Nadelbaum18.12.2018

Weihnachtsbaum mangelhaft: Kann man einen nadelnden Weihnachtsbaum umtauschen oder den Kaufpreis mindern? Gilt für Weihnachtsbäume das Gewährleistungsrecht?

Das Aufstellen und Schmücken eines Weihnachtsbaums gehört in Deutschland zu einer der wichtigsten Traditionen zur Weihnachtszeit. Aus diesem Grund ist er auch in vielen Haushalten zu finden. Ein festlich dekorierter Weihnachtsbaum macht das Weihnachtsfest zu etwas ganz Besonderem. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Baum an Weihnachten nadelt und seine schöne Pracht verliert. Kann man in einem solchen Fall den Weihnachtsbaum umtauschen oder zumindest den Kaufpreis mindern? Kurz gefragt, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht?

Kann man einen nadelnden Weihnachtsbaum umtauschen oder den Kaufpreis mindern?

Die Gewährleistungsrechte des § 437 BGB kommen zur Anwendung, wenn der Weihnachtsbaum mangelhaft ist, er also schon beim Kauf mit einem Mangel behaftet war. Ist dies der Fall, kann der Käufer des Weihnachtsbaums zunächst Nacherfüllung verlangen. Er kann dabei wählen zwischen einer Nachbesserung oder Nachlieferung. Da eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt, bleibt die Nachlieferung, sprich der Umtausch des Baums. Ist dieser nicht möglich, kann der Käufer zum Beispiel den Kaufpreis mindern. Er kann aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten sowie zusätzlich Schaden- oder Aufwendungsersatz verlangen.
Wichtig ist nur, dass der Weihnachtsbaum auch tatsächlich einen Mangel aufweist. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Baum deshalb nadelt, weil er seit über vier Wochen in der voll beheizten Wohnung steht. Dagegen wird man von einem Mangel ausgehen dürfen, wenn der Weihnachtsbaum bereits wenige Tage nach dem Kauf anfängt zu welken.

Wer hat den Mangel des Weihnachtsbaums zu beweisen?

Es ist zu beachten, dass der Käufer des Weihnachtsbaums nachweisen muss, dass ein Mangel vorliegt und dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Das kann im Einzelfall äußerst schwierig sein. Zwar gilt für Verbraucher eine Beweislastumkehr, wonach in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mangelbehaftet war. Es greift insofern eine Vermutung zu Gunsten des Käufers (vgl. § 476 BGB). Dies gilt jedoch nicht beim Kauf eines Weihnachtsbaums. Zu beachten ist nämlich die Ausschlussregel im § 476 BGB. Danach greift die Beweislastumkehr zum Beispiel dann nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Sache unvereinbar ist. Dies ist bei leicht verderblichen Waren, wozu ein Weihnachtsbaum zählt, der Fall.

Quelle:refrago/rb
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3 Gedanken zu „Weihnachtsbaum mangelhaft: Kann man einen nadelnden Weihnachtsbaum umtauschen oder den Kaufpreis mindern? Gilt für Weihnachtsbäume das Gewährleistungsrecht?

  • 8. Januar 2018 um 8:01 Uhr
    Permalink

    Einen mangelhaften Weihnachtsbaum gibt es schon. Ich hatte mir am 15.12.2017 einen Weihnachtsbaum gekauft, den ich am 16.12.2017 aufgestellt habe. Bereits ab 17.12./18.12. verströmte der Baum einen bestialischen Gestank, der nicht auszuhalten war. Dieser Gestank kam direkt aus den Nadeln und wurde einfach nicht besser. Den baum hatte ich ordnungsgemäß aufbewahrt, er konnte auch nicht nach dem Kauf von Tieren markiert werden etc.
    Den Sachverhalt hatte ich dann voller Verzweiflung am 18.12. meinem Händler dargelegt, der zum Glück mir die Möglichkeit eingeräumt hat, den Baum zurück zu geben und mir einen neuen auszusuchen. Wichtig war, ich musste den baum mitbringen, als Beweis sozusagen. Ich war froh, den das Weihnachtsfest wäre sonst voller Gestank zur Belastungsprobe geworden.

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  • 29. Dezember 2017 um 18:55 Uhr
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    Wie bitte? letzte 3 Zeilen:
    "… Beweislastumkehr zum Beispiel dann nicht, wenn die Vermutung
    mit der Art der Sache unvereinbar ist. Dies ist bei leicht verderblichen
    Waren, wozu ein Weihnachtsbaum zählt, der Fall."
    Nein, also "leicht verderblich" ist der Weihnachtsbaum eindeutig nicht. – Leicht verderblich ist Tatar – ein aufgeschlagenes rohes Ei.
    Selbst dann nicht, wenn er geschlagen, aufgestellt und geschmückt ist. Die Tage las ich: von einem geschmückten Baum in einem Party-Keller – Durchschnittstemperatur ca 15 Grad – da steht er – ich bin mir nicht sicher – ca 20+ Jahre. Und fällt mal eine Nadel raus, wird sie umgekehrt wieder rein gesteckt.
    Leicht verderblich kann ein Weihnachtsbaum fast nicht sein, weil die aus extra angelegten Schonungen kommen. Sie sind noch nicht einmal von innen schon hohl oder morsch.
    Es hilft sie in Wasser zu stellen, wie Schnittblumen auch mit etwas
    Glycerin. Und sie mit Wasser zu besprühen. Das geht auch wenn
    keine Süssigkeiten dran hängen mit Kugeln und Kerzen – auch
    elektrische Kerzen – vorher Stecker ziehen und dann etwas warten.

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  • 25. Dezember 2017 um 22:25 Uhr
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    Einen mangelhaften Weihnachtsbaum gibt es doch gar nicht.
    Nadelnd? Jeder weiß doch, dass die Bäume bereits im September
    geschlagen werden. – Kaufen, im Netz lassen und ihn am Besten
    erst am Hl.Abend herein holen – den Stamm anritzen – und dann in einen mit Wasser gefüllten Ständer stellen. Gut justiert, verhilft das
    Wasser zu besserer Standfestigkeit. – Der Rest ist eine Sache des
    Schmückens.
    Während des Transports können Bäume auch leiden.
    Sogar frisch im Garten einer Stadt vor kurzem erst geschlagene –
    wie der große Baum für den Weihnachtsmarkt in Essen 2017 vor
    kurzem. Da muss man sich eben etwas einfallen lassen um die
    natürliche Schönheit einer Tanne wieder hervor zu heben.
    Man muss sich mit einer Sache nur beschäftigen. Dann klappt
    das schon. Frohe Weihnachten.

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