Was passiert mit der Ehewohnung nach der Scheidung?
Während der Ehe leben wohl die meisten Ehepaare zusammen in einer Wohnung oder in einem Haus. Man spricht in diesem Fall von der Ehewohnung. Doch was passiert mit dieser, wenn sich die Ehegatten scheiden lassen? Wer darf die Ehewohnung nutzen und wer muss ausziehen?
Was passiert mit der Ehewohnung nach der Scheidung?
Anlässlich einer Scheidung sollten sich die Ehegatten darüber einigen, wer weiterhin in der Ehewohnung leben darf und wer ausziehen soll. Ist es aber nicht möglich eine Einigung zu erzielen, kann einer der Ehegatten bei Gericht den Antrag stellen ihm die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Der entsprechende Anspruch ist in § 1568a Abs. 1 BGB geregelt. Danach besteht für einen Ehegatten ein Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. Die Vorschrift gilt nicht für den Fall, dass beide Ehegatten Mieter der Wohnung sind, sondern auch dann, wenn beide Ehegatten Eigentümer der Wohnung sind.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Ehewohnung steht im Alleineigentum des anderen Ehegatten
Steht die Ehewohnung im Alleineigentum des anderen Ehegatten oder ist er zusammen mit einem Dritten Eigentümer der Wohnung, so kann die Wohnungszuweisung nur unter der eingeschränkten Voraussetzung des § 1568a Abs. 2 BGB erfolgen. Danach kann eine Überlassung der Wohnung nur verlangt werden, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche liegt aber nicht in der bloßen Unbequemlichkeit oder in umzugsbedingte Belastungen.
Mietwohnung als Ehewohnung
Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, so wird das Mietverhältnis mit dem Ehegatten weitergeführt, dem die Wohnung überlassen wird (§ 1568a Abs. 3 BGB). Der Vermieter kann dem grundsätzlich nicht widersprechen. Ihm steht aber über § 1568a Abs. 3 Satz 2 BGB das Sonderkündigungsrecht des § 563 Abs. 4 BGB zu. Danach kann der Vermieter das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.
Dienstwohnung als Ehewohnung
Ist die Ehewohnung von dem Arbeitgeber eines der Ehegatten überlassen worden, handelt es sich somit um eine Dienstwohnung, so bedarf die Überlassung der Wohnung das Einverständnis des Arbeitgebers. Auf das Einverständnis kommt es nicht an, wenn die Wohnungszuweisung notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden (§ 1568a Abs. 4 BGB).
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Ehewohnung nach der Scheidung. Gut zu wissen, dass es das Einverständnis des Arbeitgebers braucht, wenn es sich um eine Dienstwohnung handelte. Ich möchte mich scheiden lassen und werde mal einen Anwalt für Scheidung fragen, wie wir das mit der Wohnung am besten machen.
Ich stecke gerade mitten im Scheidungsverfahren und frage mich nun, was mit unserer gemeinsamen Wohnung passiert. Mir war gar nicht bewusst, dass bei eine gemeinsamen Wohnung einem Ehegatten die Wohnung überlassen wird und der Vermieter dem grundsätzlich auch nicht widersprechen kann. Ich habe extra einen Anwalt für Familienrecht und werde das nochmal mit ihm besprechen, vielen Dank für die Infos.
Vielen Dank für den informativen Beitrag zu Ehewohnungen. Meine Schwester und ihr jetziger Ehemann waren vor kurzem bei einem Anwalt für Scheidung, um ihre Scheidung vollziehen zu lassen. Gut zu wissen, dass Mietwohnungen mit dem Einverständnis des Vermieters weiter von einem Partner bezogen werden können.