Staatsakt21.06.2017

Wer erhält ein Staats­begräbnis?

Ein Staats­begräbnis ist eine Unterform eines Staatsaktes. Dabei handelt es sich um eine feierliche Veranstaltung, bei der eine für den Staat bedeutende Person oder auch Ereignis mittels einer aufwändigen Zeremonie, eines repräsentativen Rahmens und unter Anwesenheit hoher Staats­funktionäre gewürdigt wird. Doch welche Personen kommen in den Genuss eines solchen Staats­begräbnis­ses?

Wer erhält ein Staats­begräbnis?

Wer ein Staats­begräbnis erhält richtet sich nach der Anordnung über Staats­begräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966. Danach kann der Bundes­präsident für Persönlich­keiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, ein Staats­begräbnis anordnen. Zu diesen Personen zählen zum Beispiel ehemalige (oder auch amtierende) Bundes­präsidenten, Bundestags­präsidenten, Bundes­kanzler, Bundes­verfassungs­gerichts­präsidenten oder Bundes­minister. Ein Staats­begräbnis wird in der Regel durch das Bundes­innen­ministerium geplant und durch­geführt. Die Planung und Durchführung von Staats­begräbnis­sen für Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats und des Bundes­verfassungs­gerichts kann den Präsidenten dieser Ver­fassungs­organe übertragen werden.
Zudem steht den Bundes­ländern die Befugnis zu, für bestimmte Personen Staats­begräbnisse anzuordnen.

Quelle:refrago/rb
#1855 (912)
Google Adsense 1

Ein Gedanke zu „Wer erhält ein Staats­begräbnis?

  • 26. Juni 2017 um 0:53 Uhr
    Permalink

    Dann wäre aber noch zu klären, wie das Rechtsverhältnis zu den Bestattungspflichtigen ist.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert