeitgeber gegen das Zuspätkommen eines Arbeitnehmers machen?Zu spät kommen: Wann drohen Abmahnung oder Kündigung?
Für einen Arbeitgeber kann es äußerst ärgerlich sein, wenn ein Arbeitnehmer zu spät kommt. Insbesondere bei einem Schichtbetreib ist es für einen reibungslosen Übergang notwendig, dass der Angestellte pünktlich zur Arbeit erscheint. Zudem kommt es zu erheblichen Arbeitszeiteinbußen, wenn der Mitarbeiter ständig zu spät kommt. Aus diesem Grund gehört es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Arbeitnehmers pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Wie er dies anstellt, ist dabei seine Sache. Die Verspätung der U-Bahn, Stau auf der Straße oder ein Verschlafen entschuldigen den Arbeitnehmer nicht. Aber was kann der Arbeitgeber gegen das Zuspätkommen tun?
Was kann ein Arbeitgeber gegen das Zuspätkommen eines Arbeitnehmers machen?
Einem Arbeitgeber stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um auf das unpünktliche Erscheinen eines seiner Mitarbeiter zu reagieren.
Gehaltskürzung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit das Gehalt des Arbeitnehmers entsprechend seiner Verspätung zu kürzen.
Nachholung versäumter Arbeitszeit
Kommt ein Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die versäumte Arbeitszeit nachgeholt wird.
Abmahnung
Das unpünktliche Erscheinen zur Arbeit kann eine Abmahnung rechtfertigen.
Kündigung
Nach mehreren Abmahnungen oder sogar bereits nach einer Abmahnung kann der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein. Dies setzt jedoch voraus, dass durch das Zuspätkommen des Mitarbeiters der Betriebsablauf gestört wurde. Dies kann zum Beispiel bei Schichtarbeitern der Fall sein.