E-Scooter08.08.2024

Wer haftet, wenn ein E-Scooter umfällt und ein Auto beschädigt?

Immer wieder kann man im Straßenbild umgefallene E-Scooter sehen. Doch wer haftet eigentlich, wenn ein umgefallener E-Scooter ein Auto oder andere fremde Sachen beschädigt hat?

In Deutschland stehen aktuell etwa 200.000 bis 250.000 E-Scooter zur Vermietung. Mehrere große Anbieter wie Lime, Tier, Voi und Bird dominieren den deutschen Markt. Diese Unternehmen betreiben zusammen den Großteil der E-Scooter-Flotten in deutschen Städten. Die Verteilung der E-Scooter konzentriert sich hauptsächlich auf große Städte und Ballungsgebiete wie Berlin, Hamburg, München und Köln. Kleinere Städte und ländliche Gebiete haben tendenziell weniger E-Scooter im Verleih.

Wenn ein E-Scooter umfällt und ein Auto beschädigt, hängt die Haftung von den konkreten Umständen ab.

Haftung des Fahrers für umgefallenen E-Scooter

In Betracht kommt zunächst, dass der Fahrer, der zuletzt mit dem E-Scooter gefahren ist und diesen abgestellt hat, für die Schäden am Auto haftet. Allerdings hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, dass eine Haftung des Nutzers bei E-Scootern regelmäßig nicht gegeben ist.

Es greife weder eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG noch eine Fahrzeugführerhaftung nach § 18 Abs. 1 StVG. Es gelte insofern § 8 Nr. 1 StVG. Ein E-Scooter verfügt über eine Zulassung als Elektrokleinstfahrzeug. Solche Fahrzeuge können gemäß § 1 eKFV bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Eine analoge Anwendung der Haftungsvorschriften scheide laut Amtsgericht Berlin-Mitte aus, da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehle (vgl. Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023, Az. 151 C 60/22 V).

Der Fahrer hafte auch nicht nach § 823 Abs. 1 BGB, weil er eine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben könnte, urteilte das Gericht. Das Abstellen eines E-Scooters (hier auf dem Gehweg) stelle nämlich auch keinen Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht dar, da E-Scooter auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Dabei müssten sie auch nicht so abgestellt oder gesichert werden, dass auch bei einem Umstoßen durch Dritte keine Schäden entstehen können.

Gleichwohl könnte eine Haftung aber dann wieder gegeben sein, wenn der Fahrer den E-Scooter unsachgemäß abstellt hat. Dies kann durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschehen, etwa wenn der Fahrer den Scooter an einem unsicheren Ort oder ohne Ständer abstellt. Wenn der Fahrer den E-Scooter unsicher oder falsch abstellt und dieser dann umfällt und Schaden verursacht, haftet der Fahrer. Beispiele wären das Abstellen auf unebenem Untergrund oder das Blockieren von Gehwegen.

Haftung durch den Betreiber des E-Scooters

In Betracht kommt noch eine Haftung des E-Scooter-Verleihs. Da die Haftungstatbestände des Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf den E-Scooter nicht anwendbar sind (bereits oben erwähnt), kommt hier nur eine Haftung gemäß § 823 BGB in Betracht, wenn der E-Scooter Verleiher eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.  Wenn der E-Scooter aufgrund von technischen Mängeln oder schlechter Wartung umgefallen ist, kann das Verleihunternehmen haftbar sein. Beispiele wären hier ein defekter Ständer oder andere technische Probleme.

Haftung durch Dritte

Oft stehen E-Scooter längere Zeit ungenutzt herum. Wenn ein Dritter z.B. durch Vandalismus den E-Scooter absichtlich oder auch fahrlässig umstößt und dadurch das Auto beschädigt, so haftet dieser Dritte.

Was sollte man im Schadensfall tun?

Im Schadensfall sollten Sie den Vorfall durch Fotos dokumentieren und möglichst nach Zeugen suchen. Das können Sie im Einzelnen zu tun:

  1. Dokumentation: Der Vorfall sollte dokumentiert werden, einschließlich Fotos des Schadens und des umgefallenen E-Scooters.
  2. Zeugen: Wenn es Zeugen gibt, sollten deren Aussagen festgehalten werden.
  3. Kontaktaufnahme: Der Schaden sollte umgehend der Polizei und dem E-Scooter-Verleihunternehmen gemeldet werden.
  4. Versicherungsansprüche: Der Halter des beschädigten Autos sollte seinen Versicherer informieren und den Schaden melden.

Fazit

Die Haftung hängt stark von den spezifischen Umständen ab. Fahrer und Betreiber sind oft die Hauptverantwortlichen, es sei denn, ein Dritter hat den Schaden verursacht. Eine gründliche Dokumentation und zeitnahe Meldung des Vorfalls sind entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung. Es ist ratsam, stets sicherzustellen, dass der E-Scooter korrekt abgestellt ist und keine Gefahr für andere darstellt.

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Quelle:refrago (pt)
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